The Jazz Battle 2023

fanwander

fanwander

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Erstelle ein Stück von maximal 5 Minuten Dauer. Ziel ist es mit synthetischen Mitteln ein in Deinen Ohren "nach Jazz klingendes" Stück zu erzeugen.


Natürlich ist "Jazz" ein weites Feld und enthält inzwischen oft Stilmittel von "Popmusik" im weitesten Sinne; letztlich ist alles erlaubt, da das einzige Kriterium bei der Abstimmung ein individuelles "das klingt nach Jazz und gefällt mir" ist, oder das individuelle "das klingt nicht nach Jazz" oder "das gefällt mir nicht".

Eine technische Limitierung der synthetisch erzeugten Klänge gibt es nicht: auch wenn das Stück komplett aus Samples fremder Jazz-Aufnahmen erstellt wurde, ist es zugelassen.

Bedingungen:
- Das Stück muss explizit für diese Battle erstellt werden und darf nicht vor dieser Battle existiert haben.
- sollten Samples fremder Aufnahmen verwendet worden sein, so sind diese nach Abschluss der Abstimmung im Abstimmungsthread zu listen.


Das einzureichende Stück muss als MP3-File mir per Forums-PN übermittelt werden

Es gibt keine feste Teilnehmerliste. Es macht mit, wer mir bis zum Abgabetermin ein MP3-File per Forum-PN übermittelt hat.

Abgabe Termin: Dienstag, 31.10.2023 24:00
Abstimmung: 1.11. (nachmittags) - 15.11.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Jazz Battle wäre ich dabei
gar nicht so leicht mit Synthesizern, wenn man es nicht gewohnt ist (außer man nimmt Piano- oder Hammond-Sounds und das DX7-Saxophon :mrgreen: )

beliebige Musik aber ein Verbot von vierviertel-Beats und Sequenzen/Motiven, die direkt auf 4/4tel zurückführbar wären
wäre ich auch dabei (sehe aber nur wenig Herausforderung, weil ich eh schon ~35% meiner Tracks auf 6/8-Basis o.ä. mache - also vielleicht lieber auf Krummes wie 7/8, 11/8 oder 5/4 beschränken?).
Oder vielleicht ein Polyrhythmik-Battle?
 
gar nicht so leicht mit Synthesizern, wenn man es nicht gewohnt ist (außer man nimmt Piano- oder Hammond-Sounds und das DX7-Saxophon :mrgreen: )
Bei der Jazzbattle wäre der Vorteil, dass es keine wirklich strikte Regeln geben müsste, weil die Anforderung einfach lautet: "mach was, was möglichst nach Jazz klingt" - ob da jemand nur mit Samples von Dexter Gordon und Duke Ellington arbeitet oder etwas komplett selbst im Synth macht, wäre egal. Für die Wahl geht es nur darum, was den Leuten am besten gefällt.
 
Die Vier-Viertel-Verbots-Battle: beliebige Musik aber ein Verbot von vierviertel-Beats und Sequenzen/Motiven, die direkt auf 4/4tel zurückführbar wären (zB achtschrittige 1/16tel Sequenz).

Bei der Jazzbattle wäre der Vorteil, dass es keine wirklich strikte Regeln geben müsste, weil die Anforderung einfach lautet: "mach was, was möglichst nach Jazz klingt" - ob da jemand nur mit Samples von Dexter Gordon und Duke Ellington arbeitet, oder etwas komplett selbst im Synth macht wäre egal. Für die Wahl geht es nur darum was den Leuten am besten gefällt.
:supi: :supi: :supi: für beide. Regeln in 1-2 Zeilen die ich verstehe, das macht Sinn.
 
Dann arbeite ich mal einen Vorschlag aus, und wenn den alle hier ok finden, dann mach ich die dann.
 
Hier mein Vorschlag:

Die Jazzbattle.

Erstelle ein Stück von maximal 5 Minuten Dauer. Ziel ist es mit synthetischen Mitteln ein "nach Jazz klingendes" Stück zu erzeugen. Natürlich ist "Jazz" ein weites Feld und enthält inzwischen oft Stilmittel von "Popmusik" im weitesten Sinne, aber letztlich ist alles erlaubt, da das einzige Kriterium bei der Abstimmung ein individuelles "klingt nach Jazz und gefällt mir" ist oder das individuelle "klingt nicht nach Jazz" oder "gefällt mir nicht".

Eine technische Limitierung gibt es nicht: auch wenn das Stück komplett aus Samples fremder Jazz-Aufnahmen erstellt wurde, ist es zugelassen. Einzige Bedingung: Das Stück muss explizit für diese Battle erstellt werden und darf nicht vor dieser Battle existiert haben.

Abgabe Termin: Sonntag, 15.10.2023 24:00
 
Zuletzt bearbeitet:
ein individuelles "klingt nach Jazz und gefällt mir" ist oder das individuelle "klingt nicht nach Jazz" oder "gefällt mir nicht"
bei "klingt nach Jazz und gefällt mir nicht" bzw. "klingt nicht nach Jazz aber gefällt mir" wirds dann wie immer schwierig - oder darf man in diesen Fällen für den entspr. Titel nicht voten?
 
Es gibt ja durchaus Ansätze wie "vom Jazz inspiriert". Ist jetzt nicht so deutlich wie eine Molltonart, aber wer einen puren Hardstyle-Track mit einem Jazz-Sample einreicht, kann durchaus rausfliegen. Gericht darüber halten möge der Anwander, der hat sich im Frühjahr schon einen Namen damit gemacht und damals das Battle noch nicht mal selbst organisiert... /scnr
 
Hier mein Vorschlag:

Die Jazzbattle.

Erstelle ein Stück von maximal 5 Minuten Dauer. Ziel ist es mit synthetischen Mitteln ein "nach Jazz klingendes" Stück zu erzeugen. Natürlich ist "Jazz" ein weites Feld und enthält inzwischen oft Stilmittel von "Popmusik" im weitesten Sinne, aber letztlich ist alles erlaubt, da das einzige Kriterium bei der Abstimmung ein individuelles "klingt nach Jazz und gefällt mir" ist oder das individuelle "klingt nicht nach Jazz" oder "gefällt mir nicht".

Eine technische Limitierung gibt es nicht: auch wenn das Stück komplett aus Samples fremder Jazz-Aufnahmen erstellt wurde, ist es zugelassen. Einzige Bedingung: Das Stück muss explizit für diese Battle erstellt werden und darf nicht vor dieser Battle existiert haben.

Abgabe Termin: Sonntag, 15.10.2023 24:00
Vielleicht 'ne Woche länger bis zum 22. Oktober, ansonsten yes!
 
Kann man das weglassen und es allgemein halten? Also so definieren, dass es synthetisch sein kann, aber nicht muss.
Da das hier ein Forum für synthetische Musik ist, würde ich einen Ausschluss akustischer Instrumente schon befürworten wollen.

Da die Abstimmung des Radios auf sich warten lässt, aber wohl eh wegen Aufwand, geht folgende Anregung wohl ins Leere: Für "entspricht inhaltlich den Wettbewerbsbedingungen, so wie ich sie lese" sollte es zwei Punkte geben, für "gefällt mir" einen – gerne addierbar. Liefe auf zwei parallelen Umfragen hinaus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für "entspricht inhaltlich den Wettbewerbsbedingungen, so wie ich sie lese" sollte es zwei Punkte geben, für "gefällt mir" einen – gerne addierbar.
oder: man hat jeweils einen Punkt für die Erfüllung der Bedingungen und für den persönlichen Geschmack, die man addieren kann aber nicht muss - weil man ja vielleicht nicht die vollen 2 Punkt geben will für einen Beitrag, der zwar sehr regelkonform ist, aber sich mies anhört ...

Samples dieser Instrumente sind erlaubt
gibts da eine Längenbeschränkung - oder nur auf einzelne Noten? Sonst könnte ja jemand 45 Sekunden Saxophonsolo einspielen, und das dann als One-Shot Sample abfeuern ...
 
gibts da eine Längenbeschränkung - oder nur auf einzelne Noten? Sonst könnte ja jemand 45 Sekunden Saxophonsolo einspielen, und das dann als One-Shot Sample abfeuern ...
Wie willst Du die Einhaltung einer solchen Sample-Längenbeschränkung kontrollieren? Kannst Du sie von einer gekonnten manuellen Romplereinspielung unterscheiden? Nein.
Und wenn schon! Wenn ein langes Sample gut passt, dann ist es ok.
 
Dann machen wir den Abgabetermin 31. Oktober (ich bin eh die letzte Oktoberwoche in Urlaub)
 
Wie willst Du die Einhaltung einer solchen Sample-Längenbeschränkung kontrollieren? Kannst Du sie von einer gekonnten manuellen Romplereinspielung unterscheiden? Nein.
Und wenn schon! Wenn ein langes Sample gut passt, dann ist es ok.
Naja, in vielen Fällen dürfte man schon heraushören, ob jemand ein Saxsolo auf dem Sax einspielt, oder ob er das Solo mit einem Single-Note Saxofonsample mit dem Sampler einspielt - hängt natürlich auch von den entspr. Fähigkeiten als Instrumentalist ab.

Aber wenn die Samplelänge nicht begrenzt ist, macht imho eine Beschränkung keinen Sinn, denn zwischen einer eingespielten Gitarrenspur und einem 3-Minuten Gitarrensample aus der MPC besteht nicht wirklich ein technischer Unterschied, oder?

Ich hätte vorgeschlagen: entweder auch elektroakustische Instrumentenspuren erlauben, oder Samples auf kurze Licks oder Phrasen von 1-2s Länge beschränken.

Oder meintest du mit der Regel: keine selbst erstellten Samples von akustischen Instrumenten?
 
Nee, ich meinte schon elektroakustische Instrumente. Aber das wäre bei Rhodes und Co schade - von daher nehme ich die Restriktion raus.

Und bei den Samples wiederhole ich: niemand kann das ernstlich kontrollieren. Und warum auch? Wenn jemand es schafft, 5 Minuten Ella Fitzgerald Gesang mit acid-Jazz zu verquicken, dann ist das doch geil.
 
Das könnte ein Copyright Problem geben, ich sag's nur.... :floet:
Das habe ich schon miteingerechnet. Grundsätzlich: Nein. Es gäbe nur verwertungsrechtliche Probleme (sowohl aus leistungsschutzrechtlicher Sicht als auch aus urheberrechtlicher Sicht). Da wir keine Verwertung betreiben, ist das irrelevant. Urheberrechtlich wäre es extrem schwierig, die Bearbeitung und das Zitat bereits veröffentlichter Werke zu untersagen. Nur die unbearbeitete Aufführung eines bereits veröffentlichten Werkes kann vergleichsweise einfach untersagt werden.

(PS: wenn schon Bedenken herumgetragen werden, dann bitte korrekt: es gibt kein "Copyright" in Deutschland. Es gibt Urheberrecht, oder Leistungsschutzrecht).
 


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