Re: GEZ Rundfunkbeitrag - Steuer durch die Hintertür
Bisher gar nicht. Im Grunde sollte man laut Empfehlung bei jedem Bescheid Widerspruch einreichen, und dann Klagen. Das kostet denen am meisten Zeit. Am besten wäre eine Gemeinschaft zu gründen die im Falle des Falles mit beiseite steht.
- Widerspruch auf Festsetzung,
von denen kommt dann die Widerspruchantwort-Bescheid, meistens im Textbaustein Format was aber auch nicht rechtens ist, und hier kann man schon ein zweites mal ansetzen, wegen:
Code:
Die Behörde muss das Ermessen pflichtgemäß ausüben, d.h., entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen des Ermessens handeln, § 40 VwVfG. Verstößt sie dagegen, begeht sie einen Ermessensfehler, der zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme i.S.d. § 114 VwGO führt
Sämtliche Gründe die den RBStV anzweifeln laufen ins Leere, das wird alles als rechtens angesehen. Was teilweise funktioniert ist überhaupt mal das Maul auf zu machen. Und am besten "funktioniert" bisher die persönliche Schiene. "Funktionieren" heißt hier Zulassung zur Klage begründet, bzw. Zeit.
- Aus religiösen Gründen
- psychische Belastung
- das Programm-Spektrum an sich, wiederholende Songs im Radio, Verkehrsnachrichten in der Küche hören, geschmacklose Äußerungen oder gar religionskritische Texte und Bilder, Militärpropaganda etc. (wobei die Argumentation sich auf "Ausschalten jederzeit möglich", beläuft)
- Zustimmung sämtlicher Gutachten von Ermano Geuer, Prof. Ingo von Münch, Prof. Dr. Thomas Koblenzer, Prof. Dr. Christoph Degenhart, Anna Terschüren
Dennoch ist die Bewegung in der Geschichte so dramatisch dass für ein bisschen mehr Stress im Verwaltungsakt man schon sehr viel Zeit berechnen kann. Andere Punkte zum anzweifeln sind der Verwaltungsakt an sich.
Code:
- Nach § 58 und § 59 des VwVfG Baden-Würtemberg gilt:
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
Oder ich habe auch folgendes bemerkt:
Code:
Da diese/ meine Beiträge, die Finanzmittel der Aufgaben, des in § 40 des RstV geführten Absätze, unterstützen sollten, welche ich in keinster Weise Nachvollziehen kann, ich keinerlei Entwicklung sehen und auch keine Übersicht habe, über welche und wie viele Mittel sie bisher verfügt haben, bin ich nicht bereit Beiträge zu zahlen. Auch Ihr Überschuss von 1,5 Milliarden Euro, lässt mich nicht glauben dass Sie auch meinen Beitrag vernünftig benutzen würden und dem § 1 des RBstV nachkommen.
Was man auch fast immer antworten könnte:
Code:
Ungültigkeit der Dokumente nach:
- §§ 33, 34 des VwVfG - Amtliche Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften
Oder
Code:
Verwaltungsverfahrensgesetz § 44 Abs. 2, 4, 5 Satz 1
Falls das zu einer Klage kommt werden die Kosten am Streitwert gemessen. Meistens dauert das aber so lange dass man denen wieder Feuer unterm hinter machen könnte mit einer "Untätigkeitsklage". Und wenn die jedoch von sich aus zu schnell schießen/ forcieren kann man "Eilrechtschutz" beantragen, meistens auf Kosten der Kläger. Dazu gibt es auch Verhandlungen und Rechtssprechungen.
Ganz wichtig ganz frisch sind folgende Rechtssprechungen:
Code:
- LG Tübingen vom 19.05.2014 - Az 5 T 81/14
- LG Tübingen vom 8.1.2015 - Az 5 T 296/14
Es geht auch nicht ums nicht-zahlen, sondern in erster Linie dagegen etwas zu tun, und nicht unter den Umständen etwas beisteuern, aus Gewissensgründen. Das machen ja nun schon ein paar Tausend Bürger. Man sollte erwähnen dass man zahlen will (auch gegenüber einem GV, sonst pfändet dieser gleich) aber erst nach Prüfung einiger Fehler im Verwaltungsakt, die man parat haben sollte. Aber im Grunde ist man eh nie zu Hause und eine Tür aufbrechen die Vorweg genehmigt sein muss und auch vom Kläger bezahlt werden muss, wird wohl kaum passieren. Außerdem ist bis dahin der pfändbare Wertgegenstand beim Nachbarn verstaut. Einschlägige Pfändungberichte habe ich noch keine vernommen. Viele geben auf, haben Angst, lassen sich beeindrucken oder zahlen unter Vorbehalt (Tiger ohne Zähne). Aber wir sind schon eine recht beeindruckende Masse an Gegnern. Man muss leider zwingend Gesetze lesen und sich dazu Notizen machen.