Natürlich bringt das vor Gericht etwas. Es gibt deutsche Drehbuchautoren, die sich mit der Methode sogar in den USA Credits und bare Münze von Paramount Pictures erstritten haben.
Ein versiegelter Brief, der von der Deutschen Post mit Datum abgestempelt ist, ist ein sehr glaubhafter Beleg für den Zeitpunkt einer Urherberschaft.
Keine Ahnung, wie Du auf die Idee kommst, das würde "rein gar nichts" bringen. Die Aussage ist jedenfalls falsch und an den Haaren herbeigezogen.
ich bin der Meinung, das es nichts bringt, auch aus eigener Erfahrung heraus.
Habe schon so einige Verfahren gehabt und teils auch verloren, obwohl die Rechtslage eigentlich ganz klar war.
Okay, du bekommst vor Gericht recht zugesprochen.
Dann wird jedoch in der Regel ein Vergleich vorgeschlagen, zu dem auch der Anwalt rät (läuft fast immer so).
Die Richter wollen sich möglichst vor einem Urteil drücken weil sie mit dem Vergleich weniger Arbeit haben.
Jeder zahlt seinen Anwalt + Gerichtskosten selber und du bekommst vom bösen Datendieb einen pauschalen Ausgleich von 50-150 Euro.
Am Ende reicht das aber nicht zur eigenen Kostendeckung.
Jetzt könnte man auf dem zweitem Weg ein zivilrechtliches Verfahren auf Schadensersatz anstreben.
Hier muss aber der Geschädigte seinen entstandenen Schaden nachweisen und auch das wird floppen.
Einem Hobbymusiker, der seine Musik meist eh kostenlos anbietet, dem ist kein nachweislicher finanzieller Schaden entstanden.
Man müsste ja sicher beweisen können, das beispielsweise durch den Datendiebstahl sounsoviele CDs nicht verkauft werden konnten und dadurch ein Einkommensverlust in Höhe von "Betrag X" entstanden ist. Das kann Niemand.
Wieder ein Vergleich und wieder Geld in den Sand gesetzt.
Es bringt einfach nichts, in Deutschland auf irgendwas zu klagen.
Recht haben und Recht bekommen sind hier zwei paar Schuhe.