Björn
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Hi
Ich bin gerade auf folgende Frage gestoßen: Wenn ich als Urheber meine Rechteverwertung an die Gema übergebe (sprich Mitglied werde), darf ich dann meine eigenen Stücke weiterhin auf Online-Portalen wie Soundcloud und Bandcamp anbieten? Wie sieht es mit der eigenen Webseite aus?
Weiß das jemand von euch?
Ich bin gerade auf folgende Frage gestoßen: Wenn ich als Urheber meine Rechteverwertung an die Gema übergebe (sprich Mitglied werde), darf ich dann meine eigenen Stücke weiterhin auf Online-Portalen wie Soundcloud und Bandcamp anbieten? Wie sieht es mit der eigenen Webseite aus?
Weiß das jemand von euch?