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downsyn
...
gibts da n gutes Programm?
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dowser schrieb:@ marv42dp : ..die Frage ist doch, was möchtest du hören? Suchst du jemanden der deiner Meinung ist? ..weil du vielleicht, dir selbst keine Antworten bieten kannst?
Moogulator schrieb:Da Gema und GEZ verwechselt werden
Ausgangslage
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Seit langem existiert für die Bemessung der Rundfunkgebührenpflicht ein
gerätebezogenes System, das im Multimediazeitalter mit immer neuen Diensten und
Empfangsgeräten nicht mehr zeitgemäß ist. Widersprüchlichkeiten im bestehenden
Finanzierungssystem stehen dem Gerechtigkeitsempfinden von immer mehr Bürgern
entgegen. Das heutige gerätebezogene Gebührenmodell des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks hat seine Akzeptanz verloren und bedarf daher einer grundlegenden
Überarbeitung. Dies belegen die zurückgehende Anmelde- und Zahlungsmoral sowie
auch die öffentlich immer lauter werdende Kritik an dem alten geräteabhängigen
Gebührensystem und den Praktiken der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bei der
Eintreibung ihrer Gelder.
Nicht zuletzt führt die immer stärker fortschreitende Konvergenz der Medien, also die
Annäherung der verschiedenen Einzelmedien, dazu, dass das heutige geräteabhängige
Modell nicht mehr tragfähig ist. Deshalb ist es auch und gerade zur Sicherung einer
dauerhaft tragfähigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks notwendig, einen
Systemwechsel innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie auch seiner
Finanzierung zu vollziehen.
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird seinem ursprünglichen Anliegen und
seinen einstigen Zielsetzungen nicht gerecht, für eine bürokratiearme, konsistente und
gerechte Finanzierung des öffentlichen Rundfunks zu sorgen: Es wird eine
Quasi-Kopfpauschale, nämlich eine Haushaltspauschale, eingeführt. Eine unsozialere,
ungerechtere Gebührenerhebung ist kaum mehr vorstellbar.
Doppeltatbestände für Zahlungsverpflichtungen wie bei der Zweitwohnungsnutzung
bleiben bestehen, Unstimmigkeiten bei der dienstlichen Pkw-Nutzung werden nicht
beseitigt, und zahlreiche personalintensive Branchen mit ihren mittelständischen
Unternehmen müssen mit finanziellen Mehrbelastungen rechnen.
Parallel wächst in den nächsten Jahren dadurch der Umfang der seitens der GEZ
angesammelten Daten. Die Datenschutzbeauftragten warnen vor der neuen
Rasterfahndung und zahlreichen bedenklichen neuen Erhebungssachverhalten bei rund
42 Millionen betroffenen Rundfunkteilnehmern. Zugleich bleibt dem Landesbeauftragten
für Datenschutz und Informationsfreiheit auch zukünftig eine Zuständigkeit für die
Datensicherheit bei der GEZ verwehrt, da diese weiterhin vom WDR-Beauftragten betreut
wird.
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat damit sein Ziel verfehlt, durch ein neues,
vereinfachtes Gebührensystem für mehr Beitragsgerechtigkeit und damit für eine
verstärkte Akzeptanz beim Gebührenzahler zu sorgen. Die nicht abreißende öffentliche
Kritik am von der Ministerpräsidentenkonferenz paraphierten Modell belegt die
berechtigten Einwände, die Verbraucher und Unternehmen weiterhin artikulieren.
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--- Kritikpunkte im Einzelnen ---
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Mehrbelastung für Verbraucher
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Im privaten Bereich kommt es durch die Neuregelungen des Staatsvertrages zu einem
nicht begründbaren Ungleichgewicht, das eigentlich bei der Neuordnung der
Rundfunkgebühren ausgeschlossen werden sollte. Derjenige, der bisher nur ein Radio
besessen und damit lediglich eine Gebühr von 5,76 Euro zu entrichten hat, wird zukünftig
mit der vollen Gebühr in Höhe von 17,98 Euro belastet.
Der Singlehaushalt bezahlt im Staatsvertragsmodell genau so viel wie der große
Mehrpersonenhaushalt mit zahlreichen Rundfunknutzern innerhalb einer Wohnung.
Ein-Personen-Haushalte werden also zu Unrecht massiv mehrbelastet.
Auch Arbeitnehmer, die zu den Wochenendpendlern gehören und eine kleine
Zweitwohnung in der Nähe ihrer Arbeitsstätte unterhalten, werden künftig über Gebühr
belastet. Diese zahlen dann auch für die Zweitwohnung Rundfunkgebühren, obwohl sie
diese bereits für ihre Hauptwohnung leisten. Dabei kann sachlogisch niemand zeitgleich
an zwei unterschiedlichen Orten sein, um dort jeweils Rundfunk parallel zu nutzen.
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Ungerecht und unausgewogen
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Ein Geringverdiener, der etwa exakt den Hartz4-Satz bekommt, kann nicht befreit
werden, ebensolches gilt für Empfänger anderer, z.B. Europäischer Beihilfen. Um es
nochmal zu sagen: Künftig nützt es auch nichts, seine Geräte zu verschrotten, um
überhaupt überleben zu können. Bezahlen müssen alle, die „wohnen“. Großzügig geht
der neue Vertrag allerdings mit den Multimillionären um: Für ihre 30-Zimmer-Villa zahlen
sie genauso viel, nämlich 17,98 Euro, wie ein vollkommen verarmter Mensch für seine
1-Zimmer-Dachgeschosswohnung. Für Gutverdiener macht der Rundfunkbeitrag kaum 1
Promille ihres Medienbudgets aus, für Geringverdiener sind 17,98 Euro möglicherweise
schon mehr, als sie sich überhaupt für Medien leisten können. Für selbstausgesuchte
Medien, wie etwa Bücher oder CDs bleibt nichts mehr übrig. Geringverdiener sind die
wahren Verlierer dieses neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV).
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Mehrbelastung zu Lasten vieler Branchen und ihrer Unternehmen
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Die Verbände von Industrie, Handel und Handwerk, die in unserem Land rund eine Million
Mitgliedsunternehmen repräsentieren, fordern den nordrhein-westfälischen Landtag
geschlossen dazu auf, die geplante Reform der Rundfunkfinanzierung abzulehnen. Nach
den Berechnungen der Industrie- und Handelskammern und dem Westdeutschen
Handwerks-kammertag steigt die Belastung der Unternehmen und mittelständischen
Betriebe in Nordrhein-Westfalen nach konservativen Schätzungen um 73 Millionen Euro.
Das entspricht einer Verteuerung um 77 Prozent.
In einer entsprechenden Erklärung von WHKT und IHK-NRW heißt es unter anderem:
"Über einen faktischen Gebührenzwang finanzieren Wirtschaft und Privathaushalte in
Deutschland heute schon den teuersten Staatsrundfunk der Welt. Die geplante Reform
soll die Wirtschaft noch stärker zur Kasse bitten. Das ist nicht akzeptabel. Das
Düsseldorfer Parlament kann diese unnötige Belastung der NRW-Wirtschaft verhindern,
wenn die Landespolitiker bei der Abstimmung im Herbst gegen die Reform der
Rundfunkfinanzierung stimmen. Die Landespolitik kann sich mit der Ablehnung der
geplanten Reform hinter die NRW-Wirtschaft stellen, ohne dass dadurch irgendwem
Nachteile entstehen. Deshalb erwarten wir ein klares Votum der Landespolitik für die
Wirtschaft in NRW."
Insbesondere viele mittelständische Unternehmen weisen darauf hin, dass die
Umstellung der Rundfunkfinanzierung für sie erhebliche Mehrbelastungen mit sich bringen
würde. Dies bestätigen auch die Stellungnahmen zu der am 7. April 2011
stattgefundenen Expertenanhörung im NRW-Landtag. Hier wird von einer Verdoppelung
bis Verachtfachung der finanziellen Belastungen für die einzelnen Betriebe gesprochen.
Beispiele sind hier unter anderem der Facheinzelhandel, das Bäckereihandwerk, die
Gebäudereiniger oder das Kfz-Gewerbe gewesen.
In besonderer Weise betreffen Mehrkosten die Unternehmen mit mehreren Filialen,
personalintensive Dienstleister und Branchen mit einer hohen Teilzeitquote. Ohne jeden
erkennbaren Sachgrund werden Betriebe mit vielen Teilzeitangestellten benachteiligt, da
diese wie auch stundenweise Aushilfen genauso wie Vollzeitstellen gewertet werden.
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Massive datenschutzrechtliche Bedenken und GEZ-Rasterfahndung
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Die GEZ verwaltet heute bereits rund 42 Millionen Teilnehmerkonten und überprüft
Haushalte und deren Rundfunkanmeldung durch die Gebührenbeauftragten vor Ort. Der
neue Staatsvertrag nimmt von diesem Ausforschungssystem keinen Abstand, sondern
weitet die Datenerhebungsmöglichkeiten sogar noch signifikant aus. Der
Landesdatenschutzbeauftragte hat den Landtag Nordrhein-Westfalen bei seiner
Expertenanhörung daher ausdrücklich vor den Gefahren der neuen Rasterfahndung
gewarnt. Die GEZ verfügt im neuen Rundfunkrecht über Kompetenzen, die ansonsten
eher aus dem Strafrecht bekannt sind und für die Beitragserhebung völlig
unverhältnismäßig sind.
§ 9 Absatz 1 Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht beispielsweise vor, dass Eigentümer
bzw. sonstige dingliche Berechtigte einer Wohnung oder Betriebsstätte verpflichtet sind,
der Landesrundfunkanstalt nähere Auskünfte über den tatsächlichen Inhaber der
Wohnung oder Betriebsstätte zu erteilen.
Auch erscheinen die Möglichkeiten zur Ermittlung der Teilnehmeradressen durch die
Landesrundfunkanstalten äußerst fragwürdig. Gemäß § 11 Absatz 4
Rundfunkänderungsstaatsvertrag können die Landesrundfunkanstalten
personenbezogene Daten ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten und
nutzen. Die Erhebungsbefugnis erstreckt sich sowohl auf öffentliche als auch auf
nicht-öffentliche Quellen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die
Landesrundfunkanstalten personenbezogene Daten auch beispielsweise bei
Arbeitgebern, Versicherungen oder Versandhäusern und sogar bei windigen
kommerziellen Adressenhändlern erwerben können. Diese Erhebungsmöglichkeiten
widersprechen nicht nur dem satz der Direkterhebung. Der Ankauf personenbezogener
Daten bei Adressenhändlern ist darüber hinaus mit weiteren Risiken verbunden. So kann
zum einen vor allem die Qualität der erworbenen Daten nicht festgestellt werden. Auch ist
ein solcher Datenankauf zu undifferenziert: Grundsätzlich besteht für alle Bürger eine
Meldepflicht. Beim Ankauf großer Daten-mengen wird aber allgemein unterstellt, dass
sich hierbei neue Daten über unbekannte Wohnungs- oder Betriebsstätteninhaber
ergeben würden. Ein Ankauf dieser Datenmengen ist daher grundsätzlich mit einem
Generalverdacht verbunden.
Gemäß § 4 Rundfunkänderungsstaatsvertrag müssen zum Nachweis eines
Befreiungstatbestandes darüber hinaus behördliche Originalbelege bzw. Originalbelege
des Leistungsträgers an die Landesrundfunkanstalten oder auch ärztliche
Bescheinigungen übermittelt werden, wobei auch eine beglaubigte Kopie ausreichen
würde. Nach Angaben des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
des Landes Nordrhein-Westfalen werden hierbei zugleich gesundheits- und
sozialsensitive Daten aufgenommen und gespeichert, die nicht für die Entscheidung über
das Vorliegen eines Befreiungstatbestandes erforderlich sind.
Insgesamt widerspricht der vorliegende Staatsvertrag damit in erheblichem Maße den
verfassungsrechtlichen Sätzen der Verhältnismäßigkeit und insbesondere dem Satz der
Datensparsamkeit aus Artikel 6 Absatz 1 Ziffer c der Europäischen Datenschutzrichtlinie.
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Notwendige Strukturreform bei der GEZ entfällt
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Der Rundfunkstaatsvertrag versäumt die große Chance, im Zusammenhang mit einem
Modellwechsel und begleitender Aufgabenkritik die administrativen Strukturen der GEZ
erkennbar zu verschlanken oder diese Einrichtung gleich ganz überflüssig zu machen.
Nun ist genau das Gegenteil beabsichtigt: Die GEZ hat bereits Personalmehrbedarf
angemeldet. Zwar werden diese Stellen aller Voraussicht nach nur befristet sein, jedoch
verträgt sich dies nicht mit der Behauptung, der neue Staatsvertrag führe zu weniger
Bürokratie und weniger Personalaufwand bei der GEZ.
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Notwendige Diskussionen über die Grundversorgung erstickt
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Die Diskussion über Sinn und Wichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und
seine "Grundversorgung" wird mit dem neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
abgewürgt: Im Zeitalter immer schnellerer Veränderungen in der Medienlandschaft
ist ein Diskurs über Sinn, Zweck und Zielrichtung öffentlich finanzierter Medien um
so wichtiger. Es muss darum gehen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an neue
Herausforderungen anzupassen, ihn zielgerichteter und eventuelle journalistisch
unabhängiger zu gestalten. Das Internet hat die Medienlandschaft und die
Informationswege nachhaltig verändert und erfordert erneutes Nachdenken und
Modellierung von Informationskanälen und -strukturen.
Hier ist zu fragen, inwieweit in einem multimedialen System Unterhaltungsformate
öffentlich finanziert werden sollen. Es muss dazu eine öffentliche Debatte geführt
werden. Dies wurde aber vollständig verpasst - lediglich eine unsägliche Finanzierung
eines Uralt-Dinosaurier-Systems wurde auf unsozialste Art festgelegt.