Nur OnTopic Was soll nur mit euren Maschinen geschehen?

Bitte stark genau im Thema bleiben wie es im ersten Beitrag steht. Alles andere gilt als OT und kann gelöscht werden.
Die Münzen könnten als Wertanlage auch stetig im Wert steigen. Spekulativ: Vielleicht wollte der Mann einfach den Maximalwert hinterlassen.
 
Die Pläne die man daheim macht, passen nicht auf den Marktplatz.
(Sprichwort)

Wer weiß ? Vielleicht freut sich da auch mal ein Erbe ?
Immerhin hat Opa damit ja tolle Mucke gemacht.
 
Darum geht es nicht. Sie wird den Gegenwert schon kriegen.
Aber es ist etwas, das sie selber nie haben wollte (egal wie teuer oder günstig), und jetzt hat sie auch noch den Scheiß an der Backe es loszuwerden.
Sollte ich mal an Krebs sterben, dann wäre ich von Herzen dankbar, wenn die Menschen und eben auch die Dinge, die mir wichtig sind, noch um mich sind.
Und wenn ich (vermutlich) jahrzehntelang eine Münzsammlung aufgebaut hätte, dann würde die mir auch emotional etwas bedeuten (so wie meinem Onkel die für mich pottenhässlichen Wachsbilder).
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Sich um die Hinterlassenschaft eines Verstorbenen zu kümmern, gehört quasi zum Generationenvertrag, und der ganze Aufwand drumrumkann erheblich bei der Trauerarbeit helfen, und wenn auch nur durch Ablenkung. und wenn dabei noch eine fünfstellige Summe übrigbleibt - umso besser.

Man kann sowas nicht pauschalisieren, das läuft in jedem Einzelfall unterschiedlich ab.
Ich jedenfalls habe die Wohnungen meiner verstorbenen Verwandten gerne (im Rahmen der Umstände) aufgelöst, und das war trotz allen Entrümpler-Luxus echt Arbeit.

Schöne Grüße
Bert
 
Nachtrag:
Der blaue 70er-Jahre-Teppich im Hintergrund des Wachsbild-Fotos liegt jetzt bei Tie-Fighter, und an seiner Stelle (des Teppichs, nicht Tie-Fighters) liegt jetzt ein aufwendig im Iran reparierter Perserteppich aus der Erbmasse meiner Tante, von meiner Frau und mir sehr gemocht.

Schöne Grüße
Bert
 
Sich um die Hinterlassenschaft eines Verstorbenen zu kümmern, gehört quasi zum Generationenvertrag

Der Thread ist als "on topic" gekennzeichnet, und das führt eigentlich zu weit, aber ich habe den Eindruck dass der Generationenvertrag aktuell eher zu Lasten der jüngeren Generation interpretiert wird.

Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher dass ich mich von meinem Synthkram trenne wenn ich nicht mehr will oder nicht mehr kann. Zeug, das hier einfach rumsteht, empfinde ich als Last. Du weißt ja, wie schnell ich bei der Hand bin, wenn's um das Verkaufen geht.
 
Was habt ihr eigentlich für ein Zielalter, zu dem der Kram geregelt sein sollte?
Wäre 80 zu alt?

Definitiv! Am besten so früh wie möglich. Meine Eltern wurden Pflegefälle und vieles was auf die "lange Bank" geschoben wurde konnte da sowohl körperlich wie juristisch (Demenz) nicht mehr erledigt werden. Meine Mutter mit damals fortgeschrittener Demenz ist mittlerweile verstorben, meinem Vater (87) mit anfänglicher Demenz würde aktuell wohl bei keinem Notar eine freie Willensentscheidung bestätigt werden.
 
Ist zwar partiell OT
meinem Vater (87) mit anfänglicher Demenz würde aktuell wohl bei keinem Notar eine freie Willensentscheidung bestätigt werden.
Exakt die Situation hatten wir vor eininhalb Jahren mit einer ziemlich geliebten Großtante (jetzt 95 Jahre). Eine Vollmacht war wegen ihrer inzwischen extremen Demenz nicht mehr zu erlangen. Deswegen hat die jetzt einen vom Vormundschaftsgericht bestellten Vormund und wir haben keine Chance noch irgendwelche Informationen zu bekommen.

Deswegen habe ich jetzt schon Vollmachten mit meinen Neffen und Nichten gemacht (ich 65, die Neffenundnichten um die 30). Die haben zwar erst doof gekuckt, aber dann zugestimmt, als wir ihnen diese Geschichte erzählt haben.
 
Mein Vater musste ja in seinerzeit noch „klarem“ Zustand die Demenz meiner Mutter verfolgen.
Daher wurden noch alle Bank- und Versicherungsvollmachten für meinen Bruder und mich ausgestellt.
Es wurde allerdings versäumt die Vorsorgevollmacht beim Landratsamt beglaubigen zu lassen (die haben ja diesbezüglich Notar ähnliche Funktionen), beim letzten Krankenhausaufenthalt des Vaters wurde aber die „nicht amtliche“ Version als Wegweiser für den „Worst Case“ akzeptiert.
 
Es wurde allerdings versäumt die Vorsorgevollmacht beim Landratsamt beglaubigen zu lassen
Das ist mir ja ganz neu. Meine funktionieren bisher ohne Beglaubigung 1a.

Hatte mal aus irgendeinem Grund beim Verwaltungsgericht nachgefragt, die haben mir dann erklärt, dass die mir vorliegende Vollmacht de facto einer Betreuung gleich käme. Ich vermute, dass der Nachsatz fehlt: "und damit ersparen wir uns das nervige Betreuungsverfahren". Hat sogar Stempel und Aktenzeichen.
 
Bin kein Jurist. Meiner Frau und mir wurde damals (2013) bei den gegenseitigen Vorsorge- und Verfügungsvollmachten angeraten das zu tun.
Eine höher gestellte Beamtin im Landratsamt hat dann gegen Vorlage der Ausweise und Willensbestätigung die Formulare amtlich gestempelt.
Weiterhin werden die Erklärungen dann in der Bundesnotarkammer in Berlin abgelegt.

Hat damals einen Fünfziger gekostet.

Wo kein Kläger kein Richter, in wieweit zwingend notwendig kann ich nicht beurteilen aber mit dieser Maßnahme habe ich irgendwie ein sichereres Gefühl.
 
wow, ihr seid inzwischen ganz schön eingetaucht und abgedriftet bei der ich nenne es "Plunderfrage". o_0
Sorry, dass ich da was getriggert hab.
 
  • HaHa
M.i.a.u.: Cee


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