Re: GEZ Rundfunkbeitrag - Steuer durch die Hintertür
Widerspruchsgründe und ähnliches zum forschen:
Man bedenke ein paar Dinge (ich wiederhole und ergänze):
- kein Festsetzungsbescheid ohne Mahnung
- keine Vollstreckung ohne Widerspruchbescheid
- Widerspruch bei jedem Bescheid mit Rückschein und Unterschrift
- Widerspruch nicht zwingend gegen den Staatsvertrag richten, denn dieser ist immer noch gültig, besser persönliche Ansichten und aus Sicht einer natürlichen Person schreiben,
- denn eine natürliche Person kann keine Medien empfangen ohne Gerät.
- Zweifel am TV-Programm.
- Zweifel an der Entscheidung.
- Zweifel an den Geldmengen und den Berechnungen (Was kostet 1 Stunde TV am Tag? 17€ im Monat?).
- Kein Zeitungsabo bestellen können, weil man Beiträge bezahlen muss
- Beitrag zahlen trotz Urlaub ohne Medien?
- Vergleich angeben: Straßengebühr für jeden weil jeder diese nutzen könnte?
- KEF-Bericht lesen, 19. Bericht
- Gutachten lesen von Dr. Ch. Degenhardt, Ermano Geuer, Dr. Terschüren, Prof. Dr. Thomas Koblenzer usw. es gibt um die 13 Gutachten, alle erwähnen
- Logik erläutern, denn es ist unlogisch mit gesundem Menschenverstand
- Logik-1: Die Leistung der ständigen Verfügbarkeit nehme ich nicht in Anspruch, auf das Recht dies zu können verzichte ich dankend. Das "Recht" es zu können bedeutet nicht die "Fähigkeit" zu haben es zu nutzen.
- Logik-2: Können Sie rechtskräftig nachweisen dass ich in meiner Wohnung Rundkfunk empfangen kann? Schuld in Ihrem Sinne bin ich nur wenn die Schuld bewiesen ist.
- Überschuss von 1,5 Milliarden Euro, § 40 RstV, § 1 RBstV
Paragraphen anbringen, muss nicht alles aber um so mehr heißt mehr Arbeit, das bedeutet mehr Zeit:
- VwVfG § 40 (pflichtgemäß ausüben des Ermessens, bezgl. Textbausteinen.)
Ergänzend: Verstößt sie dagegen, begeht sie einen Ermessensfehler, der zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme i.S.d. § 114 VwGO führt.
Darum auch schon viel schreiben.
- VwVfG §§ 33, 34 (Urkunden, amtl. Beglaubigung)
- VwVfG § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
- VwVfG § 58 (Ausgehebelt weil Landesgesetz)
- VwGO § 80 Abs. 4
- VwGO §100 (Akteneinsicht)
- § 3 RfStV
- § 10 RfStV
- § 166 StGB
- § 4 BDSG Zulässigkeit der Datenerhebung - ausführliche Informationen zu meinen Daten anfordern
- § 4a BDSG Einwilligung
- § 15 BDSG Abs. 3 Datenübermittlung an öffentliche Stellen - Auskunft über die Dritten Parteien anfordern
- § 43 Abs.(1) 7a, 7b, (2)5a BDSG
- Artikel 8 EU-Grundrechte-Charta (Schutz personenbezogener Daten)
- Artikel 11 EU-Grundrechte-Charta (Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit)
- Artikel 5 GG (Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit)
- Artikel 42 EU-Grundrechte-Charta (Recht auf Zugang von Dokumenten) - Akteneinsicht verlangen, Antrag fordern
- Artikel 54 EU-Grundrechte-Charta (Verbot des Missbrauchs der Rechte)
- Artikel 26 Absatz 1 GG
- Artikel 8 UN-Menschenrechts-Charta (Anspruch auf wirksamen Rechtsbehelf vor einem unparteiischen Gericht)
- Artikel 9 UN-Menschenrechts-Charta (Verbot von willkürlichen Verhaftungen)
- Artikel 12 UN-Menschenrechts-Charta (Schutz von Haus und Wohnung sowie des Privatlebens)
- Artikel 19 UN-Menschenrechte-Charta (Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit)
- Artikel 5 UN-Zivilpakt (Verbot des Missbrauchs der Freiheitsrechte)
- Artikel 17 UN-Zivilpakt (Schutz des Privatlebens)
Rechtssprechungen:
- LG Tübingen vom 8.1.2015 - Az 5 T 296/14
- TG Tübingen vom 19.05.2014 - Az 5 T 81/14
- Ergänzend: Gemäß §§ 16 III, 15 IV Nr. 1 LVwVG BW muss das Ersuchen die Vollstreckungsbehörde unzweideutig bezeichnen.
Aspekte der Urkundenfälschung:
- SEPA - Überweisungsformular 732121
- Mitgliedsnummer im Sichtfenster
- Mangel der Unterschrift oder beglaubigter Stempel etc...
Persönliches:
- § 240 StGB Nötigung, Zwang
- Inkasso-Charakter der Briefe
- soziale und finanzielle Bedrohung
- Einfluss auf Programmgestaltung.
- Wenn ich ihrem Angebot zustimmen würde müsste ich folgendes unterstützen:
### Studentenabgaben, ohne Bafög oder über 30-35 Jahre sind zu hoch, aus Rücksicht und Verständnis unterstütze ich hiermit das Studententum
### Das Angebot ist vermutlich nicht unabhängig, z.b. Abhängig vom Gremium welches Nachrichten beschneidet und die Nachrichten auswählt die gesendet werden um sie massentauglich zu gestalten. Dies verletzt mein Selbstbestimmungsrecht auf freie Information. Eine ungehinderte und freie Informationsbeschaffung setzt voraus, dass keinerlei staatliche Behinderungen den Zugang zu Informationen erschweren. Dies kann ich leider nicht nachvollziehen, aus historischen, dokumentierten Gründen die eine Glaubwürdigkeit erschweren. Staatsvertrag = staatl. Einfluss
### Vereinheitlichung der Bürger finde ich persönlich anmaßend und beleidigt meine individuelle Person.
### Radioprogramm ist Psychoterror im Radio widerspricht sich mit darauf folgenden Werbeslogan über „ mehr Abwechslung“
Zumindest hab ich das so gemacht, 2 x, die Dinge beachtet und bisher erfolgreich.
1. Habe bei Mom den zweiten Bescheid mit Widerspruch beantwortet und zurückgewiesen das ohne Mahnung kein Bescheid rechtskräftig werden kann.
2. 12 Seiten mit einer Menge Stoff drin.