Re: GEZ Rundfunkbeitrag - Steuer durch die Hintertür
lilak schrieb:
im moment siehts so aus:
- alle Widersprüche werden abgelehnt, alle klagen abgewiesen und der Gerichtsvollzieher kommt bei zahlungsunwilligen ziemlich schnell.
Das ist schon weitgehend korrekt, bis irgendjemand Punkte erwähnt die ein gewisses Gewicht besitzen, welche vor einem Gericht/ von einem Gericht als evtl. Ankerpunkt gesehen werden womit man was bewegen oder durchsetzen kann. Und mal ehrlich die Klagen die bisher liefen waren entweder ganz groß oder solche mit schwachen Punkten. Im Prinzip heißt es zubomben mit Papier und Klage bis denen die Birne platzt. Das Urteil ist soweit klar, aber ungerecht ist ja trotzdem und das sollte uns zu denken geben, wenn die gewinnen, machen die das nächstes mal alles besser, so das keiner mehr raus kommt. Wir sind das Volk und haben Bestimmungsrechte, nicht die Herren Minister, gerade in öffentlichen Sachen. Eigentlich hätte es anders laufen müssen mit dem Rundfunk. Erst werden die Bürger gefragt ob sie sowas möchten und brauchen, dann wird abgestimmt wer sowas will und was er dafür zahlen würde. Und dann wird der Rundfunk hochgefahren. Aber stattdessen, machen die einfach Rundfunk, das Überbleibsel für Kriegspropaganda und etwas Musik für alle, zu einem un-verhinderlichen Notwendigkeit die man bezahlen muss. Die machen den Rundfunk zu einem "es geht nicht ohne"-Ding. Die legen die Kosten dafür fest nach eigenem ermessen. Ja und dann gehts schon weiter mit der Kritik am Programminhalt...kurzum, das geht so nicht.
- ABER: das ganze verfahren ist rechtlich vollkommen inkorrekt, das kann man jetzt einklagen und so zeit rausholen bis die das korrigieren ... und das werden sie, es geht ja schließlich um 7 milliarden schwarzgeld.
Die Klagen laufen ja alle, also auserwählte, welche entweder nicht durchkommen oder bis zur Klärung eingefroren werden, so oder so. Ich denke es ist sowas wie eine 50/50 chance das man wirklich ärger bekommt, in der Stadt gibts eben mehr zu holen. Aber auch mehr Kläger. Wann man Ärger bekommt ergibt sich beim lesen der Berichte. Es ist immer noch geltendes Gesetz und es liegt bei jedem selber ob oder ob nicht. Wer es sich gefallen lässt und zahlen will...okay...der wird vermutlich auch alles andere zahlen, was man ihm auftischt.
- wenn in der zwischenzeit massiver und unnachgiebiger politischer druck gemacht wird bekommen die angst um stimmen und eine "reform" kommt. da sieht man ja schon daran dass sie jetzt mit dem beitrag zurückrudern, 10 cent weise.
Politischer Druck? Nur durch das Volk, die Minister wollen natürlich die Kohle weil der Rundfunk die Kohle brauch, die sie ja jetzt haben und es wird mit jedem Zahlenden mehr. Und das Programm wird nicht besser und schon gar nicht individuell.
[/quote]btw hier gibts erste hilfe briefvorlagen gegen die zwangsvollstreckung, die auch das tübinger urteil miteinbeziehen. wenns funktioniert geht der vollstreckungsauftrag zurück an den beitragsservice und die müssen sich was neues einfallen lassen. ich freu mich schon auf das youtube video von dem beambten der 60tsd anträge im monat unterschreiben muss.
http://www.mmnews.de/index.php/politik/ ... llstrecker[/quote]
Naja mit der Seite bin ich mal etwas skeptisch...
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http://www.mross.de/ hier typische Goldkauf Hetze (Geschäftsführer)
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https://www.psiram.com/ge/index.php/Andreas_Popp (Redaktion Währung)
Also schon bisschen auf Angst und Panikmache. Zur Vermögensauskunft verhaften ist keine "HAFT" in dem Sinne das man in Knast geht sondern die Aussagen machen "soll". Eine andere Sichtweise der einschlägigen und recht bekannten "mimikama"-webseite:
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http://www.mimikama.at/allgemein/gez-ko ... etrachtet/
In dem ersten Antwortschreiben wird auf die Zustellung behaart die aber laut Gesetz nach 3 Tagen als zugestellt gilt. Wenn man nachweisen kann das ein "normaler" Brief abgesendet wurde. Was meistens nicht geht. Und man kann nicht nachweisen dass er zu Kenntnis genommen wurde.
Man kann auch ganz einfach laut dem Gesetz:
Code:
§ 5b VwVfGBln: Vollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen
(2) Die Vollstreckung ist einzustellen, sobald der Vollstreckungsschuldner bei der Voll- streckungsbehörde gegen die Forderung als solche schriftlich oder zur Niederschrift Ein- wendungen erhebt. Der Vollstreckungsschuldner ist über dieses Recht bei Androhung der Vollstreckung zu belehren. Bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen sind unverzüglich aufzuheben, wenn
1. der Gläubiger nicht binnen eines Monats nach Geltendmachung der Einwendungen wegen seiner Ansprüche vor den ordentlichen Gerichten Klage erhoben oder den Erlass eines Mahnbescheids beantragt hat oder
2. der Gläubiger mit der Klage rechtskräftig abgewiesen worden ist.Ist die Vollstreckung eingestellt worden, so kann sie nur nach Maßgabe der Zivilprozess- ordnung fortgesetzt werden.
Äußert man Einwände ist der Spuk schon mal getilgt, bis auf weiteres.
PS: Ich mache hier keine Rechtsberatung, alle angaben ohne Gewähr und ich kann nicht haftbar gemacht werden wenn jemand meint, meinem Rat folgen zu müssen.