mink99
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Nachtrag suisa
http://www.actionswissmusic.ch/informat ... -co/suisa/
Die SUISA ist die Schweizerische Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik.
Wer als Komponist, Textautor oder Bearbeiter von Musik ein Werk erschafft, ist «Besitzer» seines geistigen Eigentums. Als sogenannter «Urheber» kann er nach den Bestimmungen des Urheberrechts frei über sein Werk verfügen und entscheiden ob, wann, wie und unter welchem Namen es an die Öffentlichkeit gelangen soll und ob Sendungen, öffentliche Aufführungen oder die Herstellung von Tonträger erlaubt sind.
Nur Einzelpersonen, nicht aber Bands, können SUISA-Mitglieder werden. Werden Songs also von mehreren Band-Mitgliedern geschrieben und veröffentlicht, sollten sich alle daran Beteiligten bei der SUISA anmelden. Die Anmeldegebühr für Urheber beträgt 100 Franken, für Verleger 200 Franken. Mit dem Mitgliedervertrag tritt ein Urheber seine Urheberrechte an die SUISA ab und wird dadurch zum Auftraggeber.
Grundsätzlich gehen mit Vertragsabschluss die Rechte zur öffentlichen Aufführung und Sendung, zur Verbreitung in Kabelnetzen und zum öffentlichen Empfang sowie die Rechte zur Herstellung von Tonträgern in die Obhut der SUISA über und können nicht noch an weitere Personen oder Institutionen übertragen werden. Die SUISA übt diese Rechte in eigenem Namen aus.
Mitglieder, deren Werke genutzt wurden, erhalten Abrechnungen mit den Einkünften aus den unterschiedlichen Werkverwendungen (Live-Konzerte, Radio etc.).
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Der Unterschied ist hier das Wörtchen kann . Es gilt nicht die GEMA Vermutung , dass man (als Künstler) die Nichtmitgliedschaft nachweisen muss.
http://www.actionswissmusic.ch/informat ... -co/suisa/
Die SUISA ist die Schweizerische Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik.
Wer als Komponist, Textautor oder Bearbeiter von Musik ein Werk erschafft, ist «Besitzer» seines geistigen Eigentums. Als sogenannter «Urheber» kann er nach den Bestimmungen des Urheberrechts frei über sein Werk verfügen und entscheiden ob, wann, wie und unter welchem Namen es an die Öffentlichkeit gelangen soll und ob Sendungen, öffentliche Aufführungen oder die Herstellung von Tonträger erlaubt sind.
Nur Einzelpersonen, nicht aber Bands, können SUISA-Mitglieder werden. Werden Songs also von mehreren Band-Mitgliedern geschrieben und veröffentlicht, sollten sich alle daran Beteiligten bei der SUISA anmelden. Die Anmeldegebühr für Urheber beträgt 100 Franken, für Verleger 200 Franken. Mit dem Mitgliedervertrag tritt ein Urheber seine Urheberrechte an die SUISA ab und wird dadurch zum Auftraggeber.
Grundsätzlich gehen mit Vertragsabschluss die Rechte zur öffentlichen Aufführung und Sendung, zur Verbreitung in Kabelnetzen und zum öffentlichen Empfang sowie die Rechte zur Herstellung von Tonträgern in die Obhut der SUISA über und können nicht noch an weitere Personen oder Institutionen übertragen werden. Die SUISA übt diese Rechte in eigenem Namen aus.
Mitglieder, deren Werke genutzt wurden, erhalten Abrechnungen mit den Einkünften aus den unterschiedlichen Werkverwendungen (Live-Konzerte, Radio etc.).
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Der Unterschied ist hier das Wörtchen kann . Es gilt nicht die GEMA Vermutung , dass man (als Künstler) die Nichtmitgliedschaft nachweisen muss.