...also ich hab mal im Familienministerium angerufen und gefragt, ob ich meine kleine Hobby-Seite nach dem 1.1. noch betreiben darf, ohne Kosten und Ärger zu haben.
Dort erklärte man mir, wenn ich das richtig verstanden habe, folgendes:
1. Abwarten. Es sei noch nicht raus, ob das auch so durchkommt, und es riefen haufenweise beunruhigte Seitenbetreiber an. Die Dame am Telefon war schon recht entnervt.
2. Erstmal nichts ändern. Es sei genau anders herum. Wenn ich nichts mache, keine Inhaltsbewertung etc. bräuchte ich auch keinen Jugendschutzbeauftragten. Abgemahnt könne ich nur werden, wenn ich Codemäßig ein "Frei ab 0 oder 6/12/16" einarbeite, die Seite dadurch durch den Jugendschutzfilter des Familiencomputers kommt und sich dann trotzdem höher zu bewertende Inhalte fänden.
Wenn man nichts macht, werden alle Seiten, bei denen nichts gemacht wurde, vom Jugendschutzfilter aussortiert. D.h. meine Seite würde dann nicht vom 12-Jährigen Steppke gesehen werden, wenn die Eltern einen Jugendschutzfilter verwenden.
Dies gelte für die Seitenbetreiber, die keine FSK16/18-Inhalte hätten (aber woher weiß ich, ob Trakl's düstere Gedichte nicht als Jugendgefährdent gelten??? Immerhin kann man Trakls Gedichte frei in jeder Buchhandlung kaufen, und er ist auch schon länger als 70 Jahre tot... Aber eicht das?)
So das Ministerium am Telefon, wie ich es verstanden habe.
Gruß
Andreas