Herbie
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Ich werde als erstes mal ein paar Pelhamstimmen sampeln und verwerten. Aber ich find seine Musik eigentlich total ätzend, also lass ich es besser.
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Nein. Es ist ja nur die Melodie 15sec frei. Das Leistungsschutzrecht besteht ja weiterhin komplett.Ich darf jetzt also Stimmen samplen von allen möglichen Künstlern und in meinen
Songs verwursten?
So, wie shazam jeden Musiktitel erkennt.Naja gut, wie soll Youtube denn jeden einzelnen Musiktitel prüfen
Nein. Es ist ja nur die Melodie 15sec frei. Das Leistungsschutzrecht besteht ja weiterhin komplett.
70 Jahre nach dem Tode des Komponisten ist das Werk gemeinfrei. Das heißt aber nicht, dass irgendwann davon gedruckte Noten gemeinfrei sind, oder Aufnahmen.Gibts da nicht diese 30 Jahre regel,nach der ich frei verfügen kann?
Für einfache Lichtbilder 25 Jahre, für Lichtbilder mit künstlerischem oder zeitdokumentarischem Werk 50 Jahre - nach dem Tod des Rechteinhabers. Für Werke der Musik weiterhin 70 JahreAlso nix mit Yoda sampeln oder ne alte Jazzplatte?
Gibts da nicht diese 30 Jahre regel,nach der ich frei verfügen kann?
Da wäre nichts verschleppt worden, wenn man sich mit dem ersten Urteil zufrieden gegeben hätte. Dummerweise gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dann muss man erstmal neues Material bringen um den Einspruch zu begründen, und das dauert natürlich.Deutsche Gerichte verschleppen so viel..
Die beste Frage des Tages Kurz: ein alter Popstar der ein Problem mit mittelalten Popstars hat. Sein ehemaliger Angestellter Wolfgang Flür, mit dem ich mich mal in Mannheim auf einer Lesung unterhalten habe, kam damit besser zurecht, obwohl er wohl auch nicht viel von den Tantiemen seiner Arbeit gesehen haben soll.Wer ist Ralf?
Das war auch so ein Lauser Aber immer riesen Stimmung im Flughafen, wenn Sonntag ggen Mittag Follow Me lief!Den durchgeknallten Mark Spoon kannte ich auch.
Ob Ralf das durchhält - mind 2 Instanzen stehen noch aus:
Ich dachte, Klage hätte Hütter erhoben?!Viel erstaunlicher finde ich, dass Pelham so beharrlich die Dienste des Rechtsstaats in Anspruch nimmt.
Ich dachte, Klage hätte Hütter erhoben?!
Auch in anderen Ländern kann man in höhere Instanzen gehen, und, dass die Aktenberge bei so einem Fall ins Gigantische wachsen ist irgendwie auch normal.Da wäre nichts verschleppt worden, wenn man sich mit dem ersten Urteil zufrieden gegeben hätte. Dummerweise gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dann muss man erstmal neues Material bringen um den Einspruch zu begründen, und das dauert natürlich.
Er hätte auch einen Vergleich anstreben können. Wollte er wohl nicht.Stimmt, da hast Du allerdings recht. Da bleibt dem guten Moses tatsächlich nichts anderes übrig, als sich beharrlich zu wehren.
War das jetzt noch mal zur Veranschaulichung?"um ihrer selbst willen" ... oder besser: "um seiner selbst willen" - is aber irgendwie das Gleiche.
Wäre Pelham nicht in Berufung gegangen, wenn er Amerikaner wäre?"Deutsch sein heißt, eine Sache, um ihrer selbst willen, mit so einer Gründlichkeit zu betreiben, bis Alle schlechte Laune haben."
wo kein Kläger da kein BeklagterIch dachte früher immer 4 Sekunden Sampling wäre erlaubt, egal was nun die Quelle ist. Für mich stellt sich jetzt immer die Frage, was mit den ganzen SamplingCDs ist, wenn das Sample nicht rechtmäßig weiter gegeben würde und ich verklagt werde, kann ich mich dann darauf berufen, dass der SampleCD Verein mir die Nutzungrechte so zugesagt hat? Gibt ja mehr wie SamplingCD, z.B. Portale wie Splice. Stehe ich in der Nachweispflicht und muss über jedes Samples Buch führen, woher ich es habe? Das wäre ein ganz schöner Aufwand, weil ich zum großen Teil gar nicht weiß woher mal ein Sample kam.
Was ist mit so Allerwelts Samples wie dem Amen Break?
Das bezieht sich auch die Nutzung als Zitat. Wenn ich vier Sekunden Sample 3 Minuten lang zitiere ist das eher kein Zitat mehr.Ich dachte früher immer 4 Sekunden Sampling wäre erlaubt,