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Hammerbrooklyn
Guest
Mit juristischen Pauschalaussagen wäre ich vorsichtig, besonders wenn ich kein Jurist wäre.
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Sampling CDs beinhalten ja meistens nur für diese Cd produzierten Sounds und Vocals und keine Samples von PlattenIch dachte früher immer 4 Sekunden Sampling wäre erlaubt, egal was nun die Quelle ist. Für mich stellt sich jetzt immer die Frage, was mit den ganzen SamplingCDs ist, wenn das Sample nicht rechtmäßig weiter gegeben würde und ich verklagt werde, kann ich mich dann darauf berufen, dass der SampleCD Verein mir die Nutzungrechte so zugesagt hat? Gibt ja mehr wie SamplingCD, z.B. Portale wie Splice. Stehe ich in der Nachweispflicht und muss über jedes Samples Buch führen, woher ich es habe? Das wäre ein ganz schöner Aufwand, weil ich zum großen Teil gar nicht weiß woher mal ein Sample kam.
Was ist mit so Allerwelts Samples wie dem Amen Break?
Nein, so eine Klausel gibt es nicht. Nicht so. Es gibt da eher so Ideen wie "Erkennbarkeit" und so weiter. Und das ist natürlich auch relativ.Ich dachte früher immer 4 Sekunden Sampling wäre erlaubt,
Sampling CDs beinhalten ja meistens nur für diese Cd produzierten Sounds und Vocals und keine Samples von Platten
Ohne eigene Schuld?? Wie soll das denn gehen? Du musst doch wissen was du da machst..dennoch ist seine frage nicht unberechtigt: was passiert, wenn du ohne eigene schuld unberechtigt geschütztes material dritter verwendest?
antwort: das exakt gleiche wie bei vorsätzlicher verwendung, außer, dass es nicht auch noch strafbar ist.
Nein, so eine Klausel gibt es nicht. Nicht so. Es gibt da eher so Ideen wie "Erkennbarkeit" und so weiter. Und das ist natürlich auch relativ.
Ohne eigene Schuld?? Wie soll das denn gehen? Du musst doch wissen was du da machst..
Gesetze sind in vielen Bereichen oft schon sehr eindeutig formuliert.
In Diskussionen kommt dann immer, dass man das Sample so weit verfremdet hat, dass man es eh nicht wiedererkennt. Aber dann braucht man es doch erst Recht nicht bei anderen zu sampeln?wenn die Leute SELBST samplen würden,
dass der vermeintlich einfache Lebenssachverhalt ("2 Sekunden Sample geklaut")
eben nicht so einfach unter die im Gesetzestext verwendeten Begriffe wie Nutzungen, Werke usw. zu subsumieren ist.
Und wenn sie das tun und beispielsweise dann systematisch oder teleologisch auslegen, heißt das nicht, dass sie richtig liegen müssen oder nicht meilenweit am Kern des Problems vorbei schlittern.
Das ist auch der Grund, warum Anwälte im Zivilrecht bei Rechtsfragen meistens antworten "Das kommt darauf an".
dass man es eh nicht wiedererkennt. Aber dann braucht man es doch erst Recht nicht bei anderen zu sampeln?
Nur leider fehlt der oft.Mit Anstand kreative Errungenschaften von anderen benutzen.
Ich finde das nicht verwerflich wenn da jemand was vom Kuchen abhaben will der mit einem Teil seiner Zutaten gebacken wurde. Vieleicht gerade deshalb so gut aufgegangen ist ,wer weiß!?"Das ist meins, damit darf der nicht einfach so Kohle machen!"
mir geht es darum, warum man das Risiko eingehen sollte verknackt zu werdne, wenn man hinterher sowieso nichts mehr erkenntwas man braucht entscheidet man selbst.
hast du mir da mal nen Link?und selbst das recht dritter dein werk zu bearbeiten räumst du denen bereits durch die veröffentlichung ein.
in diesem Fall kann es keinen Kläger geben weil er es selbst nie erkennen wirdwenn man hinterher sowieso nichts mehr erkennt
darum samplet man ja auch Kraftwerk, und nicht Rolo oder häbbmasterVieleicht gerade deshalb so gut aufgegangen ist ,wer weiß!?
Ich finde das nicht verwerflich wenn da jemand was vom Kuchen abhaben will der mit einem Teil seiner Zutaten gebacken wurde. Vieleicht gerade deshalb so gut aufgegangen ist ,wer weiß!?
Werbeeffekt für beide Parteien
ich würde gern mit Tanz antworten. Aber ich sag ja.Ich erkläre es immer gerne mit Bildern.
Original:
Anhang anzeigen 137886
Nutzung I:
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Nutzung II:
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Anhang anzeigen 137893Anhang anzeigen 137894
Welche dieser Nutzungen stellt eine Bearbeitung dar und warum?
...Richtig. Und bei Musik, Architektur, Literatur, Pressetexten, Filmen, Sammlungen funktioniert es nicht anders.
mir geht es darum, warum man das Risiko eingehen sollte verknackt zu werdne, wenn man hinterher sowieso nichts mehr erkennt
hast du mir da mal nen Link?
ich würde gern mit Tanz antworten. Aber ich sag ja.
Zustimmung zur Bearbeitung. Musikwerke darfst du in der Tat bearbeiten, ohne dass du die Zustimmung braucht. Aber nicht veröffentlichen oder sonstwie verwerten.bei denen ist die zustimmung erforderlich.
Zustimmung zur Bearbeitung. Musikwerke darfst du in der Tat bearbeiten, ohne dass du die Zustimmung braucht. Aber nicht veröffentlichen oder sonstwie verwerten.