Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Kraftwerk sind die Urheber und jemand nutzt davon eine Passage - unbearbeitet und hätte th. diese selbst herstellen können (technisch).
Im Text steht das ziemlich gut formuliert wie das generell einzuordnen ist. Das ist natürlich reines Auslegen des aktuellen Gesetzes und das ist auch dazu gedacht, dass das so ist, weshalb Gesetze auch so genau sein sollten.

Deshalb ist erkennbar, Klang, Phrase, Text und so weiter auch unterschiedlich zu bewerten. Weniger wichtig ist dabei wie "Hans Klein" auf der Straße das sieht oder wie genervt Leute sind. Die Sache ist juristisch durchaus interessant und wie man damit umgehen kann und muss nach der Lage 2022, ggf. in dem Falle sogar auch der Lage zum Release-Zeitpunkt, da heute natürlich da ein Unterschied gemacht werden würde.

Eigentlich nicht lächerlich oder sowas sondern wäre interessant wie wir uns gerade geeinigt haben wie solche Dinge formell korrekt sind und was geht und was nicht mehr.


Es gibt jetzt erst einmal den baldigen Termin und dann kann noch immer einiges passieren. Je nach dem.
 
Bleiben wir mal bei dem Amen Break, wo ganze Genres das nutzen und genutzt haben, teil so, teils total zerstückelt wie z.B. Jungle oder DnB. Oder was ist mit reinen Drumsamples wie Kick, Snares, HiHats. Was darf man denn überhaupt noch nutzen, ohne zu fragen, falls man jemals überhaupt den Urheber ermitteln kann?
 
also für das verwenden eines Samples aus einer Sample CD ist sicherlich noch niemand verklagt worden
und generell gilt wenn man nicht grade Madonna, Michael Jackson, Prince, Kraftwerk und sonstiges aus der kategorie sampled muss man sich keine grossen Sorgen machen
 
also für das verwenden eines Samples aus einer Sample CD ist sicherlich noch niemand verklagt worden
und generell gilt wenn man nicht grade Madonna, Michael Jackson, Prince, Kraftwerk und sonstiges aus der kategorie sampled muss man sich keine grossen Sorgen machen
Selbst da wäre ich nicht immer sicher.
Zumal es schon Sample-CDs gab, die Dinge enthalten die auch irgendwo her kommen und nicht selbst hergestellt wurden. CD als Medium bedeutet erst einmal "nichts". Inkl Lizenz-Check.
 
Das ist schon klar, Ich brauche mir sicherlich keine Sorgen machen. Ich könnte ganze Tracks sampeln und einfach abspielen und keiner würde es merken. Mich interessiert halt generell die Antwort, nicht dass sie für mich irgendwie relevant wäre.

Ich rede von solchen Anbieter z.B.: https://www.vengeance-sound.com/samples.php
oder https://splice.com/
Da gehe ich als Kunde von aus, dass ich rechtlich auf der sicheren Seite bin.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Selbst da wäre ich nicht immer sicher.
Zumal es schon Sample-CDs gab, die Dinge enthalten die auch irgendwo her kommen und nicht selbst hergestellt wurden. CD als Medium bedeutet erst einmal "nichts". Inkl Lizenz-Check.

Nicht nur Sample CDs, auch Rompler einer sehr bekannten Marke :D
 
Das ist schon klar, Ich brauche mir sicherlich keine Sorgen machen. Ich könnte ganze Tracks sampeln und einfach abspielen und keiner würde es merken. Mich interessiert halt generell die Antwort, nicht dass sie für mich irgendwie relevant wäre.

Ich rede von solchen Anbieter z.B.: https://www.vengeance-sound.com/samples.php
oder https://splice.com/
Da gehe ich als Kunde von aus, dass ich rechtlich auf der sicheren Seite bin.

Also ich hatte mal den Fall, dass jemand einen Song auf einer Plattform für Nachwuchskünstler hochgeladen hat, wo die Melodie ganz klar geklaut war. Am Ende kam dann raus, dass er die Melodie von einer Sample- und Midi Internetseite hatte, bei der auch Sachen angeboten wurden, die andere User zur freien Verfügung hochgeladen haben. Dort hatte jemand einfach eine bekannte Melodie hochgeladen und behauptet, es wäre seine Idee gewesen.

Daher muss man zumindest bei Seiten die auch User-Content haben aufpassen, ob das alles wirklich korrekt ist. Im Zweifelsfalle müsste man dann nachweisen woher der Sound stammt und dann sollte hoffentlich der Seitenbetreiber haften.
 
Ok, dann bleibt wirklich nur eigene Sachen zu sampeln.
Sag ich doch...wobei...

...Wenn mehrere Leute einen Preßlufthammer der selben Marke sampeln,
klingen die auch (mehr oder weniger) gleich. Wie wird hier verfahren?
Wird eine Spektralanalyse des Sounds gemacht und nach
Frequenz-Fitzelkramunterschieden gesucht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, da wäre wirklich so eine 1-2 Sekunden Pauschalregelung wirklich stressfreier. Was darf man heute überhaupt noch, selbst eigene Fotos machen kann ja schon heikel werden wenn man die ins Netz lädt und da einer nicht ein Einverständnis gegeben hat oder man ein Denkmal fotografiert oder so was. Oder stell mal heute einen private Homepage online, ohne DSGVO Kenntnisse und am besten Anwalt würde ich das gar nicht mehr machen. Am besten man veröffentlicht als Kleiner Mann gar nichts mehr.
 
Die heutigen 70 Jahre verdanken wir den 'Bayreuther Festspielen', welche sich auch nach den Tod des Erschaffers des Werks eine Vereinnahmung künstlerischer Art verbaten - also die Erben. Und tatsächlich kam es nur wegen Denen zu einer Verlängerung auf 70 Jahre (wie lange das vorher war - keine Ahnung, wohl ein paar Dekaden weniger).

Also auch hier wieder - persönliche Eitelkeiten - nichtmal der Akteure selbst - sondern der so schwer schuftenden Erben.
 
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Also alles von Urhebern, die im April 1952 oder früher gestorben sind.
2047 werden dann also viele Metall auf Metall Samples in den dann aktuellen Tracks ungestraft auftauchen^^
 
Man muss unterscheiden zwischen den Rechten des reproduzierenden Künstlers und des Erstellers des Sounds selbst. Presslufthammergeräusche werden, so wie auch das "Wump!" von Mercedes-Türen, von Sounddesignern entwickelt und gehören der Herstellerfirma.
Ok, wenn ich also Fieldrekording mache und da steigt ne Familie in ihrem Stern ein und klappt die Türe zu und ich finde das geil als neues Perkussion Samples, dann kann ich Probleme bekommen. Was für eine bekloppte Welt.
 
Ok, wenn ich also Fieldrekording mache und da steigt ne Familie in ihrem Stern ein und klappt die Türe zu und ich finde das geil als neues Perkussion Samples, dann kann ich Probleme bekommen. Was für eine bekloppte Welt.
Es sei denn, du verfremdest die Aufnahme, was zur einem defacto neuerschaffenen Klang/Sound wird.
 
2047 werden dann also viele Metall auf Metall Samples in den dann aktuellen Tracks ungestraft auftauchen^^
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, nicht 70 Jahre nach der Veröffentlichung. Sollte Ralf Hütter also einhundert Jahre alt werden (ich gönne es ihm von Herzen) und 2046 sterben, dann bliebe das Urheberrecht noch bis 2116 intakt. Krass, oder?
 
Ja, da wäre wirklich so eine 1-2 Sekunden Pauschalregelung wirklich stressfreier. Was darf man heute überhaupt noch, selbst eigene Fotos machen kann ja schon heikel werden wenn man die ins Netz lädt und da einer nicht ein Einverständnis gegeben hat oder man ein Denkmal fotografiert oder so was. Oder stell mal heute einen private Homepage online, ohne DSGVO Kenntnisse und am besten Anwalt würde ich das gar nicht mehr machen. Am besten man veröffentlicht als Kleiner Mann gar nichts mehr.

Samplen anderer Musik ist Diebstahl... Was für eine Pauschalregelung sollte das sein?
da kann man genauso pauschalregeln dass man 1-2 Artikel aus dem Supermarkt straffrei klauen darf und ab 3-4 Artikeln dafür in den Knast kommt
 
Samplen anderer Musik ist Diebstahl... Was für eine Pauschalregelung sollte das sein?
da kann man genauso pauschalregeln dass man 1-2 Artikel aus dem Supermarkt straffrei klauen darf und ab 3-4 Artikeln dafür in den Knast kommt


es basieren ganze Genres auf Diebstahl

das Urheberecht schränkt einfach nur die Künsterische Freiheit massiv ein

und ja.... wenn du schon mit solchen Vergleichen kommst:
wer kein Geld hat und Hunger, sollte sich auch straffrei was zu Essen klauen dürfen.... von jemand der genug hat! bei 2 Stellen-Milliadären Inhaber Lidl und Aldi zB
 
es basieren ganze Genres auf Diebstahl

das Urheberecht schränkt einfach nur die Künsterische Freiheit massiv ein

und ja.... wenn du schon mit solchen Vergleichen kommst:
wer kein Geld hat und Hunger, sollte sich auch straffrei was zu Essen klauen dürfen.... von jemand der genug hat! bei 2 Stellen-Milliadären Inhaber Lidl und Aldi zB

was sind das für komische Aussagen hier? ja und es basieren auch ganze ganze kriminelle Strukturen auf Diebstahl.. ist das dann ok?

Wenn du auf Musik anderer angewiesen bist bist du auch kein "Künstler"

wer kein Geld und Hunger hat kriegt Hartz IV..
 


Neueste Beiträge

Zurück
Oben