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Glgralkhges23535615573
Guest
Genau.
Es wird ja m.E. von einigen Parteien suggeriert, dass man, wenn man das "Sample" selbst nachbauen kann, und das auch tut (also faktisch nicht sampelt), dass man dann keinen rechtlichen Ärger vom Urheber bekäme. Und irgendwie habe ich da so meine Zweifel.
Wenn das aber so wäre, könntest du bei jeder Loop, die so klingt wie deine, die Urheberschaft einklagen.
Denn musikalisch gesehen, hat die Kraftwerk-Loop an sich nichts besonderes.
Oder fast ist mit Presetklängen, die in großen Hits benutzt wurden?
Darf ich den "Beat it" Introsound aus´m CMI nicht so nachspielen und in meinem Track veröffentlichen?
Sofern es überhaupt ein Preset war. Zumindest ist es in der Arturia Emulation so, die auch nur ähnlich klingt.
Ihr wisst aber was ich meine