Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Genau.

Es wird ja m.E. von einigen Parteien suggeriert, dass man, wenn man das "Sample" selbst nachbauen kann, und das auch tut (also faktisch nicht sampelt), dass man dann keinen rechtlichen Ärger vom Urheber bekäme. Und irgendwie habe ich da so meine Zweifel.

Wenn das aber so wäre, könntest du bei jeder Loop, die so klingt wie deine, die Urheberschaft einklagen.

Denn musikalisch gesehen, hat die Kraftwerk-Loop an sich nichts besonderes.

Oder fast ist mit Presetklängen, die in großen Hits benutzt wurden?
Darf ich den "Beat it" Introsound aus´m CMI nicht so nachspielen und in meinem Track veröffentlichen?

Sofern es überhaupt ein Preset war. Zumindest ist es in der Arturia Emulation so, die auch nur ähnlich klingt.

Ihr wisst aber was ich meine ;-)
 
Solange es für alles irgendwie einen Produzenten gibt, kann man sich ja an den wenden. Höflicher Umgangston man vorrausgesetzt. Ich bin nur Co-Producer von was und habe mit irgendwelchen Cover-Versionen von Kraftwerk gar nichts zu tun, weil wie gesagt, ich kann so eine Musik gar nicht machen - ich kann das schlicht gar nicht. Allerdings sollte man heutzutage, wenn man ein Sample aus existierenden Material benutzt mal nachfragen ob das OK ist. Das kann doch nicht so schwer sein. Ich fände es besser, wenn die Leute mehr aufeinander zugehen würden und miteinander reden würden. Sicher gäbe es dann auch mal eine Einigung, fernab von dem Gerichtssaal. Aber das ist wohl uncool mitlerweile - schade. Man kann doch auch ein anderes Sample von irgendeiner Sampling-CD nehmen, warum muss es ausgerechnet das bestimmte eine sein? Den Unterschied, so glaube ich, würde der Konsument doch eh nicht hören.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
"Sehr geehrter Herr Omega Minus, vielen Dank für den Einspruch gegen Ihre Verhaftung, den ich hiermit schnell und unbürokratisch ablehne" ...

Einem Einspruch kann ja statt gegeben werden, er muss ja nicht zwangsläufig eine aufschiebende Wirkung haben. Wäre also die Frage, in wie weit ich Rechtsmittel gegen die Verhaftung zu Verfügung hätte. Oder so.

Aber, was weiß ich schon, ich hab von Jura soviel Ahnung wie ein Stier vom Stricken ...

Das ist wie mit dem "schlechten Scherz": Sie werden einer einstweiligen Erschießung zugeführt. Eingelegte Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung." Feht nur noch, dass man die €3 für die Munition vorher entrichten muss, da gibt es einen Automaten in der Ecke. Dort bekommt man dann eine Bestätigung ausgedruckt, mir der geht man dann zum Erschießungskommande und legt die dem Kommandierenden vor. Der bestätigt den Empfang mit einer Unterschrift. Muss alles seine Ordnung haben.

Oder wie bei Brazil:
"Das hier - ist die Quittung für ihren Mann, und das - ist meine Quittung für ihre Quittung."

Grüße
Omega Minus
 
Man kann doch auch ein anderes Sample von irgendeiner Sampling-CD nehmen, warum muss es ausgerechnet das bestimmte eine sein?

Es geht um die Inspiration aus dem Workflow. Noch klarer wird es, wenn man sich die Arbeitsweise zu der Zeit als so
viel teuflisch, mit boshafter Absicht gestohlen wurde, anschaut. Plattenspieler, Sampler und dann etwas Neues entwickeln.

Der Großteil populärer, elektronischer Musik gäbe es heute nicht, wenn nicht das Samplen die Initialzündung gegeben hätte.

- House und Techno (nicht maßgeblich durch, aber das samplen hat viel beigetragen). Z.B. Daft Punk "HomeworK"
- HipHop
- Drum´n´Bass
- TripHop
- Big Beat... Ohne einen Sampler gäbe es heute kein The Prodigy, Chemical Brothers, Chrystal Method uswusf

Selbst an Drones oder Athmos haben Sampler beigetragen. Siehe schrägen Pads im frühen Drum´n´Bass/Breakbeat,
bei denen ein Akkord gesampelt und als Ganzes gepitcht wurde.

Klar, so ne Drumloop kann man auch selbst aufnehmen, aber dann fällt der inspirative Teil weg und ich denke,
dass es damals die neue Art war zu arbeiten und den Klang zu verwursten. Niemand dachte da an Urheberrechte
oder hat in böswilliger Absicht gehandelt.

Wäre man als Gesellschaft weniger dem Konsum unterjocht, sondern mehr dem Wissen, der Entwicklung und
der Kultur, würde man vlt anders darüber denken und kein Geier würde seine "Pinguine" auf andere hetzen.
 
Die heute verabschiedete deutsche Urheberrechtsnovelle erlaubt mehr oder weniger pauschal die Verwendung von fremdem geistigen Eigentum von bis zu 15 Sekunden. Dies stellt möglicherweise auch neue Rahmenbedingungen für das Thema Sampling dar. Kam grad in Kulturzeit.

 
 
Bedeutet das jetzt, dass ich sampleln kann, ohne zu fragen, ohne zu clearen? halt bis 15 sek?

Pro Werk? Also 10sek vom Anfang eines Films und 10sek am Ende is nicht? oder nur am stück? hmm
 
genau so das wird so funktionieren. profitorientierte unternehmen können sich jetzt bei künstlern bedienen aber umgekehrt nicht.

so war das von denen, die hier die regeln machen, immer gewünscht, und jetzt haben sie es gemacht.


weil es nicht genug widerstand dagegen gab, denn petitionen und brandbriefe haben halt noch nie was verändert.

gell, nikel? ;-)
 
Ich kann dann also vertonte Logos klauen und in meine Musik einbauen.
Hmmm, Telekom, Audi, alles sehr markant -die werden sich das sicher nicht gefallen lassen.

ne, in neue werke einbauen darfst du das nicht. das wäre ja kunstfreiheit.

du darfst es nur für andere zwecke verwenden. :)

deswegen hat das auch mit dem samplingstreit nichts zu tun.
 
Ich finde da müsste schon irgend ne Art Vergütung her.
Es werden da ja nicht nur die Rechte der Komponisten, sondern auch die der ausübenden Künstler tangiert.
Solang damit durch Dritte kein Gewinn akkumuliert wird, finde ich das ja schon cool.
Sobald es aber darum geht, daß damit Kohle generiert wird, empfinde ich es als eine Unverschämtheit den Komponisten und ausübenden Künstlern gegenüber.
 
Es werden da ja nicht nur die Rechte der Komponisten, sondern auch die der ausübenden Künstler tangiert.

ich sehe das auch so, aber die zuständige VG sah das zunächst ganz anders:

„Die GVL begrüßt die Entscheidung der Europaabgeordneten zur nachhaltigen Stärkung der Rechte aller Kreativschaffenden in Europa. Mit der gestrigen Abstimmung für eine Reform des EU-Urheberrechts wurde eine zukunftsfähige Grundlage für Kreativleistungen im digitalen Kontext gelegt“, so Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer der GVL

das mit der deutschen sonderregel mit den 15 sekunden wusste man ja damals auch noch nicht.

bei der GVL dauert das immer, bis die was merken. die haben auch erst letzte woche das geld für die ZPÜ von 2009-2015 ausgeschüttet. beamtenapparat, haha.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sobald es aber darum geht, daß damit Kohle generiert wird, empfinde ich es als eine Unverschämtheit den Komponisten und ausübenden Künstlern gegenüber.
Ich finde auch, selbst wenn es nicht beabsichtigt wurde und doch ein Hit wird ,sollte man von sich aus dem Urheber einen Teil vom Kuchen geben.
Wer das nicht macht ist ein undankbarer Geizknochen :cool:
 
Beispiel, wenn ich angenommen irgendwann mal bei einem Song von mir ne Stimme von einem Idol von mir
benutzen sollte, dann würde ich das auf jeden Fall in den Credits erwähnen von wem es ist. Wenn es ein Hit werden
würde, würde ich dem Urheber Geld abgeben so wie es sich gehört. Auch wenn ich es nicht tun müsste.
 
Ich finde auch, selbst wenn es nicht beabsichtigt wurde und doch ein Hit wird ,sollte man von sich aus dem Urheber einen Teil vom Kuchen geben.
Wer das nicht macht ist ein undankbarer Geizknochen :cool:

offiziell ist ja auch vorgesehen, dass es nur für die nichtkommerzielle nutzung erlaubt ist und als lizensiert gilt.

nur es ist ja überhaupt nicht mehr nachzuprüfen, und auch nicht mehr dagegen vorzugehen, wo es nicht stimmt, wenn es immer erstmal als lizensiert gilt.

das ist quasi eine beweislastumkehr und das gros der inhaber wird damit faktisch rechtlos gestellt.

gleichzeitig wird damit in all diesen fällen auch das prinzip, dass die diensteanbieter haften sollen (youtube gedöns-verfahren usw.) direkt wieder ausgehebelt.

auch komplett sinnlos ist die begrenzung in kilobytes. das kann bei einem stream wirklich kein mensch nachprüfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn wirklich alles klar ist werde Sekunden Remix von "Wir sind die Roboter" machen ;-) Bis zur ersten Tonwendung klappts...das reicht um einen Hit zu machen.
In den Credits würde ich die Urheber auf jeden Fall angeben. Das kann ja nur pushen. Aber da sind noch viel Fragen offen denke ich und man muß das erstmal beschnuppern
bevor man einen Fehler macht.
 


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