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Eine berechtigte Frage, nur hatte er selber zugegeben, dass er sie verwendet hatte, obwohl er nach eigenen Aussagen in der Lage gewesen wäre, sie nachzubauen und außerdem lässt sich bei beiden grafischen Darstellungen ein Aufnahmefehler im Ursprungsmaterial erkennen.Ich frage mich, was wohl gewesen wäre, wenn der Pelham diese billige Loop nachgebaut hätte.
Müsste er dann die Bearbeitungsschritte nachweisen und demonstrieren, dass er selbst drauf kam?
Macht es überhaupt einen Unterschied, ob ich 1zu1 nachbaue oder Sample, wenn ich es nachweisen kann
und auch wenn ich es nicht nachweisen kann?
Ich frage mich, was wohl gewesen wäre, wenn der Pelham diese billige Loop nachgebaut hätte.
Müsste er dann die Bearbeitungsschritte nachweisen und demonstrieren, dass er selbst drauf kam?
Macht es überhaupt einen Unterschied, ob ich 1zu1 nachbaue oder Sample, wenn ich es nachweisen kann
und auch wenn ich es nicht nachweisen kann?
Da gibt es eigentlich keine Zweifel. Wenn du das Sample nimmst, dann verletzt du die Rechte des Komponisten und des Künstlers, wenn du nachbaust, nur die des Komponisten.Und irgendwie habe ich da so meine Zweifel.
Natürlich, da sind Zweifel angebracht - so eindeutig ist das Urteil nämlich ganz offensichtlich nicht, zumindest nicht für mich:Und irgendwie habe ich da so meine Zweifel.
Letzter Stand - und quasi letzter Schritt -
erklärt - wäre dieser
https://www.youtube.com/watch?v=vixCTDXz5oA&feature=share&fbclid=IwAR2stLIqwiWKKcs7uva8r7dnY_qye4qblHmKsEFXSb3_G2ULBy7limMIz_k
das geht halt auch nicht. Wenn ich eine Äußerung von Erdogan in einem Zeitungsartikel oder musiklaisch verwenden will, dann muss es erlaubt sein, ohne dass ich ihn extra frage. Das ist das, was mit "Zitat" gemeint ist. Aber einen Takt aus einem anden Stück drei Minuten lang als rhythmische Grundlage eines neuen Stücks zu "zitieren" ist damit nicht gemeint.Ein simples "Einigt euch mit dem Urheber/Rechteinhaber oder lasst es!" wäre eindeutig gewesen, dieses Urteil nicht.
Da gibt es eigentlich keine Zweifel. Wenn du das Sample nimmst, dann verletzt du die Rechte des Komponisten und des Künstlers, wenn du nachbaust, nur die des Komponisten.
Was ist ein Normalhörer?
Einer, der von Musik soviel Ahnung wie von Jura: keine.
Ja, das stimmt.. Kann ich auch nachvollziehen. Wenn man die Segmente nacheinander hört, ist es auch zweifelsfrei erkennbar. Zumindest für mich. Bin ich ein Normalhörer? ?Beim vorliegenden Urteil wurde das zweifelsfrei festgestellt.
Bei solchen drastischen Maßnahmen wie Granular... Potion Effekte und Timestreching wäre es den Leuten von Kraftwerk gar nicht aufgefallen!Es bleiben ungeklärte Fragen.
Was wäre, wenn dieser Loop granular bearbeitet und noch die extra Portion Effekte erhalten hätte und um mit Timestreching bearbeitet worden wäre?
Solange das verwendete Ausgangsmaterial eindeutig vom "Normalhörer" erkennbar ist, ist eine unautorisierte Verwendung untersagt.
Ich meinte das insofern, dass es problemlos möglich ist, auf der sicheren Seite zu sein, indem man einfach nichts sampelt, wenn man keine ausdrückliche Erlaubnis hat.aber die Behauptung, jetzt wäre alles paletti und auf Ewigkeiten hin geklärt, ist schlichtweg irreführend.
das tun sie ja. Und genau das ist es doch, was den Künstlern nicht schmeckt.die Gerichte könnten die Sache so behandeln wie eine profane Patentstreitigkeit
Die würden schon schneller mahlen. Dummerweise ist aber dann immer eine der Streitparteien nicht damit einverstanden.Juristenmühlem mahlen langsam.
Kannst auch sampeln.. Bei dem Konzeptalbum wäre es ja das Zitatrecht ?Konzept für ein Konzeptalbum (4fach-LP):
Eine dreistündige tiefgründige künstlerische Auseinadersetzung mit einer Kraftwerkpassage, die ich so dermaßen selbst eingespielt habe, dass sie völlig unerkennbar ist.
Planet Rock von Afrika Bambaataa dürfte Kraftwerk zumindest außerhalb Deutschlands berühmter gemacht haben, als Kraftwerks eigene Nummern.
http://www.youtube.com/watch?v=tMkRKYwXqm8