Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Rolo schrieb:
gibt es nichts wichtigeres in den Tagesthemen zu berichten ?
Ich könnte mir vorstellen daß sich beide Parteien abgesprochen haben
ein bisschen Promo zu machen oder wie ,oder was?
Ich finde so ein unwichtiger Scheiß gehört nicht in die Tagesthemen.
Meine Meinung!


Doch gibt es, D schickt Ihre gepflegten Flieger mit in den Krieg, wäre schaden wenn die nur in D rumstehen und nicht genutzt werden...eigentlich egal wo der ernstfall ist. DIe Dinger kann sich offensichtlich fast kein anderes Land leisten vs unterhalten

p.s. ist das Sampling Klau nun aktuell oder geht der streit wirklich schon 18 jahre :denk:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
sampling ist nicht generell verboten,
aber es wird versucht es einem unmöglich zu machen ;-)
ich könnte Kraftwerk nicht bezahlen, geschweige denn den Anwalt,
könntest du es bezahlen? nein?
jetzt kommen wir der Sache schon näher ... :floet:

wie lange wollen wir uns denn noch von spinnern vorschreiben lassen ob Kunst legal ist? :lol:
disney ™ sei dank ;-)

Wer sagt denn, dass man Kraftwerk dafür bezahlen muss, abgesehen natürlich von anteiligen Einnahmen aus Verkäufen? Dass es Ralf Hütter im Fall von Schwester S nicht ums Geld geht, sieht man doch, dass er den Vorschlag des Rechtsanwalts am Nachmittag der Anhörung, 17.500 Euro zu zahlen, abgelehnt hat.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

hm, war ja gar nicht so unverschämt teuer,
wer hätte daß gedacht? :kaffee:
vor 15 Jahren gabs auch noch musik fernsehen, viva, mtv, und so
ich dachte es ging um ne "0" mehr ... :sarg:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Knackpunkt bei dem Verfahren ist doch, dass Pelham klären lässt, ob das seiner Meinung nach seit Jahren durch die gängige Praxis ausgehebelte Urhebergesetz in diesem Fall noch gilt oder ob es angepasst werden sollte. Seine Aktivität wird ihm trotz unterschiedlichster Einstellungen zu seiner Person bei einem bestimmten Musikertyp (Street, brennende Mülltonen, um einmal das Klischee zu bedienen) Sympathie einbringen und Ralf Hütter steht dann als Hüter des als konsevativ (gleich von Vorgestern) eingeschäzten Bewahrer des Rechts da. Ich kaufe mir gleich ein paar Lackspraydosen und gestalte die Hausfassade meines Nachbarn künstlerisch um. Der Arsch hat einen Dackel.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
sampling ist nicht generell verboten,
aber es wird versucht es einem unmöglich zu machen ;-)
ich könnte Kraftwerk nicht bezahlen, geschweige denn den Anwalt,
könntest du es bezahlen? nein?
jetzt kommen wir der Sache schon näher ... :floet:

wie lange wollen wir uns denn noch von spinnern vorschreiben lassen ob Kunst legal ist? :lol:
disney ™ sei dank ;-)

Ach komm, als ob es bei KW was samplewertes geben würde ;-)
Dass der Pelham das popelige Loop nicht selber kurz in der DAW nachgebaut hat, versteh ich irgendwie auch nicht. Ist doch mit heutiger Technik ne Sache von Minuten.
So eine faule Sau.

Ansonsten, einfach machen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Man kann den Kram ja einfach irgendwo im Ausland hosten, wo es keine Sau interessiert.
Oder bei Pirate Bay hochladen, man kriegt den Kram schon unter die Leute gebracht.

Wenn man es verkaufen will, sollte man natürlich ne Rückstellung machen, falls da noch was kommt ;-)
Das wäre sicher klüger.

Ich hab ein Projekt geplant um von Burials Produktionstechnik inspiriert eins meiner absoluten Lieblingsalben zu huldigen und hommagieren. Ich hoffe, Magnum steigen mir nicht aufs Dach, wenn es meine Version von 11th Hour dann mal irgendwo im Netz zum DL gibt ;-)
Ich werd ganz sicher aber vorher nicht fragen. Wird natürlich nix was kommerzielle Absichten hat. Mehr so Lust auf was ausprobieren.

Ich halt es da mit Moby, der ja auch nie was cleared vorher. Er sagte zu dem Thema mal "It's better to ask for forgiveness then to ask for permission".
Er hat ja auch schon öfter im Nachhinein dann Trouble gehabt mit seinen ganzen ungeclearten Samples.
http://www.hollywoodreporter.com/thr-es ... old-690920
Oder wie bei Trouble so Hard einfach was uraltes und unbekanntes ausgegebraben, wo keiner weiß wer die Rechte hatte und dann geht es nach USA Gesetz nach einer Weile in Allgemeingut über.
Das Accapella findet man übrigens zuhauf bei YT, für diejenigen die auch mal eine Trouble so Hard Version machen wollen.

BTW, ich hab echt vergessen um wen es ging, aber ich hab schon in zwei konkreten Fällen gelesen, dass es Artists sich einfach nicht leisten konnten, jemand berühmtes zu verklagen, der sie gesampelt hat. War alles fundiert usw, aber kein Plan mehr wo ich dazu jetzt den Link rausssuchen sollte.
Auch eine andere Seite der Medaille.

Oder der Typ, von dem Prodigy ein Sample aus freesound.org genutzt haben was keine kommerzielle Lizenz hatte. Keine Ahnung mehr wie die sich geeinigt haben.
usw usf.
Da gibt's so viele Stories...

Noch ein Linktipp:
http://www.whosampled.com

Auf jeden Fall spannende Sache. Was wäre Kunst ohne Grenzüberschreitung und ohne nachfragen Samples verwenden gehört für mich dazu.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

darsho schrieb:
Ach komm, als ob es bei KW was samplewertes geben würde
Gerade Kraftwek hat einen sehr eigenständigen Sound mit einem hohen Wiedererkennungswert, da langen oft schon zwei Noten, um einen Song erkennen zu können.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
bei Kraftwerk gehts doch nur um Medienrummel und kohle, da denen auch seit Jahren nix eingefallen ist sitzen sie halt wie der Köter vor ihrem alten schinkenknochen und knurren jeden böse an der in die nähe kommt - soll man sich denn wünschen sie würden endlich tot umfallen damit man sich da bedienen kann? :floet:
Ich könnte mir gut vorstellen, das Kraftwerk sogar ihr okay dazu geben würden, wenn ihnen das Projekt gefällt, ohne Geld dafür zu verlangen.
Ich glaube auch nicht, das es her nur um die Kohle geht. Man möchte doch als Künstler mal gefragt werden, wenn andere Leute das eigene geistige Gut verwursteln wollen, das ist doch das Mindeste. Ich bezweifle auch, das KW sich mit Pelham auf eine Stufe stellen wollen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Bernie schrieb:
Ich könnte mir gut vorstellen, das Kraftwerk sogar ihr okay dazu geben würden, wenn ihnen das Projekt gefällt, ohne Geld dafür zu verlangen.
Das hat ja seine Entsprechung im Gesetz. Dieses unterscheidet ganz klar zwischen dem Verwertungsrecht und dem Urheberrecht, welches besagt, dass der Autor immer das letztliche Recht hat, einem anderen die Verwendung seines Werkes zu erlauben oder zu untersagen. Das hat aber nix mit Geld zu tun.


Aber leider entscheidet die Gruppe Kraftwerk nicht alleine:
Das Geld kommt beim Verwertungsrecht beziehungsweis beim Leistungsschutzrecht ins Spiel. Das Verwertungsrecht besagt, der Urheber hat das Recht für die Nutzung seines Werkes Geld zu verlangen. Es besagt, dass er es KANN. Er darf aber natürlich auf Verwertungsentgelte verzichten.

Das Leistungsschutzrecht ist ein Recht, das derjenige hat, der ein Werkstück eines Werkes erstellt hat. Also: der Musiker der eine Aufnahme eingespielt hat, aber auch die Plattenfirma, die die Platte mit dieser Aufnahme gepresst hat. Im Falle des Kraftwerk-Beats ist sind Urheber (=Komponist) und Leistungserbringer (=Musiker) zwar die gleiche Person, aber Kraftwerk können nicht über die Leistungsschutzansprüche der Plattenfirma entscheiden.

Also selbst wenn Herr Hütter sampelnden Musikern gegenüber freundlich gesonnen ist, wird mit großer Wahrscheinlichkeit die EMI-Electrola mit strengem Gesicht auf die Bühne treten und die Hand aufhalten.
 
Re: Sampling: gut oder böse?

tom f schrieb:
ich hoffe dass pelham verliert - sein argument der kunstfreiheit ist keines.
Tja, wenn man das so sieht... da könnte sonst jede Autoknackerbande ihre Aktivitäten im rosa Strampler ausüben und als Kunst deklarieren ;-)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Kunst ist onehin frei - verkommerzialisierte Kunst ist es nicht mehr.

niemand zwingt dich etwas zu veröffentlichen, mit fremden ungeklärten Samples.

Dj Hype hat vor Jahren z.B. auch eine Whitelabel Drumbass Version von den Fugees "Ready or not" rausgebracht, mit grossem Erfolg und ohne Konsequenzen. White Label heisst das Zauberwort
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Auch wenn Herr Hütter in vorgehenden Verfahren der Kläger war, den Weg zum BVG hat M.P. angetreten. Herrn Hütter jetzt in der Öffentlichkeit als "Kläger vor dem BVG" hinzustellen, ist schon absurd.

Wofür Herr Pelham dort kämpft? Für die Freiheit der HippHopper oder gar aller Musiker? Ich glaube das kaum. Ich vermute, dass es ihn wurmt, in den bisherigen Verfahren seine Position nicht durchsetzen zu können, um es mal vorsichtig zu formulieren. Wenn ihm dann noch jemand sagt, "gib mich Geld, gehe ich für Dich zu BVG", dann hat das was von "Gib dem Affen Zucker". Und in die Öffentlichkeit kommt man so auch wieder. Im Übrigen ist der Gang zum BGH oder BVG für einen Rechtsanwalt durchaus lukrativ, arm wird er sicherlich nicht dran. Ich glaube, dass nach dem nächsten verlorenen Verfahren (ich halte das für mehr als möglich) vielleicht der EuGH und dann noch der WeltGH (was und wo auch immer das ist) angerufen werden.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Jean Pierre schrieb:
dann noch der WeltGH (was und wo auch immer das ist) angerufen werden.
Petrus zu Gott: "Du Gott, da ist Moses Pelham an der Himmelspforte mit einer Klageschrift."
Gott zu Petrus: "Lass ihn rein, wir hatten schon lange nichts mehr zu lachen."
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Petrus zu Gott: "Du Gott, da ist Moses Pelham an der Himmelspforte mit einer Klageschrift."
Gott zu Petrus: "Lass ihn rein, wir hatten schon lange nichts mehr zu lachen."
:opa: :lollo:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

fanwander schrieb:
Petrus zu Gott: "Du Gott, da ist Moses Pelham an der Himmelspforte mit einer Klageschrift."
Gott zu Petrus: "Lass ihn rein, wir hatten schon lange nichts mehr zu lachen."

:harhar:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

feilritz schrieb:
Kunst ist onehin frei - verkommerzialisierte Kunst ist es nicht mehr.

niemand zwingt dich etwas zu veröffentlichen, mit fremden ungeklärten Samples.

Dj Hype hat vor Jahren z.B. auch eine Whitelabel Drumbass Version von den Fugees "Ready or not" rausgebracht, mit grossem Erfolg und ohne Konsequenzen. White Label heisst das Zauberwort
Der Track ist von Zinc.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

kunst ist frei. arbeit und "werke" nicht.....! die kunstfreiheit bezieht sich im regelfall vor allem auf ihre aufführung (im öffentlichen raum) und NICHT auf ihre wertlosigkeit, also daß man sie ohne geld weiterverwerten dürfte!

das einzig sinnvoll abänderbare in der aktuellen gesetzgebung sehe ich darin, daß beim livesampling eine direkte bearbeitung stattfindet, die man freigeben könnte (für samples). strenggenommen müßte ja der sampleurheber bei der liveauführung angegeben werden und erhält damit genau seinem wert entsprechend auch eine entlohnung.

in dem falle wo ich aber ohne rechteeinholung geld mit der arbeit anderer verdiene, ohne das der was bekommt (und das ist bei jeglicher weiterverarbeitung ohne namensnennung etc. des urhebers der fall) ist es einfach nicht ok.

ich mein: jeder koch bezahlt seine zutaten die er braucht.....! und wenns austern sein müssen, dann kosten die eben halt. ansonsten: wildkräuter von der wiese....

was mich anpiept: bei der ganzen "also das muß doch frei sein diskussion" findet immer weiter ein werteverfall statt, der irgendwann dazu führt, daß musik nur noch als hobby gemacht wird. das kann nicht sein, oder wollt ihr das?

natürlich ist das alles irgendwie "kompliziert", von daher bin auch für ein grundeinkommen. dann kann man von mir aus auch samples oder kleine werke gemeinfrei machen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

maffyn schrieb:
was mich anpiept: bei der ganzen "also das muß doch frei sein diskussion" findet immer weiter ein werteverfall statt, der irgendwann dazu führt, daß musik nur noch als hobby gemacht wird. das kann nicht sein, oder wollt ihr das?
.


Woher kommt Musik und wohin geht diese :denk: Wann fing eine Verwertung von Musik an :denk:

Ist aktuell schon ein laden einer WAVE in ein 8bit wertiges RAM (Verschlechterung) schon eine Bearbeitung :denk:

Ist ein einladen in Ableton und damit das "zergrainen" schon eine Veränderung :denk:

Ja was alles 2015 möglich ist :idea:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

naja, es wird ja niemand was weggenommen.
Der ursprüngliche Künstler erhält ja seine Kohle für sein urpsüngliches Werk.
Geht ja um potentielle Mehreinnahmen.
Sampelt man ihn nicht, sieht er auch keine Kohle.

Aber ich versteh schon die Argumente derjenigen, die mit Musik ihren Lebensunterhalt verdienen, die wollen halt bezahlt werden. Ist ja klar.

Ach ich weiß auch nicht. Sehr interessanter Thread, der durchaus hilft, mal die eigene Einstellung zu prüfen und hinterfragen.

btw, : Dr. Dre ist irgendwann dazu übergegangen, Loops originalgetreu neu einspielen zu lassen von Studiomusikern.
So musste er sich nur mit dem Urheber (Komponist) einigen und die neuen Studiomusiker waren günstiger, als sich auch noch mit den Inhabern der Verwertungsrechte (idR Plattenfirmenfirmen oder Verlage, evtl. ab und an sogar die Studiomusiker, welche die urspüngliche Aufnahme eingespielt haben.) zu einigen.
Zumindest ist es vertraglich sicher weniger Arbeit für ihn gewesen.
Den Sound dann so hinzubiegen, dass er wie das Original klingt, nunja dafür ist er halt Produzent, das kann er ja.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

darsho schrieb:
btw, : Dr. Dre ist irgendwann dazu übergegangen, Loops originalgetreu neu einspielen zu lassen von Studiomusikern.
So musste er sich nur mit dem Urheber (Komponist) einigen und die neuen Studiomusiker waren günstiger, als sich auch noch mit den Inhabern der Verwertungsrechte (idR Plattenfirmenfirmen oder Verlage, evtl. ab und an sogar die Studiomusiker, welche die urspüngliche Aufnahme eingespielt haben.) zu einigen.
Zumindest ist es vertraglich sicher weniger Arbeit für ihn gewesen.
Den Sound dann so hinzubiegen, dass er wie das Original klingt, nunja dafür ist er halt Produzent, das kann er ja.

Der macht auch in Kopfhörer und Mode, des jeldes wechn ;-)

Thema: Wer hat, der kann :school:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ralf äußerte: Seine Generation - aus der Zeit der Beatles - zeichne sich dadurch aus, dass sie ihre eigene Musik geschrieben habe.
Und im Zitat:
"Wir haben diesen Beat vor vier Jahrzehnten zu Beginn unserer Karriere geschaffen, ohne digitale Technik wie heute, nur mit Tonbändern." Und dann höre man 20 Jahre später seine Musik plötzlich bei MTV. "Bei uns ist üblich, das man vorher fragt." "Ich bekomme Anfragen aus den USA von Jay Z oder Fergie von den Black Eyed Peas. Das ist dann gar kein Problem. Chris Martin von Coldplay hat mir einen Brief auf Deutsch geschrieben, ob er Material von uns haben darf". ("tagesschau.de")
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

chain schrieb:
maffyn schrieb:
was mich anpiept: bei der ganzen "also das muß doch frei sein diskussion" findet immer weiter ein werteverfall statt, der irgendwann dazu führt, daß musik nur noch als hobby gemacht wird. das kann nicht sein, oder wollt ihr das?
.


Woher kommt Musik und wohin geht diese :denk: Wann fing eine Verwertung von Musik an :denk:

Ist aktuell schon ein laden einer WAVE in ein 8bit wertiges RAM (Verschlechterung) schon eine Bearbeitung :denk:

Ist ein einladen in Ableton und damit das "zergrainen" schon eine Veränderung :denk:

Ja was alles 2015 möglich ist :idea:

und jetzt reziprok: was ist 2015 für musiker nicht merh möglich? (häusle bauen, geld mit cd´s verdienen, als mäßig begabter musiker geld verdienen (ok-ausnahmen bestätigen die regel;-))

deine beispiele hinken total, denn es geht nicht darum, was du privat machst (du kannst im privaten raum kreativ sein soviel du willst), es geht darum was du öffentlich machst und womit du geld verdienst. so gesehen hast du schon mal den absoluten vorteil gegenüber dem koch, daß du zum ausprobieren alle zutaten kostenlos bekommst ;-)

ich kann nur immer wieder empfehlen, die 15 euro (oder was das kostet) mal auszugeben und sich ein urheberrechtsgesetz ins regal zu stellen. vieles steht da klar und auch verständlich drin. die ganzen geschichten haben ja mit der gema erstmal gar nix zu tun! aber das gefühl, was jeder haben sollte gegenüber dem geistigen EIGENTUM anderer-das darf man ruhig auch mal hinterfragen.

historisches: ja, fragt euch doch mal warum deutschland so eine große musikkultur hat! in den ländern wo nicht jeder kleinstfürst ein hoforchester hatte, oder ein theater, hat sich auch dementsprechend weniger getan. puccini konnte erst dann "richtig" loslegen, als er von den tantiemen seiner oper "boheme" so leben konnte, daß er nicht mehr unterrichten mußte. debussy, mozart, beethoven: alle haben abgestöhnt, wenn sie aus geldmangel unbegabte höhere töchter unterrichten mußten. (und immerhin, das lief damals ja noch gut...).
die heutige mentalität billigt dagegen dem urheber (programmierer,musiker,schriftsteller) kaum zu, daß er sichs auch gut gehen lassen könnte. in deutschland leben viele musiker am existenzminimum (mal ksk-nachrichten lesen...)
ich sehe das durchaus auch so, daß kraftwerk hier nicht nur um sich selbst kämpft, sondern darum, daß hier auch mal grundlegend im bewußtsein der leute entweder ein wandel stattfindet, oder aber dann wars das halt mit "profimusikern" die von ihrer arbeit leben können. ich mein: wovon lebt pelham???? genau-diese sorte hat immer profitiert von urhebern. wikipedia hilft hier ungemein...das presswerk wird immer geld verdienen. nur der urheber-die grundlage von det janzen- der geht immer öfter leer aus.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

maffyn schrieb:
und jetzt reziprok: was ist 2015 für musiker nicht merh möglich? (häusle bauen, geld mit cd´s verdienen, als mäßig begabter musiker geld verdienen (ok-ausnahmen bestätigen die regel;-)) .

:supi:

irgendwie genau meine kragenweite, d.h. ich musste 2 mal lesen, nachdenken und hab gefeiert, als es richtigrum ankam :nihao:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

maffyn schrieb:
historisches: ja, fragt euch doch mal warum deutschland so eine große musikkultur hat! in den ländern wo nicht jeder kleinstfürst ein hoforchester hatte, oder ein theater, hat sich auch dementsprechend weniger getan. puccini konnte erst dann "richtig" loslegen, als er von den tantiemen seiner oper "boheme" so leben konnte, daß er nicht mehr unterrichten mußte. debussy, mozart, beethoven: alle haben abgestöhnt, wenn sie aus geldmangel unbegabte höhere töchter unterrichten mußten. (und immerhin, das lief damals ja noch gut...).

Na ja, das gilt für Bach schon mal nicht. Der hat in der Provinz im Gemeindehaus gehockt, und es geschafft aus einer simplen Kadenz ein ganzes Präludium zu machen. BTW sind seine Inventionen sehr verwandt mit allerlei Elektronikmusik.

Ein Händel dagegen hat gar nicht in Deutschland geschuftet, sondern geriet in London in wohlhabende Kreise und hat denen den Musikunterhalter gegeben. Gegen Geld.

D.h. die Antriebskraft für außergewöhnliche Schaffenskraft kommt aus unterschiedlichsten Quellen, das kann, muss aber nicht Geld sein.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Wer nur aus Geldantrieb Musik macht, wird meistens nichts Großes schaffen, weil man dieser Musik dann oft anhört, dass sie nur für den möglichst hohen Absatz produziert wurde. Oder anders formuliert: Geld -und Raffgier stehen der Kunst im Wege.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
Wer nur aus Geldantrieb Musik macht, wird meistens nichts Großes schaffen.

Im Jahr 2015 halt ich das für ein Gerücht ;-)

Geld -und Raffgier vs BWL = schon klar :selfhammer:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Man hört sich dann an wie Dieter Bohlen oder Justin Bieber o.ä. Herzlichen Glückwunsch auch! 8)
 


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