Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

@Jörg

Ja, schräg...


Wegen deiner Anmerkung zum Musikgeschmack der Richter: wie du im zweiten Zitat siehst, der RIchter scheint durchaus willens, sich wirklich Gedanken zu machen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Es geht Ralf auch um Respekt. Den Aspekt kann ich nachvollziehen. Wenn man ein größeres Projekt vorhat, kann man schon bei dem Erschaffer nachfragen, ob das in Ordnung geht. Das würde ich bei einer Aufnahme für den großen Markt auch erwarten. Afrika Bambaataa hat für "Planet Rock" 1982 ja wohl auch nicht vorher gefragt bzw. den Ursprung der Melodien und Rhythmen auf der Platte nicht erwähnt. Das haben sie sich nicht gefallen lassen und sind dagegen vorgegangen. Das war für sie selbst auch gut. Ansonsten wäre vielleicht gar nicht so bekannt geworden, dass "Kraftwerk" auf dieser Blaupause des Hip Hop maßgeblich vorgekommen sind.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

V au schrieb:
Pelham wusste schon, von wem das ist:
Natürlich, jeder, der sich im Bereich elektronischer Musik bewegt und nicht grade 20 ist, weiß von wem das ist.
Moses P. war schon immer ein Idiot.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Die juristische Beratung und Unterstützung von "Kraftwerk" ist sehr kompetent und hat Erfahrungen, Fachkenntnisse und Schwerpunkte in den Bereichen Arzthaftungsrecht, Medizinrecht und eben auch Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

mookie schrieb:
König Alfons schrieb:
Da wurde im Nachhinein eine Zahlung in nicht unerheblicher Höhe vereinbart. Es geht Ralf Hütter offensichtlich darum, ...
...einiges an Geld zu bekommen.
Danke für die Info, wusste bisher nicht dass in diesem Fall schon viel Geld in Richtung Hütter geflossen ist.

die legende besagt, dass für planet rock ein sechstelliger betrag im nachinein ausgedealt wurde, den baker/bambaataa oder Tommy Boy abgedrückt haben an die us-anwälte von KW. KW haben dann die kohle in den USA in gute banker hände gegeben und in den 2000ern einen erheblich vermehrten betrag erhalten. wie gesagt, legende. ich meine es wird aber im flür buch auch angerissen.

ergo - KW sind eben auch gute Kaufleute und das zählt. 4P moses ist unseriöser zeitgenosse, hat selber eine abmahnfirma mit unterhalten - mal googlen.........da staunt man.

dagegen hatte anthony rother trans Europa express, computerwelt usw. nachprogrammiert und gespielt, nichts gesampled - also coverversionen gemacht. dennoch hatten KW ihm die Veröffentlichungen untersagt und die Electrolux sampler mussten damals eingestampft werden. das war ansich etwas unlocker von KW, weil sehr gut gemacht von anthony rother.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

ossi-lator schrieb:
...
Danke für die Info, wusste bisher nicht dass in diesem Fall schon viel Geld in Richtung Hütter geflossen ist.

die legende besagt, dass für planet rock ein sechstelliger betrag im nachinein ausgedealt wurde, den baker/bambaataa oder Tommy Boy abgedrückt haben an die us-anwälte von KW. KW haben dann die kohle in den USA in gute banker hände gegeben und in den 2000ern einen erheblich vermehrten betrag erhalten. wie gesagt, legende. ich meine es wird aber im flür buch auch angerissen.

ergo - KW sind eben auch gute Kaufleute und das zählt. 4P moses ist unseriöser zeitgenosse, hat selber eine abmahnfirma mit unterhalten - mal googlen.........da staunt man.

dagegen hatte anthony rother trans Europa express, computerwelt usw. nachprogrammiert und gespielt, nichts gesampled - also coverversionen gemacht. dennoch hatten KW ihm die Veröffentlichungen untersagt und die Electrolux sampler mussten damals eingestampft werden. das war ansich etwas unlocker von KW, weil sehr gut gemacht von anthony rother.

Danke, dann ist das geklärt, wollte ich auch mal wissen. Das Ding wird und wurde immer so gehyped. War dann wohl auch notwendig.
Aufführen von Covers sollte wohl möglich sein, dennoch wäre der Vergleich dieser: Werbung oder eine politische Partei nutzt deine Musik - also heute spielt man bei der CDU die "Toten Hosen" oder "Rolling Stones", ob die das ok finden weiss ich nicht. Anders kann es aber sein, wenn man mal ein Cover in eine normale Show einbaut oder sowas. Außerdem gab es mal so ein EM Festival im Stile Kraftwerks. Das hat aber wohl geklappt. Vielleicht haben die auch einfach gemacht. Verbieten kann man nur wenn man gefragt wird oder untersagt. Danach kann es vielleicht schwierig werden. Ich weiss tatsächlich nicht, ob und wie das geht - aber ich denke, dass man sowas wohl kaum überwachen kann. Dann müsste man wirklich Polizei aufstellen, die prüft, ob einer die falschen Lieder trällert.

Befürchte allerdings, dass es rein von Sympathie abhängen wird, bzw. von dem speziellen Wunsch, ob man etwas covern darf.
Sowas sollte für normale Leute dann schon irgendwie "gehen", besonders wenn es wirklich allgemein bekanntes Liedgut ist. Das ist halt, wo diese Idee etwas schwer wird.
Ich glaube, dass nahezu die meisten Anfragen mit nein beantwortet würden. Kann auch verstehen weshalb, denn so wird man nicht im Bierzelt gespielt oder sowas, wo man seine Musik eben nicht sieht oder von Nachwuchsbands.
Bei Coldplay ging es ja wieder.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Vielleicht sollte man bei Rechtssprechnung Sympathie oder Antipathie außen vor lassen. Ralf Hütter hatte vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen, Moses Pelham versucht das Recht auf Sampling generell beim Bundesverfassungsgericht zu erstreiten.

Das finde ich auch wichtig, mahnte es weiter vorn auch schon an. Es geht NICHT darum wer wen mag und das Verhältnis zu einer Band. Mir geht es im Thread um das Thema mit austauschbaren Leuten. Dafür also einfach Platzhalter finden und bitte bitte keine Bewertungen der Musiker. Das interessiert mich hier nicht. Dazu gibt es genug Threads.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

blumenhofen schrieb:
Nicht nur Skinny Puppy oder F242 haben sich Filmen beliehen. Das gehört bei denen zur Kunst ganz klar dazu. Das sind eigendlich sogar kleine Fische. Wie gesagt hab die letzten Wochen viele Bands gesehen die auch richtig Bekannt. Und die können auch nicht gefragt haben weil es da keine Anlaufstellen für gibt.
Gerade wenn man in YT stöbert findet man manches Material 10 mal von 20 Leuten. Wen soll man da anfragen ?. Da steht ja auch nicht wem das wirklich ist immer dabei.

In den Zeiten wo das exzessiv gemacht wurde, war es faktisch nicht üblich - das kam später. Ich glaube sogar man hat das erst ab dann stärker getan aber - seit dem haben die Bands auch keine Samples mehr. Auch interessant, nicht? Ich finde das heute schon krass, weil das nunmal im EBM/Electro (wie es damals genannt wurde) Stilmittel war. Danach halt nicht mehr. Buchstaben patentieren, Worte oder Claims/Slogans ist mir schon sehr unheimlich.

"Da gibt's ne App dafür" gehört jemandem. Oder sowas wie "find ich gut" oder sowas..
Das ist wie "Strahlentod und Mutation durch die schnelle Kernfusion". Das ist schon klar ein Songtext. Ich hab mir von den GEMA und VG-Wort Leuten sagen lassen, dass dies nicht geschützt ist, da es zu trivial sei.

Die Fahrbahn ist ein graues Band, weißer Streifen, grüner Rand. - finden die nicht schutzwürdig.
Dh - es gibt Texte, die es sind. Dieser ist es halt nicht. Das ist eben eine Grauzone und bisher konnte niemand wirklich genaues sagen bei Samples und bei Texten. Fonts lassen wir mal weg wie die Sache mit dem Telekom T oder der Farbe "Magenta". Wenn man das einer Firma zusprechen könnte, wäre das wie ein Sprachverbot. Geht nicht.

Gibbet dat Teil auch in lillla?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Da geht es auch um Kohle. Aber bei Politik geht es sogar noch um "glitsch" in einer ganz anderen Richtung, sowas will vermutlich niemand, besonders wenns zum "Geschäftsmodell" der Band gehört. Früher nannte man das Image. Man ging nicht zur Hitparade und wenn machte man da Späßle mitm D.T.Heck. Dem Dieter, dem Thomas, dem Heck. Quasi den Heck hacken. So würde man das wohl heute nennen.

Aber - ich würde es nicht nur so "Kohle" mäßig sehen. Das ist mehr Image. Aber Image ist halt auch sowas wie Ruf - nur selbstgeformt. Das ist heute deutlich mehr mitgetragen vom "Netz" und man kann da ordentlich im Seitengraben landen. Dieses blaue Auge ist zB eigentlich komplett egal. Aber man wird das bestimmt auch mit bewerten unter der Presse. "mitm blauen Auge davon gekommen" und ähnliche Sprüche. hahaha. Witz. Das ist genau das, was da zwar "menschlich" ist, aber eben nicht neutral oder sowas. Deshalb - erstmal weg mit diesen Dingen.

Sampling wie und wann erlauben bzw. Phrasen übernehmen und remixen.
Das ist die Frage, ebenso Songteile und Melodien.

Das ist für uns wichtig. Samples (Sprache) und Filmsound ebenso.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Moogulator schrieb:
"Da gibt's ne App dafür" gehört jemandem. Oder sowas wie "find ich gut" oder sowas..
Das ist wie "Strahlentod und Mutation durch die schnelle Kernfusion". Das ist schon klar ein Songtext. Ich hab mir von den GEMA und VG-Wort Leuten sagen lassen, dass dies nicht geschützt ist, da es zu trivial sei.
Das sind zwei verschiedene Dinge. Das eine ist ein Slogan, der als Wortmarke geschuetzt wurde (dazu musste er allerdings erstmal eingetragen werden, was Geld und Aufwand bedeutet), was bedeutet, dass Du diesen Spruch nicht fuer Dein eigenes Geschaeft verwenden darfst. Das andere ist ein Songtext, der ist urheberrechtlich geschuetzt und sicherlich auch bei der GEMA hinterlegt, d.h. wenn Du eine Coverversion von Radioaktivitaet aufnimmst, dann wird der urspruengliche Textschreiber entsprechende Tantiemen kassieren.

Moogulator schrieb:
Telekom T oder der Farbe "Magenta"
Du faendest es also vollkommen in Ordnung, wenn eine Kommunikations-Firma sich z.B. "Telefonika" nennt und ein grosses T in Serif-Schrift als Logo verwendet? Oder wenn 1&1 in Zukunft all ihre Werbeanzeigen in magenta und weiss macht, statt in blau-gelb?

Moogulator schrieb:
Buchstaben patentieren
Patentieren lassen kann man sich nur technische Erfindungen und Verfahren. Buchstaben in einer bestimmten gestalterischen Form, also als Logo kann man sich evtl. als Bildmarke oder als Geschmacksmuster schuetzen lassen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Moogulator schrieb:
Da geht es auch um Kohle. Aber bei Politik geht es sogar noch um "glitsch" in einer ganz anderen Richtung, sowas will vermutlich niemand, besonders wenns zum "Geschäftsmodell" der Band gehört. Früher nannte man das Image. Man ging nicht zur Hitparade und wenn machte man da Späßle mitm D.T.Heck. Dem Dieter, dem Thomas, dem Heck. Quasi den Heck hacken. So würde man das wohl heute nennen.

Aber - ich würde es nicht nur so "Kohle" mäßig sehen. Das ist mehr Image. Aber Image ist halt auch sowas wie Ruf - nur selbstgeformt. Das ist heute deutlich mehr mitgetragen vom "Netz" und man kann da ordentlich im Seitengraben landen. Dieses blaue Auge ist zB eigentlich komplett egal. Aber man wird das bestimmt auch mit bewerten unter der Presse. "mitm blauen Auge davon gekommen" und ähnliche Sprüche. hahaha. Witz. Das ist genau das, was da zwar "menschlich" ist, aber eben nicht neutral oder sowas. Deshalb - erstmal weg mit diesen Dingen.

beschreibt sehr viele Sachen sehr anschaulich, vielleicht auch ein wenig Sampling:

https://de.wikipedia.org/wiki/The_Wolf_ ... %282013%29
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Egal, ob es um Image oder die Finanzen geht: Ein großer Spaß so etwas vor Gericht auszuagieren, ist es nicht. Da fragt man
mal am besten die Künstler, wer das gerne übernehmen möchte. Es werden sich nicht viele finden. Wenn jemand in Bezug auf "Sampling" hierfür als Kläger geeignet ist, dann ist es entweder Ralf Hütter oder James Brown. Letztgenannter steht biologisch nicht mehr zur Verfügung. Also ist der Deutsche die nachvollziehbare Variante.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

ZH schrieb:
Moogulator schrieb:
"Da gibt's ne App dafür" gehört jemandem. Oder sowas wie "find ich gut" oder sowas..
Das ist wie "Strahlentod und Mutation durch die schnelle Kernfusion". Das ist schon klar ein Songtext. Ich hab mir von den GEMA und VG-Wort Leuten sagen lassen, dass dies nicht geschützt ist, da es zu trivial sei.
Das sind zwei verschiedene Dinge. Das eine ist ein Slogan, der als Wortmarke geschuetzt wurde (dazu musste er allerdings erstmal eingetragen werden, was Geld und Aufwand bedeutet), was bedeutet, dass Du diesen Spruch nicht fuer Dein eigenes Geschaeft verwenden darfst. Das andere ist ein Songtext, der ist urheberrechtlich geschuetzt und sicherlich auch bei der GEMA hinterlegt, d.h. wenn Du eine Coverversion von Radioaktivitaet aufnimmst, dann wird der urspruengliche Textschreiber Tantiemen entsprechende kassieren.

Moogulator schrieb:
Telekom T oder der Farbe "Magenta"
Du faendest es also vollkommen in Ordnung, wenn eine Kommunikations-Firma sich z.B. "Telefonika" nennt und ein grosses T in Serif-Schrift als Logo verwendet? Oder wenn 1&1 in Zukunft all ihre Werbeanzeigen in magenta und weiss macht, statt in blau-gelb?

Moogulator schrieb:
Buchstaben patentieren
Patentieren lassen kann man sich nur technische Erfindungen und Verfahren. Buchstaben in einer bestimmten gestalterischen Form, also als Logo kann man sich evtl. als Bildmarke oder als Geschmacksmuster schuetzen lassen.

Es geht nicht um mich dabei oder dich oder eine bestimmte Firma.
Hier wäre es relativ einfach - Ein Buchstabe X kann keiner Firma zugeschrieben werden. Das ist einfach zu trivial. Es ist natürlich die Gefahr, dass ein anderer Werber den gleichen Spruch nutzt.
"Blaarphenghaar - wir sind doch nich bescheuert" oder sowas.
Das ist einfach was, wo ein Gericht nur wenig helfen kann. Das ist mehr so eine Sachen von - nennt man das Anstand?

Ich gehe davon aus, dass jeder diese Zusammenhänge kennt und ich weiss, dass Markenrecht etwas anderes ist. Dennoch ist es verschieden, weil - es geht um Geld. Es geht um Image und es geht um ..
ja bei Musik noch um mehr.

(Partei XY) - wir sind doch nicht bescheuert - das wäre zB sowas.
Da möchte sich sicher kaum eine Firma damit sehen lassen. Das wäre ein Rückschluss auf diese Firma. So ist das auch bei Bands oder Musikern.

Wir wissen ja, wie sowas schonmal an kommt.
Loop wurde auch mal verboten. Das ist aber eigentlich ein triviales Wort. Aber Kraftwerk ist auch ein normales Wort. In den USA ist es das nicht mehr so ganz.
Merde ging hier vielleicht, MR2 hieß ein Auto, und der Franzose kauft sowas vielleicht nicht gern, ein Analogmusiker mag vielleicht 2CV, weil fehlt nur noch das Gate.
Das alles ist aber nur das Drumrum.

Man kann sowas vermutlich nicht mal einheitlich juristisch regeln. Das ist die Frage.
Und kommen wir zurück zu den Samples und Remixes und Coverversionen und Soundalikes.

Das ist sehr schwer, Musik gehört sehr nach zu "dir" - deshalb ist das auch mit der Kritik speziell. Es ist auch deshalb wichtig, was damit passiert. Aber manche werden so groß, dass es schwer wird.
Ein Akku durfte nicht Kraftwerk heißen. Das wurde hier mal diskutiert. Das ist in einer Schrift gemacht worden, in den USA .. naja, da ist ein Bezug schon da. Was machst du dann?
Und wann für wen? Gehen wir hier weg von den bekannten Namen und nehmen einfach den eigenen und stellen uns vor - jetzt und wenn man wirklich bekannt ist - was ändert das?
Und - steckt da Geld drin? Ist es eine Art Markenzeichen? Wenn ich das mache - ggf. was anderes als wenn das eben Weltruhm "besitzt".
Das ist keine Kritik - es ist nur, was diese Sache insgesamt verdammt schwer macht.

Es ist sogar nachzuvollziehen. Wieso hat Kirk den Namen Cabaret Voltaire und Mallinder macht Gesang bei Wrangler?
Er ist vielleicht der Gründer. Aber die Fans sehen das ggf. anders. Ex-XXX Musiker schreiben das auf ihr Plakat, ist ja auch ok - aber..
Es wird also subtil jetzt..

kraut_control schrieb:
Moogulator schrieb:
also heute spielt man bei der CDU die "Toten Hosen" oder "Rolling Stones",

In beiden Fällen gab es Abmahnungen.


Und eben - du machst nen Cover von Kraftwerk irgendwo vor Leuten. Sagen wir mal 800 oder 1000.
Was muss da gehen? Gema zahlen. Abführen davon. Das wäre es doch, aber muss man da fragen? Vielleicht, wenn man Partei ist, aber ist man neutral? Dann geht das?
Aber ist man eigentlich mal bei einer Band gewesen, die ein spezielles Image hat, der man irgendwas nachsagt - dann möchte man es vermutlich nicht, dass die deinen Song covern.

Also - wie regeln man das - so für alle und fair?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Karl Bartos und Wolfgang Flür freuen sich immer noch über den Zusatz "Ex-Kraftwerk-Mitglied" in jedem Artikel. Verbindungen mit großen "Marken" sind generell Türöffner, wenn die Produkte mit Positivem assoziiert werden. Und "Sampling" ist grundsätzlich eine Form der Anerkennung, solange die eigenen Töne, Klänge oder Effekte von den Kollegen nicht "verwurstet" werden.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Auf jeden Fall, ebenso andere Musiker, wie Ex-Tangerine Dream oder so.
Wird in manchen Kreisen sogar noch mehr gemacht und - das hilft den Leuten das zuzuordnen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Moogulator schrieb:
Loop wurde auch mal verboten. Das ist aber eigentlich ein triviales Wort.
Apple, Roland, Windows, Sequencer, Android...

Das sind alles ebenso triviale Woerter ;-)

Zum Rest Deines Postings muss ich leider sagen, dass ich es recht wirr finde und Schwierigkeiten habe, Dir zu folgen. Nicht persoenlich nehmen, ist nicht boese gemeint, aber ich verstehe da wirklich kaum, worum es geht. Letztendlich wollte ich nur drauf hinweisen, dass Markenrecht nicht so simpel ist wie oftmals angenommen (habe schon oft Dinge gelesen wie "Ich lass mir jetzt einfach das Wort 'und' patentieren und verklage alle, die es benutzen!"), aber es hat auch vieles dort seine Berechtigung. Es ist vollkommen in Ordnung, einzelne Woerter als Marke zu schuetzen, genauso wie man auch Logos schuetzen darf, selbst wenn sie nur aus einem Buchstaben bestehen. Das ist im Alltag sogar allgegenwaertig und faellt vielen wohl kaum direkt auf. Nur wenn dann drueber diskutiert wird, fehlt auf einmal das komplette Verstaendnis dafuer, und es kommen hanebuechene Aussagen wie die, die ich vorhin grad in Klammern erwaehnt habe.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Jörg schrieb:
Vor allem halte ich Richter für Menschen, und 100%ig neutral -

Richter: "So, und um was genau geht es hier?"

Beklagter P: "Es geht um die hohe Kunst in meinen Produktionen!"

Richter: "Das ist .... nicht zu glauben."

:)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ein wichtiger Punkt uebrigens beim Thema Marken ist die Verwechslungsgefahr. Das wird oftmals auch nicht so wirklich verstanden, habe ich den Eindruck. Der Grund, warum nicht jede beliebige Firma "Da gibt's ne App dafuer" schreiben darf, ist ganz einfach, dass der uninformierte Kunde glauben koennte, das sei etwas offizielles von Apple. Oder zumindest in irgendeiner Form mit Apple verbunden, von Apple empfohlen oder was auch immer. Genauso waere es, wenn 1&1 in magenta wirbt, man koennte evtl glauben, die Telekom haette da ihre Finger mit im Spiel. Man mag nun argumentieren, dass das doch jeder weiss, dass 1&1 eine andere Firma ist und dass doch keiner so bloed sein kann, das zu verwechseln. Mag sein, aber man stelle sich nur mal vor, 1&1 haette bereits von anfang an (also vor 10 oder 15 Jahren) mit magenta geworben; da kannte die Firma noch keine Sau und man haette wirklich glauben koennen, das haette irgendwie was mit der Telekom zu tun. Zumal damals noch alles, was mit Telefonfestnetzanschluss zu tun hatte, tatsaechlich mit der Telekom zu tun hatte. Also ist das nicht so weit hergeholt.

Und aus diesen Gruenden darfst Du auch keine Schokolade namnes "Nilka" rausbringen oder in lila Papier verkaufen. Und eine Fastfood-Restaurant-Kette die mit "Mc" anfaengt wirst Du sicher auch keine eroeffnen koennen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

ossi-lator schrieb:
die legende besagt, dass für planet rock ein sechstelliger betrag im nachinein ausgedealt wurde, den baker/bambaataa oder Tommy Boy abgedrückt haben an die us-anwälte von KW. KW haben dann die kohle in den USA in gute banker hände gegeben und in den 2000ern einen erheblich vermehrten betrag erhalten. wie gesagt, legende. ich meine es wird aber im flür buch auch angerissen.
tom silverman hat in einem interview gesagt, dass im nachhinein 27,5 cent pro verkaufter single ausgehandelt wurden ... was angeblich dem 6-fachen entsprach, was man damals üblicherweise für die Verwendung/Nachspielung eines gesamten Stücks gezahlt hat. bei angeblich 700.000 verkauften singles kann man sich ausrechnen, wieviel kw dafür kassiert haben. :shock:

p.s. und off-topic: in dem schrottigen sabrina setlur track höre ich noch mindestens 2 andere samples ... von dem song ist wirklich fast alles nur geklaut:

{URL}
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

gibt es nichts wichtigeres in den Tagesthemen zu berichten ?
Ich könnte mir vorstellen daß sich beide Parteien abgesprochen haben
ein bisschen Promo zu machen oder wie ,oder was?
Ich finde so ein unwichtiger Scheiß gehört nicht in die Tagesthemen.
Meine Meinung!
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Das musikalische Fragment ist einzigartig und hat einen hohen Wiedererkennungswert. Hütter und Schneider sind von einem Bekannten aufmerksam gemacht worden, dass Moses Pelham das in einem Stück für Sabrina Setlur verwendet hatte. Dass man seine Musik nicht in einem Musikstück von einem x-beliebigen Arsch wiederfinden möchte, ist doch sicherlich nachvollziehbar.
:supi:
Samplen ist sicherlich auch eine Kunstform, jedoch einen ganzen Drumloop zu klauen hat damit nichts zu tun, das ist schon ziemlich frech.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Rolo schrieb:
gibt es nichts wichtigeres in den Tagesthemen zu berichten ?
Ich könnte mir vorstellen daß sich beide Parteien abgesprochen haben
ein bisschen Promo zu machen oder wie ,oder was?
Ich finde so ein unwichtiger Scheiß gehört nicht in die Tagesthemen.
Meine Meinung!

Sicher nicht, sowas ist anstrengend, teuer und auch nervig.
Für uns ist das wichtig und außerdem gibt es auch keine Wissenschaft, keine positiven Informationen und vieles mehr was dort fehlt. Bin froh, dass auch ein bisschen "sowas" kommt.
Man kann schon breit gefächterte Information bringen und wenn mal was gleich bleibt auch mal die Zeit nutzen, echte Information zu bringen. Aber ..
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

wir alle stehen auf den schultern von riesen
selbstverständlich muss es möglich sein ein 2 Sekunden sample zu benutzen
bestohlen wird da auch niemand :roll:
auf sound gibts in Deutschland eh keine schöpfungshöhe :opa: , sondern nur recording und vertriebsrechte :floet:
was ist denn daß für ein Blödsinn, du mußt 70 Jahre nach dem tod warten bis du irgend einen soundschnipsel von wem anderes benutzen kannst :lol: :kaffee:
man sollte mit der Rechtsprechung mal im 21 jht ankommen
aus künstlerischer sicht ist sowas einfach doof und behindert fortschritt :agent:

Leonardo da Vinci hätte Warhol unter Garantie auch nicht verklagt, dazu war er wohl zu intelligent :kaffee:
bei Kraftwerk gehts doch nur um Medienrummel und kohle, da denen auch seit Jahren nix eingefallen ist sitzen sie halt wie der Köter vor ihrem alten schinkenknochen und knurren jeden böse an der in die nähe kommt - soll man sich denn wünschen sie würden endlich tot umfallen damit man sich da bedienen kann? :floet:
ob man als der alte mann mit dem schinkenknochen dem nichts mehr einviel in die Geschichte eingehen will? :lollo:
hihi noch unglaubwürdiger kann man sich eigentlich nicht machen als die Bibel zuzitieren, haha, Auge um Auge zahn um zahn, lol im alten testament steht so viel quatsch damit könnte man einen Weltkrieg rechtfertigen wenn man wollte, das neue testament ist auch nicht viel besser ... :lollo:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

4,w=985,c=0.bild.jpg


böse und geklaut?
oder etwas völlig neues? :kaffee:
mit ganz neuer Bedeutung :opa:

14.-Last-Supper-Double-Image-1986.jpg
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ist natürlich absoluter Quark, wenn Pelheam meint, Sampling sei generell verboten und dadurch würde er seine "Kunst" nicht mehr ausüben können und eine ganzes Musik-Genre sei unmöglich. Die verwendung von fremdem Klangmaterial ist nicht generell verboten, man muss sich halt nur die Erlaubnis vom Rechteinhaber einholen und die Grundlage von Hip-Hop ist sicherlich nicht, Urheberrechte zu verletzen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

sampling ist nicht generell verboten,
aber es wird versucht es einem unmöglich zu machen ;-)
ich könnte Kraftwerk nicht bezahlen, geschweige denn den Anwalt,
könntest du es bezahlen? nein?
jetzt kommen wir der Sache schon näher ... :floet:

wie lange wollen wir uns denn noch von spinnern vorschreiben lassen ob Kunst legal ist? :lol:
disney ™ sei dank ;-)
 


Zurück
Oben