Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)
ZH schrieb:
Moogulator schrieb:
"Da gibt's ne App dafür" gehört jemandem. Oder sowas wie "find ich gut" oder sowas..
Das ist wie "Strahlentod und Mutation durch die schnelle Kernfusion". Das ist schon klar ein Songtext. Ich hab mir von den GEMA und VG-Wort Leuten sagen lassen, dass dies nicht geschützt ist, da es zu trivial sei.
Das sind zwei verschiedene Dinge. Das eine ist ein Slogan, der als Wortmarke geschuetzt wurde (dazu musste er allerdings erstmal eingetragen werden, was Geld und Aufwand bedeutet), was bedeutet, dass Du diesen Spruch nicht fuer Dein eigenes Geschaeft verwenden darfst. Das andere ist ein Songtext, der ist urheberrechtlich geschuetzt und sicherlich auch bei der GEMA hinterlegt, d.h. wenn Du eine Coverversion von Radioaktivitaet aufnimmst, dann wird der urspruengliche Textschreiber Tantiemen entsprechende kassieren.
Moogulator schrieb:
Telekom T oder der Farbe "Magenta"
Du faendest es also vollkommen in Ordnung, wenn eine Kommunikations-Firma sich z.B. "Telefonika" nennt und ein grosses T in Serif-Schrift als Logo verwendet? Oder wenn 1&1 in Zukunft all ihre Werbeanzeigen in magenta und weiss macht, statt in blau-gelb?
Moogulator schrieb:
Patentieren lassen kann man sich nur technische Erfindungen und Verfahren. Buchstaben in einer bestimmten gestalterischen Form, also als Logo kann man sich evtl. als Bildmarke oder als Geschmacksmuster schuetzen lassen.
Es geht nicht um mich dabei oder dich oder eine bestimmte Firma.
Hier wäre es relativ einfach - Ein Buchstabe X kann keiner Firma zugeschrieben werden. Das ist einfach zu trivial. Es ist natürlich die Gefahr, dass ein anderer Werber den gleichen Spruch nutzt.
"Blaarphenghaar - wir sind doch nich bescheuert" oder sowas.
Das ist einfach was, wo ein Gericht nur wenig helfen kann. Das ist mehr so eine Sachen von - nennt man das Anstand?
Ich gehe davon aus, dass jeder diese Zusammenhänge kennt und ich weiss, dass Markenrecht etwas anderes ist. Dennoch ist es verschieden, weil - es geht um Geld. Es geht um Image und es geht um ..
ja bei Musik noch um mehr.
(Partei XY) - wir sind doch nicht bescheuert - das wäre zB sowas.
Da möchte sich sicher kaum eine Firma damit sehen lassen. Das wäre ein Rückschluss auf diese Firma. So ist das auch bei Bands oder Musikern.
Wir wissen ja, wie sowas schonmal an kommt.
Loop wurde auch mal verboten. Das ist aber eigentlich ein triviales Wort. Aber Kraftwerk ist auch ein normales Wort. In den USA ist es das nicht mehr so ganz.
Merde ging hier vielleicht, MR2 hieß ein Auto, und der Franzose kauft sowas vielleicht nicht gern, ein Analogmusiker mag vielleicht 2CV, weil fehlt nur noch das Gate.
Das alles ist aber nur das Drumrum.
Man kann sowas vermutlich nicht mal einheitlich juristisch regeln. Das ist die Frage.
Und kommen wir zurück zu den Samples und Remixes und Coverversionen und Soundalikes.
Das ist sehr schwer, Musik gehört sehr nach zu "dir" - deshalb ist das auch mit der Kritik speziell. Es ist auch deshalb wichtig, was damit passiert. Aber manche werden so groß, dass es schwer wird.
Ein Akku durfte nicht Kraftwerk heißen. Das wurde hier mal diskutiert. Das ist in einer Schrift gemacht worden, in den USA .. naja, da ist ein Bezug schon da. Was machst du dann?
Und wann für wen? Gehen wir hier weg von den bekannten Namen und nehmen einfach den eigenen und stellen uns vor - jetzt und wenn man wirklich bekannt ist - was ändert das?
Und - steckt da Geld drin? Ist es eine Art Markenzeichen? Wenn ich das mache - ggf. was anderes als wenn das eben Weltruhm "besitzt".
Das ist keine Kritik - es ist nur, was diese Sache insgesamt verdammt schwer macht.
Es ist sogar nachzuvollziehen. Wieso hat Kirk den Namen Cabaret Voltaire und Mallinder macht Gesang bei Wrangler?
Er ist vielleicht der Gründer. Aber die Fans sehen das ggf. anders. Ex-XXX Musiker schreiben das auf ihr Plakat, ist ja auch ok - aber..
Es wird also subtil jetzt..
kraut_control schrieb:
Moogulator schrieb:
also heute spielt man bei der CDU die "Toten Hosen" oder "Rolling Stones",
In beiden Fällen gab es Abmahnungen.
Und eben - du machst nen Cover von Kraftwerk irgendwo vor Leuten. Sagen wir mal 800 oder 1000.
Was muss da gehen? Gema zahlen. Abführen davon. Das wäre es doch, aber muss man da fragen? Vielleicht, wenn man Partei ist, aber ist man neutral? Dann geht das?
Aber ist man eigentlich mal bei einer Band gewesen, die ein spezielles Image hat, der man irgendwas nachsagt - dann möchte man es vermutlich nicht, dass die deinen Song covern.
Also - wie regeln man das - so für alle und fair?