Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)
also ich finde die umfrage voll daneben! genau darum geht es nicht, mMn...
kunst kann grundsätzlich alles sein (siehe beuys fettecke). die frage ist aber
- ab wann eigentumsrechte stärker bewertet werden, als gemeinschaftliche interessen
-ab wann leistungsschutzrechte geltend gemacht werden können
genau das regt mich doch die ganze zeit hier auf, weil es auch pelhams nebelkerze ist, daß hier die kunst beschnitten würde. das stimmt meiner meinung nach überhaupt nicht. es gäbe genug möglichkeiten diese "kunst" zu machen.
in dem moment, wo ich aber mit kunst geld verdienen möchte, greifen auch andere regeln. warum kann man das hier nicht auseinanderhalten?
um auch mal von mir eine andere meinung blicken zu lassen: so wie ich es gewohnt bin/war im studium selbstverständlich ohne großes nachfragen "alles" ausprobieren konnte (also quasi das gesamte künstlerische welterbe mir zur verfügung stand
) bin ich auch dafür jungen kreativen menschen plattformen und möglichkeiten zu geben, innerhalb derer sie dinge ausprobieren können, ohne die gesamte rechtslage zu berücksichtigen. woher soll denn der angehende künstler wissen, ob er genau jenes sample braucht, oder evtl. doch besser dieses? der raum für dieses procedere sollte noch einmal gut bestimmt werden. wie gesagt: ich finde es gibt dafür ja schon möglichkeiten.
aber in dem moment wo es um geld, leistungsschutz, veröffentlichung zu kommerziellen zwecken etc. geht, sollte natürlich geistiges eigentum auch genau wie materielles behandelt werden. die frage ab wann etwas geistiges eigentum ist (schöpfungshöhe) ist sicher diffizil, aber nicht unbeantwortbar .
und das alles hat nichts damit zu tun, daß man mit sampling generell super sachen machen kann und auch hohe kunst möglich ist.
mal ein beispiel wohin es führt, wenn solche dinge nicht geklärt sind: tänzer sind in diesen fragen eher gaaanz unbeleckt und ich kenne jetzt fälle, wo choreografen ihre "besten szenen" per film nicht mehr verschicken (als bewerbung, oder überhaupt zur bekanntmachung) und auch jegliches filmen bei den aufführungen untersagen, weil immer wieder sich andere dann "ihre" choreografien, oder stücke daraus klauen. das kanns nun ja auch nicht sein.