Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ob hier die 10% Bienenhonig ebenfalls als Sample anzusehen sind? 8) Passend dazu darf Kunsthonig auch gar nicht mehr als Kunsthonig bezeichnet werden...
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
... ist es bestimmt keine gute Idee das was an Kunst möglich ist/wäre mit "du darfst nicht" einzuschränken ...

Sich seinen künstlerischen Ausdruck nicht einschränken zu lassen, sich das sogar zu verbitten, das ist sicherlich eine gute Idee. In Hamburg ist grad einer am Kunst machen, indem er nackig ist und den Kopf in den Erdboden steckt für ne Weile. Gut! Auch wenns nicht meins ist. Ich muss noch nicht mal drüber diskutieren, welches Etikett dafür am besten vergeben wird.

Die andere Medaillenseite: Juristen, Verträge, Gesetze, um nur die massivsten Regeldinger zu nennen. Es liegt an jedem selber, sich da irgendwie zu orientieren, oder es auch sein zu lassen. Im Falle Pelham war dieses "sein lassen" erkennbar überwiegend, sonst hätte der seine Hausaufgaben gemacht und mal kurz nachgeschaut, von wem der Loop ist. Als man ihm das dann nahebrachte, meinte der, dass das irrelevant sei und muss nun mit den Konsequenzen leben, welche auch immer das sein sein werden.

Hinterher ist natürlich jeder schlauer, und die Konjunktive hätte, könnte und würde werden abgefeiert. Dennoch: Aus diesem Loop, der zu seiner Zeit ne tolle Sache war, zu Pelhams Produktionsmoment aber keine Raketenwissenschaft und nachbaubar oder noch besser: künstlerisch zu toppen!, daraus lässt sich innerhalb dieser Diskussion hier keine Regel aufbauen. Aber das scheint er zu wollen. Er will das wirklich? Oder ist er Strohmann und die Plattenfirma will hier einen Türöffner für die Zukunft und die Urheber noch ein wenig mehr entrechten?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Eine Gesellschaft, die Musik in "E" und "U" einteilt macht damit eines vehement deutlich: Kunst ist etwas völlig anderes, als Unterhaltung. Auch die rechtlichen Voraussetzungen sind für beide Bereiche absolut nicht identisch.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
von mir gibts ne menge zeug welches ich unter creative commons veröffentlicht habe, darfst du gerne nutzen wie du lustig bist, auch kommerziell, ich will auch keine kohle wenn du damit welche verdienst
das recht der Namensnennung hab ich mir aber erhalten
jetzt zufrieden?
Alles Ansichtssache.
wer aus Hobby Musik macht, ist vielleicht sogar stolz darauf, das jemand Samples klaut oder einen remix macht.
Wenn du jedoch von der Musik leben müsstest und jemand klaut eine ganz individuelle Passage von deinem Stück, macht damit richtig dick Kohle, dann möchte ich dich mal hören.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

maffyn schrieb:
moogulator: jetzt verstehe ich nicht mehr ganz, worauf du hier hinauswillst. der fredtitel heißt doch "juristische sicht", aber was willst du jetzt genau eruieren? sowie es geräte zum samplen gibt, kann man damit doch umgehen und sie nutzen, insofern sind doch künstlerische fragen nur am konkreten beispiel, nicht aber so allgemein zu diskutieren. oder?

man müßte doch, wenn dann eher eienen thread zur schöpfungshöhe beim smapling aufmachen, also wo ist samplen reine faulheit und bequemlichkeite (oder auch unfähigkeit) und wo geht es nicht anders, bzw. wo fängt eine künstlerische arbeit an, die das notwendig macht. ist aber imho ein völlig anderes thema.

Du hast das doch richtig gemacht, bin sehr dankbar dass da nicht abgelenkt wurde.
Denke die eigentliche Frage wurde vor vielen Monden schon klar dargelegt, deshalb lasse ich das hier einfach laufen. Ich verstehe nur hier und da div. Attitüden nicht. Also das leicht zickige in diesem und jenem Beitrag. Ansonsten finde ich es auch interessant, wie die Lage und Haltung der Leute ist minus Zickigkeit und doof/gutfinden.

Einer fragt, könnte man nicht eine Reglung finden wie..
Das wäre ein Wunsch, wie es geregelt sein sollte. Geht ja auch.
Der andere sagt - es gibt ja schon eine Regel. Dennoch ist diese sowas von nicht allgemein bekannt. Das ist ein wenig widersprüchlich. Und natürlich - juristisch ist vermutlich nicht mehr viel zu sagen, das geht über den von dir ganz gut vorbeschriebenen Weg.

Die Sache mit Faulheit oder nicht ist none of our business. Das ist ja keine moralische Frage, oder ist sie das für viele doch?
Den Eindruck könnte man bekommen. Da hat sich einiges gedreht. Dh - Ist die wirkliche Zukunft von Musik mehr oder weniger gibt raus, kann man kopieren und erwarte nichts - weil kopieren kann man ja und dadurch wird nichts weggenommen (phys.)

Lustig ist, dass die gleichen Leute dann sauer sind, wenn ihre Software genau so behandelt wird, zB im Heiseforum unter Codern und Admins.
Was für eine Welle ist das eigentlich, die da abgeht?

Und beim Sampling - tja, da sehe ich das in der Weise neutral, dass es nicht wichtig ist, welche Moral dabei besteht, sondern wie man das konkret betrachtet.
Das ist für mich jetzt interessant, da der Rest ja schon besprochen wurde und wie man leicht merkt nicht re-vitalisiert werden muss.
Ideologische Kämpfer werden halt leider auch gerne mal etwas ruppig wenn man ihren Thesen nicht ganz folgt.
Interessanter Nebenaspekt der Sache.

Egal, ich schau hier nur noch auf Chaos und Eigendynamik. Bildchen und Videos und Wikilinks und denkmaldrübernach!!!!1111einself sind auch wieder da. Drollig.
Zum Thema:


ich selbst habe dem gar nicht mehr viel hinzuzufügen.
Ich wollte auch wissen, ob man in der Lage ist ein Thema ohne Frotzeleien™ länger durchziehen kann. Antwort- eher nicht. ;-)
Aber ein paar Diskussionen finde ich ganz interessant, wenn man sie weiter spinnt, da sie auch Entwürfe enthält wie man etwas modellhaft sieht oder anders haben will, denn das was da steht könnte ja auch nach Willen vieler irgendwann neues Gesetz werden. Wir geben uns am Ende diese ja selbst.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Klaus P Rausch schrieb:
Oder ist (p.) Strohmann und die Plattenfirma will hier einen Türöffner für die Zukunft und die Urheber noch ein wenig mehr entrechten?

den Urhebern ist nichts abhanden gekommen, die haben deswegen keine platte weniger verkauft ;-)
die haben nach wie das recht ihren kram zuverticken und damit geld zu verdienen
und medienrummel ist toll für die Kraftwerk Verkaufszahlen
der ganze Prozess vorher war schon klasse für kraftwerk ...

wem man einfach geschwiegen hätte hätte sich die p Nummer auch gar nicht so gut verkauft mangels medienhype
von den Prozessen profitieren h und p beide :agent:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Bernie schrieb:
qrx schrieb:
von mir gibts ne menge zeug welches ich unter creative commons veröffentlicht habe, darfst du gerne nutzen wie du lustig bist, auch kommerziell, ich will auch keine kohle wenn du damit welche verdienst
das recht der Namensnennung hab ich mir aber erhalten
jetzt zufrieden?
Alles Ansichtssache.
wer aus Hobby Musik macht, ist vielleicht sogar stolz darauf, das jemand Samples klaut oder einen remix macht.
Wenn du jedoch von der Musik leben müsstest und jemand klaut eine ganz individuelle Passage von deinem Stück, macht damit richtig dick Kohle, dann möchte ich dich mal hören.
Um noch einmal auf den Ursprung der Auseinandersetzung zurück zu kommen: Ralf Hütter ging es bei seiner anfänglichen Klage nicht darum, dass er Geld für die Verwendung seines Materials haben wollte, sondern darum, dass nicht irgendein Arsch das Ergebnis seiner Arbeit in dessen bekackter Musik verwendet. Geld hat Hütti sicherlich genug.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
den Urhebern ist nichts abhanden gekommen,
die haben nach wie das recht ihren kram zuverticken und damit geld zu verdienen
und medienrummel ist toll für die Kraftwerk Verkaufszahlen
der ganze Prozess vorher war schon klasse für kraftwerk ...

wem man einfach geschwiegen hätte hätte sich die p Nummer auch gar so verkauft mangels medienhype
von den Prozessen profitieren h und p beide :agent:


Das sind alles monetäre Aspekte und persönliche Meinung.

Aber es wird ja in diesem Fred was ganz anderes und vor allem Umfassendes reklamiert: Die künstlerische Freiheit und dass diesen Schnipsel einfach so ungefragt und ohne Credits zu verbraten mit einem Recht vereinbar sei.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

DerGanner schrieb:
Eine Gesellschaft, die Musik in "E" und "U" einteilt macht damit eines vehement deutlich: Kunst ist etwas völlig anderes, als Unterhaltung. Auch die rechtlichen Voraussetzungen sind für beide Bereiche absolut nicht identisch.

"Es gibt keine "U-Musik" und es gibt keine "E-Musik". Es gibt nur gute Musik und schlechte." (Leonard Bernstein)

"Es gibt keine alte Musik und es gibt keine neue Musik. Es gibt nur gute Musik und schlechte." (Klangreisender)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

DerGanner schrieb:
Eine Gesellschaft, die Musik in "E" und "U" einteilt macht damit eines vehement deutlich: Kunst ist etwas völlig anderes, als Unterhaltung. Auch die rechtlichen Voraussetzungen sind für beide Bereiche absolut nicht identisch.

"Es gibt keine "U-Musik" und es gibt keine "E-Musik". Es gibt nur gute Musik und schlechte." (Leonard Bernstein)

"Es gibt keine alte Musik und es gibt keine neue Musik. Es gibt nur gute Musik und schlechte." (Klangreisender)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
"Es gibt keine "U-Musik" und es gibt keine "E-Musik". Es gibt nur gute Musik und schlechte." (Leonard Bernstein)

"Es gibt keine alte Musik und es gibt keine neue Musik. Es gibt nur gute Musik und schlechte." (Klangreisender)

Aus aktuellem Anlass:
 

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Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
DerGanner schrieb:
Eine Gesellschaft, die Musik in "E" und "U" einteilt macht damit eines vehement deutlich: Kunst ist etwas völlig anderes, als Unterhaltung. Auch die rechtlichen Voraussetzungen sind für beide Bereiche absolut nicht identisch.

"Es gibt keine "U-Musik" und es gibt keine "E-Musik". Es gibt nur gute Musik und schlechte." (Leonard Bernstein)

"Es gibt keine alte Musik und es gibt keine neue Musik. Es gibt nur gute Musik und schlechte." (Klangreisender)

Da es sowohl E-Musik als auch U-Musik, ebenso wie alte und neue Musk gibt, ist die logische Schlussfolgerung, dass es keinen Klangreisenden gibt.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Hmmm, finde den Tread eigendlich ganz gut. Finde nur schade das König Alfons auf der einen Seite doch schon recht tief an die Gürtellinie persönlich wird ( doof, Idioten und so ). Dann so hochgestochen redet als wäre ein IQ von 180 vorhanden, sich beschwert das doch alles wichtige gesagt ist und dann sowas wie Kunsthonig postet. Na ja, kann man nix machen. Ich versteh ihn halt nicht.
Finde Bernie, der auch eine ganz andere Meinung wie ich vertritt argumentiert vernünftig und sachlich. Geht also auch. :supi:

Nochmal an Tomf
So wie du Softwareklauer und Leute die sich Samples nehmen in einen Topf wirfst find ich nicht so gut. Das ist als würde man alle aus Syrien als Bombenleger betiteln.
Ich habe 0% geklaute Software und sogar viel gekaufte. Und habe auch nicht einen einzigen illegal runtergeladenen Song. Weil die Leute genau so ihr Geld verdienen sollen, meine Meinung.
O.k., damals vor fast 30 Jahren hab ich am C64 auch Kopien gehabt, aber da konnte man die Sachen gar nicht kaufen bzw. Jugendlicher Leichtsinn.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Kannst ruhig mal zugeben, "König Alfons", dass ich den Kopf vielleicht doch nicht nur auf dem Hals trage, damit ich das Stroh nicht in der Hand halten muss. ;-)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

@ blumenhofen

Gut zusammengefasst. Dazu kommt noch, dass die Musikindustrie sonst ja auch nicht so zimperlich ist, wenn es um Moralvorstellungen geht.
Siehe mp3 als "Datenträger" (also ein Bruchteil der Qualität, weg von HIFI, aber für den CD Preis), horrende Eintrittskartenpreisen heutzutage,
Gemapyramide, Kindersex ähnliche Videos für junge Käufer oder selbst Kopieren wo es nur geht, siehe aktuell http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/43895.
Und es gäbe da noch unzählige Punkte mehr.

Das zählt ja allles nicht, man kann das alles natürlich moralisch nicht mit Leuten die samplen vergleichen. Klar.

Und ich bin nicht dafür jeder soll machen wie er denkt. Aber die Entrüstung über kriminelle sampelnde Musiker ist ...naja...
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

V au schrieb:
... Kindersex ähnliche Videos ...
:waaas: ???

V au schrieb:
Aber die Entrüstung über kriminelle sampelnde Musiker ist ...naja...
man sollte nicht ein "Unrecht" mit einem anderen aufrechnen, das sind 2 Paar Schuhe.
Sonst würden wir es gutheissen daß z.B. Einbrecher die Bude eines korrupten Politikers leerräumen, das wäre dann ok?
Oder wenn der Dieb den Dieb bestiehlt kann man drüber schmunzeln, aber das Stehlen wird ja nicht legitim weil das Opfer auch ein Dieb ist.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

V au schrieb:
, Kindersex ähnliche Videos für junge Käufer (von der musikindustrie)

ich weiß genau was du meinst,
ich kann mir daß auch nicht ansehen ohne mich anschließend wie ein Pädo zu fühlen ...
ist komplett jugendfrei aber
ich denk jedesmal igitt, Mädel hör auf mit deiner pussy rumzuwackeln und geh Hausaufgaben für morgen in der schule machen. :roll:

ich dachte schon ich werde alt & spießig :lol:
wenigstens fällt es mir nicht alleine auf :)

 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

blumenhofen schrieb:
Das ist als würde man alle aus Syrien als Bombenleger betiteln.

ein zugespitzes beispiel das ich so nicht zulassen möchte es sei denn ich darf sagen dass du hitler gut findest weil du mal in einem vw mitgefahren bist oder wen kennst der einen besitzt :mrgreen:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

V au schrieb:
Und ich bin nicht dafür jeder soll machen wie er denkt. Aber die Entrüstung über kriminelle sampelnde Musiker ist ...naja...

ja - eh - am ende kann man dass dann bei allem so "zusammenfassen"

Und ich bin nicht dafür jeder soll machen wie er denkt. Aber die Entrüstung über kriminelle Steurhinterzieher ist ...naja...

Und ich bin nicht dafür jeder soll machen wie er denkt. Aber die Entrüstung über kriminelle Medikamentenfälscher ist ...naja...

Und ich bin nicht dafür jeder soll machen wie er denkt. Aber die Entrüstung über alkoholisierte Autofahrer ist ...naja...

Und ich bin nicht dafür jeder soll machen wie er denkt. Aber die Entrüstung über Leute die ihren Müll in die Wiese werfen ist ...naja...
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

wieviel Entrüstung erwartest du denn für nen 2 Sekunden loop?
mehr?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Klaus P Rausch schrieb:
Dennoch: Aus diesem Loop, der zu seiner Zeit ne tolle Sache war, zu Pelhams Produktionsmoment aber keine Raketenwissenschaft und nachbaubar oder noch besser: künstlerisch zu toppen!, daraus lässt sich innerhalb dieser Diskussion hier keine Regel aufbauen. Aber das scheint er zu wollen. Er will das wirklich? Oder ist er Strohmann und die Plattenfirma will hier einen Türöffner für die Zukunft und die Urheber noch ein wenig mehr entrechten?

Eben, das ist auch aus meiner Sicht die zentrale Frage. Soweit ich den Inhalt der Pressemitteilung des BVG verstanden habe, wäre beim "Nachbau" rein gar nichts passiert. Da es aber ein Sample – statt eines Nachbaus war – hatte das OLG die bekannte Entscheidung mit wirtschaftlich negativen Folgen für P., Label und S. getroffen. Ich persönlich finde diese Rechtsprechung nicht nachvollziehbar: Insofern ist der Weg von P. und Co., mit der Argumentation der verfassungsgarantierten "Freiheit der Kunst", ein geschickter "Kunstgriff", um an der Stelle für Klarheit zu sorgen. Am Ende geht's doch darum, dass ein Ausschnitt, der ohne Probleme hätte nachgebaut werden dürfen, eben weil er z. B. keine erkennbare Melodien enthält, folglich auch gesampelt werden darf. Die Begründung ist dabei auch, dass kein wirtschaftlicher Nachteil, hier für Kraftwerk, entsteht bzw. entstanden ist. Ob ich die Idee des Klauend per Nachbau/Sampling inhaltlich gut finden muss oder soll, ist die eine Sache. Dass man aber über diese Rechtsprechung/-praxis nachdenkt, das finde ich gut. Insofern ist das beim BVG eine Metaebene (Sorry für die Kurzform: Hatte dazu am Sonntag schon ausführlicher mit Quellenangabe gepostet).
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
wieviel Entrüstung erwartest du denn für nen 2 Sekunden loop?
mehr?


2 sekunden entrüstung für 2 sekunden loop - wochentarif

sonn- und feiertag das doppelte
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

bumm klatsch Entrüstung
bumm klatsch Entrüstung

mal sehen wo man das wort Entrüstung irgendwo absampelt :lol:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Physical Evidence schrieb:
Klangreisender schrieb:
Kannst ruhig mal zugeben, "König Alfons", dass ich den Kopf vielleicht doch nicht nur auf dem Hals trage, damit ich das Stroh nicht in der Hand halten muss. ;-)

Bin zwar nicht König Alfons, sondern nur König Doppel-D...

...aber ja, Du bist der Schlaueste.

Bin schon lange in Dich verliebt. :oops:

Sprach "Physical Evidence" zu sich selbst?
Im Ernst: Sinnsprüche darf man wohl z.T. kopieren, schätze ich, obwohl sie auch quasi ein "Sample" sind bzw. ein Auszug aus einem Original. Der zweite Teil des Zitates von Bernstein ist ja von mir komplett übernommen worden. Aber den ersten Teil habe ich geändert, ihm einen neue Aussage gegeben und ich denke, der Sinn müsste auch passen. Das wollte ich damit nur äußern.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
bumm klatsch Entrüstung
bumm klatsch Entrüstung

mal sehen wo man das wort Entrüstung irgendwo absampelt :lol:


da verklagt dich die rüstungsindustrie und DANN hast du ein echtes problem
 


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