Die Geräte
Der Teilsatz „neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können)” ist eine echte Gummidefinition, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zunächst beliebig ausgelegt werden kann.
Stellte man der GEZ-Hotline Anfang 2006 die Frage „Was ist ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät?”, wird man meist an die zuständige Landesrundfunkanstalt verwiesen.
Dort erfährt man in der Regel dann entweder gar nichts oder es zeichnet sich folgende Festlegung ab: Neuartige Empfangsgeräte sind Geräte, die Rundfunkprogramme über das Internet empfangen können. Dabei reicht es, daß die theoretische Möglichkeit des Internetempfangs besteht. Es ist unerheblich, ob überhaupt ein Internetzugang vorhanden ist oder der jeweilige Rechner das aufgrund der Hard- und Softwareausstattung wirklich kann.
Diese Auslegung entspricht der Regelung für Fernsehgeräte, bei denen bereits der Besitz und nicht erst der Betrieb gebührenpflichtig ist. Aber mit dieser Festlegung fallen neben den handelsüblichen Rechnern auch Gerätschaften wie internetfähige Mobiltelefone oder PDAs darunter....
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