Die Diskussion kriegt jetzt die Richtung "E-Musik ist komplexe Musik". Dem widerspreche ich vehement. E-Musik ist nicht dadurch definiert, dass sie nur von wenigen trainierten Musikern dargeboten werden kann. Es gibt massenhaft E-Musik, die von einem Klavierschüler im ersten Jahr erlernt wird.
Man erinnere sich an: "Hurz! Der Wolf, das Lamm. Hurz!", wem das was sagt.
Auch eine Promille-Grenze ist nicht geeignet, um zwischen U- und E-Musik zu unterscheiden. Auch da gibt es Beispiele genug, mit welchem Alkoholspiegel jemand noch anspruchsvolle Musik machen kann, die ich selbst mit 10 Jahren Entzug nicht hinkriege (und für ganz unbedarft halte ich mich auch nicht).
Womöglich wäre es ein dankbarer Zwischenschritt in diesem Thread, erst einmal U- und E-Musik so festzulegen, dass alle von denselben Kriterien ausgehen.
Bei Wikipedia hat sich mal jemand die Mühe gemacht, einen Ansatz für eine klare Trennung darzulegen:
http://de.wikipedia.org/wiki/E-,_U-_und_F-Musik
"Die Begriffe E-, U- und F-Musik versuchen, musikalische Phänomene in ernste (E-), unterhaltende (U-) und funktionale (F-) zu unterteilen. Zentral war der Gegensatz zwischen E- und U-Musik. Er stammt von der Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften seit Beginn des 20. Jahrhunderts her: Sie versuchte, die seltener gespielte Musik gegenüber der häufiger gespielten in Schutz zu nehmen. – Die Bezeichnung F-Musik wurde erst später in Analogie dazu gebildet.
Historischer Hintergrund ist der zunehmende Wegfall der höfischen Subventionen für Musik im Lauf des 19. Jahrhunderts, die einst eine Alternative zum wirtschaftlichen Erfolg bei der breiten Masse des Volks waren. Sie wurden seit dem Ende des Ersten Weltkriegs durch kommunale und staatliche Zuschüsse ersetzt, die öffentlich gerechtfertigt werden müssen.
E-Musik
E-Musik ist eine Abkürzung für die sogenannte „ernste“ oder „ernst zu nehmende“ Kunstmusik. Fälschlicherweise wird E-Musik häufig mit klassischer Musik oder mit Absoluter Musik als deren „reinster“ Form gleichgesetzt. Ihrer Definition nach gehört sie zu den „kulturell bedeutenden Werken und Leistungen“, die nach § 7 im deutschen Urheberrechtswahrnehmungsgesetz durch die Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften zu fördern sind.
Der Tendenz nach wird dies so ausgelegt, dass es sich um Musik handelt, die sich wirtschaftlich nicht selbst trägt, aber im Urteil vieler Hörer interessant und erhaltenswert ist. So rechnet man heute auch Anspruchsvolles aus den Bereichen Pop, Chanson, Elektronische Musik, Jazz, Welt- und Filmmusik dazu. Man kann sogar einige Rapper sowie Gruppen aus dem Bereich Progressive Rock und Metal diesem Genre zuordnen. Der Mut zum Experiment, das „Schwimmen gegen den Strom“ ohne den Seitenblick auf die wirtschaftliche Machbarkeit werden oft mit dem Begriff der E-Musik in Zusammenhang gebracht.
Historisch gesehen ist vor allem die Vorstellung des „Geistesadels“ mit dem Begriff der E-Musik verbunden, die im Kern darin besteht, dass sich bessere Leistung gegen bessere Abstammung behaupten soll: Ein Mensch könne und solle durch seine Bildung und seine besonderen Fähigkeiten Zugang zum aristokratischen Hof erhalten, was ihm durch seine Geburt verwehrt wäre (Hoffähigkeit). Musiker gehörten zu den ersten in der europäischen Geschichte, denen dies möglich war, indem ihnen der Aufstieg vom Diener zum geachteten Künstler gelang, vgl. Hoftheater, Kammerkonzert. Dieses Streben nach Prestige hat sich im übertragenen Sinn bis heute erhalten.
U-Musik
U-Musik für „Unterhaltungsmusik“ fasst populäre und kommerzielle Musikrichtungen (populäre Musik) zusammen, z. B. Pop- und Rockmusik, Schlager und Volkstümlicher Schlager, teilweise auch Jazz, Volksmusik u. a. Diese Musikrichtungen hatten seit dem Ende des 19. Jahrhunderts nicht den Anspruch, „Kunst“ im Sinne der klassischen Musik zu sein. Zu bedenken ist allerdings, dass diese Unterteilung zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch nicht existierte und erst mit der breiten Vermarktung von Musik im Lauf des Jahrhunderts einsetzte (vgl. Salonmusik).
So, jetzt kann man mal diese Differenzierung zu Grunde legen, um weiter zu diskutieren, oder aber eine andere nachvollziehbare Trennung erläutern.