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Du kommst ja auf IdeenAch wäre das schön, wenn auch mal die verlinkten Artikel gelesen würden.
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Du kommst ja auf IdeenAch wäre das schön, wenn auch mal die verlinkten Artikel gelesen würden.
B dürfen eh nicht unter dem Namen verkaufen, weil das Namensrecht in den USA das hergibt - dieses Geschenk ist also eher eine Folge davon.Kommt das von Herzen oder ist es kalkulierte PR ?
Erst wenn Uli den legendären Polygrohe wieder auflegt.auch moralische Bedenken?
Bedenken gibt es dann, wenn man selbst emotional oder finanziell in eine Sache investiert hat …...gibts eigentlich auch mit der Nutzung der Namen Grohe, Grohe, Grundig, Telefunken, WMF, Bauknecht, undsoweiter ... auch moralische Bedenken?
...gibts eigentlich auch mit der Nutzung der Namen Grohe, Grohe, Grundig, Telefunken, WMF, Bauknecht, undsoweiter ... auch moralische Bedenken?
Wieso glaubst Du, dass diese Fälle mit Oberheim vs. Behringer vergleichbar seien?...gibts eigentlich auch mit der Nutzung der Namen Grohe, Grohe, Grundig, Telefunken, WMF, Bauknecht, undsoweiter ... auch moralische Bedenken?
Ich glaube, das Markenrecht interessiert sich relativ wenig für Deine moralischen Vorstellungen.Behringer kann an Tom Oberheim nichts zurückgeben, was ihnen nie gehörte. Sich nun als Gönner aufzustellen, zeigt die kruden Ideen dahinter. Pfui!
Europa hat übrigens 120 Millionen Einwohner mehr als die USA.
Es ist ein ewiger Kampf und keine Selbstverständlichkeit. Sehen wir auch in Europa z.B. in Ungarn.und schulen.
und lebensmittel.
und demokratie.
Ändert nichts daran, dass man sich für moralische Vorstellungen interessieren sollte.Ich glaube, das Markenrecht interessiert sich relativ wenig für Deine moralischen Vorstellungen.
Durchaus. Allerdings sollte man nicht der Meinung sein, dass eigene moralische Vorstellungen mehr zählen als das geltende Recht. Zumal wir ja hier von Firmen reden und nicht von irgendwelchen Privatleuten. Genau das scheint der eine oder andere hier auszublenden, sobald es um Buddies geht oder persönlichen Helden.Ändert nichts daran, dass man sich für moralische Vorstellungen interessieren sollte.
Durchaus. Allerdings sollte man nicht der Meinung sein, dass eigene moralische Vorstellungen mehr zählen als das geltende Recht. Zumal wir ja hier von Firmen reden und nicht von irgendwelchen Privatleuten. Genau das scheint der eine oder andere hier auszublenden, sobald es um Buddies geht oder persönlichen Helden.
Die erste Pressemitteilung dazu hatte ich gestern bei Oberheim gesehen. Music Tribe hat keine Pressemitteilungen auf ihrer Webseite und Behringer hat die Oberheim-Pressemeldung heute morgen auf Facebook verlinkt. Wenn also jemand laut darüber gesprochen hat, dann war es Oberheim.du hast da irgendwas verwechselt. intercorni hat genau die moralische geschichte kritisiert, nicht das rechtliche.
dass behringer juristisch nicht das recht auf die namen hat, wäre ja kein grund sie "nicht zurückzugeben", das ergibt ja keinen sinn.
eine kurze info an den anderen potentiell an den namen interessierten menschen hätte genügt, und er hätte sie sich selbst wieder reservieren lassen können.
dazu muss man keine pressemitteilung rausgeben, in der man so tut als ob das abgeben - an wen auch immer - freiwillig geschah.
ich bewerte diesen durchschaubaren irrsinn allerdings als das ergebnis fortwährender kritik an dieser firma. wir haben also gewonnen.
Ich verstehe diese Diskussionbeiträge anders: Ich habe nicht den Eindruck, dass für manche Diskussionsteilnehmer "eigene moralische Vorstellungen mehr zählen als das geltende Recht". Im Gegenteil scheinen sie sehr wohl darum zu wissen, dass das geltende Recht die eigenen moralischen Vorstellungen schlägt, aber eben diese Diskrepanz beklagen sie. Das finde ich legitim und nachvollziehbar.Durchaus. Allerdings sollte man nicht der Meinung sein, dass eigene moralische Vorstellungen mehr zählen als das geltende Recht. Zumal wir ja hier von Firmen reden und nicht von irgendwelchen Privatleuten. Genau das scheint der eine oder andere hier auszublenden, sobald es um Buddies geht oder persönlichen Helden.
DER ist gutDas Imperium schenkt zurück
Das Problem besteht darin, dass es erst des Gerichtsurteils in den USA bedurfte, damit Behringer auf die Namensrechte verzichtet.Tom Oberheim und Uli Behringer verhalten sich absolut integer in diesem Fall und deswegen sollte man das nicht mit persönlichen Empfindsamkeiten vermischen.
Nachdem UB die Rechte in den USA nicht nutzen darf, hat TO seine Chance genutzt und höflich nachgefragt. Jetzt sind beide Parteien zufrieden, jeder kann gute PR daraus machen und die Win-ein-Situation genießen. Wo ist da ein Problem?
Es bedurfte eines Briefs von TO, damit UB die Namensrechte weitergab. Das Gericht entschied nur für die USA und UB hätte als Oberheim legal woanders verkaufen können. Eine Doppelmarkenstrategie wäre auch nichts ungewöhnliches; siehe Zubrówka, die Ihren Wodka in D als Grasovka vertreiben.Das Problem besteht darin, dass es erst des Gerichtsurteils in den USA bedurfte, damit Behringer auf die Namensrechte verzichtet.
Denn es war ja auch vor dem Brief von Tom Oberheim an Behringer für jeden ernsthaft Interessierten klar und deutlich ersichtlich, dass Herr Oberheim nach wie vor Instrumente zu bauen beabsichtigt: Ein Blick auf seine Website genügt.