amesser
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Kannste ignorieren. Während die Zeichnung "Schaltplan" unter das Urheberrecht fällt gilt das für die Schaltung selbst nicht. Selbst wenn Du einen Schaltplan für die exakt gleiche Schaltung anfertigst, die Symbole etwas anders anordnest, dann bist Du der Urheber dieser, neuen "Zeichnung" und nicht der Verlag. Alles andere würde auch gar nicht funktionieren, jeder neue Schaltplan ist letztlich die Kombination von anderen, fast immer lange bekannten Schaltungen.Jeder Nachdruck, auch auszugsweise, und jede Wiedergabe der Abbildungen, auch in verändertem Zustand,
sind verboten."
Einzig Patente muss man beachten. Hier jedoch wiederum nicht beim Schaltplan, sondern beim kommerziellen in Verkehr bringen der Geräte. In diesem Fall hier wären die aber längst abgelaufen.