Absolut lächerlich von Kraftwerk da überhaupt nen Rechtstreit zu starten.
Und ziemlich dämlich so eine billige Loop nicht einfach nachzubauen. Die ist es total verfremdet.
Für mich, speziell für diesen Fall, kein nachvollziehbares Urteil.
Wenn man nur ein Sample verwendet, geht´s ja gerade noch.
Du musst nicht nur den Eigentümer, bzw. den Verlag um Erlaubnis bitten, bzw. vertraglich klären, die wollen sicher auch ihr prozentchen
vom Kuchen, sondern hast auch noch den Aufwand jeden Schnippsel der Gema und co zu melden.
Für Sampleschubser im stillen Kämmerlein, die ihre 3 Mark fuffzisch über Spotify verdienen, wäre ein Urteil mit weniger
bürokratischer Folgen besser und ich wünschte mir auch die Sicherheit, wegen einer Inspirationsgrundlage oder
künstlerischem Umgang mit fremden Material nicht gleich angekackt zu werden.
Immerhin. Auch bei der Entwicklung von Kunst baut das eine auf das andere auf. Jeder der sich in dieser Gesellschaft entwickelt
ist der Nutznießer von bereits entwickeltem. Da hätte man auch eingrenzen können, von wegen 2 Sek oder 1 Takt sind erlaubt
und nicht mehr als 3 aufeinanderfolgende Noten. Irgendsowas... Peinlich Kraftwerk, echt peinlich.