Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Ich finde solches Rumgemache vor Gericht einfach nur ultraspiessig und spaßbefreit, sorry.
Wer eh schon Fantastilliarden an Kohle gescheffelt und sich in der Geschichte mit seinem Werk verewigt hat, sollte doch eigentlich über so bissi Sampling ganz easy stehen können...


Von juice.de zum Thema Sample Clearance (Artikel ist von 2015) :
"Es passt, dass Ralf Hütters Kraftwerk gerade dabei sind, ihre Konzertreihe in der Neuen Nationalgalerie in Berlin zu spielen, während dieser Artikel entsteht, denn Kraftwerk und Sampling sind schon lange gute Bekannte. Vor etwas mehr als dreißig Jahren nämlich veröffentlichte Afrika Bambaataa mit »Planet Rock« auf Tommy Boy Records eine Art Mashup der Kraftwerk-Tracks »Trans Europe Express« und »Numbers«. Darüber, ob das irgendwie rechtlich relevant sein könnte, machten sich Bambaataa und Tommy Boy so lange keine Gedanken, bis die Klage von Kraftwerk eintrudelte.

Labelchef Tom Silverman, der später unter anderem auch noch wegen De La Souls Skit »Transmitting Live From Mars« Probleme bekam, kommentierte seine Begegnung mit Ralf Hütter später so: »I can never forget the name of the publishing company – Kraftwerk’s publishing company was ironically called No Hassle Music, but it was the biggest hassle I had in my life. They were coming to suck blood from a guy who’s just started a little tiny record label.« Retrospektiv gesehen sind Kraftwerk damit nicht nur Pioniere des Elektro-Pop, sondern auch die der Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Sampling. Zu einem Urteil kam es allerdings nicht, da man sich auf eine finanzielle Beteiligung Kraftwerks an der Auswertung von »Planet Rock« verständigte, die Silverman später allerdings als »insane« bezeichnete."

 
es ist doch völlig egal was für eine Sicht und was für ein Auftreten Ralf Hütter hat. Es ist auch völlig egal was man persönlich von Kraftwerk hält.
Es geht hier um etwas Grundlegendes. Es ist auch egal was man von Moses Pelham hält, es spielt keine Rolle dass beide (Hütter und Pelham) Dickköpfe sind (meine Meinung).
Es geht um etwas Grundlegendes (sagte ich bereits): darf man ungefragt sampeln oder darf man nicht?
Antwort: man darf nicht wenn es wiedererkennbar ist, also kopiert.
Und das ist prinzipiell auch gut so.
 
Antwort: man darf nicht wenn es wiedererkennbar ist, also kopiert.

Ist der Nachbau einer Loop gleichwertig ? Der Pelham könnte genauso gut auch so zum Ergebnis gekommen sein.

Und wem passiert das nicht einmal, dass man einen Vorgang rendert und alle Schritte davor löscht.

Es geht um eine Loop - Nicht um eine Stimme, um "Noten", sondern nur einen billigen Maschinenrythmus.
 
Also versuchen nachzufragen und die Erlaubnis bekommen, oder selber nachbauen, oder was ähnliches aus ner Sample Lib nehmen, oder was Ähnliches nachbauen.
oder trotzdem sampeln und dann mit den ggf. negativen Konsequenzen leben.
 
@virtualant Naja, das ist deine Meinung bzw. die aktuelle Rechtsprechung.
Ich fänds halt einfach cooler, wenn alle entspannter mit dem Sampling-Thema umgehen würden.
Mir ist das Thema ehrlich gesagt aber auch bissi egal, weil es mich eh nicht so tangiert - bin eh nicht so der Sampling-Typ.
Von daher werde ich mich hier auch nicht mehr größer an der (bissi langweiligen, weil eher juristischen) Diskussion beteiligen - hab ja schon meinen Standpunkt klargemacht, glaub ich.

Übrigens so ne Platte wie z.B. Paul´s Boutique von den Beastie Boys, die angeblich aus ca. 95% Samples besteht, wäre wohl heutzutage nicht mehr machbar, äh bezahlbar in Sachen Sample-Clearance...
"The Beastie Boys spent approximately $250,000 on sample clearances in the late 1980s and it would now cost them millions. According to engineer Caldato, the band spent approximately a quarter-million dollars on samples for Paul's Boutique. It's estimated that with today's laws and clearance fees, the Beasties could never get clearance for all the samples they used — and if they did, it would cost them a fortune."


Hier das Video ist auch geil.
Eightminutesupsidedown hat sich die Mega-Mühe gemacht und echt viele Samples aus dem Paul´s Boutique-Album rausgehört/rausgesucht und in dieses 34:15 Minuten-Video gepackt.
Crazy Shit!


View: https://youtu.be/7vLVj5yWx_8
 
kopiert ist kopiert. ist so. egal was.
Entweder wirst Du erwischt oder nicht.
ist wie Russisch Roulette.

Es gibt keinen Grund sich darüber zu beklagen dass man sich nicht überall bedienen kann, und gerade "Metall auf Metall" ist eine aussergewöhnliche Nummer wenn man berücksichtigt wann das entstanden ist, das ist nicht einfach nur "ein billiger Maschinenrhythmus"
 
@oli aber sie haben nachgefragt und alles geregelt? dann ist doch alles super.

Argument heute nicht mehr machbar: JEIN
ja, weil wahrscheinlich das Clearing wesentlich teurer wäre
NEIN weil es heutzutage unglaublich viele Alternativen dazu gibt: unzählige Sample Anbieter schmeissen unzählige kostenlose Teaser raus, es gibt so viele Möglichkeiten an legales kostenloses Material zu kommen.
Muss man unbedingt den Gesang von Donna Summers oder den Beat von Depeche Mode sampeln? (geil, Depeche Mode sampeln :selfhammer:)
Werdet kreativ und sucht euch Alternativen ;-)
 
Hehe, ja, im Prinzip kann man heutzutage unglaublich viel mit Samples (aus legalen Quellen) machen, das stimmt auf jeden Fall.

Ich bin ehrlich gesagt nicht so tief im Thema drin.

Es scheint mir (oberflächlich betrachtet) so, als ob eine bestimmte, ich nenns mal "kulturelle Art des Samplens im Sinne von Zitaten" nicht mehr so möglich ist, wie in den 80igern (Stichwort Golden Age des Hip Hops).
Dieser Artikel fragt z.B. in dem Zusammenhang:
"Did the Decline of Sampling Cause the Decline of Political Hip Hop?
Legal and financial limitations have put a damper on a musical tool that once served as an important way for rappers to connect with musical and social history."

"It’s notable, for instance, that at the same time sampling was curbed by new copyright enforcement, we also witnessed the sunset of rap’s “golden age,” a time when dropping socially or politically engaged lyrics didn’t automatically relegate artists to “the underground.” As someone who studies and teaches about hip hop (and who’s been listening to the music for 25 years), I'm not sure that’s a coincidence. After all, sampling provided an important engagement with musical and political history, a connection that was interrupted by Grand Upright and the cases after it, coinciding with a growing disconnect between rap music and a sense of social responsibility.

That’s not to say sampling always resulted in the lyrics that educated, even during the “golden age.” The Beastie Boys’ 1989 album Paul’s Boutique, a sampling classic, wasn’t exactly concerned with social edification. But as Hank Shocklee, pioneering member of Public Enemy’s production team The Bomb Squad, told me, having open access to samples often did significantly impact artists’ lyrical content: “A lot of the records that were being sampled were socially conscious, socially relevant records, and that has a way of shaping the lyrics that you’re going to write in conjunction with them.” When you take sampling out of the equation, Shocklee said, much of the social consciousness disappears because, as he put it, “artists’ lyrical reference point only lies within themselves.”

When that lyrical reference point can be rooted in previous compositions, the creative possibilities become astonishing. Take the first 30 seconds of Public Enemy’s song “Can’t Truss It,” off their 1991 album Apocalypse 91: The Enemy Strikes Black. Lyrically, the song argues that in order to understand the present, African Americans have to understand the past—they’ve got to “get to the roots” and grapple with the historical legacy of slavery. To reinforce the song’s message, there’s an entire storyline of samples underpinning the lyrics, beginning with Richard Pryor’s voice saying, “It started in slave ships.” Then, immediately following, is a distorted sample of Alex Haley, author of Roots(hence the connection to the song’s focus on “roots”), describing the horrors of the Middle Passage. That clip then cuts to a sample of Malcolm X’s voice, arguing for violent resistance, which ultimately foreshadows Chuck D’s vengeance later in the song when he raps, “Still I plan to get my hands around the neck of the man with the whip.” All throughout these opening moments, we hear churning helicopter blades, providing a sonic connection to the present and a reminder of the ways in which police and military power are still used to maintain the hierarchies that trace back to slavery."

 
Ist der Nachbau einer Loop gleichwertig ? Der Pelham könnte genauso gut auch so zum Ergebnis gekommen sein.

Und wem passiert das nicht einmal, dass man einen Vorgang rendert und alle Schritte davor löscht.

Es geht um eine Loop - Nicht um eine Stimme, um "Noten", sondern nur einen billigen Maschinenrythmus.
Das ist mir zu Einfach.
Auch ein loop kann Markant sein und einen hohen Wiedererkennungswert besitzen. Und nicht billig. Das kann schon die Basis sein für das was der Track im weiteren Verlauf wird. Wo die Reise hingeht.
Heer Pelham hatte wahrscheinlich zu dem Kraftwerk loop sofort eine Idee. Aber man kann auch da von Anfang an schon selbst erfinderisch sein. Bei allem was zu seinem Track dazu gehört.
Ich hab zb. erst kürzlich einen Break in Einzelteile zerlegt und einen völlig neuen Beat drauß gemacht. Da kann ich auch sagen das ist mein eigener neuer Beat. Weil vom ursprünglichen Break ist nix mehr zu erkennen und zu hören.
Gut... Diese Breakbeat Samples gibt es wie Sand am Mehr und nur insider erkennen den und den Break. Aber ich wollte ebend was eigenes und es ist jetzt kein Breakbeat mehr. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Kulanz und Augenmaß ?

Ist sicherlich ein Thema und ein Streisand Effekt liegt in diesem Fall möglicherweise auch vor.

Ist letztlich der Normalfall, dass Urheber es sich überlegen, ob sie einer solchen Sache hinterhergehen, darüber hinwegsehen oder sogar eine Idee haben, daraus anderweitig Nutzen zu schlagen. Ist jemand besonders kleinlich, kann das nämlich nach hinten losgehen. Ist aber dann der Sichtweise des Betrachters ausgeliefert, auch Pelham ist dessen ausgesetzt und der macht in der Sache ja auch nicht unbedingt eine tolle Figur :)
 
Das ist mir zu Einfach.

Mir ging es nur um die hypothetische Annahme.
Ich weiss nicht inwieweit das vor Gericht behandelt wurde, aber theoretisch ist es möglich, gerade bei einer Drumloop.

Wenn die Loop nachweislich 1 zu 1 nachgebaut wäre und exakt genauso klingen würde, wie wäre der Ausgang des Verfahrens ?
 
Oder wie läuft das in Verwendung von bsp Drum-Replacement Tools wie den SPL DrumXchanger ?

Man könnte die Samples durch gleichklingende Samples ersetzen :D Ists dann noch geklaut ?
 
Mir ging es nur um die hypothetische Annahme.
Ich weiss nicht inwieweit das vor Gericht behandelt wurde, aber theoretisch ist es möglich, gerade bei einer Drumloop.

Wenn die Loop nachweislich 1 zu 1 nachgebaut wäre und exakt genauso klingen würde, wie wäre der Ausgang des Verfahrens ?
Dann nutzt man einen Analyser, der das Spektrum grafisch mit all seinen Besonderheiten wie im Fall Kraftwerk darstellt.
 
Ich bezweifle dass man da Gemeinsamkeiten erkennen kann, denn Pelhams Bearbeitung klingt deuitlich anders !
 
Ich bezweifle dass man da Gemeinsamkeiten erkennen kann, denn Pelhams Bearbeitung klingt deuitlich anders !


Eigentlich hört man das auf Anhieb, braucht kein Analyser dazu. Ja, eine Bearbeitung ist ebenfalls hörbar, Pelhams Version klingt deutlich verwaschener.

Dessen Musikgenre baut unter anderem auf Samples auf, das ist ja auch völlig akzeptabel. Nur muss man sich halt den Bedingungen unterwerfen, künstlerische Freiheit heißt nicht automatisch, sich an anderer Leute Sachen zu bedienen ohne zu fragen. Wir sind hier ja auch unter uns und wissen doch bestens, wie es in den Dance und Techno Studios, Hip Hop auch, gerade in Sachen Samples zugegangen ist. Stapelweise Disketten, später Festplatten, das Zeug wurde gehortet und die subjektiv gesehen besten Sachen benutzt. Oft ohne zu fragen, woher das Zeug eigentlich kommt, sich an der eigenen Wunderbarkeit erfreut, einen flotten Titel hingeschustert zu haben. Wenn Gold und Platin an der Wand hängt, hören die Selbstzweifel dann ganz auf.

Ein bisschen Einsicht ab bestimmtem Alter darf man verlangen. Die beste Idee ist dann, möglichst sofort aufhören nachlässig zu sein und es künftig besser zu machen. Oder auf Zuruf eines Künstlers, dessen Zeug man gesampelt und verbraten hat, dann wenigstens dem was von der unter anderem damit verdienten Kohle abzugeben. Und es gut sein lassen. Man muss auch bisschen über den eigenen Tellerrand schauen, wenn da jetzt ein Präzedenzfall draus wird und gemäß Hütter Verlangen geurteilt, dann hat das Folgen auch für andere Hip Hop Leute und Co.
 
Dekonstruktion

Die aktuelle Berichterstattung zum Urteil Kraftwerk gegen Moses Pelham nehme ich zum Anlass und werde in meiner nächsten aktuellen elektronischen Komposition zwei Sekunden von Helene Fischer sampeln, diesen Audioabschnitt durch Lautstärkeabsenkung auf Null so verfremden, dass man den Ursprung nicht mehr erkennen kann. Das ist künstlerisch, dem Urteil entsprechend legal und somit entziehe ich mich auf raffinierte Weise langen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Maßgabe, mein Original und die erstellten Tonträger zu vernichten, ganz abgesehen von Zahlungen an die kleine Helene.
 
Das Problem ist wohl, dass die subjektive Erkennung des Stückes eine Rolle spielt.
Ähnlich wie bei Warenmustern. Das ist natürlich ungenau, da nicht klar ist, wessen Musikgefühl da gemeint ist? Das von Oma Erna, das von Fritz' Analysegerät™ oder das eines Musiknerds?

Die Helene ist nicht klein, die ist reiiiiiich ;-)
Wobei genau diese Elemente keine Rolle spielen - wie wäre das wohl ausgegangen wenn man keinen der Protagonisten kennen würde?
Genau so (./?) :cursor:
 
Eben. Das nennt man Sample Clearing und es gibt tatsächlich Leute die das regelmäßig machen und hinterher ganz legal die Samples verwenden dürfen.

dass man etwas sampelt und dann nicht weiss woher man es hatte, dürfte auch - jedenfallls vor 20 jahren - der ausnahmefall gewesen sein.

insofern wäre dass, falle die beklagte hier diese ausrede gebrauchen würde, auch mehr als unglaubwürdig. :)

gleichzeitig muss man der fairnesshalber aber auch sagen, dass z.b. beim samplen von rhythmusloops man im regelfgall getrost davon ausgehen konnte, dass es keinen rechteinhaber gibt, weil die zweite hip hop platte das von der dritten hip hop platte hatte, und die von der vierten undsoweiter, und es dann entweder so war, dass es ursprünglich von einer sampling CD stammt oder du selbst dieser fünfte warst. (ephraim kishon´s "pralinenschachtel" dürfte bekannt sein)

darüberhinaus ist es sicherlich so, dass es vielen urhebern auch egal ist, sie sich evtl sogar geehrt fühlen oder es gar nicht mitbekommen wenn du dir einen schnipsel klaust.

man war es also, wenn man DnB/rap/hiphop produziert komponiert hat damals einfach gewohnt, dass man nehmen konnte was man wollte, denn meistens war es "legal" und auch auf anderen ebenen unproblematisch.

wie man so dreist sein kann die wesentlichste hookline eines welthits aus einem anderen genre zu klauen ohne mal wenigstens mal hallo sagen, dazu muss ich meine meinung hier nicht wiederholen.
 
zwei Sekunden von Helene Fischer sampeln, diesen Audioabschnitt durch Lautstärkeabsenkung auf Null so verfremden

das ist der beste effekt, denn man da verwenden kann.

ich würde dir aber trotzdem raten, darauf zu bestehen, dass du auch unter diesem umständen eine schriftliche erlaubnis dafür bekommst und auch etwas dafür bezahlen darfst.

du hast dann einen grund zu klagen wenn die erlaubnis verweigert wird, und auch einen, wenn sie erteilt wird.

wherever we are, what we mostly hear is noise or helene fischer...
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber so als kleiner Künstler der daheim im Schlafzimmer Mucke macht. Denkt ihr der bekommt echt ne Antwort

dann hast du aber immerhin gefragt. das ist der große unterschied.

und ein verleger, der eine solche anfrage nicht beantwortet, bevor er sicher weiß, ob du nicht auch was bezahlen könntest dafür, hätte seinen job verfehlt und würde gegen seinen vetrag mit dem komponisten verstoßen. :)
 
Dekonstruktion

Die aktuelle Berichterstattung zum Urteil

apropos. das war auch das erste, was mir auffiel.

es haben nämlich beide parteien zu 100% gewonnen - je nachdem welche artikel man so liest.



manche unterschlagen sogar einfach, dass das urteil selbst nur aus der zurückverweisung besteht und machen die urteilsbegründung zur entscheidung.
 
Naja, beides eine Interpretation des Urteils. Wurde aber im Thread schon lang und breit diskutiert.
 
Der Null-O-Mat

Sie möchten urheberrechtlich geschütztes Klangmaterial für Ihre elektronischen Kompositionen verwenden, scheuen jedoch die jahrzehntelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen, ganz zu schweigen von den finanziellen Einbußen bei einem verlorenen Prozess.

Damit ist jetzt Schluss.

Der Null-O-Mat bearbeitet jedes eingegebene Audiomaterial so, dass es nicht mehr erkennbar und somit bedenkenlos verwendbar ist. Schließen Sie Ihre Klangquelle (analog oder digital) an den Null-O-Mat an, drücken die Taste „NULL“ und schon erscheint Ihr eingegebenes Klangmaterial unhörbar an den Ausgängen auf der Rückseite des Gerätes.

Die Errungenschaften der modernen Halbleitertechnik macht es möglich, dass, unanhängig vom Künstler, Genre oder Entstehungsjahr jedwedes eingespielte Klangmaterial nun zur freien Verwendung zu Verfügung steht.

Den Null-O-Mat gibt es als formschönes Desktop-Gerät, als professionelles Einbaugerät im 19 Zoll Format für die Studioanwendung und im 4. Quartal auch als App für iOS und Android.

Viele Privathörer beklagen sich zunehmend über die Reizüberflutung durch Klänge. Für Ihr privates Eigenheim bieten wir den Null-O-Mat im HiFi-Format mit golden eloxierter Frontplatte und Walnuss-Holzseitenteilen an. Schließen Sie Ihren Schallplattenspieler oder CD-Player an, starten Sie die Wiedergabe und drücken die Taste „Null“ – schon ist Ruhe in der Bude.

Die Hardware-Ausführungen sind ab sofort im Fachhandel erhältlich, die App nach Fertigstellung in den einschlägigen Download-Portalen.


Preise
Null-O-Mat, Desktop-Version: 999 Euro
Null-O-Mat, Studio-Version: 1.999 Euro
Null-O-Mat, Heimanwender-Version: 2.199 Euro
Null-O-Mat, App: 9,99 Euro
 
Zuletzt bearbeitet:
Da schiebe ich doch glatt mal folgende Frage ein:

Wir unterscheiden ja zwischen (a) den Rechten an der Komposition, und (b) den Rechten an der elektro/mechanischen Aufnahme.

Welche Instanz ist nun also gemeint, wenn es heißt, man müsse "den Rechteinhaber" um Erlaubnis vor der Verwendung eines Samples fragen?

ich denke bei zitaten um die 2 sekunden stellt sich die frage nach dem leistungsschutzrecht in der praxis nicht.

das einmalige anstossen eines metallgegensstands ist ja noch keine darbietung. und die wenigstens studiomusiker sind GVL mitglied, die bekommen meist ein festhonorar, oft sogar einen stundenlohn und ihre leistung ist damit abgegolten.

(eine theoretisch denkbare dritte variante ist, dass ein inhaber von leistungsschutzrechten einen vertrag mit dem gleichen label hat wie der komponist und somit da dann tatsächlich auch gecleart und direkt betieligt wird.)

bei gesang und stimme kann das schon anders aussehen, in 2 sekunden geht recht viel rein. andererseits, wenn es genug verfremdet ist... dann hast du wieder den gleichen tsreit wie bei der urheberschaft über den text und die melodie. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer nicht "clearen" will hat genug Möglichkeiten. Ich stelle mir gerade bei einen Drumloop die Frage ob die Nutzung eines Filters theoretisch schon ausreicht, da das Ergebnis klangtechnisch verfremdet ist und nicht mehr dem Original entspricht. Dann 2 Loops schichten oder slicen und leicht verändern sofern man das Grundgerüst halten möchte. Das ist zwar keine radikale Veränderung, das Ergebnis sollte aber schon anders sein. Ich habe übrigens beim Slicen die Erfahrung gemacht, dass oft noch viel interessante Ergebnisse entstehen und dann bewegt man sich auch in dem Umfeld mit dem Pelham argumentiert... Samplen als Kunstform. Das ist aber was anderes als er damals gemacht hat.

Es gab hier m. E. mal eine Diskussion dass Hütter eine Kneipe mit dem Namen Kraftwerk abgemahnt hatte. Das würde ich auch für unnötig sehen, übers Ziel hinausgeschossen. Hinsichtlich Sample-Clearing kann ich das absolut verstehen, auch um eine Grundsatzentscheidung zu erzielen.

Was ich übrigens überhaupt nicht nachvollziehen konnte waren redaktionelle Kommentare die das letzte Urteil als "Sieg" für Kollege Pelham gesehen haben. So wie er die 2 Sekunden genutzt hat ist weiterhin nicht zulässig.
 


News

Zurück
Oben