Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Mich wundert es, dass selbst das Label ohne clearing die Musik veröffentlicht hat. Das war selbst damals absolut unüblich, weil das Risiko eines Rechtsstreits nicht abzuschätzen war.
 
eine behauptete rechtsauffassung beweist keine grundhaltung.

ich denke es geht bei dieser "kunstform" eher darum, ohne zu fragen zu stehlen. das ist dann irgendwie cool oder so.

mal davon abgesehen, dass alles was mit noten, text, mischen und mastern zu tun hat vermutlich eh der martin und der thomas alleine ... aber ich halte jetzt meine klappe.
 
Es ist schon irgendwie sonderbar wenn man etwas nimmt, damit Geld macht, und dann vor Gericht dafür streitet dass genau das im Sinne der Kunstfreiheit erlaubt ist. Es ist Kunst und man verdient damit Geld, will aber die Kunst, die man dafür verwendet hat, nicht bezahlen... Dieser Gedankengang dieser sogenannten Künstler will sich mir nicht erschließen.
Wenn etwas gut genug ist gestohlen zu werden um in der eigenen "Kunst" Verwendung zu finden ist es auch wert bezahlt zu werden. Wenn der Prozess dafür umständlich erscheint - oft weil man ihn nicht kennt - Pech gehabt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Selbermachen wäre nun wirklich kein großer Aufwand gewesen, aber beim Sampling geht es ja oft um genau diese Einmaligkeit, um diesen Vibe des Originals. Und genau das sollte man auch bezahlen, wenn man es selbst nicht hinbekommt... Vielleicht beherrscht man ja einfach sein Handwerk nicht. :nihao:
 
Ja ich frag mich manchmal heute auch warum wir uns noch mit einem Synthesizer und einer Drummaschiene hinsetzen und uns Mühe geben.
 
das einmalige anstossen eines metallgegensstands ist ja noch keine darbietung
Du meinst wohl, dass die Schwelle der künstlerischen Schöpfungshöhe nicht überschritten wurde.
Ein ähnliches Urteil gab's ja mal in der Prono-Szene - wonach ein Gericht geurteilt hat, dass die bloße filmerische Umsetzung des GV's die Schwelle der Schöpfungshöhe nicht überschreitet. Und die ist ja bekannt dafür sogar bis zum Downloadenden Nutzer die angebliche Urheberrechtsfrage zu verfolgen.

Das gleiche kann man auch auf die neulich aufkommende Frage übertragen, ob man nicht die Sounds alter Roland-Geräte in neue Überspielen kann. Tja - urteilt selbst inwieweit das Glocken einer Kuhglocke dem urheberrechtlichen Aspruch einer japanischen Elektronik-Gerätefirma zusteht oder ob nicht vielleicht irgendwo in der Menscheitsgeschichte schonmal vorher sowas wie eine Kuhglocke durch ein Gebirgs-Tal schallte. Ich stelle mir das schwierig vor, dafür einen Urheberrechtsanspruch zu formulieren. Es fand ja keine Eigenleistung des Schöpfers statt, was Neues zu erfinden.

Da haben Kraftwerk aber durchaus Großes geleistet in dem sie sich ihre ersten elektronischen Musikgeräte selbst egbaut haben, die dann auch einen ganz eigenen bisher unbekanmnten Klang erzeugten. Bei Farben ist es so, dass ja keine neue Farbe erfunden werden kann - neue Klänge/Töne hingegen schon. Aber was wäre aus der Musikszene geworden, wenn eine technische Entwicklung nicht auch bei anderen Künstlern ankommen würde, die damit womöglich noch viel kreativer umgehen. Oder denken wir mal an die Entwicklung der elektronischen Musik bzw. Hip-Hop mitte der 80er, wo etliche Produzenten, sicherlich nicht mit Genehmigung von Kraftwerk, diese Samples eingebaut haben und darauf begründetein ganzen neues Genre schufen

Kraftwerk solln' sichmal nicht so haben. Schließlich hält sich die Verwendung des Ursprungsmaterials in sehr starken Grenzen, auch wenn man es zweifelsohne sofort mit Kraftwerk in Verbindung bringt - als geübter Hörer.

Der eigentliche Skandal der Geschichte ist es doch, dass jemand mit dem Namen 'Moses' doch tatsächlich in die nächstrichterliche Instanz gehen muss :)
 
Ich stelle mir das schwierig vor, dafür einen Urheberrechtsanspruch zu formulieren. Es fand ja keine Eigenleistung des Schöpfers statt, was Neues zu erfinden.
Irgendwas außergewöhnliches scheint aber schon an der Roland-Glocke dranzusein, sonst könnte man ja problemlos eine x-beliebige Kuhglocke sampeln und wäre safe vor jedem Urheberrechtsproblem.
 
Was auch immer Kraftwerk da geleistet haben oder auch nicht, ist es wert geklaut zu werden so ist es auch wert bezahlt zu werden...
 
So.
Und diese ganze unvermeidliche Diskussion und die daraus resultierenden Fluten von weiteren Verfahren um Ähnlichkeit, Wiedererkennbarkeit, Schaffenshöhe und was noch alles hätte man mit einem klaren "Sampling mit anschließender Veröffentlichung nur mit schriftlicher Erlaubnis" im Keim ersticken können.
Natürlich genauso mit einem "Macht doch alle, was ihr wollt", aber was das für Folgen für die Musikszene hätte, mag ich mir gar nicht ausmalen.

Mit diesem Urteil ist nichts Neues passiert, es sorgt lediglich für noch größere Unsicherheit, und es hat mit Fleiß eine gesicherte Versorgung der Anwaltszunft zementiert (und genau hier unterstelle ich Absicht) und wird die Gerichte weltweit noch ein bisschen mehr davon abhalten, sinnvoll zu arbeiten und nicht über Kinderkram zu urteilen, von dem sie eh keine Ahnung haben.

Anmerkung: Mit dem Wort "Kinderkram" will ich nicht das Recht von Musikern in Frage stellen, ihre Werke zu schützen, das sollte wohl klar sein.
Aber im Kontrast zu wirklich wichtigen Fällen im Bereich von Korruption, Umwelt und Ähnlichem hätte man hier eine Möglichkeit zur wirklichen Entlastung der Gerichte schaffen können.

Schöne Grüße,
Bert
 
Auf den Null-O-Mat bezogen:
Mal abgesehen davon, dass das Design so nahe an der Schaffenshöhe des TR-909-Designs dran ist, dass ich den nächsten Rechtsstreit (mit Roland) schon am Horizont sehe.
Viel Spaß dabei, und tschüs gesunder Menschenverstand!

Schöne Grüße,
Bert
 
Damit würde man aber das, was ursprünglich mal mit "Zitat" gemeint war, ebenfalls einer schriftlichen Genehmigung unterziehen müssen und das kann's ja nicht sein.
Wieso? Ein Zitat muss klar als solches gekennzeichnet sein, also muss vor jedem "Zitat" in einem Song die gesprochene Ankündigung "Zitat!" stehen und danach "Zitat Ende!"
Und in den Liner Notes muss es natürlich nochmal erwähnt werden, unter Angabe des Rechteinhabers.
Ist doch alles geregelt.

Schöne Grüße,
Bert
 
Wer keinen Copyright-Ärger haben will, benutzt den Null-O-Mat.

dass du die software version exklusiv über die "einschlägigen downloadportale" vertreibst spricht wirklich für dich.

da überlege ich mir doch glatt, ob ich nicht die 2000 euro kiste kaufe, einfach aus respekt gegenüber dem urheberrecht.
 
Darf man diese letzte Greta Thunberg Rede verwursten und den Song dann als Public Domain veröffentlichen. Politikerreden sind ja oft Public Domain, aber wie sieht es bei so etwas aus?
 
ich denke nicht, dass thunberg mitglied in der VG wort ist. oder dass man reden auf presseterminen abgerechnet bekäme. auch mit dem urheberrecht hat das nichts zu tun.

wäre die rede allerdings auf einem schulhof aufgenommen und nicht für die öffentlichkeit bestimmt gewesen, könnte es bei einer verletzung von persönlichkeitsrechten einer minderjährigen sehr teuer werden - jedenfalls in schweden oder deutschland.
 


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