Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
Ergänzung durch das "ZDF" und andere Medieninstanzen:
"... Die Verfassungshüter betonten zudem, dass ein Musikstück mit der Veröffentlichung nicht allein seinem Inhaber gehört. Es trete "in den gesellschaftlichen Raum" und könne damit zu einem kulturellen Allgemeingut werden."


muhaha... ok: das sagen wir dann bitte auch mal: der deutschen bahn (fotografierverbot von bahnhöfen/ic´s für prof.fotos), der schlösserverwaltung potsdam (ebenso fotoverwertungsverbot), allen hausbesitzern (fotoverbote, drohnenüberflugverbote) usw. usw.... alles im hinblick auf "ist im gesellschaftlichen raum" und "kulturelles allgemeingut".

ich muss gestehn, es schockt schon etwas, wenn man wieder geballt aufs butterbrot bekommt: ihr musiker seid die sklaven der gesellschaft und sollt euer zeug gefälligst nur fürs allgemeinwohl machen.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Pille palle.
Ich sehe das Robin Hood mäßig - reiche Bands zu samplen die eh schon dick und satt vor Geld sind,
null Problemo. Ich denke auch nicht dass die ganze Geschichte Kraftwerk geschadet haben dürfte.
Kleine unbekannte Künstler ungefragt zu samplen und damit Kohle machen die bei dem Urheber
ausbleibt, finde ich weniger nett. Wäre eine Ehrensache den Urheber zu nennen und ihn zu beteiligen.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

jetzt gleich mal bushido samplen, der mag das ja so gerne :twisted:
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
Ergänzung durch das "ZDF" und andere Medieninstanzen:
"... Die Verfassungshüter betonten zudem, dass ein Musikstück mit der Veröffentlichung nicht allein seinem Inhaber gehört. Es trete "in den gesellschaftlichen Raum" und könne damit zu einem kulturellen Allgemeingut werden."


gleichzeitig werden jahrunderte alte nutzpflanzen "patentiert", die verwertung von selber fotografierten monumenten in frage gestellt, oder medikamente die für menschen notwendig sind werden künstlich hochpreisig gehalten anstatt sowas wie eine "fair use" zu ermöglichen.
und evtl. werden bald geheime private gerichte europäische nationen belangen weil diese evtl. den umweltschutz zu ernst nehmen...

aber: macht ja nichts - denn die völker können sich an der erquickenden musiktheke gratis bedienen "all you can hear" sozusagen.

und für den rest hat man dann wegen ohrensausen eh keine nerven mehr.


ich frage mich ja oft warum eigentlich vieles dessen was sich in den letzten jahrzehnten "ergibt" so deutlich an die übleren sci-fi dystopien erinnert.
jedenfalls scheinen wir ja weit weg zu sein von startrek und eher bei eine mischung aus rhea m, dem futurologischen kongress und matrix zu landen.
im schlimmsten fall noch soylemt green und planet der affen :mrgreen:
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Es gibt andere Hip Hop Künstler die auch Kraftwerk oder andere samples in ihren Stücken verwendet haben.
Dort stand dann aber auf der Cd "mit freundl. Genehmigung von und zu ,etc.."
So finde ich es in Ordnung.Das zeugt dann von gegenseitigem Respekt.
Wenn man mal ehrlich ist könnten beide sich sich ja auch abgesprochen haben um diese Streitigkeit
als Promomaschine zu benutzen.Kraftwerk und Pelham waren heute in den Nachrichten einer sehr breiten Masse auf das
Ohr gedrückt worden.
Hätte Pelham sich dafür eine Genehmigung geholt würde ich es zwar Künstlerisch nicht toll finden
etwas von jemandem anderen 1:1 zu benutzen aber es wäre schon respektvoll gewesen finde ich.Falls der ganze
Zirkus nicht eh insziniert ist. :agent:
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

So sehe ich das eben auch. Das Thema wurde ja sogar gerade in den Hauptnachrichten der "Tagesschau" gebracht. Außerdem geht es nicht um 2 Sekunden. Dadurch das die Sequenz offensichtlich für den gesamten Song als Fundament genutzt und sozusagen als "Loop" durchgängig eingesetzt wurde, wurden aus 2 Sekunden schnell 3 Minuten (oder wie lange "Nur Mir" dauert.) Somit ist die Rhythmusbasis von "Kraftwerk". Und dafür nicht mal zu fragen, finde ich dreist, sorry. Ich denke, man sollte ich so einigen, dass "Sampling" okay ist, aber für die kommerzielle Nutzung eine Anfrage erfolgen sollte.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Ich sehe das Robin Hood mäßig - reiche Bands zu samplen die eh schon dick und satt vor Geld sind,
null Problemo.

Interessanter Ansatz, so rein juristisch und sozialtheoretisch. Ob eine Person im Recht ist oder im Unrecht, soll also von ihren Vermögensverhältnissen abhängen. Ich hatte die Französische Revolution eigentlich so verstanden, dass vor dem Gesetz fortan alle gleich sein sollten...?
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Das war Napoleon.

Bei der Revolution geht es darum Köpfe rollen zu lassen.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Rolo schrieb:
Es gibt andere Hip Hop Künstler die auch Kraftwerk ... in ihren Stücken verwendet haben.
Dort stand dann aber auf der Cd "mit freundl. Genehmigung von und zu ,etc.."
Bei welchen anderen Hip Hop Künstlern, die Kraftwerk gesampled haben, stand auf der CD "mit freundl. Genehmigung von"?
Bitte mal mindestens 1 nennen.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Niemand, ich kenne noch NIchthiphop in denen Kraftwerksounds bisher wohl nur unbemerkt waren, aber es sind da oft nur Sounds, also ein Sound.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

CR schrieb:
Rolo schrieb:
Es gibt andere Hip Hop Künstler die auch Kraftwerk ... in ihren Stücken verwendet haben.
Dort stand dann aber auf der Cd "mit freundl. Genehmigung von und zu ,etc.."
Bei welchen anderen Hip Hop Künstlern, die Kraftwerk gesampled haben, stand auf der CD "mit freundl. Genehmigung von"?
Bitte mal mindestens 1 nennen.
Ich weiß leider nicht mehr welche cd das war.War vor ca. 10 Jahren und ich hatte sie als Geschenk gekauft.
Hier kann man mal gucken wer was wo benutzt hat.
Ich glaube nicht daß die sich alle ungefragt bedient haben.Ich hatte mal ne Hip hop cd da stand in klammern "mit freundlicher Genehmigung Hütter"
Ich glaube Kraftwerk waren angepisst weil sie dadurch keinen Nutzen hatten.Wie bei denen die es erwähnen wenn sie einen Schnipsel benutzen.
Die hätten es wahrscheinlich sogar erlaubt ohne Knete zu verlangen wenn man sie höflich gefragt hätte (glaube ich )
http://www.whosampled.com/search/connections/?q=kraftwerk
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Die hätten es wahrscheinlich sogar erlaubt ohne Knete zu verlangen wenn man sie höflich gefragt hätte (glaube ich )
http://www.whosampled.com/search/connec ... =kraftwerk

dies wäre doch ein fairer weg, sei es auch nur als Credit "Respekt an xyxy", so weiss man wo man es her hat und würde vermutlich auch schon vielen ausreichen. Weiss man aber nicht, zumindest nicht pauschal als Regel.

Das ist genau das "Problem" hier. Wie macht man das in der Zukunft? Also jetzt werden viele sagen - man darf bei mind. dem was hier passiert und weniger. Weil - ist ja geklärt.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
DerGanner schrieb:
Klangreisender schrieb:
Das ist ein Gesichtspunkt des Gesamturteils. Ich habe noch mal nachgelesen.

Das stimmt einfach nicht. Allgemeingut ist etwas völlig anderes, als die Erschaffung eines Kunstwerks und die grundgesetzliche Garantie, dies auch frei tun zu dürfen.

Wäre der Fall so, wie du sagst, dann könnte man auch ganze Lieder neu veröffentlichen, aber genau das ist eben nicht der Fall.

In der Pressemitteilung des BVerfG steht nämlich Folgendes:

d) Diesen Beschränkungen der künstlerischen Betätigungsfreiheit steht hier bei einer erlaubnisfreien Zulässigkeit des Sampling nur ein geringfügiger Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger ohne erhebliche wirtschaftliche Nachteile gegenüber. Eine Gefahr von Absatzrückgängen für die Kläger des Ausgangsverfahrens durch die Übernahme der Sequenz in die beiden streitgegenständlichen Versionen des Titels „Nur mir“ ist nicht ersichtlich. Eine solche Gefahr könnte im Einzelfall allenfalls dann entstehen, wenn das neu geschaffene Werk eine so große Nähe zu dem Tonträger mit der Originalsequenz aufwiese, dass realistischerweise davon auszugehen wäre, dass das neue Werk mit dem ursprünglichen Tonträger in Konkurrenz treten werde. Dabei sind der künstlerische und zeitliche Abstand zum Ursprungswerk, die Signifikanz der entlehnten Sequenz, die wirtschaftliche Bedeutung des Schadens für den Urheber des Ausgangswerks sowie dessen Bekanntheit einzubeziehen. Allein der Umstand, dass § 24 Abs. 1 UrhG dem Tonträgerhersteller die Möglichkeit einer Lizenzeinnahme nimmt, bewirkt ebenfalls nicht ohne weiteres - und insbesondere nicht im vorliegenden Fall - einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil des Tonträgerherstellers. Der Schutz kleiner und kleinster Teile durch ein Leistungsschutzrecht, das im Zeitablauf die Nutzung des kulturellen Bestandes weiter erschweren oder unmöglich machen könnte, ist jedenfalls von Verfassungs wegen nicht geboten.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 6-029.html

Ergänzung durch das "ZDF" und andere Medieninstanzen:
"... Die Verfassungshüter betonten zudem, dass ein Musikstück mit der Veröffentlichung nicht allein seinem Inhaber gehört. Es trete "in den gesellschaftlichen Raum" und könne damit zu einem kulturellen Allgemeingut werden."

Quelle?

Google kennt nämlich nur dieses Ergebnis:
https://www.google.de/search?q=Die+Verf ... dem%22+ZDF

Wieso kommt mir nur der Gedanke, dass du dir diesen Quark ausgedacht hast?
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Was haltet ihr davon wenn wir alle einen Moses Pissham Song nehmen und daraus Samples ziehen und dann (ungefragt natürlich) veröffentlichen?! xD

Er kriegt dann ne Grußkarte und ein Handsigniertes Exemplar zugeschickt. :)
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

NickLimegrove schrieb:
Ich hatte die Französische Revolution eigentlich so verstanden, dass vor dem Gesetz fortan alle gleich sein sollten...?


das problem an der revolution war dass nacher eben nicht alle gleich waren sondern viel eine kopf kürzer... und dass viele die das system bekämpft hatten kurze zeit später selber wieder ein ähnliche system "pflegten"

selten geht es darun dass alle an den trog dürfen sondern meistens dass es "andere" dürfen.

ich fand es schon immer seltsam dass das gemetzel die "nette geburtsstunde" der modernen aufklärung sein soll.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

tom f schrieb:
ich fand es schon immer seltsam dass das gemetzel die "nette geburtsstunde" der modernen aufklärung sein soll.

Das ist ja auch Schwachsinn.

Die Idee der Aufklärung geht auf vielerlei namhafte Philosophen, unter anderem Immanuel Kant und René Descartes, zurück, die ihre maßgeblichsten Werke bereits Jahre VOR dem Ausbruch der Französischen Revolution im Jahre 1789 veröffentlichten. Sich von Aberglaube, Religion und Klerus als lebensbestimmendem Zentrum des Alltags zu befreien hat mal so rein gar nichts mit marodierenden und hungernden Menschen des dritten Standes zu tun.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

DerGanner schrieb:
tom f schrieb:
ich fand es schon immer seltsam dass das gemetzel die "nette geburtsstunde" der modernen aufklärung sein soll.

Das ist ja auch Schwachsinn.

Die Idee der Aufklärung geht auf vielerlei namhafte Philosophen, unter anderem Immanuel Kant und René Descartes, zurück, die ihre maßgeblichsten Werke bereits Jahre VOR dem Ausbruch der Französischen Revolution im Jahre 1789 veröffentlichten. Sich von Aberglaube, Religion und Klerus als lebensbestimmendem Zentrum des Alltags zu befreien hat mal so rein gar nichts mit marodierenden und hungernden Menschen des dritten Standes zu tun.

schön dass du es als "schwachsinn" bezeichnest wenn sich der theoretische unterbau den du (zu recht) nennst, dann faktisch gesellschaftlich durch so einen prozess auch ausserhalb von salons - und somit wirklich soziologisch relevant - manifestiert, bzw. der prozess partiell dadurch gerechtfertigt wird.

gerne kann man analog dazu diskutieren wann "das zeitalter des automobils" angebrochen ist - mit dem gedanklich konzept und der theorteischen machbarkeit , oder mit der faktischen ausstattung der massen mit dem endprodukt.

am ende ist es mich auch egal, aber warum soll ich das mit dem schwachsinn stehen lassen ? gehst du davon aus dass ich noch nie von kant oder descartes gehört habe?
ich wage auch die vermutung dass du gar nicht descartes meintest sondern wohl eher rousseau - denn das würde deutlich stimmiger sein.

ganz davon zu schweigen dass ich mich langsam echt wundere dass regelmässig offensichtlich ironische postings anlass zu schelte geben.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Die wichtigste Frage hierbei ist doch: Was tun wenn ein Sample aus einem Song aus anderen Sampels aus anderen Songs besteht? Wen muss man fragen? :lollo:
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Amds schrieb:
Die wichtigste Frage hierbei ist doch: Was tun wenn ein Sample aus einem Song aus anderen Sampels aus anderen Songs besteht? Wen muss man fragen? :lollo:

immanuel kant

das steht doch alles im "kategorsichen sampleimperativ"

wenn mann die ideologische gewichtung aber anders legt kann man auch bei den wildecker herzbuben nachfragen.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

tom f schrieb:
ganz davon zu schweigen dass ich mich langsam echt wundere dass regelmässig offensichtlich ironische postings anlass zu schelte geben.

Dann sei doch einfach so fair und mache deine Postings, die du ironisch, unernst oder lustig meinst durch entsprechende Bemerkungen oder Smileys/Emoticons kenntlich.

Dann muss ich nämlich auch nicht deine Aussagen ernst nehmen und eine ernsthafte Antwort schreiben. Dein Auftreten hier ist alleine deine Entscheidung und deswegen hat du auch enormen Einfluss auf die Art des Feedbacks, welches du bekommst.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

DerGanner schrieb:
tom f schrieb:
ganz davon zu schweigen dass ich mich langsam echt wundere dass regelmässig offensichtlich ironische postings anlass zu schelte geben.

Dann sei doch einfach so fair und mache deine Postings, die du ironisch, unernst oder lustig meinst durch entsprechende Bemerkungen oder Smileys/Emoticons kenntlich.

Dann muss ich nämlich auch nicht deine Aussagen ernst nehmen und eine ernsthafte Antwort schreiben. Dein Auftreten hier ist alleine deine Entscheidung und deswegen hat du auch enormen Einfluss auf die Art des Feedbacks, welches du bekommst.


ok - ich dachte dem wäre inhaltlich schon entsprochen - aber theoretisch kann man das auch als "ganz ernst gemeint" interpretieren - ja.

na dann: :floet: :lol: :supi:
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

wenn man schon von anderen Künstlern ungefragt solche Songprägenden Samples verwendet, dann sollte man das zumindest auch erwähnen.
Gerade die Hip Hop Szene labert doch ständig was von Ehre und Respekt.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Aus einem Sample etwas Neues schaffen, das ist Kunst und darf nicht bestraft werden. Wir sind umgeben von Klängen aus allen möglichen Quellen. Wer hat das Recht auf einen Klang oder auf eine Melodie...

Man sollte immer das Ganze sehen bzw hören und nicht nur die 2 Sekunden die gesamplet wurden. Welcher künstlerischer Wert steck in diesen 2 Sekunden..
Was wurde in den 80er Jahren nicht alles gesamplet... Das waren noch Zeiten :phat:

Übrigens.. wer erkennt diesen Sample (aufgenommen und verändert mit meinem DEGENERATOR): https://soundcloud.com/rolfdegen/sample

Gruß Rolf
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

rolfdegen schrieb:
Aus einem Sample etwas Neues schaffen, das ist Kunst und darf nicht bestraft werden. Wir sind umgeben von Klängen aus allen möglichen Quellen. Wer hat das Recht auf einen Klang oder auf eine Melodie...

Man sollte immer das Ganze sehen bzw hören und nicht nur die 2 Sekunden die gesamplet wurden. Welcher künstlerischer Wert steck in diesen 2 Sekunden..
Was wurde in den 80er Jahren nicht alles gesamplet... Das waren noch Zeiten :phat:

Gruß Rolf
Sehe ich ja ähnlich, aber bei Samples die so einzigartig und prägend sind, gehört es zum guten Ton, zumindest mal die Quelle anzugeben, evtl. auch eine Beteiligung bei der Gema anzugeben.
Mal ehrlich jetzt, ohne diesen ganz besonderen Drumsound, den jeder sofort als Kraftwerk erkennt, wäre dieser Song doch niemals so ein Hit geworden.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Wenn jemand für seine Produktion fremde Samples verwendet ohne dafür zu bezahlen, dann darf er für seine Produktion auch kein Geld verlangen. Kunst soll für alle frei und unentgeltlich zugänglich sein. Wenn wir aber bei kommerzieller Verwertung sind: Dass dem Urheber kein finanzieller Schaden entsteht ist nicht wahr! Richter ohne Ahnung von Wirtschaft? Wenn in einem Regal zwei CDs nebeneinander stehen, und der Käufer sein Geld für eine ausgibt, dann entsteht dem Urheber durchaus ein Schaden, wenn der Käufer zu einer anderen CD greift, wo aber anteilig seine Schöpfung enthalten ist, für die er keinen Cent bekommt. Außerdem würde ich als Urheber nicht wollen, dass man Teile meiner Schöpfung in jede Scheiße ungefragt einbaut. D.h. man sollte nachfragen, ob der Urheber damit einverstanden ist und eine prozentuale Beteiligung vereinbaren. Z.B. 10% auf das Lied.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

rolfdegen schrieb:
Übrigens.. wer erkennt diesen Sample (aufgenommen und verändert mit meinem DEGENERATOR): https://soundcloud.com/rolfdegen/sample

Gruß Rolf

Hier die Auflösung: ADELE "If It Hadn't Been for Love"

Der Sample wurde in der Tonhöhe mit einem schnellen LFO (Rechteck) moduliert. Anschließend moduliert ein langsamer LFO (Saw) einen LP-Filter mit mittlerer Resonanz.

Der gleiche Sample nur "etwas" anders: https://soundcloud.com/rolfdegen/sample1

Gruß Rolf
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Wie siehts denn mit Moby aus? Der hat auch immer geklaut und gar nich erst gefragt. Er sagte mal "Es ist besser vorher gar nicht erst um Erlaubnis zu fragen sondern lieber hinterher um Verzeihung zu bitten!" :nihao:

Hier 2 Beispiele:

http://www.whosampled.com/Moby/Porcelain/
http://www.whosampled.com/Moby/Go/

Ich hab die Lieder (allgemein im Bereich Rave / Dance / Techno) immer gehört früher und dachte immer dass es Originale wären. Sogar von Liedern wo ich eigentlich das Ausgangsmaterial kannte hab ich teilweise nicht erkannt das es dies war.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

"DerGanner"-Aussage:
Das stimmt einfach nicht. Allgemeingut ist etwas völlig anderes, als die Erschaffung eines Kunstwerks und die grundgesetzliche Garantie, dies auch frei tun zu dürfen.

Wäre der Fall so, wie du sagst, dann könnte man auch ganze Lieder neu veröffentlichen, aber genau das ist eben nicht der Fall.

In der Pressemitteilung des BVerfG steht nämlich Folgendes:

Diesen Beschränkungen der künstlerischen Betätigungsfreiheit steht hier bei einer erlaubnisfreien Zulässigkeit des Sampling nur ein geringfügiger Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger ohne erhebliche wirtschaftliche Nachteile gegenüber. Eine Gefahr von Absatzrückgängen für die Kläger des Ausgangsverfahrens durch die Übernahme der Sequenz in die beiden streitgegenständlichen Versionen des Titels „Nur mir“ ist nicht ersichtlich. Eine solche Gefahr könnte im Einzelfall allenfalls dann entstehen, wenn das neu geschaffene Werk eine so große Nähe zu dem Tonträger mit der Originalsequenz aufwiese, dass realistischerweise davon auszugehen wäre, dass das neue Werk mit dem ursprünglichen Tonträger in Konkurrenz treten werde. Dabei sind der künstlerische und zeitliche Abstand zum Ursprungswerk, die Signifikanz der entlehnten Sequenz, die wirtschaftliche Bedeutung des Schadens für den Urheber des Ausgangswerks sowie dessen Bekanntheit einzubeziehen. Allein der Umstand, dass § 24 Abs. 1 UrhG dem Tonträgerhersteller die Möglichkeit einer Lizenzeinnahme nimmt, bewirkt ebenfalls nicht ohne weiteres - und insbesondere nicht im vorliegenden Fall - einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil des Tonträgerherstellers. Der Schutz kleiner und kleinster Teile durch ein Leistungsschutzrecht, das im Zeitablauf die Nutzung des kulturellen Bestandes weiter erschweren oder unmöglich machen könnte, ist jedenfalls von Verfassungs wegen nicht geboten.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 6-029.html

"Klangreisender"-Aussage:
Ergänzung durch das "ZDF" und andere Medieninstanzen:
"... Die Verfassungshüter betonten zudem, dass ein Musikstück mit der Veröffentlichung nicht allein seinem Inhaber gehört. Es trete "in den gesellschaftlichen Raum" und könne damit zu einem kulturellen Allgemeingut werden."

"DerGanner"-Aussage:
Quelle?

Google kennt nämlich nur dieses Ergebnis:
https://www.google.de/search?q=Die+Verf ... dem%22+ZDF

Wieso kommt mir nur der Gedanke, dass du dir diesen Quark ausgedacht hast?

"Klangreisender"-Aussage:
Wie ich bereits geschrieben habe: Das "ZDF" und weitere Fernsehsender sind die Quelle. Ich recherchiere auch nicht immer nur bei "google". Mit Quark hat das nichts zu tuen. Trotzdem: Guten Appetit.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Bernie schrieb:
wenn man schon von anderen Künstlern ungefragt solche Songprägenden Samples verwendet, dann sollte man das zumindest auch erwähnen.
Gerade die Hip Hop Szene labert doch ständig was von Ehre und Respekt.

Auf der Gegenseite ist ja auch Bushido. Der bringt ja seinen Mitmenschen immer Respekt entgegen. Dafür ist er ja bekannt. Noch Fragen?
 


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