M
maffyn
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Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)
muhaha... ok: das sagen wir dann bitte auch mal: der deutschen bahn (fotografierverbot von bahnhöfen/ic´s für prof.fotos), der schlösserverwaltung potsdam (ebenso fotoverwertungsverbot), allen hausbesitzern (fotoverbote, drohnenüberflugverbote) usw. usw.... alles im hinblick auf "ist im gesellschaftlichen raum" und "kulturelles allgemeingut".
ich muss gestehn, es schockt schon etwas, wenn man wieder geballt aufs butterbrot bekommt: ihr musiker seid die sklaven der gesellschaft und sollt euer zeug gefälligst nur fürs allgemeinwohl machen.
Klangreisender schrieb:Ergänzung durch das "ZDF" und andere Medieninstanzen:
"... Die Verfassungshüter betonten zudem, dass ein Musikstück mit der Veröffentlichung nicht allein seinem Inhaber gehört. Es trete "in den gesellschaftlichen Raum" und könne damit zu einem kulturellen Allgemeingut werden."
muhaha... ok: das sagen wir dann bitte auch mal: der deutschen bahn (fotografierverbot von bahnhöfen/ic´s für prof.fotos), der schlösserverwaltung potsdam (ebenso fotoverwertungsverbot), allen hausbesitzern (fotoverbote, drohnenüberflugverbote) usw. usw.... alles im hinblick auf "ist im gesellschaftlichen raum" und "kulturelles allgemeingut".
ich muss gestehn, es schockt schon etwas, wenn man wieder geballt aufs butterbrot bekommt: ihr musiker seid die sklaven der gesellschaft und sollt euer zeug gefälligst nur fürs allgemeinwohl machen.