Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Zotterl schrieb:
V au schrieb:
Kraftwerk macht aber nicht weniger Geld, weil sie mal gesampelt wurden
Nicht alles ist quantifizierbar. Was ist mit Image(schaden)?

Bei "Kraftwerk" wäre der Imageschaden wohl noch nicht im "Michael Jackson-Bereich" - also überschaubar, denke ich.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Rolo schrieb:
Aber woher hat er jetzt das Sample? Aus nem Archiv wie er sagt..? Etwas ne Sample Cd? Hätte da im Booklet nicht zumindest

darauf hingewiesen sein müssen daß es sich um einen KW -Schnipsel handelt? Falls nicht würde ich , trotz Einfallslosigkeit

mangels Kreation , Pelham sogar Recht geben. Was nutzen Sample Cd's die damals einen haufen Geld gekostet haben den Musikern

wenn sie den Scheiss der drauf ist nicht benutzen dürfen. Aber die Firmen wo die Cd's hergestellt hatten , machten einen Haufen Asche damit. :agent:

Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass eine solche CD selbst bereits unrechtmäßig erstellt wurde und ein Verweis auf die jeweiligen Ursprünge schlicht und ergreifend fehlt. Tools wie Soundhound gab es 1997 halt einfach noch nicht. Man kann Pelham jetzt deswegen zwar ungenügende Sorgfalt oder gar Absicht unterstellen, aber so wirklich den Kern der grundsätzlichen Problematik trifft es nicht. Diese stellt sich mir eher so dar:

a) Wo fängt ein eigenes Werk mit einer gewissen Schöpfungshöhe an und
b) wann hört ein Sample damit auf, primitiv und simpel zu sein?

Ich persönlich bin nämlich strikt dagegen, dass sich grundsätzliche, primitive "Bausteine" urheberrechtlich schützen lassen dürfen. Dann kann man als nächstes nämlich auch den Viervierteltakt nach dem Schema "Unbetont, Betont, Unbetont, Betont" schützen lassen und jeden verklagen, der dies dann auch mal benutzen möchte.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
Bei "Kraftwerk" wäre der Imageschaden wohl noch nicht im "Michael Jackson-Bereich" - also überschaubar, denke ich.
Ich dachte an Imageschaden im Sinne von: ich/wir will/wollen nicht mit irgendeinem Gesockse in einen Topf geworfen werden.
D. h. man distanziert sich über diese Klagerei.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Moogulator schrieb:
[...] Hat sowas denn überhaupt etwas in einer objektiven Diskussion zu suchen, wo es um rechtliche Klärung geht? [...]

Nein, natürlich nicht. Hier geht es aber auch nicht um Objektives -- wieviele Tracks mehr oder weniger Berühmter enthalten Zitate anderer Musiker? Da wäre das gesamte Jungle- und Drum'n'Bass-Genre ein Fall für die Gerichte, und das für die nächsten Äonen. Oder dieser Song von den Fanta 4, dessen Rhythmusloop komplett aus Schnipseln aus 2001 aufgebaut ist. Wer weiß, ob die darüber nachgedacht haben, erst Warner zu fragen und dann den Track zu machen -- wahrscheinlich ist Warner auch erst hinzugezogen worden, nachdem das Album fertig war und zur Veröffentlichung bereit stand. Eben, damit es keinen Streß gibt.

Nein, ich denke, es ist eher eine Frage, *wer* hier sowas macht, und da der dicke P in der Vergangenheit mehr als nur einmal den harten Macker markiert hat, bekommt er es nun am eigenen Leib zu spüren, quasi seine eigene Medizin.

Unterm Strich gilt wieder die Frage: Cui bono? Da lautet die Antwort ganz klar "Beiden" -- soviel Medienpräsenz kann man für Geld nicht kaufen. Das Ganze hat ein bißchen was von Richard Ashcroft vs. The Rolling Stones und Bitter-sweet Symphony.

Stephen
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Zotterl schrieb:
Klangreisender schrieb:
Bei "Kraftwerk" wäre der Imageschaden wohl noch nicht im "Michael Jackson-Bereich" - also überschaubar, denke ich.
Ich dachte an Imageschaden im Sinne von: ich/wir will/wollen nicht mit irgendeinem Gesockse in einen Topf geworfen werden.
D. h. man distanziert sich über diese Klagerei.

Das halte ich für plausibel -- ich würde es auch nicht wollen, wenn meine Arbeit von irgendwelchen Faschisten zu ihren Zwecken mißbraucht wird. Da wäre aber ruckzuck mein Anwalt hinzugezogen.

Kriege ich jetzt einen drauf wegen der Verwendung des Wortes ruckzuck ?

Stephen
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

tom f schrieb:
wir leben in einer zeit wo für alle die maximale individualität und selbstgestaltung propagiert wird und dann soll das einem musiker, künstler, musikhandwerker bei seinem "produkt" entzogen werden ? das fände ich doch sehr paradox.


Das Paradoxe ist doch eher, wenn man meint, man sei der alleinige Schaffer von etwas und könne die Beeinflussung durch andere Ausschließen.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

ppg360 schrieb:
Kriege ich jetzt einen drauf wegen der Verwendung des Wortes ruckzuck ?Stephen
Nee, Du hast ja ruckzuck KLEIN geschrieben.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

V au schrieb:
tom f schrieb:
wir leben in einer zeit wo für alle die maximale individualität und selbstgestaltung propagiert wird und dann soll das einem musiker, künstler, musikhandwerker bei seinem "produkt" entzogen werden ? das fände ich doch sehr paradox.


Das Paradoxe ist doch eher, dass jeder meint, er sei der alleinige Schaffer von etwas und könne die Beeinflussung durch andere Ausschließen.

Ein jeder scheint zu meinen, daß -- bloß etwas verfügbar oder machbar ist -- er auch das Recht habe, damit nach eigenem Gutdünken zu verfahren.

Das ist eine Zeitgeistgeschichte und eine Konsequenz des digitalen Zeitalters -- zum Umdenken ist es längst zu spät, da wachsen zwei völlig verdorbene Generationen heran.

Zotterl schrieb:
ppg360 schrieb:
Kriege ich jetzt einen drauf wegen der Verwendung des Wortes ruckzuck ?Stephen
Nee, Du hast ja ruckzuck KLEIN geschrieben.

Uff, Glück gehabt...

Stephen
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Es heißt ja auch heute sinngemäß in der vorläufigen juristischen Wendung: Wenn etwas veröffentlicht ist, wird es zu Allgemeingut und deshalb nicht mehr zu Alleingut des Urhebers. Das finde ich falsch.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Euch ist echt langweilig oder?
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Viele meiner Lieblingsplatten würde es ohne Sampleklau überhaupt nicht geben und ich wäre sehr traurig (Massive Attack, Portishead, Röyksopp)....

Ich wäre ein Befürworter einer Art Preisliste, gestaffelt nach Alter, Länge, Art etc.

Keine Zustimmung zu geben, ist lächerlich.


Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
Es heißt ja auch heute sinngemäß in der vorläufigen juristischen Wendung: Wenn etwas veröffentlicht ist, wird es zu Allgemeingut und deshalb nicht mehr zu Alleingut des Urhebers.

Das ist aber eine sehr sehr freie Interpretation der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes an den Bundesgerichtshof, das GRUNDRECHT auf Kunstfreiheit gefälligst zu berücksichtigen, wenn dieses Urteile fällt!
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

DerGanner schrieb:
Klangreisender schrieb:
Es heißt ja auch heute sinngemäß in der vorläufigen juristischen Wendung: Wenn etwas veröffentlicht ist, wird es zu Allgemeingut und deshalb nicht mehr zu Alleingut des Urhebers.

Das ist aber eine sehr sehr freie Interpretation der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes an den Bundesgerichtshof, das GRUNDRECHT auf Kunstfreiheit gefälligst zu berücksichtigen, wenn dieses Urteile fällt!

Das ist ein Gesichtspunkt des Gesamturteils. Ich habe noch mal nachgelesen.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Vielleicht ist das auch ein Teil der Schwingungseigenschaften von Musik ?

Musik = Schwingung usw ...
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
Das ist ein Gesichtspunkt des Gesamturteils. Ich habe noch mal nachgelesen.

Das stimmt einfach nicht. Allgemeingut ist etwas völlig anderes, als die Erschaffung eines Kunstwerks und die grundgesetzliche Garantie, dies auch frei tun zu dürfen.

Wäre der Fall so, wie du sagst, dann könnte man auch ganze Lieder neu veröffentlichen, aber genau das ist eben nicht der Fall.

In der Pressemitteilung des BVerfG steht nämlich Folgendes:

d) Diesen Beschränkungen der künstlerischen Betätigungsfreiheit steht hier bei einer erlaubnisfreien Zulässigkeit des Sampling nur ein geringfügiger Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger ohne erhebliche wirtschaftliche Nachteile gegenüber. Eine Gefahr von Absatzrückgängen für die Kläger des Ausgangsverfahrens durch die Übernahme der Sequenz in die beiden streitgegenständlichen Versionen des Titels „Nur mir“ ist nicht ersichtlich. Eine solche Gefahr könnte im Einzelfall allenfalls dann entstehen, wenn das neu geschaffene Werk eine so große Nähe zu dem Tonträger mit der Originalsequenz aufwiese, dass realistischerweise davon auszugehen wäre, dass das neue Werk mit dem ursprünglichen Tonträger in Konkurrenz treten werde. Dabei sind der künstlerische und zeitliche Abstand zum Ursprungswerk, die Signifikanz der entlehnten Sequenz, die wirtschaftliche Bedeutung des Schadens für den Urheber des Ausgangswerks sowie dessen Bekanntheit einzubeziehen. Allein der Umstand, dass § 24 Abs. 1 UrhG dem Tonträgerhersteller die Möglichkeit einer Lizenzeinnahme nimmt, bewirkt ebenfalls nicht ohne weiteres - und insbesondere nicht im vorliegenden Fall - einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil des Tonträgerherstellers. Der Schutz kleiner und kleinster Teile durch ein Leistungsschutzrecht, das im Zeitablauf die Nutzung des kulturellen Bestandes weiter erschweren oder unmöglich machen könnte, ist jedenfalls von Verfassungs wegen nicht geboten.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 6-029.html
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

V au schrieb:
[...] Du siehst es also als moralisch verdorben an, wenn man zb ein Thema eines anderen Künstlers aufnimmt und weiterführt? [...]

Ich habe, nachdem ich Deine Beiträge hier so lese, das Gefühl, daß jedes erklärende Wort in Deine Richtung Zeitverschwendung wäre -- Du bist ganz offensichtlich nicht gerwillt, mal Deinen Verstand zielgerichtet einzusetzen.

Was schade ist.

V au schrieb:
[...]

Das wundert mich deswegen - und jetzt muss ich doch auf den Punkt zurückkommen, sorry,

weil du dir ja den Begriff DOOMBIENT schüzen hast lassen.

Du hast also nicht nur die Begriffsschöpfungen von anderen aufgenommen und zusammengeführt, sondern auch noch für dich alleine in dieser Kombination "vereinnahmt".

Zumindest heißt es auf deiner soundcloud Seite ganz oben: "doombient" is a registered trademark. I thought I´d point that out first.


So ein klein bisschen verdorben könnte ich das auch finden ;-)


Und ich finde doombient ja eine originelle Zusammenlegung. Aber als DEINES schützen lassen? Wirklich?

Als hätte es eines Beweises bedurft. Du bringst hier Dinge zusammen, die nichts miteinander zu tun haben. Aber ich fühle mich durchaus geschmeichelt, daß mein Name mal im Zusammenhang mit Kraftwerk genannt wird.

"Opinions are like arseholes, we all have one." Steht mit gutem Grund unter meinen Beiträgen.

Stephen
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

V au schrieb:
tom f schrieb:
wir leben in einer zeit wo für alle die maximale individualität und selbstgestaltung propagiert wird und dann soll das einem musiker, künstler, musikhandwerker bei seinem "produkt" entzogen werden ? das fände ich doch sehr paradox.


Das Paradoxe ist doch eher, wenn man meint, man sei der alleinige Schaffer von etwas und könne die Beeinflussung durch andere Ausschließen.


das ist mir alles viel zu weltfremd weil du - wenn ich das richtig verstehe - die 1:1 extrapolation einer bestehend schöpfung hier mit beeinflussung gleichsetzten willst
was aber entweder ein fehler oder ein rhetorischer trick ist - denn auch das steht gar nicht zur debatte.


wenn ich eine gitarre kaufe so zahle ich dafür
wenn ich eine musiksoftware kaufe dann zahle ich dafür
wenn ich beides nutze zahle ich für die lokalität wo es stattfindet miete inkl. divesrer steuern
weiters zahle ich strom
und ich "zahle" mit zeit...

wenn man dann einen akkord aufnimmt - der mal grundsätzlich auf tausende jahre alte mathematik zurückzuführen ist - welche ein WERZEUG ist das alle nutzen dürfen
- so sehe ich da kein problem darin eine relativ gute abgrenzung zu ziehen.

warum du die diskussion ständig von einer realen situation auf diese ebenen der extremisiung hieven willst dass man bereits einen "einfluss" zur diskussion stellt halt ich für kontraproduktiv.


darum auch immer wieder mal meine humoristischen spitzen in deine richtung: bei manchen motivierten theoretikern würde mich der praxisfall interessieren: wenn dann eben tatsächlich donald trump seinen wahlkampf mit deinem lieblingswerk aufzieht, oder dir deine nachbarn die obstbäume leerfressen weil das ja von selber wächst...
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

MOD: User sollten sich jetzt gegenseitig nicht fertig machen anhand des Thema, ansonsten kann hier auch mal was rausfliegen. Es reicht!
Das ist wichtig, den Sinn eines Forums zu verstehen und der bedeutet nicht, dass man bei anderer Meinung die Dinge andere User hier rein ziehen muss, um den Gegenüber mit allen "Tricks" klein zu machen.

(Ist nicht nur in diesem Thread gelegentlich mal so.)
Ich versuche die Editzeiten etwas länger zu machen, dann einigt man sich hier vielleicht indirekt oder stellt das ein im Sinne von - ok, deine Meinung vs meine Meinung aber alles ok.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

ppg360 schrieb:
V au schrieb:
[...] Du siehst es also als moralisch verdorben an, wenn man zb ein Thema eines anderen Künstlers aufnimmt und weiterführt? [...]

Ich habe, nachdem ich Deine Beiträge hier so lese, das Gefühl, daß jedes erklärende Wort in Deine Richtung Zeitverschwendung wäre -- Du bist ganz offensichtlich nicht gerwillt, mal Deinen Verstand zielgerichtet einzusetzen.

Was schade ist.

V au schrieb:
[...]

Das wundert mich deswegen - und jetzt muss ich doch auf den Punkt zurückkommen, sorry,

weil du dir ja den Begriff DOOMBIENT schüzen hast lassen.

Du hast also nicht nur die Begriffsschöpfungen von anderen aufgenommen und zusammengeführt, sondern auch noch für dich alleine in dieser Kombination "vereinnahmt".

Zumindest heißt es auf deiner soundcloud Seite ganz oben: "doombient" is a registered trademark. I thought I´d point that out first.


So ein klein bisschen verdorben könnte ich das auch finden ;-)


Und ich finde doombient ja eine originelle Zusammenlegung. Aber als DEINES schützen lassen? Wirklich?

Als hätte es eines Beweises bedurft. Du bringst hier Dinge zusammen, die nichts miteinander zu tun haben. Aber ich fühle mich durchaus geschmeichelt, daß mein Name mal im Zusammenhang mit Kraftwerk genannt wird.

"Opinions are like arseholes, we all have one." Steht mit gutem Grund unter meinen Beiträgen.

Stephen

Ich finde es recht zielgerichtet argumentiert,

Denn ich wollte damit sagen: Man darf natürlich auf anderer Leute Werk und Schöpfung aufbauen, was du ja gemacht hast.
Dann zu sagen: Das ist aber MEINE Schöpfüng, da sehe ich in deinem Fall nicht so und bei Sampling nicht so.


Soo asshole mäßig ist der Gedanke doch nicht.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
Es heißt ja auch heute sinngemäß in der vorläufigen juristischen Wendung: Wenn etwas veröffentlicht ist, wird es zu Allgemeingut und deshalb nicht mehr zu Alleingut des Urhebers. Das finde ich falsch.


also ich habe schon mehrfach erlebt dass ein von mir in der öffentlichkeit abgestelltes rad zum allgemeingut wurde - ich will es den leuten aber nicht übel nehmen und die schuld bei mir suchen: ich hätte einfach in schlösser investieren sollen die nicht durch ihre technische beschaffenheit manche leute dazu anstacheln die konkludente willenserklärung durch anbringung selbiger für nicht voll zu nehmen. möglicherweise habe ich sogar straftaten begünstigt...

das eine ist die gravitation im physikbuch - das andere wenn einem der apfel auf den kopf fällt :mrgreen:
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Man muss bei dem Thema einfach zwischen Diebstahl und Sampling als Kunstform und Tradition und Weiterführung in der Kunst differenzieren können.

Immer wieder alles in einen Top zu werfen macht echt keinen Sinn.

Hatten wir ja damals schon.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

tom f schrieb:
also ich habe schon mehrfach erlebt dass ein von mir in der öffentlichkeit abgestelltes rad zum allgemeingut wurde
lustigerweise ist mir das zweimal in frakfurt rödelheim passiert (rödelheimer landstraße). einmal war das täschchen mit den inbusschlüsseln etc. weg. ein anderes mal ein rückspiegel. das fahrrad selbst war mit einem schloss angeschnallt, das von der versicherung als ausreichend sicher eingestuft wird. was entnommen wurde, war natürlich nicht mit versichert. kostet auch nicht die welt, war im ersten moment aber unangenehm.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Speedy75 schrieb:
Viele meiner Lieblingsplatten würde es ohne Sampleklau überhaupt nicht geben und ich wäre sehr traurig (Massive Attack, Portishead, Röyksopp)....
Ich wäre ein Befürworter einer Art Preisliste, gestaffelt nach Alter, Länge, Art etc.
Keine Zustimmung zu geben, ist lächerlich.
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Du machst es Dir IMO zu einfach. Die ganze gegenseite Klauerei wird immer schlimmer und dreister. Sicher gibt es mehrere Gründe dafür, die verbreitetsten dürften sein:
1* Faulheit etwas von Grundauf selbst zu machen. Faulheit, Bequemlichkeit sind menschlich. Noch werden Menschen nicht verspottet wenn sie sich ein konventionelles Instrument wählen und dann jahrelang üben bis sie es gut beherrschen. Das könnte aber noch kommen. Die Frage ist, was will man eigentlich. Musik machen um anderen zu imponieren? Musik machen weil DJ ist inzwischen jeder? Mädchen imponieren? Oder ist es ein tiefes Bedürfnis sich musikalisch selbst auszudrücken. (dann müssten die Ergebnisse aber viel individueller sein und nicht uniform)

2* scheinbar erfolgreiches kopieren und dabei hoffen, auch ein Stück am Erfolg teilzuhaben. Sich mit fremden Federn zu schmücken ist, finde ich, ein ganz schlechter Charakterzug

3* Einfaches Unvermögen mit der Technik umzugehen. Ständig wird was Neues gekauft, das muss dann natürlich billig sein. Viele kaufen, das sehe ich in entsprechenden Gruppen/Foren fast jeden Monat etwas dazu, verkaufen wieder anderes usw. Niemand kann mir weis machen, dass die Sachen verkauft werden weil man sie "durchgespielt" hat.

4* last not least: Einige, die gerne Musik machen möchten haben sich das elektronische Instrumentarium ausgesucht weil man da auch mit geringstem Einsatz ein paar Klänge und Rhythmen herausbringt, scheitern dann aber daran, das sie schlicht unmusikalisch sind oder sie einfach keine Ideen haben. Ok, dafür gibt es auch Abhilfe, man nennt das dann "Noise" oder anders und erklärt den eher zufälligen Krach als Kunst und "das soll so". Ob man damit leben kann, ob man selbst daran glaubt...das muss jeder selbst wissen..

sicher ist: Musikalität kann man weder klauen, nicht kopieren und nicht auch nicht kaufen
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

V au schrieb:
Man muss bei dem Thema einfach zwischen Diebstahl und Sampling als Kunstform und Tradition und Weiterführung in der Kunst differenzieren können.

Immer wieder alles in einen Top zu werfen macht echt keinen Sinn.

Hatten wir ja damals schon.

das machst du aber - denn du deutest ständig an dass das thema sampling den gesamten schöpferischen bereich beinhaltet und angeblich ungerecht kastriert...
und ignorierst dabei die ständig präsente realität der positiven beeinflussung unter musikern und auch die tatsache dass es ja prinzipiell erlaubt ist fremde werke in einem gewissen rahmen selber zu interpretieren und zu veröffentlichen (cover) und damit auch geld zu verdienen.

und gegen sampling an sich wird auch kaum wer sein - was aber offensichtlich viele anprangern und du ganz vehement ignorierst - ist die tatsache des "wie" man damit umgeht.

was genau ist denn nun dein tiefes konzeptionelles problem an der idee dass man fragt oder credits nennt ? ist sowas heute schon unzumutbar autoritär (huch - welch wortwitz)

du kannst übrigens auch "wurst" und "brot" von firma x kaufen und dann selber "wurstbrot" verkaufen.
du kannst aber nicht einem big mac und eine royal bei mac donalds kaufen und den selber als "big royal" verkaufen... also du "kannst" es zwar aber man wird dich juristisch platt machen.

ps: hier im forum ist es übrigens nicht mal erlaubt avatare zu samplen oder zu clonen :mrgreen:
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Michael Burman schrieb:
tom f schrieb:
also ich habe schon mehrfach erlebt dass ein von mir in der öffentlichkeit abgestelltes rad zum allgemeingut wurde
lustigerweise ist mir das zweimal in frakfurt rödelheim passiert (rödelheimer landstraße). einmal war das täschchen mit den inbusschlüsseln etc. weg. ein anderes mal ein rückspiegel. das fahrrad selbst war mit einem schloss angeschnallt, das von der versicherung als ausreichend sicher eingestuft wird. was entnommen wurde, war natürlich nicht mit versichert. kostet auch nicht die welt, war im ersten moment aber unangenehm.


bei mir wurde immer das ganze rad "entnommen"

ich bin ja der meinung dass man da als halter ordentlich aufpassen muss wegen dem technischen zustand - man stelle sich vor der dieb käme wegen einem lockeren pedal zu sturz.

vielleicht stecke ich das nächste mal noch einen fuffi an den lenker - falls was schiefgeht und der dieb ein taxi braucht.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

tom f schrieb:
V au schrieb:
Man muss bei dem Thema einfach zwischen Diebstahl und Sampling als Kunstform und Tradition und Weiterführung in der Kunst differenzieren können.

Immer wieder alles in einen Top zu werfen macht echt keinen Sinn.

Hatten wir ja damals schon.

das machst du aber - denn du deutest ständig an dass das thema sampling den gesamten schöpferischen bereich beinhaltet und angeblich ungerecht kastriert...
und ignorierst dabei die ständig präsente realität der positiven beeinflussung unter musikern und auch die tatsache dass es ja prinzipiell erlaubt ist fremde werke in einem gewissen rahmen selber zu interpretieren und zu veröffentlichen (cover) und damit auch geld zu verdienen.

und gegen sampling an sich wird auch kaum wer sein - was aber offensichtlich viele anprangern und du ganz vehement ignorierst - ist die tatsache des "wie" man damit umgeht.

was genau ist denn nun dein tiefes konzeptionelles problem an der idee dass man fragt oder credits nennt ? ist sowas heute schon unzumutbar autoritär (huch - welch wortwitz)

du kannst übrigens auch "wurst" und "brot" von firma x kaufen und dann selber "wurstbrot" verkaufen.
du kannst aber nicht einem big mac und eine royal bei mac donalds kaufen und den selber als "big royal" verkaufen... also du "kannst" es zwar aber man wird dich juristisch platt machen.


Nochmal meine Meinung:



Samplen muss erlaubt sein

Wenn jemand damit groß Kohle macht und das mit auf dem Sample beruht, dann sollte er davon auch was abgeben

Das Samplen jedem untersagen zu können halte ich für falsch - es gezielt jemand untersagen zu können, weil er eigenen wichtigen Ansichten (politisch, reigiös) direkt entgegensteht, halte ich für richtig


Sich irgendwo bedienen (zb Musik genau wie Depeche Mode zu machen ) und hinterher zu sagen: das ist aber MEINE Schöpfung halte ich im Grunde für viel fragwürdiger als samplen per se.

Aber davon hat die Popwelt ja genauso profitiert, wie Bach von Buxtehude, Vivaldi und Pergolesi. Ersterer Fall war nur vom Ästhetischen her meist unerfreulicher.


Hoffentlich ist das damit geklärt ;-) :peace:
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

V au schrieb:
Man muss bei dem Thema einfach zwischen Diebstahl und Sampling als Kunstform und Tradition und Weiterführung in der Kunst differenzieren können.

Immer wieder alles in einen Top zu werfen macht echt keinen Sinn.

Hatten wir ja damals schon.

bitte mal Pause, setzen nachdenken. unerträglich diese beiträge.

es geht nicht um samplingverbot, sondern darum ob man es "einfach so" machen kann. bei materiellen gütern wären sich alle einig, aber nur weil es musik ist, darf sich jeder bedienen wollen dürfen?

so wie es aussieht, wird das urheberrecht in nächster zeit doch etwas abgeschliffen werden. im zusammenhang mit der ursprünglichen idee durch das urheberrecht einkommen für künstler zu ermöglichen, sind das keine guten nachrichten für künstler. ...

ich werfe mal die organspende in den raum: da ist es auch so, daß jeder vorher zustimmen muß. Und jeder Künstler sollte die möglichkeit haben lizenzen für seine werke gezielt frei zu vergeben.

hier liegt für mich die crux, oder bzw. es wäre aus meiner sicht sinnvoller hier mal die rechtslage zu verbessern (im sinne, daß jeder künstler trotz gemavertrag seine werke unterschiedlich lizenzieren kann), denn dann wäre es ganz eindeutig, daß der eigentliche urheber mittles seiner lizenz klar verdeutlicht, ob er weiterverarbeitung "einfach so" zustimmt, oder ob nutzungsrechte abgesprochen werden müssen.
warum in diesen zeiten es nicht möglich sein soll, hier einmal anzuregen (auch von rechts wegen) die praktikabilät solcher dinge- und damit die ermöglichung von kunstformen wie hip hop- einfch beiden parteien zu überlassen- dem urheber und dem sampler- erschließt sich mir nicht. während große verlage immer rigider dem klau oder der unentgeltichen verwendung riegel vorschieben, werden die urheber wiedermal pauschal zum abtreten ihrer leistung genötigt!

man stelle sich doch mal vor: ich schreibe bücher in hiphopart und collagiere mir meine texte einfach aus romanen/prosa und sonstigen werken, veröffentliche dies und verdiene geld damit. JEDER verlag würde mich hier vor den kadi ziehen. tja und das obwohl das alphabet doch nur 22 buchstaben hat und die doch eigentlich damit rechtefrei sein müßten... gell??

leider hat das gericht ÜBERHAUPT nicht unterschieden zwischen quantität (2sek sample) und qualität (klanglich eigenständiger beat, hohe wiedererkennung usw. damit hat sich wieder völlig kunstfernes juristenverständnis gegenüber echter kreativer leistung durchgesetzt. es ist ja der witz, daß sich so eine kreative leistung eben daran festmacht in 2sec material zu erschaffen, was dann einen ganzen track lang trägt....

tja, wohin geht die reise.. schwierig. musik als erwerbsjob-das sieht schlecht aus, wenn nicht bald andere einkommensquellen für musiker geschaffen werden. die musikalisch kreative leistung wird zunehmend enteignet. und ich sehe seitens der musikindustrie keine wirklichen ansätze hier technologien zu erschaffen, die auf einommen der urheber aus sind. siehe streaming....im gegenteil.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

maffyn schrieb:
bitte mal Pause, setzen nachdenken. unerträglich diese beiträge.


Schau doch mal ein Post vorher nach.

PS Lehrer von Beruf?
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

DerGanner schrieb:
Klangreisender schrieb:
Das ist ein Gesichtspunkt des Gesamturteils. Ich habe noch mal nachgelesen.

Das stimmt einfach nicht. Allgemeingut ist etwas völlig anderes, als die Erschaffung eines Kunstwerks und die grundgesetzliche Garantie, dies auch frei tun zu dürfen.

Wäre der Fall so, wie du sagst, dann könnte man auch ganze Lieder neu veröffentlichen, aber genau das ist eben nicht der Fall.

In der Pressemitteilung des BVerfG steht nämlich Folgendes:

d) Diesen Beschränkungen der künstlerischen Betätigungsfreiheit steht hier bei einer erlaubnisfreien Zulässigkeit des Sampling nur ein geringfügiger Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger ohne erhebliche wirtschaftliche Nachteile gegenüber. Eine Gefahr von Absatzrückgängen für die Kläger des Ausgangsverfahrens durch die Übernahme der Sequenz in die beiden streitgegenständlichen Versionen des Titels „Nur mir“ ist nicht ersichtlich. Eine solche Gefahr könnte im Einzelfall allenfalls dann entstehen, wenn das neu geschaffene Werk eine so große Nähe zu dem Tonträger mit der Originalsequenz aufwiese, dass realistischerweise davon auszugehen wäre, dass das neue Werk mit dem ursprünglichen Tonträger in Konkurrenz treten werde. Dabei sind der künstlerische und zeitliche Abstand zum Ursprungswerk, die Signifikanz der entlehnten Sequenz, die wirtschaftliche Bedeutung des Schadens für den Urheber des Ausgangswerks sowie dessen Bekanntheit einzubeziehen. Allein der Umstand, dass § 24 Abs. 1 UrhG dem Tonträgerhersteller die Möglichkeit einer Lizenzeinnahme nimmt, bewirkt ebenfalls nicht ohne weiteres - und insbesondere nicht im vorliegenden Fall - einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil des Tonträgerherstellers. Der Schutz kleiner und kleinster Teile durch ein Leistungsschutzrecht, das im Zeitablauf die Nutzung des kulturellen Bestandes weiter erschweren oder unmöglich machen könnte, ist jedenfalls von Verfassungs wegen nicht geboten.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 6-029.html

Ergänzung durch das "ZDF" und andere Medieninstanzen:
"... Die Verfassungshüter betonten zudem, dass ein Musikstück mit der Veröffentlichung nicht allein seinem Inhaber gehört. Es trete "in den gesellschaftlichen Raum" und könne damit zu einem kulturellen Allgemeingut werden."
 


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