Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)
V au schrieb:
Man muss bei dem Thema einfach zwischen Diebstahl und Sampling als Kunstform und Tradition und Weiterführung in der Kunst differenzieren können.
Immer wieder alles in einen Top zu werfen macht echt keinen Sinn.
Hatten wir ja damals schon.
bitte mal Pause, setzen nachdenken. unerträglich diese beiträge.
es geht nicht um samplingverbot, sondern darum ob man es "einfach so" machen kann. bei materiellen gütern wären sich alle einig, aber nur weil es musik ist, darf sich jeder bedienen wollen dürfen?
so wie es aussieht, wird das urheberrecht in nächster zeit doch etwas abgeschliffen werden. im zusammenhang mit der ursprünglichen idee durch das urheberrecht einkommen für künstler zu ermöglichen, sind das keine guten nachrichten für künstler. ...
ich werfe mal die organspende in den raum: da ist es auch so, daß jeder vorher zustimmen muß. Und jeder Künstler sollte die möglichkeit haben lizenzen für seine werke gezielt frei zu vergeben.
hier liegt für mich die crux, oder bzw. es wäre aus meiner sicht sinnvoller hier mal die rechtslage zu verbessern (im sinne, daß jeder künstler trotz gemavertrag seine werke unterschiedlich lizenzieren kann), denn dann wäre es ganz eindeutig, daß der eigentliche urheber mittles seiner lizenz klar verdeutlicht, ob er weiterverarbeitung "einfach so" zustimmt, oder ob nutzungsrechte abgesprochen werden müssen.
warum in diesen zeiten es nicht möglich sein soll, hier einmal anzuregen (auch von rechts wegen) die praktikabilät solcher dinge- und damit die ermöglichung von kunstformen wie hip hop- einfch beiden parteien zu überlassen- dem urheber und dem sampler- erschließt sich mir nicht. während große verlage immer rigider dem klau oder der unentgeltichen verwendung riegel vorschieben, werden die urheber wiedermal pauschal zum abtreten ihrer leistung genötigt!
man stelle sich doch mal vor: ich schreibe bücher in hiphopart und collagiere mir meine texte einfach aus romanen/prosa und sonstigen werken, veröffentliche dies und verdiene geld damit. JEDER verlag würde mich hier vor den kadi ziehen. tja und das obwohl das alphabet doch nur 22 buchstaben hat und die doch eigentlich damit rechtefrei sein müßten... gell??
leider hat das gericht ÜBERHAUPT nicht unterschieden zwischen quantität (2sek sample) und qualität (klanglich eigenständiger beat, hohe wiedererkennung usw. damit hat sich wieder völlig kunstfernes juristenverständnis gegenüber echter kreativer leistung durchgesetzt. es ist ja der witz, daß sich so eine kreative leistung eben daran festmacht in 2sec material zu erschaffen, was dann einen ganzen track lang trägt....
tja, wohin geht die reise.. schwierig. musik als erwerbsjob-das sieht schlecht aus, wenn nicht bald andere einkommensquellen für musiker geschaffen werden. die musikalisch kreative leistung wird zunehmend enteignet. und ich sehe seitens der musikindustrie keine wirklichen ansätze hier technologien zu erschaffen, die auf einommen der urheber aus sind. siehe streaming....im gegenteil.