Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Amds schrieb:
Was haltet ihr davon wenn wir alle einen Moses Pissham Song nehmen und daraus Samples ziehen und dann (ungefragt natürlich) veröffentlichen?! xD

Er kriegt dann ne Grußkarte und ein Handsigniertes Exemplar zugeschickt. :)

Genau, und dann machen wir seinen ersten, globalen Song daraus.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Nix gegen Bushido. Der ist doch mal "Schwarzer des Jahres" gewesen ! :opa:
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Ach, ist der jetzt bei der "CDU"? Und den Echo für "Integration" hat er auch bekommen. Ein wahrer Demokrat eben.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
Wie ich bereits geschrieben habe: Das "ZDF" und weitere Fernsehsender sind die Quelle. Ich recherchiere auch nicht immer nur bei "google". Mit Quark hat das nichts zu tuen. Trotzdem: Guten Appetit.

Jo, weißte auch, dass deine einzige Quellenangabe "ZDF" rein gar nichts Relevantes zum Thema "Verfassungshüter" oder "Allgemeingut" im Sinne der jüngsten Entscheidung des BVerfG liefert?

Wenn du nicht mit offenen Karten spielen willst, ist das deine Sache.
Wenn du allerdings bewusst versuchst, mich und andere hier durch gefakte Zitate an der Nase herum zu führen, dann führt dies nur dazu, dass du auf meiner Ignoreliste landest.

Bye Bye & viel Spaß noch beim weiteren Zerlabern dieses Threads.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
Ach, ist der jetzt bei der "CDU"? Und den Echo für "Integration" hat er auch bekommen. Ein wahrer Demokrat eben.
Hatte Bushido nicht den Bambi für Integration bekommen?
Hauptsache Migrationshintergrund oder wie? Einer der Frauen und Schwule so verachtet -was für eine Lachnummer.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

diebstahl als moderne kunstform..... darauf muss man erstmal kommen :selfhammer:
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Amds schrieb:
Wie siehts denn mit Moby aus? Der hat auch immer geklaut und gar nich erst gefragt. Er sagte mal "Es ist besser vorher gar nicht erst um Erlaubnis zu fragen sondern lieber hinterher um Verzeihung zu bitten!" :nihao:

Hier 2 Beispiele:

http://www.whosampled.com/Moby/Porcelain/
http://www.whosampled.com/Moby/Go/

Ich hab die Lieder (allgemein im Bereich Rave / Dance / Techno) immer gehört früher und dachte immer dass es Originale wären. Sogar von Liedern wo ich eigentlich das Ausgangsmaterial kannte hab ich teilweise nicht erkannt das es dies war.

naja, go ist aus den frühen 90ern, da wurde gesamplet und melodien verwurstet was die technik hergab, da hat man einfach die neue technik benutzt die es vorher so ja noch nicht gab.

in den copyrights stehen die samplequellen bei ihm meine ich aber auch drin, zumindest bei den alben.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
Bernie schrieb:
wenn man schon von anderen Künstlern ungefragt solche Songprägenden Samples verwendet, dann sollte man das zumindest auch erwähnen.
Gerade die Hip Hop Szene labert doch ständig was von Ehre und Respekt.

Auf der Gegenseite ist ja auch Bushido. Der bringt ja seinen Mitmenschen immer Respekt entgegen. Dafür ist er ja bekannt. Noch Fragen?

bushido muss ja auch fürs sampling sein, schließlich hat er ja ganze melodien einfach dreist geklaut. ja, da kann man finde ich von diebstahl reden, denn bei einem 2 sekunden sample ist das ja noch was anderes, als ganze klavierläufe für eigene ideen auszugeben.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Ich habe die über 30 Seiten dieses Threads jetzt nicht alle gelesen (sorry, aber so viel Zeit hab ich auch nicht...) - meine Frage war also vielleicht schon da...

Wie dem auch sei: bei anderen zu klauen ist nicht schön, aber auch nicht wirklich unüblich. Wie ist es denn z.B mit den Collagen von Max Ernst?

Max-Ernst-collage-01.jpg


Wie wird sowas beurteilt? Ist ja im Prinzip nur Auschneiden und neu Zusammenkleben. Oder hinkt der Vergleich?
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

betadecay schrieb:
Ich habe die über 30 Seiten dieses Threads jetzt nicht alle gelesen (sorry, aber so viel Zeit hab ich auch nicht...) - meine Frage war also vielleicht schon da...

Wie dem auch sei: bei anderen zu klauen ist nicht schön, aber auch nicht wirklich unüblich. Wie ist es denn z.B mit den Collagen von Max Ernst?

[ http://malwinart.com/wp/wp-content/uploads/2014/02/Max-Ernst-collage-01.jpg (•BILDLINK) ]

Wie wird sowas beurteilt? Ist ja im Prinzip nur Auschneiden und neu Zusammenkleben. Oder hinkt der Vergleich?

Hilfreich ist es da, sich mal die §§ 23 und 24 UrhG anzuschauen:

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 24 Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Heißt auf Deutsch: "Wo keine Vervielfältigungsmaschinerie, da keine Lobby, da keine Gesetze, da kein Kläger, da kein Richter" ?


Interview mit Leonhard Dobusch, Professor an der Universität Innsbruck u.a. für transnationale Urheberrechtsregulierung und langjähriger Beobachter dieses Rechtsstreits:
http://www.jetzt.de/musik/kraftwerk-ver ... ngsgericht
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Bernie schrieb:
Klangreisender schrieb:
Ach, ist der jetzt bei der "CDU"? Und den Echo für "Integration" hat er auch bekommen. Ein wahrer Demokrat eben.
Hatte Bushido nicht den Bambi für Integration bekommen?
Hauptsache Migrationshintergrund oder wie? Einer der Frauen und Schwule so verachtet -was für eine Lachnummer.

Beim "Echo" wollte er nie mehr teilnehmen, sagt er 2015. Was für ein Verlust. Den Bambi gab sogar Heino zurück, nachdem Bushido den für Integration bekam.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

DerGanner schrieb:
Klangreisender schrieb:
Wie ich bereits geschrieben habe: Das "ZDF" und weitere Fernsehsender sind die Quelle. Ich recherchiere auch nicht immer nur bei "google". Mit Quark hat das nichts zu tuen. Trotzdem: Guten Appetit.

Jo, weißte auch, dass deine einzige Quellenangabe "ZDF" rein gar nichts Relevantes zum Thema "Verfassungshüter" oder "Allgemeingut" im Sinne der jüngsten Entscheidung des BVerfG liefert?

Wenn du nicht mit offenen Karten spielen willst, ist das deine Sache.
Wenn du allerdings bewusst versuchst, mich und andere hier durch gefakte Zitate an der Nase herum zu führen, dann führt dies nur dazu, dass du auf meiner Ignoreliste landest.

Bye Bye & viel Spaß noch beim weiteren Zerlabern dieses Threads.

Kannst Du nicht lesen? Ich habe die Quellenangabe geliefert. Und die unterstützt meine These. Da ist gar nichts gefakt. Komm mal klar!
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Moogulator schrieb:
Niemand, ich kenne noch NIchthiphop in denen Kraftwerksounds bisher wohl nur unbemerkt waren, aber es sind da oft nur Sounds, also ein Sound.

"Allein 23 Prozent der Einnahmen für Kraftwerk-Musikrechte in den vergangenen 15 Jahren seien auf die vier populärsten Samples von Kraftwerk entfallen ..."("spiegel.de", 25. November 2015)

Und dort steht auch weiter oben im Beitrag als Teilüberschrift:
"Pelham bot 17.500 Euro an - Kraftwerk verzichtete"
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

@DerGanner: sieht für mich also so aus, als wären solche Collagen eigentlich auch rechtswidrig. Aber ich hab auch kein Jua studiert.

Ansonsten gibt es hier eine Zusammensteltung verschiedenster Meinungen zum Urteil: https://www.perlentaucher.de/9punkt/2016-06-01.html
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Sieht schwer danach aus, dass es am Ende ein Deal-vs-Abgleich ist, wie im Video des Hiphoppers beschrieben und auf Pop übertragen.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

betadecay schrieb:
@DerGanner: sieht für mich also so aus, als wären solche Collagen eigentlich auch rechtswidrig.
Nein. Du musst Dich an die im UrhRG niederlegten Regeln halten (sprich: zahlen), dann ist es völlig legal.

Wichtig bei der Juristerei, ist immer, dass sie die Dinge immer in verschiedene Aspekte aufdröselt. Und dass diese Aspekte ggf nichts oder nur bedingt miteinander zu tun haben. In unserem Fall:

Das Urheberrecht kennt hier zwei zentrale Aspekte: Das Grundrecht "Als Urheber darf ich über die Verwendung meines Werkes bestimmen". Ich darf zB sagen: mein Song darf nicht für einen Werbe-Spot von Partei xyz eingesetzt werden. Das hat noch lange nichts mit Geld zu tun!
Der andere Aspekt ist: ich darf für die Verwendung meines Werkes Geld verlangen - sei es "Verwenden, um es komplett im Radio zu spielen", sei es "Verwenden um einen Sample daraus zu gewinnen und den in ein anderes Stück einbauen".
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Klangreisender schrieb:
Auf der Gegenseite ist ja auch Bushido. Der bringt ja seinen Mitmenschen immer Respekt entgegen. Dafür ist er ja bekannt. Noch Fragen?

Deswegen verklagen ihn auch Bands weil er ungefragt (deutlich mehr als 2 Sekunden) Samples aus deren Songs nimmt und veröffentlicht?! Was hat das mit Respekt zu tun? Der Typ is ne Witzfigur. Mehr nicht. Die CDs hat er übrigens wieder einstampfen dürfen. Gut so! :twisted:
Das ist das einzig richtige Urteil bei solchen Aktionen.

Bei acht Stücken des Albums "Von der Skyline zum Bordstein zurück" (2006) hätten die Franzosen ihre eigenen Lieder wiedererkannt, die Bushido unerlaubt verwendet habe. Insgesamt gehe es bei den Urheberrechtsverletzungen um 16 Songs.

Bushido muss Schadensersatz zahlen: Laut einem Gerichtsurteil aus Hamburg hat der Rapper für insgesamt 13 Songs plagiierte Songteile benutzt - geklaut bei einer kaum bekannten französischen Gothic-Band. Mehrere Alben sollen nun aus dem Verkauf genommen und vernichtet werden.

http://www.spiegel.de/kultur/musik/lied ... 91471.html
http://www.spiegel.de/kultur/musik/plag ... 85251.html
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

fanwander schrieb:
Nein. Du musst Dich an die im UrhRG niederlegten Regeln halten (sprich: zahlen), dann ist es völlig legal.

OK, ja, stimmt. Aber: hat Max Ernst da wen bezahlt? Ist mir nicht bekannt. Was natürlich nichts besagen muss. Immerhin hat er auch bei Doré geklaut, und der ist einige Jahre vor Max Ernsts Geburt gestorben, den konnte er zumindst nicht persönlich fragen. Aber vielleicht hatte Doré Rechtsnachfolger, weiß das schon....

Wie dem auch sei: ich glaube, das ist noch nicht ausgesstanden, das geht noch weiter durch die Gerichte...
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Damit will ich M. Ernst nicht des mut- und böswilligen Plagiats bezichtigen - ich frage mich nur, ob die damals so korrekt gearbeitet haben,wie es unser heutiges Rechtsverständins erfordert.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Bisschen Off, aber weil's gerade rumläuft..

13346510_10206244946875160_896898819804328212_n.jpg

und weiter..

Sampling the Blast Furnace!
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

fanwander schrieb:
Das Urheberrecht kennt hier zwei zentrale Aspekte: Das Grundrecht "Als Urheber darf ich über die Verwendung meines Werkes bestimmen". Ich darf zB sagen: mein Song darf nicht für einen Werbe-Spot von Partei xyz eingesetzt werden. Das hat noch lange nichts mit Geld zu tun!


das hat natürlich was mit geld zu tun weil der musiker wenn er die verwendung untersagt auf einnahmen verzichtet und somit zumdindest partiell den beweis antritt dass nicht immer "geld" der grund für alles handeln ist.
dem kann man natürlich entgegenhalten "so viel geld fliesst da ja gegebenenfalles nicht" - richtig, aber ich hätte rein finanztechnisch nichts dagegen wenn donald trump einen meiner songs bei hunderten grossveranstaltungen und werbespots verwendet - das würde sich für jemanden der kein star ist immer noch super lohnen.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Ich bin was sampling betrifft zwiegespalten und würde für eine Lösung plädieren die beide Standpunkte berücksichtigt und irgendwo in der Mitte liegt.

Ein Urteil und ein Gesetz in einer Demokratie (oder das was davon übrig ist) sollte auf jeden Fall Rechtssicherheit bieten.
Leider ist unser Verfassungsgericht ziemlich schwach was das angeht, vom Gesetzgeber will ich garnicht erst sprechen.

Dieses Urteil bedeutet eben nicht, jetzt darf jeder von jedem samplen, sondern in diesem einen Fall fand das Gericht die Kunstfreiheit höher zu bewerten als das Urheberrecht. Man kann jetzt schon darauf wetten das es eine Flut von Gerichtverfahren geben wird, weil Leute das nicht kapieren.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Moogulator schrieb:
...und der Adler ist ja wohl voll dreist von Manowar geklaut (das "Battle Hymns"-Cover!).
Gleich anzeigen, den Verein.

Schöne Grüße,
Bert
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Moogulator schrieb:

Gut abgeändert. Kraftwerk steht in der falschen Reihenfolge :D

Ach noch ein Sample König der mir grade wieder eingefallen ist: FatBoy Slim. Der hat ja pratkisch jeden Song den er gemacht hat auf Samples aufgebaut. Ich find auch die Art wie er das macht genial. Wie die Teile alle zusammen passen und wirklich was komplett neues ergeben. Hab mir mal die Originale angehört. Hät ich nie gedacht :D Wie und ob es hier clearings gab ... keine Ahnung.

http://www.whosampled.com/Fatboy-Slim/

 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

betadecay schrieb:
ich frage mich nur, ob die damals so korrekt gearbeitet haben,wie es unser heutiges Rechtsverständins erfordert.
Da werden zwei Aspekte miteinander kombiniert, die nicht wirklich kombinierbar sind: damaliges Verhalten anhand heutigem Rechtsverständnis bewerten. Wie bewertest Du jemanden, der 1853 mit einer Vierspännerkutsche mit mehr als 50 Sachen durch eine geschlossene Ortschaft gefahren ist - StVO? Wie beurteilst Du Hexenverbrennungen heute? Wie eine Verurteilung wegen Homosexualität im im Jahr 1972 (war '72 tatsächlich strafbar!)?

Als Max Ernst die Collage gemacht hat, galt das Kunsturhebergesetz von 1907. In dem Gesetz waren zB viel kürzere Schutzfristen niedergelegt. Möglicherweise hat er die eingehalten. Möglicherweise waren aber Collagen da noch garnicht geregelt. Die Kunstform kam ja erst Mitte bis Ende der 1910er Jahren auf.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Wir, sprich mein Umfeld, hatten damals als wir noch alle einen Amiga nebst Tracker hatten, alles gesampled was nur ging. Heute aber ist eben eine andere Zeit und ich würde das heute nicht mehr so machen, also aus dem Respekt für die Arbeit anderer. Jedenfalls würde ich schon zusehen das ich ein grünes Licht vom Urheber dafür bekommen würde. Falls das nicht ginge, würde ich davon Abstand nehmen etwas von wem auch immer zu verwenden. Früher habe ich das also nicht so genau genommen, aber heute würde ich sowas nicht mehr machen - ganz sicher nicht.
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

NickLimegrove schrieb:
Ich sehe das Robin Hood mäßig - reiche Bands zu samplen die eh schon dick und satt vor Geld sind,
null Problemo.

Interessanter Ansatz, so rein juristisch und sozialtheoretisch. Ob eine Person im Recht ist oder im Unrecht, soll also von ihren Vermögensverhältnissen abhängen. Ich hatte die Französische Revolution eigentlich so verstanden, dass vor dem Gesetz fortan alle gleich sein sollten...?

Seit wann und vor allem wo sind denn vor dem Gesetz alle gleich? :lollo: Hahahaha...

Und darum gehts mir nicht. Ich bin eh für Einkommensobergrenzen und eine relativ gleichmässige
weltweite Eingentums- und Ressourcenverteilung :lol:
 
Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

Was ich oben vergessen habe zu sagen: Man kann auch versuchen etwas nachzubauen, wenns nicht klappt, dann kann man ja hier im Forum immer noch nachfragen wie das gehen könnte. So würde ich das zumindest machen. Sich einfach heutzutage irgendwo bedienen wäre nicht so mein Fall.
 


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