Re: Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)
fanwander schrieb:
V au schrieb:
Die Frage wäre also, Altered States:
Was ist eine angemessene Vegütung, wenn du das Stück nur zum Anhören hochlädst, ohne download Möglichkeit und ohne finanzielles Interesse?
Die "angemessene Vergütung" wird für die GEMA-Mitglieder durch die GEMA-Hebesätze bestimmt, die wiederum durch das Bundespatentamt als Aufsichtsbehörde staatlich kontrolliert werden.
Für nicht GEMA-Mitglieder gilt es die Vergütung individuell auszuhandeln. Im Streitfall würde aber sicher der GEMA-Hebesatz als Vergleichswert hergenommen.
es gibt eine Seite, die nennt sich:
rechtaufremix.org
da stehen viele interessante Artikel usw
zb folgendes Interview
https://rechtaufremix.org/remixer-9-geo ... enpraktik/
Hier zwei Auszüge daraus, loht sich wirklich zu lesen,
ich wusste zb nicht, dass es eine Doku über sampling gibt, die nicht gezeigt werden darf, weil sie Samples enthält
Georg Fischer hat Soziologie, Philosophie und Musikwissenschaft in Berlin studiert. Neben journalistischen Tätigkeiten, vor allem für das Wiener Printmagazin skug und das Berliner Webmagazin und -radio BLN.FM spielt Fischer als DJ unter dem Namen „Ghost Notes“ House und Bassmusic und seit ein paar Monaten in einer Bandformation namens „Remustard“ (zusammen mit einem MC und einem Schlagzeuger). Hinzu kommt seit drei Jahren das Blog Jäger und Sampler.
Du hast eine Diplomarbeit zum Thema „Kreativität und Innovation des Samplings“ geschrieben – was genau war hier Deine Forschungsfrage?
Ich hatte zwei grundlegende Forschungsfragen: Welche Kreativität(en) lassen sich beim Sampling historisch und aktuell beobachten? Und: Welche innovativen, das heißt konkret: folgenreichen Konsequenzen hatte die historische Entwicklung des Samplings auf die heutige Produktion, Distribution und Rezeption von Musik?
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Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?
Ich denke, dass das ein wichtiger Schritt ist, um das Sampling, das mit Sicherheit nicht nur im Do-it-Yourself-Bereich sondern auch in der Musikindustrie eine weitverbreitete „Schattenpraktik“ darstellt, aus der rechtlich bedenklichen Grauzone zu holen. Letztlich ist es dann aber auch eine schwierig einzuschätzende Sache, wie viel (prozentuale) Vergütung sein muss oder darf.
Außerdem sollten die Konsequenzen mit dem zu erwartenden Nutzen und Problemen abgewogen werden. Ich könnte mir nämlich auch vorstellen, dass sich viele „Geremixte“ entstellt, vorgeführt oder in gewisser Weise missbraucht fühlen, wenn ihre persönliche geistige Schöpfung gegen ihren Willen oder ihre Überzeugung kommerziell breit vermarktet wird, selbst wenn Lizenzen die Beteiligung regeln würden.
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Quelle: rechtaufremix.org