Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Vielleicht hätte er einfach mal vorher fragen sollen, aber toughe Ghettokids brauchen das nicht. Die klauen auch einfach so beim Supermarkt um die Ecke, und wenn der Ladenbesitzer sich beschwert, gibt's Boing-Bumm-Tschak.

Nach Moses Pelham grunzt doch gar kein Schwein mehr -- man sollte dem Mann das bißchen Öffentlichkeit lassen, das ihm noch geblieben ist.

Stephen
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

ich finde das Gericht hat versucht eine der Kunst würdige Entscheidung zu treffen.

Wenn ich mir so anhöre, wenn Leute komplett den Stil einer Band nachmachen
(ich sag nur "Depeche Mode") oder wie bei den Mädels heute ja üblich,
Gesangsstile kopiert werden ...


es ist halt so: alle beeinflussen alle und dem muss man auch ein Stück weit gerecht werden.

Gut gelöst heute.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

- Das ist ja nicht nur ein Sample, sondern – überspitzt ausgedrückt – eine „Minikomposition“.
Diese mußte ja auch erst von Kraftwerk zusammengebastelt werden.

- Im Vergleich dazu: Was sieht die GEMA-Regelung aktuell vor: wieviele Takte dürfen nachgespielt werden?

- Wie wäre es abgelaufen, wenn der – habe den Namen schon wieder vergessen – Typ
vorher bei Kraftwerk nachgefragt hätte? Evtl. wäre Herr Hütter weniger stinkig gewesen (?)
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Naja, mit dem »gelöst« ist das so 'ne Sache. Ich verstehe das Gericht so, dass es sagt: gelöst werden muss das erst noch.

Was die Kulturindustrie (im Gegensatz zum eigentlichen Kunstbetrieb, der von dem allen ja gar nicht berührt ist! Diese Unterscheidung finde ich wichtig, siehe oben) langfristig benötigt, ist ein Modus, mit dem es möglich wird, sich in den eigenen Produkten auch mit den Produkten anderer auseinanderzusetzen, auch in Form von quasi ›wörtlichen‹ Zitaten, ohne dass man dabei für jeden Fall immer wieder neu vom Ja und Amen des ursprünglichen Produzenten abhängig ist -- aber eben auch ohne dass der ursprüngliche Produzent ständig mit der Angst leben muss, ihm könne dadurch ein finanzieller Nachteil entstehen.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

wenn das Bestand hat und man 2 sek absampeln darf, finde ich die Frage interessant, ob ein dritter wiederum das neu entstandene der zweiten Person absampeln darf. Also 2 Sekunden Loop fliesst in ein neues Werk ein, daraus werden wiederum 2 Sekunden für ein drittes Werk abgesampelt, wo immer noch der Bezug zum Erstlingswerk erkennbar ist.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

intercorni schrieb:
Es geht eionfach darum, dass Pelham auf Grundlage einer Kraftwerk Komposition Geld macht, und das auch noch ungefragt.

Exakt! Daher bin ich mir nicht sicher, ob man hier von einem Grundsatzurteil sprechen kann.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

…auch in Form von quasi ›wörtlichen‹ Zitaten,
So wie ich das verstanden habe, war das mehr als ein einfaches Zitat.
Eher ein „Dauerzitat“: ein erheblicher Bestandteil der Komposition. Was nicht ok ist,
bzw. wie Du schreibst einer klaren Regelung bedarf.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Zotterl schrieb:
- Im Vergleich dazu: Was sieht die GEMA-Regelung aktuell vor: wieviele Takte dürfen nachgespielt werden?
das spielt eigentlich keine so große Rolle. Es geht aber um den hohen Wiedererkennungswert und der ist ja zweifelsfrei gegeben.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

virtualant schrieb:
wenn das Bestand hat und man 2 sek absampeln darf, finde ich die Frage interessant, ob ein dritter wiederum das neu entstandene der zweiten Person absampeln darf. Also 2 Sekunden Loop fliesst in ein neues Werk ein, daraus werden wiederum 2 Sekunden für ein drittes Werk abgesampelt, wo immer noch der Bezug zum Erstlingswerk erkennbar ist.
Darf man auf einem Fernmeldeverteilerkasten - auf dem Plakatierverbot gilt - ein bereits
klebendes Plakat nochmals mit einem Plakat überkleben?
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Bernie schrieb:
das spielt eigentlich keine so große Rolle. Es geht aber um den hohen Wiedererkennungswert und der ist ja zweifelsfrei gegeben.
Richtig. Nun versuche mal das zu quantifizieren, rechtlich zu werten...
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

NickLimegrove schrieb:
»Im Namen des Volkes:
Hier, Herr Pelham, ein zehn-Euro-Gutschein für Amazon«.
Und für Sie, Herr Hütter, zum Trost diese Sample-CD. Ultimate Beats&Breaks for Magix Music Maker.«
:lollo: :lollo: :lollo:

Und wer macht jetzt meinen Bildschirm wieder sauber ?
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Erstaunlich, dass es Kraftwerk Anfang der 80er scheinbar ziemlich egal war, dass diverse Amis aus Computerwelt Teile verwendet hatten. Man könnte jetzt denken, dass denen das damals ganz recht kam um weltweit erfolgreich zu werden?

Gesendet von was auch immer.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Jörg schrieb:
Bernie schrieb:
Es scheint mir auch äußerst unglaubwürdig, das er so garnicht wußte von wem dieser Schnipsel abgesampelt wurde.

Ja, sicher. Und ich bin der Kaiser von China.


das hättest du aber schon früher erwähnen können - da hätte es beim letzten deal rabatt gegeben.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Zotterl schrieb:
rechtlich zu werten...
Ich weiß jetz nicht, ob das BVerfG meiner Meinung folgt :agent: , aber es ist ganz einfach: Hütter hat auf das falsche Recht geklagt. Die Schöpfungshöhe dieses Rhythmus ist nicht hoch genug, um darauf ein Urheberrecht (also das Recht an der Komposition - NICHT der Produktion) geltend zu machen.
"Bumm bubu Disch..."-Rhythmen gabs halt vorher schon Tausende.
Hätte Hütter auf ein Leistungsschutzrecht geklagt, also darauf, dass er sehr viel Geld investiert hat, um diese Sounds zu erstellen und dann in diesem Rhythmus aufzunehmen, dann hätte er vermutlich Recht bekommen.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

ich bin dafür, das kraftwerk jetzt aus trotz einfach einen song von pelham samplen und das ding richtig durch die decke geht :mrgreen:
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 24 Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

"bemerkenswert" finde ich es ja dass ich PERSÖNLICH in den letzten jahren so ziemlich jedes urteil von "dem verein" als widersinnig bis zu dümmlich bewerte.

aber bitte . alte leute mit besonderen kutten und hüten müssen es ja wissen... kennt man ja seit anbeginn der kultur.

am ende sind das auch nur irgendwelche interessensvertreter von lobbyisten und dann ist es egal ob z.b. ein mitglied in der praxis befagen ist oder ob man z.b. strukrurell millionen küken umbringt.

aber wenn das gehalt passt.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

der berliner schrieb:
Erstaunlich, dass es Kraftwerk Anfang der 80er scheinbar ziemlich egal war, dass diverse Amis aus Computerwelt Teile verwendet hatten. Man könnte jetzt denken, dass denen das damals ganz recht kam um weltweit erfolgreich zu werden?
:supi:
Grundsätzlich würde es dem genialen Herr Hütter gut zu Gesicht stehen, wenn er mal schön die Füße stillhalten würde. Ohne bspw. Afrika Bambaataa und auch andere hätte Kraftwerk nicht annähernd die spätere Relevanz und Strahlkraft erreicht.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

tom f schrieb:
"bemerkenswert" finde ich es ja dass ich PERSÖNLICH in den letzten jahren so ziemlich jedes urteil von "dem verein" als widersinnig bis zu dümmlich bewerte.

Ich nicht.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Man muss hier auch nochmal klarstellen glaube ich daß die Sache damit noch nicht entschieden ist.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

starling schrieb:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 24 Freie Benutzung

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

Wichtig: das Gesetz schreibt zwar pauschal von "Werk". Aber wenn Du die Kommentarliteratur liest, dann erkennst Du sehr schnell, dass nicht alles ein "Werk im Sinne des Urheberrechtes" ist. Zentraler Aspekte ist (neben anderen) die Schöpfungsintention (das ziel etwas eigenes zu machen) und die sogenannte Schöpfungshöhe (die gegenüber anderen Werken erkennbare Eigenständigkeit).

Und was einfach gerne verwechselt wird: das Werk sind nur die Noten. Nicht der Sound.
Sound: "Die Bassdrum ist Noise durch ein Moog-System III Tiefpassfilter mit Envelope modulation und wenig Resonanz, Snare ist... undsoweiter".
Noten: "Hier kommen drei Bassdrumschläge, und da ein Snareschlag, drüber ein geshuffelte hohe Rhythmusfigur". Egal, ob auf Pappschachtel oder Rodgerschlagzeug oder Moogmodular gespielt. Wenn das (also diese Noten) noch sowas wie Wiedererkennungswert hat, dann ist es schutzfähig. Das ist aber bei dem KW-Beat sicher nicht der Fall.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Es geht also um "Metall auf Metall" von Kraftwerk, und "Nur mir" von Setlur/Moses P?





Ich hör da nix :dunno: oder ist es der falsche Song?
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

freidimensional schrieb:
Ich hör da nix :dunno: oder ist es der falsche Song?
Die originale (beklagte) Setlur-Version bekommst Du auf Youtube nicht mehr
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

606 schrieb:
Grundsätzlich würde es dem genialen Herr Hütter gut zu Gesicht stehen, wenn er mal schön die Füße stillhalten würde. Ohne bspw. Afrika Bambaataa und auch andere hätte Kraftwerk nicht annähernd die spätere Relevanz und Strahlkraft erreicht.
Die wurden auch von genug anderen, die nicht gesampelt haben, als Einfluss genannt. Da braucht's so ein paar Sample-Heinis nun wirklich nicht mehr...
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Feedback schrieb:
606 schrieb:
Grundsätzlich würde es dem genialen Herr Hütter gut zu Gesicht stehen, wenn er mal schön die Füße stillhalten würde. Ohne bspw. Afrika Bambaataa und auch andere hätte Kraftwerk nicht annähernd die spätere Relevanz und Strahlkraft erreicht.
Die wurden auch von genug anderen, die nicht gesampelt haben, als Einfluss genannt. Da braucht's so ein paar Sample-Heinis nun wirklich nicht mehr...

Die haben damals auch vorher nicht gefragt, und dann schritt "Kraftwerk" ein, weil auch nicht mal ihre Namen auf "Planet Rock" erwähnt wurden. Man hat sich dann einvernehmlich geeinigt.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Es wurde doch überhaupt gar kein Urteil gesprochen. Pelham hat eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht und dieses folgte der Argumentation von Pelham und der Beschwerde wurde statt gegeben.

Jetzt muss der Bundesgerichtshof (!= Bundesverfassungsgericht) den Fall von 2012 inkl. des damaligen Urteils nochmal durchkauen, dieses mal muss allerdings auch die Kunstfreiheit bei der Urteilsfindung dabei beachtet werden; eine ausschließliche Würdigung des Urheberrechts ist hier nicht ausreichend.

Es ist also nach wie vor alles offen.

Bundesverfassungsgericht: Verfassungsorgan, Zuständig für Grundrechte (z.B Kunstfreiheit nach Artikel 5 Abs. 3 GG).
Bundesgerichtshof: Oberste gerichtliche Instanz; KEIN Verfassungsorgan; Zuständig für Rechtsstreitigkeiten (Z.B. Geltendmachung von Urheberrechten).
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Es geht um einen "Etappensieg" für Pelham.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Ist das dann auch ok, wenn im Forum keine

- "Klingt wie acts" mehr posten dürfen

- Keine threads " ich will einen Sound programmieren wie..."
mehr eröffnet werden dürfen

- überhaupt Referenzen aller Art einfach verschwinden

- Niemand mehr von anderen Künstlern eingeführte Begriffe mehr verwenden darf



Kunst ist echt eine obszöne Angelegenheit geworden,
es geht wirklich nur noch um Schein und Geldschein

Sagt auch Gerhard Richter;-)
 


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