Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

salz schrieb:
Altered States schrieb:
Meiner ist aus einem alten Film. Wer ihn errät darf stolz auf sich sein.. :D
Wo se den Macker auf Droge in den Tank sperren?

Optiks ohne Ende - und gar nich übel für so 'nen ollen Streifen. Könnte man für Visuals klauen, um mal beim Thema zu bleiben.

Ne, das wäre dann ja wirklich aus "Altered States". Das habe ich mir aber geschenkt und ein Standbild aus "Der Mann mit den Röntgenaugen" genommen. https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Mann_ ... ntgenaugen Der ist zwar nicht so gut wie Altered States, aber kann man sich mal anschauen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

resurgam schrieb:
König Alfons schrieb:
Wer hält denn die Rechte für das Photo, und was bezahlst Du da - pro Seitenaufruf oder pauschal?

Bei der Nutzung als Avatar handelt es sich sicher nicht um ein neues eigenständiges Kunstwerk?

Weder das Avatar-Foto nach der Name und das Land sind Sampels, hier daher für eine weitergehende Diskussion unerheblich.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ach so, Michael Ende hat die Puppe selber genäht. Na dann...
Ich hatte ausserdem oben "Rechteinhaber der Augsburger Puppenkiste" gesagt.

Aber wie auch immer, ich finde eine gewisse Grosszügkeit ist im Umgang mit Kunst angebracht.

Du nimmst dir nen Avatar, ich mir ne Bassdrum. Keiner stirbt deswegen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ich gehe davon aus, dass die Ausgburger Puppenkiste Nutzungsrechte an dem Roman von Michael Ende hat - mehr sicherlich nicht.
Gerne hätte ich die König Alfons Puppe gekauft, was aber nicht im Angebot und wurde auch nicht im Museum ausgestellt. Auperdem ist meine Verwendung im Gegensatz zum Thema des Sampels am Beispiel Pelham vor dem Bundesverfassungsgericht nicht gewerblich ausgerichtet, dennoch gilt sicherlich das Rewcht des Fotografen. Leider kann ich ihn nicht ausmachen, würde dann sofort um die Genehmigung der kostenlosen Nutzung als Avatar bitten. Vielleicht hast du da mehr Infos, wie ich ihn erreichen könnte. Und ob du etwas absampelst, interessiert doch keine Sau.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Wenn schon, dann Michael Ende. War selber Ende März bei einer Aufführung in Augsburg.
Hat er das Photo gemacht? Oder die Puppe entworfen?
Ich fürchte Du stiehlts hier gleich von mehreren Personen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

chain schrieb:
maffyn schrieb:
ich ergänze: auch im fotobereich werden ZUNEHMEND persönlichkeitsrechte VOR öffentlichkeit bewertet.. das wurmt die fotografen. auch dort stehen kunstformen wie streetfotografie o.ä. vor dem aus! ein bekannter jazzfotograf mußte auch ein cd-cover einstampfen, weil eine frau sich auf dem cover innerhalb einer strassenszene erkannt hat und klagte.

also auch hier kann man nicht damit kommen, daß streetfotografie ja kunst sei und deshalb frei.

:lollo: das rote hab ich ja noch nie gelesen.

Frag doch mal Google Street View, wie das mit den Rechten ist :sowhat:

ich muß da nicht googel street fragen... nee, spaß beiseite: hier mal 2 links, wo du siehst, daß das im fotobereich noch viel akuter ist und vor allem EBEN NICHT zugunsten der kusnts entschieden wird, bisher!

https://www.22places.de/streetfotografi ... ichhoefer/

http://www.heise.de/foto/meldung/Streit ... 34213.html

der unterschied ist hier, daß kraftwerk einfach mal so eben bis zum verfassungsgericht gehen konnte, während eichhöfer jetzt erstmal geld sammelt, um diesen akt zu schaffen.

die 2. story mit dem jazzfotografen (jan scheffner-der begleitet viele jazzkünstler als fotograf etc.) war so ähnlich und auch der ist ja profi (wie eichhöfer) und kennt sich natürlich grundsätzlich mit dem gesetz aus und da wurde auch nicht gemauschelt. es ist nicht einfach in diesen zeiten den spagat zwischen diesen verschiedenen rechten zu schaffen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Stopp, mein Lieber. Nicht Kraftwerk, sondern der doofe Pelham ist vor das Bundesverfassungsgericht gegangen. Habe ich hier schon mehrmals klar und deutlich geschrieben.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Die Stockfoto-Agenturen schickten schon vor Jahren Listen mit NoGos. Hier eine von 2006

Folgende Gebäude/ Produkte / Logos / Markenzeichen / Kunstwerke etc. sollten in Zukunft AUF KEINEN FALL in Royalty-Free-Bildern erkennbar auftauchen, möglichst auch nicht als sogenanntes Beiwerk!

USA & Weltweit


· Adidas - Logos (Streifen, Schriftzug)
· Barbiepuppen (Name oder Produkte)
· Chevrolet (Logo)
· Chrysler Building in New York City
· CN Tower in Toronto/Kanada
· Coca Cola (Produkte, Warenzeichen, Logos etc.)
· Crayola – (Kreidestifte, Logo & Produkte)
· Disney Figuren und Disneyland
· Emmy und/oder Grammy Award Trophäen
· Empire State Building in New York
· Ferrari (Autos)
· Flatiron Building in New York City
· Guggenheim Museum - New York
· Indy 500 - Autorennen
· Las Vegas - Haupthotels einschließlich NY,NY und MGM-Hotel
· Major League - Sport Aufnahmen USA
· Maserati (Auto)
· MATTEL Produkte – Spielzeug
· Milwaukee Art Museum
· McDonald's !!! Läden und das "goldene M"
· Mustang (Ford - Auto inkl. Logo )
· NIKE - Logos
· NASCAR - Bilder der Autos und der Rennen
· Olympia ( Athleten, Logo etc.)
· Oscar Preisverleihung ( Trophäe)
· PORSCHE (Auto inkl. Logo)
· Rock & Roll - Hall of Fame (Bilder aus dem Inneren)
· Rockefeller Center - alle Gebäude und Skulpturen
· Rolls Royce ( Auto incl. Logo & Emily)
· San Diego - Zoo von San Diego
· Sea World - USA, Florida & Californien
· Sears Tower
· Schwanenboote im "Boston Public Garden" USA
· Thunderbird (Auto inkl. Logo)
· Tupperware Tower USA
· Universal Studios USA
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Leider kann ich ihn nicht ausmachen, würde dann sofort um die Genehmigung der kostenlosen Nutzung als Avatar bitten.

Sag ich auch immer beim Ladendiebstahl: "Keine Ahnung wer hier Geschäftsführer ist sonst hätte ich natürlich gefragt."
Kann man ja nicht wissen sowas.
Ausserdem klau ich ja nicht gewerblich sondern nur privat.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Weder das Avatar-Foto nach der Name und das Land sind Sampels, hier daher für eine weitergehende Diskussion unerheblich.
Es sind doch schöne Beispiel für Grenzbereiche der Thematik

Die Landbezeichnung oder der Avatarname ist urheber- oder leistungsschutzrechtlich ziemlich irrelevant. Ich denke, man müsste schon einen gravierenden Straftatbestand damit in Verbindung bringen, damit Herr Ende die Verwendung untersagen könnte (zB einen Laden für Kinderpornografie so nennen - ok unschönes Beispiel, aber was gravierenderes ist mir grade nicht eingefallen).

Das Foto ist eine Kopie vom Bild-Werk eines anderen. Grundsätzlich wäre für die Verwendung erstmal die Genehmigung des Fotografen einzuholen. Allerdings: Für einmal veröffentlichte Werke, darf man grundsätzlich annehmen, dass einer Veröffentlichung vom Rechteinhaber zugestimmt ist. Auch hier kann ich mir nur bedingt eine Unterlassungsklage vorstellen, wenn man das Bild in o.g. bedenklichem Rahmen verwendet.

So lange die Verwendung aber in harmlosen Gefilden stattfindet wie hier, und so lange damit keine Gewinnerzielungsabsichten verknüpft sind, beziehungsweise so lange dem Fotografen nicht erkennbar Gewinne vorenthalten werden (zB Fotograf bietet seine Bilder gegen Geld als Avatar-Bildchen an), so lange sind hier auch keine Rechte des Fotografen beschränkt.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ich hoffe ich muss mir wegen meinem Avatar jetzt nicht auch noch dahingehend Gedanken machen..
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Du fragst im Forum zum größten Teil Forumteilnehmer ab, die bisher nichts geleistet haben, was musikalisch in der Öffentlichkeit irgendeine Relevanz hat. Daher kommt sicherlich auch die Einstellung, dass man das Sampeln dann als eine Art von Kompliment sieht. Wenn Depeche Mode oder Human League Teile deiner Musik sampeln würden, wärest du doch stolz. Also einfach die Falschen abgefragt, mit dem Ergebnis, dass nichts dabei rauskommt, was letztendlich Beachtung finden sollte. Eitles Dummgeschwätz - finde dafür keinen freundlicheren Ausdruck, der das entsprechend auf den Punkt bringt.

Aber darum geht es hier doch null. Es geht darum, sich das vorstellen zu können.
Nicht um meine oder deine Musik oder die der Leute aber die Vorstellung davon - damit man einfach klar bekommt, was das hier bedeutet. Den ganzen Eitel-Sermon halte ich daher für kontraproduktiv. Bitte versuche zu verstehen, um was es hier geht.

Nein, es geht um die Leute hier, also trifft man sich auch auf dem Punkt darüber hier. Natürlich ist das nicht repräsentativ aber fürs Forum schon, genau das möchte ich auch wissen. Das sehen sicher viele hier, dass das hier eine Nerdversammlung ist und die frage ich bewusst. So wie wenn ich in Heise was fragen würde. Will ich einfach wissen. Bitte keine Interpretationen, die passen hier wirklich nicht.

Nochmal- ich will nicht wissen was irgendwelche Producer oder Heinz Schenk denkt, sondern wir hier - du - die hier posten - hier halt. Nicht Depeche Mode, Kraftwerk oder oder so. Weil die sind alle nicht hier.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ich denke, man müsste schon einen gravierenden Straftatbestand damit in Verbindung bringen, damit Herr Ende die Verwendung untersagen könnte

Der Mann untersagt gar nix mehr, denn der ist seit 20 Jahren tot. ;-)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Man kann sich mit etwas Phantasie alles vorstellen, aber welche Schlussfolgerung zieht der Leser daraus? Eigentlich sagt es ja nichts zum Thema, sondern eher über den Forumteilnehmer. Und der geht mir (sorry) am Arsch vorbei.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

fanwander schrieb:
Es sind doch schöne Beispiel für Grenzbereiche der Thematik

Die Landbezeichnung oder der Avatarname ist urheber- oder leistungsschutzrechtlich ziemlich irrelevant. Ich denke, man müsste schon einen gravierenden Straftatbestand damit in Verbindung bringen, damit Herr Ende die Verwendung untersagen könnte (zB einen Laden für Kinderpornografie so nennen - ok unschönes Beispiel, aber was gravierenderes ist mir grade nicht eingefallen).

Das Foto ist eine Kopie vom Bild-Werk eines anderen. Grundsätzlich wäre für die Verwendung erstmal die Genehmigung des Fotografen einzuholen. Allerdings: Für einmal veröffentlichte Werke, darf man grundsätzlich annehmen, dass einer Veröffentlichung vom Rechteinhaber zugestimmt ist. Auch hier kann ich mir nur bedingt eine Unterlassungsklage vorstellen, wenn man das Bild in o.g. bedenklichem Rahmen verwendet.

So lange die Verwendung aber in harmlosen Gefilden stattfindet wie hier, und so lange damit keine Gewinnerzielungsabsichten verknüpft sind, beziehungsweise so lange dem Fotografen nicht erkennbar Gewinne vorenthalten werden (zB Fotograf bietet seine Bilder gegen Geld als Avatar-Bildchen an), so lange sind hier auch keine Rechte des Fotografen beschränkt.

Zumindest was die Bildbenutzung angeht sieht die Rechtssprechung wohl anders aus.

Nur mal so...

Wichtiger finde ich hier wie du es ausdrückst "Grenzbereiche". Meiner Meinung nach auch mit "Kirche im Sample Dorf lassen" übersetzbar.


;-)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Florian hatte es doch auf den Punkt gebracht, dass Rechteinhaber vielleicht ihr Produkt nicht in einem bestimmten Zusammenhang verwendet sehen wollen. Das war ja Grundlage des Verfahrens Hütter gegen Pelham, der offensichtlich eine Gesetzesänderung anstrebt. Aber das hatten wir ja schon. Weitere Erkenntnisse in der Sache sind hier nicht zu erwarten.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

mookie schrieb:
Original:


Geklaute Version:


Chill Rob G ging übrigens leer aus und hat kein Geld gesehen.

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Das, was du "Original" nennst, ist nach der "geklauten Version" entstanden. :D
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Nein, Chill Rob G hat seine Version vorher aufgenommen und Snap dann auch erfolglos verklagt, er hatte zuwenig Geld für Anwälte. Ging Helmut Geyer ja auch mal so mit Sony. Oder der Vorfall mit dem norwegischen 8Bit Forum und Dr Dre.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Florian hatte es doch auf den Punkt gebracht, dass Rechteinhaber vielleicht ihr Produkt nicht in einem bestimmten Zusammenhang verwendet sehen wollen.

Wie auch das Beispiel der schwedische Gruppe mit der Textumstellung von "Computerwelt"("Kraftwerk") beweist, was den Düsseldorfern nicht gefiel:

In "Vår Nya Värld" ("Computerwelt") etwa singt eine Computerstimme "Blog, internet, globalisation, piracy copy" und
"MP3 Mobile, ringtone, anorexia, docu soap", in den gesprochenen Strophen kommen die Konzerne IKEA, H&M, Vodafone und Erikson vor."
(aus "laut.de", Februar 2008)

Im Original heißt es ja: "Interpol und Deutsche Bank, FBI und Scotland Yard, Flenburg und das BKA haben unsere Daten da. Nummern, Zahlen, Handel, Leute und später noch - quasi in der in der "Bridge" weiter - Reisen, Zeit, Medizin, Unterhaltung."

Das hätte ich auch nicht gerne. Die visionäre, prophetische Idee des Originals wurde einfach mit Namen aktualisiert. Da machte es sich die Gruppe aus dem Land der Elche zu leicht.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Man kann sich mit etwas Phantasie alles vorstellen, aber welche Schlussfolgerung zieht der Leser daraus? Eigentlich sagt es ja nichts zum Thema, sondern eher über den Forumteilnehmer. Und der geht mir (sorry) am Arsch vorbei.

ja, das interessiert mich ja. Das ist der Unterschied. Ist also geklärt.
Alles klar. Die rechtliche Lage scheint auch geklärt. Alles weitere ist Erweiterung und ich finde es schon einfach interessant wie man sich die Zukunft vorstellt. War daran immer interessiert.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

mookie schrieb:
Nein, Chill Rob G hat seine Version vorher aufgenommen
Eben nicht. :D
Seine Version war der Versuch, sich an den Erfolg von Snap!'s "The Power" dranzuhängen.

Das, was vorher war, waren seine Vocals ... die sind nämlich als Acapella von einem anderen Song vorher erschienen (Let The Words Flow) und wurden dann von Turbo B für "The Power" nachgerappt.

Lustigerweise ist aber die "Musik", also der Beat von "The Power" auch schon gesampled ... von einem Song, der den Beat wiederum von einem anderen, noch viel älteren Song gesampled hat. :lol:

Und noch ein Fun Fact zum Ende: Turbo B hatte vor seinem Durchbruch mit Snap! eine Rap-Crew ... in welcher auch Moses Pelham war. :D
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

mookie schrieb:
Nein, Chill Rob G hat seine Version vorher aufgenommen und Snap dann auch erfolglos verklagt, er hatte zuwenig Geld für Anwälte. Ging Helmut Geyer ja auch mal so mit Sony. Oder der Vorfall mit dem norwegischen 8Bit Forum und Dr Dre.
Sorry, aber wenn ich die vorher zitierten Wikipedia-Einträge richtig interpretiere, dann ist das Quatsch. Der Song "The Power" IST von Snap. Es gibt zwei Versionen davon. Beide von Dir verlinkten Videos spielen den Song von Snap, das erste in der Version vor dem Sampleclearing, das zweite in der Version nach dem Sample-Clearing, bzw mit dem nachgesungenen Rap.

Von Chill Rob G sind "nur" Rap-Zeilen aus dem Song "Let the Words Flow" in dem Snap-Song "The Power" übernommen. Der Text ist ja wohl weiterhin der gleiche. Nur die Aufnahme musste ersetzt werden (schönes Beispiel für Leistungsrechtumgehung).
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Hier haben wir "Dr. Dre" (Das bzw. der Anfangsriff kommt mir bekannt vor):
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Moogulator schrieb:
König Alfons schrieb:
Man kann sich mit etwas Phantasie alles vorstellen, aber welche Schlussfolgerung zieht der Leser daraus? Eigentlich sagt es ja nichts zum Thema, sondern eher über den Forumteilnehmer. Und der geht mir (sorry) am Arsch vorbei.

ja, das interessiert mich ja. Das ist der Unterschied. Ist also geklärt.
Alles klar. Die rechtliche Lage scheint auch geklärt. Alles weitere ist Erweiterung und ich finde es schon einfach interessant wie man sich die Zukunft vorstellt. War daran immer interessiert.

Ich befürchte, dass die Volksverblödung noch weiterhin zunimmt - und zum Teil sind die sozialen Medien nicht ganz unschuldig daran. Das Ergebnis mag ich mir nicht vorstellen. Pessimist oder Realist? Kannst ja mal ne Umfrage starten.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

salz schrieb:
Die Stockfoto-Agenturen schickten schon vor Jahren Listen mit NoGos. Hier eine von 2006

Folgende Gebäude/ Produkte / Logos / Markenzeichen / Kunstwerke etc. sollten in Zukunft AUF KEINEN FALL in Royalty-Free-Bildern erkennbar auftauchen, möglichst auch nicht als sogenanntes Beiwerk!

USA & Weltweit


· Adidas - Logos (Streifen, Schriftzug)
· Barbiepuppen (Name oder Produkte)
· Chevrolet (Logo)
· Chrysler Building in New York City
· CN Tower in Toronto/Kanada
· Coca Cola (Produkte, Warenzeichen, Logos etc.)
· Crayola – (Kreidestifte, Logo & Produkte)
· Disney Figuren und Disneyland
· Emmy und/oder Grammy Award Trophäen
· Empire State Building in New York
· Ferrari (Autos)
· Flatiron Building in New York City
· Guggenheim Museum - New York
· Indy 500 - Autorennen
· Las Vegas - Haupthotels einschließlich NY,NY und MGM-Hotel
· Major League - Sport Aufnahmen USA
· Maserati (Auto)
· MATTEL Produkte – Spielzeug
· Milwaukee Art Museum
· McDonald's !!! Läden und das "goldene M"
· Mustang (Ford - Auto inkl. Logo )
· NIKE - Logos
· NASCAR - Bilder der Autos und der Rennen
· Olympia ( Athleten, Logo etc.)
· Oscar Preisverleihung ( Trophäe)
· PORSCHE (Auto inkl. Logo)
· Rock & Roll - Hall of Fame (Bilder aus dem Inneren)
· Rockefeller Center - alle Gebäude und Skulpturen
· Rolls Royce ( Auto incl. Logo & Emily)
· San Diego - Zoo von San Diego
· Sea World - USA, Florida & Californien
· Sears Tower
· Schwanenboote im "Boston Public Garden" USA
· Thunderbird (Auto inkl. Logo)
· Tupperware Tower USA
· Universal Studios USA

sehr interessant, danke
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
salz schrieb:
Die Stockfoto-Agenturen schickten schon vor Jahren Listen mit NoGos. Hier eine von 2006

Folgende Gebäude/ Produkte / Logos / Markenzeichen / Kunstwerke etc. sollten in Zukunft AUF KEINEN FALL in Royalty-Free-Bildern erkennbar auftauchen, möglichst auch nicht als sogenanntes Beiwerk!

USA & Weltweit


· Adidas - Logos (Streifen, Schriftzug)
·
· Tupperware Tower USA
· Universal Studios USA

sehr interessant, danke

naja, die wichtigsten dinge für deutschland fehlen: IC (ICE u.ä.) und Bahnhöfe auch teilweise....

der streit um die aufnahmen vom schloßpark sanssouci ist auch diesbezüglich interessant gewesen (verwertungsrecht nur für die schoßstiftung, obwohl von öffentlicher hand saniert und bewirtschaftet).

was mich jetzt noch mal interessieren würde: hier wird ja nur der urheberstreit thematisiert, aber da es auch um leistungsschutz geht, müßten doch bezüglich sampling die plattenfirmen in vorderster front stehen um ihre "leistung" zu schützen.? was sagen universal und co dazu?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ich habe als Avatar das Autobahn cover als 15quadratmeter Bild, direkt auf die Wand gemalt in meiner Wohnung, habe dieses abfotografiert und hier als Avatar laufen.

Mache ich mich strafbar? :lol:
 


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