Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Pressemitteilung zum Streit zwischen Pelham und Ralf Hütter (Kraftwerk) vor dem Bundesverfassungsgericht:

Das Internetforum Sequencer.de wurde vor 10 Jahren von dem Synthesizer-Experten, Musiker, Chefredakteur des Synthesizer-Magazins und Autor bei diversen Online-Portalen (Falsche) Namensnennung gelöscht gegründet und bildet mit seinen aktuell 8785 Mitgliedern und rund 300.000 Zugriffen pro Monat die wohl erfolgreichste Plattform für elektronische Musik und deren Instrumenteim deutschsprachigen Raum.
Anlässlich des derzeitigen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht wurde unter den Teilnehmern eine Umfrage gestartet, deren Ergebnis die Einschätzung aktiver Musiker dieses Genres widerspiegelt und somit als Hilfestellung bei der Urteilsfindung durch die Richter dienen kann.
Ergebnis unter viewtopic.php?f=98&t=108195&view=viewpoll
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

feilritz schrieb:
Ich habe als Avatar das Autobahn cover als 15quadratmeter Bild, direkt auf die Wand gemalt in meiner Wohnung, habe dieses abfotografiert und hier als Avatar laufen.

Mache ich mich strafbar? :lol:
nein, private Nutzung ist ja schnurz, so lange es in deinen vier Wänden bleibt.
Aber Kraftwerk, da sie das Bild von der Autobahn geklaut und gewerblich verwendet haben.
Die Rechte müßte das Bundesverkehrsministerium haben.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Zur Unterscheidung: Das Bild ist nicht geklaut, lediglich das Symbol wurde eigenständig gestaltet und verwendet.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ich hab

-Kunst (nunja, nicht immer)
-Freiheit
-kein Recht

angekreuzt...mir fehlt die Option "Verhandlungssache".
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ja, die Umfrage ist Mist, daher gut so..
Ersetze ich mit dem was erarbeitet wurde. Naja, so noch Interesse ist, bisschen totgelaufen vielleicht. ;-)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Zur Unterscheidung: Das Bild ist nicht geklaut, lediglich das Symbol wurde eigenständig gestaltet und verwendet.
das Symbol entspricht aber weitgehend dem offiziellen Verkehrsschild, sogar die Farbe.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Stopp, mein Lieber. Nicht Kraftwerk, sondern der doofe Pelham ist vor das Bundesverfassungsgericht gegangen. Habe ich hier schon mehrmals klar und deutlich geschrieben.

Perlen vor die Säue...
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Fehlender Respekt ist eine Krankheit unserer Gesellschaft

Dieser Fall hält uns auch einen Spiegel vor und reflektiert die Gesellschaft in vielen Bereichen. Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten - und dazu zähle ich Respekt - müssen erst verhandelt werden. Der nachfolgenden Generation fehlt auch zum Teil diese Eigenschaft. Medien nehmen das teilweise auf und erzielen damit hohe Einschaltquoten. Im TV-Bereich ist es oftmals zu beobachten: Menschen werden in fragwürdigen Sendungen vorgeführt, egal ob sie wohl beleibt sind, mit ihren Finanzen nicht zurecht kommen oder lächerlich gemacht werden, wenn sie vermeintlich nicht singen können. Auch wenn es sich in diesem Fall um die Thematik "Sampling", also im Detail um etwas Anderes handelt, geht es doch um das Gleiche: "Respekt" ( hierbei vor dem Urheber).
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Pressemitteilung zum Streit zwischen Pelham und Ralf Hütter (Kraftwerk) vor dem Bundesverfassungsgericht:

Das Internetforum Sequencer.de wurde vor 10 Jahren von dem Synthesizer-Experten, Musiker, Chefredakteur des Synthesizer-Magazins und Autor bei diversen Online-Portalen - gegründet und bildet mit seinen aktuell 8785 Mitgliedern und rund 300.000 Zugriffen pro Monat die wohl erfolgreichste Plattform für elektronische Musik und deren Instrumenteim deutschsprachigen Raum.
Anlässlich des derzeitigen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht wurde unter den Teilnehmern eine Umfrage gestartet, deren Ergebnis die Einschätzung aktiver Musiker dieses Genres widerspiegelt und somit als Hilfestellung bei der Urteilsfindung durch die Richter dienen kann.
Ergebnis unter viewtopic.php?f=98&t=108195&view=viewpoll

Ist das jetzt satirische Kunst oder Amtsanmaßung?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Satire durch Überhöhung von Schwachsinn.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

interessant wäre ja die pressemitteulung von king alonso ob 3sekunden samples von kraftwerk gleich 10 sekunden JMJarre gelten... :lollo:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Respekt hat jeder Urheber verdient.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Was das Urheberrecht betrifft, stimmt das mit Sicherheit. Ist da ja geregelt. Aber Respekt vor jedem Quark ist nicht angebracht.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Was dann aus der Basisquelle entsteht, muss man sich genau anschauen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Die Kunst im Fadenkreuz der Anwälte :blerk:
 
Re: Sampling: gut oder böse?

ZH schrieb:
In diesem speziellen Fall ging es aber glaube ich darum, dass dieser Moses P selbst mal irgendjemanden ziemlich hart angegangen haben muss, der was von seinen Produktionen gesampled hat.

Feedback schrieb:
Interessanterweise ist Moses Pelham selbst Mitbegründer der „DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH“, einer Gesellschaft die durch Aufklären aber eben auch Abmahnen die Rechte der Urheber schützen wollen.

lol na das ist ja die Krönung ^^
Aber dazu muß man auch sagen dass ich den Typ noch nie mochte mit seinem blöden Geschwätz und so :doof: 8)

Übrigens hab mir das Lied grad mal angehört. Ich kann beim besten willen nix aus MaM da drin hören?
Wo genau kommt das Sample vor?

hertzdonut schrieb:
und für alle die es nicht wissen, von wegen hip hop und drum n bass, rhythmen darf man samplen. deswegen haben die amen break - jungs da auch nie einen penny von gesehen, ausser bei einem crowdfunding projekt von diesem jahr.

Nachspielen oder samplen? Kann mir nämlich nicht vorstellen dass das so einfach geht :D Gibts dafür nen Beleg?

Eine Frage die ich auch schon länger im Kopf hab. Was ist wenn ich von einem Synth eine Presetsequenz in einem Lied verarbeite und das wiederrum samplet jemand oder er hat zufällig das gleiche Gerät und nutzt die Sequenz ebenfalls? Was ist dann? Kann man dann auch sagen hey der hat "meine" Sequenz geklaut? :school:

hertzdonut schrieb:
- kraftwerk sehen hier seit jahren eine zusätzliche geldeinnahmequelle.
Sicher? Weil hier steht:
Kraftwerk-Musiker Hütter geht es nicht ums Geld. Er möchte einfach gefragt werden, wenn jemand sein Produkt übernimmt - und zitiert im Gerichtssaal das siebte Gebot: Du sollst nicht stehlen, heißt es dort. "Ich bekomme Anfragen aus den USA von Jay Z oder Fergie von den Black Eyed Peas. Das ist dann gar kein Problem. Chris Martin von Coldplay hat mir einen Brief auf Deutsch geschrieben, ob er Material von uns haben darf“, beschreibt Hütter, wie er sich die Abläufe so vorstellt.

kraut_control schrieb:
Alph4 schrieb:
Wie schon geschrieben es gibt SampleCDs

Und da sollte man dann auch nochmal sehr genau das Kleingedruckte lesen. Bei Überschall dürfen nur einzelne Instrumente verwendet werden, nicht die ganzen Loops. Und auch davon nur eine bestimmte Anzahl pro Track. Für eine Verwendung in Computerspielen etc. müsste nochmal extra verhandelt werden usw...für mich ein Fall von Etikettenschwindel, wenn sowas als "frei verwendbar" beworben wird.

:supi:

mookie schrieb:
Moses P. war schon immer ein Idiot.
100% Zustimmung

ossi-lator schrieb:
dagegen hatte anthony rother trans Europa express, computerwelt usw. nachprogrammiert und gespielt, nichts gesampled - also coverversionen gemacht. dennoch hatten KW ihm die Veröffentlichungen untersagt und die Electrolux sampler mussten damals eingestampft werden. das war ansich etwas unlocker von KW, weil sehr gut gemacht von anthony rother.

Cool. Danke für die Info. Wußte ich gar nicht. Im Gegenteil ich kannte nur die Karl Bartos Remixe von AR.

Moogulator schrieb:
Fonts lassen wir mal weg wie die Sache mit dem Telekom T oder der Farbe "Magenta". Wenn man das einer Firma zusprechen könnte, wäre das wie ein Sprachverbot. Geht nicht.

Ist aber leider so. Die Telekom hat damals meinem ex Arbeitgeber mit dem ebenfalls großen T untersagt das sie ein großes T für ihre Produkte benutzen. Darum wurde dann ein kleines t mit dem eben gewählten Typus ausgewählt. Weiß grade gar nicht mehr ob es da auch ne Klage gab oder ob das so geregelt wurde.

Weiß zufällig jemand was aus diesem Sample und dem Künstler geworden ist?
http://www.whosampled.com/sample/35155/ ... o-Compute/
Gabs da auch ne Klage bzw hatte der das OK?

EDIT:
Ah habs gefunden: http://www.whosampled.com/sample/76596/ ... -on-Metal/
Das was ich gehört hab muss wohl eine neue Version gewesen sein.

EDIT:
Sorry aber nach 10 Seiten hat ich kein Bock mehr weiter zu lesen weil da auch viel Schmuh stand der gar nich rein gehört.

Meine Meinung dazu ist: Sampling ist immer ok wenn man den Urherber vorher um Erlaubnis gebeten hat, sollte das kommerziell Verwendung finden. Was man privat damit macht ist Bumsegal.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

ganz schweres thema: auf der einen seite würde es mich stören, wenn jemand ungefragt meine musik in seiner einbaut ohne mich zu fragen, andererseits ist sampling und remixing enorm wichtig.

man müsste sich da auf sowas einigen, dass man das darf, wenn das original angegeben wird. heutzutage bei mp3 und streaming ist das natürlich schwierig, früher hätte man das ins inlay schreiben können.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Spannend.

Ich hoffe ja, dass die Damen und Herren auch diesmal wieder Weisheit walten lassen und am Ende ungefähr folgendes verkünden:

»Komm mal runter von deinem hohen Ross, prätentiöser Pelham! Seit Jahren versuchst du aller Welt weis zu machen, dass was du machst, Kunst sei. Kleiner Tip: durchs penetrante Wiederholen wirds nicht wahrer [eingespielter ›Zonk‹-Sound aus dem Off]. Du bist nicht Duchamp, Twombly, Kiefer, Rauch, und wie sie alle heißen. Nicht jeder Knopfdruck auf der MPC ist gleich eine ›künstlerische‹ Auseinandersetzung mit dem kulturellen Erbe des Abendlandes oder ein intertextueller Sprechakt im Universum der Zitate. Adorno hätte dir dein Plädoyer um die Ohren gehauen. Was du machst, ist zehntausendfache warenförmige Serienfertigung von kulturindustriellen Massenprodukten. Klar, groovt und alles -- ›Schwester, Schwester...‹ wird noch Generationen ein Ohrwurm bleiben, ›du bist'n Babe, ich will dein Badewasser saufen‹, beste punchline. Aber Kunst? Das überlass mal den Experten!«

Und:

»Mach dich mal locker, humorloser Hütter! Du stehst hier ja wie das fleischgewordene Klischee des spaßbefreiten deutschen Ingenieurs, führst dich auf, als hätte jemand deine Modelleisenbahn beleidigt. Uns hat ja schon stutzig gemacht, wie bereitwillig du dich überhaupt mit diesem Pelham auf eine Stufe begeben hast. Aber was wir echt heftig finden: du hast mit deiner crew mal eben Musikgeschichte geschrieben, das moderne Musizieren überhaupt im Handstreich auf den Kopf gestellt. Kaum war euer sound in der Welt, war nichts mehr wie es war, und völlig zurecht hast du bestimmt nicht allzu schlecht dran verdient. Jetzt belatscherst du uns und den Steuerzahler mit einem 40 Jahre alten Schnipsel, den vor 20 Jahren jemand aus deiner Musik ›geklaut‹ haben soll? Das Urheberrecht in allen Ehren, aber wer so ein Held ist wie du, sollte eigentlich die Souveränität haben, mal anzuerkennen, dass die ›jungen‹ Leute von heute -- oder ist der Pelham nicht vielleicht auch eher schon Kategorie alter Sack? -- ihre Mucke halt eben so machen. Klar, der hätte dich vorher anrufen können, das mit der Kohle klären, aber ganz ehrlich: hast du nichts besseres zu tun? Musik machen zum Beispiel? Post-Dubstep zum Beispiel, soll ja jetzt das ganz große Ding sein.«
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Also ich kann zwar Kraftwerk verstehen, dass sie von Moses Pelhams übernahme
ihrer Sequenz nicht begeistert sind - aber die Aufregung finde ich übertrieben.

Okay, manchmal nervt mich die Sampelei auch. Z.B. wenn "Every Breath you take"
fast nur noch in der jämmerlichen Hip-Hop-Adaption zu hören ist. :selfhammer:

Aber wird das Original dadurch schlechter? Sind die Verkaufszahlen von Kraftwerk
und Sting dadurch gesunken? Oder bestand irgendwann ernsthaft die Gefahr, dass
die Sampling-Produzenten als gleichwertige Konkurrenz betrachtet werden könnten?

Wie gesagt, ein bisschen kann ich Kraftwerk schon verstehen. Aber manchmal
hilft einfach etwas Gelassenheit. Gerade wenn man eine Legende ist, sollte man
es nicht nötig haben, das ausgerechnet vor Gericht zu verteidigen. Das
wirkt eher uncool :doof:
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

NickLimegrove schrieb:
Spannend.

Ich hoffe ja, dass die Damen und Herren auch diesmal wieder Weisheit walten lassen und am Ende ungefähr folgendes verkünden:

»Komm mal runter von deinem hohen Ross, prätentiöser Pelham! Seit Jahren versuchst du aller Welt weis zu machen, dass was du machst, Kunst sei. Kleiner Tip: durchs penetrante Wiederholen wirds nicht wahrer [eingespielter ›Zonk‹-Sound aus dem Off]. Du bist nicht Duchamp, Twombly, Kiefer, Rauch, und wie sie alle heißen. Nicht jeder Knopfdruck auf der MPC ist gleich eine ›künstlerische‹ Auseinandersetzung mit dem kulturellen Erbe des Abendlandes oder ein intertextueller Sprechakt im Universum der Zitate. Adorno hätte dir dein Plädoyer um die Ohren gehauen. Was du machst, ist zehntausendfache warenförmige Serienfertigung von kulturindustriellen Massenprodukten. Klar, groovt und alles -- ›Schwester, Schwester...‹ wird noch Generationen ein Ohrwurm bleiben, ›du bist'n Babe, ich will dein Badewasser saufen‹, beste punchline. Aber Kunst? Das überlass mal den Experten!«

Und:

»Mach dich mal locker, humorloser Hütter! Du stehst hier ja wie das fleischgewordene Klischee des spaßbefreiten deutschen Ingenieurs, führst dich auf, als hätte jemand deine Modelleisenbahn beleidigt. Uns hat ja schon stutzig gemacht, wie bereitwillig du dich überhaupt mit diesem Pelham auf eine Stufe begeben hast. Aber was wir echt heftig finden: du hast mit deiner crew mal eben Musikgeschichte geschrieben, das moderne Musizieren überhaupt im Handstreich auf den Kopf gestellt. Kaum war euer sound in der Welt, war nichts mehr wie es war, und völlig zurecht hast du bestimmt nicht allzu schlecht dran verdient. Jetzt belatscherst du uns und den Steuerzahler mit einem 40 Jahre alten Schnipsel, den vor 20 Jahren jemand aus deiner Musik ›geklaut‹ haben soll? Das Urheberrecht in allen Ehren, aber wer so ein Held ist wie du, sollte eigentlich die Souveränität haben, mal anzuerkennen, dass die ›jungen‹ Leute von heute -- oder ist der Pelham nicht vielleicht auch eher schon Kategorie alter Sack? -- ihre Mucke halt eben so machen. Klar, der hätte dich vorher anrufen können, das mit der Kohle klären, aber ganz ehrlich: hast du nichts besseres zu tun? Musik machen zum Beispiel? Post-Dubstep zum Beispiel, soll ja jetzt das ganz große Ding sein.«

:supi:
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

»Im Namen des Volkes:
Hier, Herr Pelham, ein zehn-Euro-Gutschein für Amazon«.
Und für Sie, Herr Hütter, zum Trost diese Sample-CD. Ultimate Beats&Breaks for Magix Music Maker.«
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Es geht eionfach darum, dass Pelham auf Grundlage einer Kraftwerk Komposition Geld macht, und das auch noch ungefragt. Für mich ist das ein klarer Fall von Diebstahl. Und die Begründung, dass Hiphop ohne diese Art der Verwertung nicht möglich sei, ist völliger Schwachsinn. Denn hätte er Sampleclearing vorher gemacht, dann würde sich diese Problematik gar nicht stellen. Kraftwerk hätten vermutlich die Einwilligung nicht gegeben und
er hätte sich eine Alternative überlegen müssen, womöglich auf basis einer eigenen Einspielung, was meiner Meinung nach der richtigere Weg gewesen wäre. Aber das eigene Unvermögen im Sinne der Kunst zu stellen
ist schon wieder extrem Großmäulig und unverschämt. Ich hoffe, dass Kraftwerk Recht bekommen.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Pelham hätte Kraftwerk ja mal fragen können.
Es scheint mir auch äußerst unglaubwürdig, das er so garnicht wußte von wem dieser Schnipsel abgesampelt wurde.

Zumindest hätte er einen Verweis auf die Quelle geben können und Kraftwerk bei der Gema als Mitkomponisten an den Gewinnen beteiligen können, das wäre dann wenigstens fair gewesen.
Aber jetzt einen auf doof machen und künstlerische Freiheit -nee. Er wäre doch sowieso der erste, der klagen würde, wenn jemand anderes ungefragt einen Teil aus dem Gesang seiner Songs klauen würde.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Bernie schrieb:
Es scheint mir auch äußerst unglaubwürdig, das er so garnicht wußte von wem dieser Schnipsel abgesampelt wurde.

Ja, sicher. Und ich bin der Kaiser von China.
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Ist das dann so ne Art Grundsatzurteil oder gehts hier nur um den ganz konkreten Fall Hütter vs. Pelham ?
 
Re: Verfassungsgericht urteilt über Tonfetzen von Kraftwerk

Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz.

Entweder hatte der Tomaten auf den Ohren, oder er hatte Schiss sonst von Pelham die Nase gebrochen zu kriegen.

@606: In dem Artikel steht, dass der Fall neu verhandelt werden muss. Es wird immer weitergeh'n... :selfhammer:
 


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