Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

salz schrieb:
fanwander schrieb:
Das jeweils lokale Urheberrecht gilt für jeden Urheber der Welt. Als Deutscher kannst Du also in Japan Tantiemen für eine dortige Verwertung Deines in Deutschland veröffentlichten Werkes einfordern. Die Frage ist, wie erhältst Du Kenntnis davon, und wie würdest Du das durchsetzen (kannst Du japanisch?).
Es war genau umgekehrt: ich hatte mich bei div. Filmen bedient (Dialogfetzen). Einiges erschien sogar bei einem japanischen Netlabel (k.A ob wegen der Samples).
Nun waren die Filme Underground (selbst in Japan) und meine Tracks sowieso. Mich würde interessieren, was passiert wenn sich ein international bekannter Musiker/Produzent an einem berühmten asiatischen Film wie z.B. Hero (China) bedient.
Ich habe das beispiel absichtlich umgedreht beschrieben. Ich hätte vielleicht zwei komplett andere Länder nehmen sollen, um darzulegen, dass das Prinzip weltweit gleich ist.

Es gilt natürlich genauso umgekehrt: Der japanische Filmmusikverlag hat ggf hier in D einen Subverlag (das ist wie'ne Handelsvertretung). Dieser Subverlag kümmert sich um die Rechteverwertung in Deutschland. Wenn der Subverlag Dir auf die Schliche kommt, dann schickt er Dir eine Rechnung, und wenn Du dann gezahlt hast, dann gehen davon x% an den japanischen Verlag (und über diesen wieder ein Teil an den Filmkomponisten) und 100-x% bleiben beim deutschen Subverlag.

Im Prinzip gilt das deutsche Urheber recht auch für den japanischen Komponisten. Dessen Problem ist nur, dass er es kaum durchsetzen kann ohne Hilfe vor Ort. Und diese Hilfe ist der Subverleger.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Bernie schrieb:
chain schrieb:
Mutmaßung: Patentrecht giilt eben auch nicht Weltweit :dunno:
Du kannst alles beim Patentamt auch europaweit oder weltweit schützen lassen, ist nur eine Frage der Gebühren.


Warum wäre ich mir bei Weltweit nicht sicher :denk:

So Israel die sind da frei, meine ich zu wissen. Gibt bestimmt noch mehr ;-)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

fanwander schrieb:
Im Prinzip gilt das deutsche Urheber recht auch für den japanischen Komponisten. Dessen Problem ist nur, dass er es kaum durchsetzen kann ohne Hilfe vor Ort. Und diese Hilfe ist der Subverleger.
Mir stellt sich die Frage, ob man das anderswo überhaupt so eng sieht. In China hat man einen ganz anderen Bezug zum Urheberrecht. Kopieren gilt eher als Kompliment, denn als Verbrechen (siehe auch Produktpiraterie).

Es gibt ein PC-Game namens S.T.A.L.K.E.R., das ist in der Gamerszene absoluter Kult. Es gibt zahlreiche Maps und Erweiterungen von Fans. Irgendjemand machte sich die Mühe, ein kleines Utility zu entwickeln, mit dem man alle Einzelsounds aus der DVD extrahieren kann. Es sind rund 10.000 Files, sauber verteilt auf Ordner, nach Geräuschen, Dialogen, ect.. So hat man die Dialoge (meist in russischer Sprache) sauber ohne die ganzen Backgroundgeräusche. Die Samples tauchen oft in irgendwelchen Elektro-Nummern auf. OK, die ukrainische Spieleschmiede ist mittlerweile pleite, aber mir ist kein Fall bekannt, dass die jemals jemanden verklagt hätten.

Es gibt sogar 'ne Meme: чики-брики (Shiki Briki)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

salz schrieb:
Mir stellt sich die Frage, ob man das anderswo überhaupt so eng sieht. In China hat man einen ganz anderen Bezug zum Urheberrecht. Kopieren gilt eher als Kompliment, denn als Verbrechen (siehe auch Produktpiraterie).
Ich bezweifle offengestanden stark, ob eine moderne chinesische Plattenfirma der gleichen Meinung ist, wie die Berater des Kaisers Guangxu in Sachen kulturmoralistische Aspekte zu Zeiten der Quing Dynastie.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ich hoffe dass es jetzt klappt, konnte meinen Post nicht mehr ändern
mookie schrieb:
Original:


Geklaute Version:


Chill Rob G ging übrigens leer aus und hat kein Geld gesehen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

fanwander schrieb:
Ich bezweifle offengestanden stark, ob eine moderne chinesische Plattenfirma der gleichen Meinung ist, wie die Berater des Kaisers Guangxu in Sachen kulturmoralistische Aspekte zu Zeiten der Quing Dynastie.
Du hast recht! Gerade mal gekuckt: es gibt bei YouTube zahlreiche aktuelle chinesische Popsongs, die wegen GEMA gesperrt sind. Aphasia von Tanya Chua z.B.

Was Kopierkultur angeht: Shanzhai löpt auch ohne Kaiser.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

salz schrieb:
fanwander schrieb:
Im Prinzip gilt das deutsche Urheber recht auch für den japanischen Komponisten. Dessen Problem ist nur, dass er es kaum durchsetzen kann ohne Hilfe vor Ort. Und diese Hilfe ist der Subverleger.
Mir stellt sich die Frage, ob man das anderswo überhaupt so eng sieht. In China hat man einen ganz anderen Bezug zum Urheberrecht. Kopieren gilt eher als Kompliment, denn als Verbrechen (siehe auch Produktpiraterie).

Es gibt ein PC-Game namens S.T.A.L.K.E.R., das ist in der Gamerszene absoluter Kult. Es gibt zahlreiche Maps und Erweiterungen von Fans. Irgendjemand machte sich die Mühe, ein kleines Utility zu entwickeln, mit dem man alle Einzelsounds aus der DVD extrahieren kann. Es sind rund 10.000 Files, sauber verteilt auf Ordner, nach Geräuschen, Dialogen, ect.. So hat man die Dialoge (meist in russischer Sprache) sauber ohne die ganzen Backgroundgeräusche. Die Samples tauchen oft in irgendwelchen Elektro-Nummern auf. OK, die ukrainische Spieleschmiede ist mittlerweile pleite, aber mir ist kein Fall bekannt, dass die jemals jemanden verklagt hätten.

Es gibt sogar 'ne Meme: чики-брики (Shiki Briki)

Genau das interessiert mich auch. Weil genau aus so einer Extrahierten Sache, nur anderes Spiel hab ich auch mal paar Fetzen genommen. Und gerade wenn so ne Firma noch Pleite ist wird es ( finde ich ) schwierig überhaupt anzufragen.
Oder wie sieht es bei den ganzen Lets Plays aus von denen es milionen gibt und manche davon sogar gut Geld verdienen ?. Wie steht es da mit den rechten ?
Ja und wenn ich von so einem berümten Lets Play was raussample bei wem lagen dann die Rechte ?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

mookie schrieb:
Ich hoffe dass es jetzt klappt, konnte meinen Post nicht mehr ändern

Chill Rob G ging übrigens leer aus und hat kein Geld gesehen.
[/quote]
Ich verstehe dann nur die Wikipedia-Artikel nicht
https://de.wikipedia.org/wiki/The_Power
bzw
https://en.wikipedia.org/wiki/Chill_Rob_G
Die besagen, dass da Samples aus "Let the Words Flow" drin wären.

Der Song "The Power" von Snap existiere in zwei Versionen, eine mit den "geklauten" Samples und eine mit von Turbo B. nachgesungenen Versionen.
Dein Erstes Video dürfte also die Version mit dem Chill_Rob_G Sample sein, und das zweite die mit dem Turbo B.-Rap.

Das Original von dem geklaut wurde ist also im Prinzip das da:

(Ich höre da den geklauten Take nicht raus - ist aber auch nicht so meine Musik)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

blumenhofen schrieb:
Oder wie sieht es bei den ganzen Lets Plays aus von denen es milionen gibt und manche davon sogar gut Geld verdienen ?. Wie steht es da mit den rechten ?
Ja und wenn ich von so einem berümten Lets Play was raussample bei wem lagen dann die Rechte ?
Bei den Lets Plays gab es durchaus schon Ärger. Einige Spieleschmieden sehen das als kostenlose Werbung, andere - wie Nintendo - lassen die Anwälte los.
Ich glaube nicht, dass es einen Unterschied macht, ob du einen Sound aus dem Spiel direkt oder aus einem Lets Play ziehst.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

@fanwander
Ja, das erste was ich gepostet hatte ist ja auch das Original von Chill Rob G.
Snap hat das 1:1 übernommen und dann mit Turbo B als Rapper nachrappen lassen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

salz schrieb:
Moogulator schrieb:
[ ] ist ok, wenn es nur ein Einzelklang ist <-- damit abgefrühstückt?
Nee, doo!
Ich mach ja vorwiegend Samples. Einige Singleshots haben mehr Aufwand aufm Buckel als manche Pads. Soll ich die Singleshots nun verschenken und für die Pads Geld nehmen?

Mir fällt dazu keine zufriedenstellende Antwort ein. Zumal ich gar nicht einordnen kann, was ein Einzelsound ist. One Note, egal wie lang? Nur ein Instrument? Das Thema Presets hatten wir an anderer Stelle schon. Wenn ich an einem Preset etwas rumfummele, ist das dann 'ne Eigenkreation. Reicht die Schöpfunghöhe, um den daraus entstehenden Klang als Einzelsound™ zu verkaufen?

Ja, das ist genau das Problem - Bei Drums im Gegensatz zu einem Beat geht das noch leicht, hier bei Metall auf Metall wäre das EIN Schlag aus dem Groove, der dan "erlaubt" wäre. Nicht aber der Loop.
Bei Field Recording und so ist das schon wieder schwerer. Das ist richtig. Aber hier in dem Falle wäre es schon konkreter.

Ich glaube die offizielle Regel ist schlicht dieselbe wie für längere Teile. Aber mich würde interessieren, ob das Empfinden da auch gleich ist.
Und als Beispiel würde ich nennen ein Sample von einem Metallschlag
bzw aber auch irgendeinen Sound zu nehmen, aber nur einen, ..

schwer wirds bei irgendwelchen Flächen und langen Drones und allem was man so nennen könnte.


So wie ich das hier aber sehe, sind viele mehr auf der Seite, dass Sachen deutlich liberaler zu handhaben sind, ich vermute einzelne Sounds würde man hier deutlich eher "freigeben" wollen und die meisten denken vermutlich auch bei Passagen so, je trivialer desto eher, wobei das eh nicht zu quantifizieren ist. Ich gehe davon aus, dass diese Regel auch für die Musik der votierenden gilt. Natürlich!!
My Sound-Fetzen is your Fetzen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Moogulator schrieb:
je trivialer desto eher, wobei das eh nicht zu quantifizieren ist
Der olle Spruch, "Die Dosis macht das Gift", trifft es wohl.

Zünde mal ein Streichholz an und recorde den "ZISCH". 1a HiHat. Etwas runtergepitched und schon haste 'ne Snare. Geräusche sind nunmal da. Werden sie wertvoller, weil man sie in einer gewissen Folge abspielt?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Moogulator schrieb:
... schwer wirds bei irgendwelchen Flächen und langen Drones und allem was man so nennen könnte.
Ja, bei so langen Sachen sehe ich dann auch ein Problem. Aber man kann die Leute ja ansprechen diesbezüglich. Man ist ja nicht gezwungen nicht zu fragen. Denke das sollte man dann auch tun, mehr als ein nein wird da schlimmsten Falls ja nicht rüberkommen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Na, da geht es um die Idee. Und das ist dann auch etwas, was sämtliche Spätgeborene durch Geburtszeitpunkt irgendwie benachteiligt. Deshalb regen sich viele sicher auch über diese Urvater-Sachen auf. Das schwingt bei Kraftwerk oder Fraktus bis hin zu HGichT immer mit, wer hat's erfunden? Den Prengelbeat, das Frettchengesicht? Den Schlumpfgroove? Techno. Das ist aber eigentlich nur so Geschichtszeug und wird oft eben einfach dem zustehen, der es bleibend genug gemacht hat.

Und manchmal ist halt ein Schweineschädel mit Kontaktmicro auch interessanter als eine alte echte Snare. Also das war so in den 70ern. Heute ist das eher normal und ansonsten klebt man sich Fleisch aufs Keyboacht - sieht halt more Psycho aus.

Lange Sachen: Nunja, Beatkram - das ist immer einfacher. Aber wenn das eben doch pro Sound ist im Gefühl der Leute, dann ist es ja als würde ein Rhythmusklang weniger schwer wiegen als ein anderer Sound. ZB ein Gähnen. Wer weiss, ob das nicht mal der Renner bei Krankbient wird oder im Sleepcore-Bereich?

Wie dem auch sei - Sounds und Stücke werden wohl schon als freies Gut bevorzugt. viewtopic.php?f=98&t=108399
Ich find ja mal Credits schon nett. Das wäre ein nettes Referenzspiel. Glaube übrigens, dass viele gar nicht wissen wo sie was her haben. Ich gebe zu, dass mir das auch passieren könnte. Allerdings eher nicht so sehr von anderen Musikern. Das wüsste ich dann schon sehr genau. War mir immer bisschen zu heiß und mit Ehre und so.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Moogulator schrieb:
...EIN Schlag aus dem Groove, der dan "erlaubt" wäre. Nicht aber der Loop...
Grundsätzlich würde ich auch zwischen EINzelschlag/Kurzsample und Loop unterscheiden. Wobei Loop für mich eher
Teil der Komposition als Sample ist.
Aber: Es gibt selbst bei den kurzen Samples Klänge mit Charakter, bei denen man sofort weiß "Der Sound
ist von Gruppe/Künstler X".
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Zotterl schrieb:
Moogulator schrieb:
...EIN Schlag aus dem Groove, der dan "erlaubt" wäre. Nicht aber der Loop...
Grundsätzlich würde ich auch zwischen EINzelschlag/Kurzsample und Loop unterscheiden. Wobei Loop für mich eher
Teil der Komposition als Sample ist.
Aber: Es gibt selbst bei den kurzen Samples Klänge mit Charakter, bei denen man sofort weiß "Der Sound
ist von Gruppe/Künstler X".


Merke: Manche Dinge: Effekte + EQ + Comp + Mischpulte u.ä. konnten sich eben zu besagter Zeit, nur reiche Leisten.

Ist heute zwar nicht mehr so schlimm, in Zeiten von VST und Botique, aber manches lässt sich eben auch nicht mehr so leicht nachmachen = TB303 :mrgreen:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Zotterl schrieb:
Moogulator schrieb:
...EIN Schlag aus dem Groove, der dan "erlaubt" wäre. Nicht aber der Loop...
Grundsätzlich würde ich auch zwischen EINzelschlag/Kurzsample und Loop unterscheiden.
Ja, aber nur in der Hinsicht, wegen welcher Rechtsverletzung Du im schlimmsten Fall verklagt wirst. Beim Einzelschlag nur wegen Leistungsschutzrecht, beim Loop ggf wegen Urheberrecht und(!) Leistungsschutzrecht.

Ansonsten ist das egal. Sobald mit der Leistung eines anderen ein Verdienst erzielt wird, der nicht auf eigener Leistung beruht, muss man den Verdienst teilen. Ob die Leistung dann im konkreten Fall nun in der Komposition, oder in der Aufnahmekunst liegt, ist dann erst die zweite Frage.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Moogulator schrieb:
So wie ich das hier aber sehe, sind viele mehr auf der Seite, dass Sachen deutlich liberaler zu handhaben sind, ...
Ja und - was folgert daraus und welche Konsequenzen ergeben sich? Ich habe den Eindruck, dass du dein Forum und einige Forumteilnehmer sich einfach zu wichtig nehmen, denn was hier von dir und denen geschrieben wurde, hat keine Relevanz. Ich kann mir auch die Haare nach vorne kämmen und "yeah" schreien, bin aber dann noch lange nicht John Lennon. Sag mal Bescheid, wenn Depeche Mode oder Human League bei dir angerufen und um Mithilfe beim neuen Album angefragt haben. Fremdschämen ist mir in diesem Fall zu anstrengend.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Wie ist das eigentlich mit avataren bzw usernamen und Urheberrecht ?

Für Augsburger Puppenkiste muss man sich allerdings nicht schämen.


Und all die verlinkten youtube videos mit Erinnerungen an früher....
hmm, musste man da jetzt nicht vielleicht das eine oder andere abklären ?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Moogulator schrieb:
So wie ich das hier aber sehe, sind viele mehr auf der Seite, dass Sachen deutlich liberaler zu handhaben sind, ...
Ja und - was folgert daraus und welche Konsequenzen ergeben sich? Ich habe den Eindruck, dass du dein Forum und einige Forumteilnehmer sich einfach zu wichtig nehmen, denn was hier von dir und denen geschrieben wurde, hat keine Relevanz. Ich kann mir auch die Haare nach vorne kämmen und "yeah" schreien, bin aber dann noch lange nicht John Lennon. Sag mal Bescheid, wenn Depeche Mode oder Human League bei dir angerufen und um Mithilfe beim neuen Album angefragt haben. Fremdschämen ist mir in diesem Fall zu anstrengend.

Es geht darum, dass sich die Leute mit ihrer Musik das vorstellen sollten, dass bei ihren diese Dinge passieren, um die Perspektive zu drehen. Darum geht es und mit wichtig hat das weniger zu tun als mit dem zu erfahren, wie man das hier halt sieht. Sorry, du bist vollkommen an der falschen Stelle. Manchmal hilft genaues zuhören auch.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Du fragst im Forum zum größten Teil Forumteilnehmer ab, die bisher nichts geleistet haben, was musikalisch in der Öffentlichkeit irgendeine Relevanz hat. Daher kommt sicherlich auch die Einstellung, dass man das Sampeln dann als eine Art von Kompliment sieht. Wenn Depeche Mode oder Human League Teile deiner Musik sampeln würden, wärest du doch stolz. Also einfach die Falschen abgefragt, mit dem Ergebnis, dass nichts dabei rauskommt, was letztendlich Beachtung finden sollte. Eitles Dummgeschwätz - finde dafür keinen freundlicheren Ausdruck, der das entsprechend auf den Punkt bringt.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Dennoch die Frage:

Ist dein avatar bzw username und Verwendung des Begriffs "Lummerland" mit den Rechteinhabern der "Augsburger Puppenkiste" abgeklärt?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Wieso Augsburger Puppenkiste? Und haben Avatar und Name/Ort irgendetwas mit Sampling zu tun?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ich geh mal davon aus, dass beide Fragen nicht ernst gemeint sind.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

@ V au

Meiner ist aus einem alten Film. Wer ihn errät darf stolz auf sich sein.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Wer hält denn die Rechte für das Photo, und was bezahlst Du da - pro Seitenaufruf oder pauschal?

Bei der Nutzung als Avatar handelt es sich sicher nicht um ein neues eigenständiges Kunstwerk?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Altered States schrieb:
Meiner ist aus einem alten Film. Wer ihn errät darf stolz auf sich sein.. :D
Wo se den Macker auf Droge in den Tank sperren?

Optiks ohne Ende - und gar nich übel für so 'nen ollen Streifen. Könnte man für Visuals klauen, um mal beim Thema zu bleiben.
 


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