Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)
salz schrieb:
Moogulator schrieb:
Nein, die Antworten müssen lauten:
[ ] ist immer ok, unabhängig von der Klärung evtl. vorhandener Rechte
[ ] ist ok, wenn dabei die Rechte geklärt werden
[ ] ist ok, wenn dabei die Samples so stark verfremdet sind, dass der Urheber sie nicht erkennt**
[ ] ist nie ok, unabhängig von Rechten bzw. deren Klärung
Die Länge hast du vergessen. Es ist ein Unterschied, ob du eine Sekunde kopierst, oder den halben Song/Track.
Verfremden? Nuja, erinnern wir uns an Warda vs. Timberland. Der hat das Theme aus dem Song nicht als Sample rausgekopiert, sondern "nachgespielt". Im arabischen Raum wird das jeder sofort gemerkt haben, weil Warda dort jeder zwischen 8 und 80 kennt. In den USA und Restwest kennt sie niemand, daher hielt es Timbaland auch nicht für nötig, Credits zu geben.
Zum Vergleichen:
[]tKpHdhFxICg[/youtube]
[]xOhRj-3jFFI[/youtube]
Ja, ich würde das Teilen in 1-Shot Samples / Einzelschläge - also wirklich SOUNDS und Melodien, Beats, Phrasen.
Das hatte ich mal angedeutet.
Für mich IST das ein Unterschied.
Aber - auch da würde ich gern wissen ob das für die Leute einen Unterschied macht und worin der besteht.
Bei mir wurden oft Sounds genommen, nicht unbedingt Phrasen. Man könnte sagen - cool, jemandem gefällt das so sehr, dass man das halt auch mal nutzen wollte.
[ ] ist ok, wenn es nur ein Einzelklang ist <-- damit abgefrühstückt?
_____
GEDANKEN DAZU:
Und - es ist musikalisch unschwierig.
Aber - je nach Haltung ist der Sound auch ein Bestandteil. Und genau das würde ich sogar gern wissen, wie da genau die Haltung ist oder ob das so bleibt wie hier beschrieben wenn es sich nur um EINEN Schlag aus zB Metall auf Metall handelte.
Hierzulande denkt man da womöglich weniger an Schutz wenn es "nur Geräusche" sind. Aber das ist auch ein bisschen historisch-ignorant - so habe ich das immer empfunden.
Wie auch immer - ist ein Sound schon ein Problem oder ist es nur eins, wenn es musikalisch verbunden wurde? Und - natürlich ist auch ein Patch oder ein Sound durchaus schon "was Eigenes".
Wie würde das vor Gericht laufen, wenn es nur ein Sound wäre? zB ein "aaaah" aus Electric Café?
Bzw. irgendein Drumsound oder so?
Kein Beat, aber natürlich wurde damit ein neues Beat gebaut oder sowas was auch Electro-Style ..
Man könnte da auch ins Detail gehen und sagen - ok, wenn ich Sinuswellen spielen würde, könnte man das auch schon als Komposition werten und gerade bei Electronischem ist das ja nun auch ein Bestandteil.
Daher - was haltet ihr davon? Würde es auf jeden Fall unterscheiden wollen ob es Phrase oder Einzelklang ist.
Aber - das bedeutet deFakto - Sounds wären nicht Schützenswert und offiziell von jedem nutzbar oder anders?
Ich schätze es wird genau so laufen wie bei Teilen von Melodien oder Beats - man sollte fragen.
Nach unserem Recht. Oder nicht?