Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

DerGanner schrieb:
Jörg schrieb:

Eigentlich schon. Ist nämlich ein tolles Beispiel dafür, wie sich gedrucktes und feststehendes Recht einer guten Argumentation beugen kann. Dies ist ja das Interessante an Pelhams Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, denn dessen Urteil hat das Zeug dazu, das Urheberrecht auf den Kopf zu stellen und den Gesetzgeber zur Nachbesserung zu verdonnern. Man darf nicht vergessen, dass Kunstfreiheit tatsächlich ein Grundrecht ist. Möglicherweise werden wir das Ende des Urheberrechts erleben, wie wir es kennen.

eben nicht. s.o. grad im fotobereich ist es umgedreht, daß die neusten urteile gegen die kunstfreiheit sind und eher die persönlichkeitsrechte stärken! (streetfotografie z.b., hausrecht, Drohnengeschichten etc.)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Altered States schrieb:
Andy Müller-Maguhn sagte mal sinngemäß (kriege das nicht mehr genau zusammen) : "Da wird nichts gestohlen, im Gegenteil, da vermehrt sich was.". Bezog sich aber auf das kopieren von Software. Passt aber auch, wie ich finde, zu Samples. Habe diesbezüglich zwar eine gegenteilige Sicht, aber irgendwie hat er auch recht.

Das lässt sich super mit der Playstation 1 erklären: Wenn man in diese keinen MOD-Chip verbauen hätte können und damit die CD's kopieren, dann wäre diese niemals so erfolgreich geworden.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

maffyn schrieb:
bezüglich des geldes, ist obiger satz für mich ein grund, warum man ein grundeinkommen haben sollte, oder eben kulturschaffende (oder geistarbeiter) nicht nur nach verkauf entlohnen sollte (also nur freier markt), sondern nach arbeitszeit .(angestelltenverhältnis). leider spricht die gegenwärtige freelancerunkultur eine andere sprache. und unter diesen umständen, geht für mich schutz des geistigen eigentums vor kunstfreiheit.


Mir fehlt das der Praktikant oder der wuffi oder wie die geilen freiwilligen Helfer heute heißen, die die Wirtschaft stützen.

Thema: "Wissen sie, ich mache Ehrenamtlich einen auf Betreuer. Ich bekomme nichts, kümmere mich um Menschen die eine geistige Höhe nicht so drauf haben und im Endeffekt habe ich ein 80h Woche dadurch"

Ja wo leben wir denn. :floet:

nur mal so
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

resurgam schrieb:
Würdet ihr auch für jeden Gegenstand auf euren Photos Lizenzen einholen?
Na?


Das regelt dann wieder der Datenschutz :mrgreen:

Mach mal in einer Kita Bilder ungefragt ;-)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

maffyn schrieb:
ich ergänze: auch im fotobereich werden ZUNEHMEND persönlichkeitsrechte VOR öffentlichkeit bewertet.. das wurmt die fotografen. auch dort stehen kunstformen wie streetfotografie o.ä. vor dem aus! ein bekannter jazzfotograf mußte auch ein cd-cover einstampfen, weil eine frau sich auf dem cover innerhalb einer strassenszene erkannt hat und klagte.

also auch hier kann man nicht damit kommen, daß streetfotografie ja kunst sei und deshalb frei.

:lollo: das rote hab ich ja noch nie gelesen.

Frag doch mal Google Street View, wie das mit den Rechten ist :sowhat:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Jörg schrieb:
DerGanner schrieb:
Eigentlich schon. Ist nämlich ein tolles Beispiel dafür, wie sich gedrucktes und feststehendes Recht einer guten Argumentation beugen kann.

Nein, das ist gar kein Beispiel, denn deine nachträglich reineditierte Begründung ist mMn alles andere als stichhaltig. Wenn es danach ginge müssten auch PKW meistens deutlich langsamer fahren als sie es tun.

Genau das is ja der Fall. Und genau das will DerGanner uns erklären. Egal mit welchem Fahrzeug du am Straßenverkehr teilnimmst und egal was in der Straßenverkehrsordnung steht: du musst deine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen! Wenn du müde bist, die Sicht schlecht oder die Straße nass ist MUSST du langsamer fahren, auch wenn auf dem letzten Schild was von 100 km/h steht. Wenn du trotzdem mit 100 km/h fährst, gibts Ärger (zumindest wenn's nen Kläger gibt).

Als Beispiel wie eine vernünftige Argumentation gedrucktes Recht aufweicht taugt das doch wirklich ganz gut. Wobei der Jurist wahrscheinlich sagen würde, dass das doch alles schon gedruckt ist. Keine Ahnung wie er das erklären würde, aber vielleicht läufts ja auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit und irgendwas mit Fahrlässigkeit hinaus.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

psicolor schrieb:
Genau das is ja der Fall. Und genau das will DerGanner uns erklären. Egal mit welchem Fahrzeug du am Straßenverkehr teilnimmst und egal was in der Straßenverkehrsordnung steht: du musst deine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen! Wenn du müde bist, die Sicht schlecht oder die Straße nass ist MUSST du langsamer fahren, auch wenn auf dem letzten Schild was von 100 km/h steht. Wenn du trotzdem mit 100 km/h fährst, gibts Ärger (zumindest wenn's nen Kläger gibt).


Aber wenn "Sonntagsfahrer" auf ner Landstraße mit ihren 60kmh eine Behinderung darstellen, dann ist die Lage wieder andersrum :roll:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

maffyn schrieb:
eben nicht. s.o. grad im fotobereich ist es umgedreht, daß die neusten urteile gegen die kunstfreiheit sind und eher die persönlichkeitsrechte stärken! (streetfotografie z.b., hausrecht, Drohnengeschichten etc.)

Das Persönlichkeitsrecht ist, wie die Kunstfreiheit, ebenfalls ein Grundrecht. Legt man die grundlegendste Rechtsnorm von Deutschland, nämlich die Menschenwürde, als Bewertungsmaßstab an, dann muss das Persönlichkeitsrecht höher eingestuft werden, als das Recht auf künstlerische Freiheit.

Das alles trifft auf das Urheberrecht aber mal so gar nicht zu.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

chain schrieb:
Aber wenn "Sonntagsfahrer" auf ner Landstraße mit ihren 60kmh eine Behinderung darstellen, dann ist die Lage wieder andersrum :roll:

Wie andersrum? Was möchtest du sagen?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

psicolor schrieb:
chain schrieb:
Aber wenn "Sonntagsfahrer" auf ner Landstraße mit ihren 60kmh eine Behinderung darstellen, dann ist die Lage wieder andersrum :roll:

Wie andersrum? Was möchtest du sagen?

Dann sind sie eine Behinderung weil 100Kmh angegeben ist, ist ja auch ne Richtgeschwindigkeit o.ä.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Moogulator schrieb:
Nein, die Antworten müssen lauten:

[ ] ist immer ok, unabhängig von der Klärung evtl. vorhandener Rechte
[ ] ist ok, wenn dabei die Rechte geklärt werden
[ ] ist ok, wenn dabei die Samples so stark verfremdet sind, dass der Urheber sie nicht erkennt**
[ ] ist nie ok, unabhängig von Rechten bzw. deren Klärung
Die Länge hast du vergessen. Es ist ein Unterschied, ob du eine Sekunde kopierst, oder den halben Song/Track.

Verfremden? Nuja, erinnern wir uns an Warda vs. Timberland. Der hat das Theme aus dem Song nicht als Sample rausgekopiert, sondern "nachgespielt". Im arabischen Raum wird das jeder sofort gemerkt haben, weil Warda dort jeder zwischen 8 und 80 kennt. In den USA und Restwest kennt sie niemand, daher hielt es Timbaland auch nicht für nötig, Credits zu geben.

Zum Vergleichen:


 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

nochmal zurück zu sounds die man nicht wiedererkennt
in diesem fall kann es keinen Kläger geben,

ich verklage euch alle weil ihr mich gesampelt habt, ich kann es nicht hören :lollo:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

psicolor schrieb:
Und genau das will DerGanner uns erklären. Egal mit welchem Fahrzeug du am Straßenverkehr teilnimmst und egal was in der Straßenverkehrsordnung steht: du musst deine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen! Wenn du müde bist, die Sicht schlecht oder die Straße nass ist MUSST du langsamer fahren, auch wenn auf dem letzten Schild was von 100 km/h steht. Wenn du trotzdem mit 100 km/h fährst, gibts Ärger (zumindest wenn's nen Kläger gibt).

Als Beispiel wie eine vernünftige Argumentation gedrucktes Recht aufweicht taugt das doch wirklich ganz gut. Wobei der Jurist wahrscheinlich sagen würde, dass das doch alles schon gedruckt ist. Keine Ahnung wie er das erklären würde, aber vielleicht läufts ja auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit und irgendwas mit Fahrlässigkeit hinaus.

Akzeptiert! Hat bloß rein gar nichts mit meiner wirklich ganz simplen Korrektur einer falschen Aussage zu tun. Da könnt ihr euch auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln: Es gibt kein allgemeines Tempolimit für Fahrzeuge die keine Kraftfahrzeuge sind in geschlossenen Ortschaften.
Jetzt mit Absatz 1 von §3 StVO zu kommen und daraus irgendwas für die Samplingdiskussion abzuleiten: Klar, kann man machen - geschenkt. Die Originalversion von Dergamers Posting ist ja nun eh futsch.
Eigentlich hätte ich ja die Klappe halten können (oder sollen); aber vielleicht verstehst du, wie schwierig es ist, eine falsche Aussage zu einem Thema mit dem man sich auskennt einfach falsch stehen zu lassen. Hnnrrglglgl! :selfhammer: :mrgreen:

Wenn ein Mod diesen Nebenstrang hier rausnehmen könnte... :floet:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
nochmal zurück zu sounds die man nicht wiedererkennt
in diesem fall kann es keinen Kläger geben
Wie ist es eigentlich, wenn man in Ländern klaut, die selbst nicht so zimperlich sind, was Urheberrechte angeht?
Früher oft Dialogfetzen aus asiatischen Filmen geklaut (O-Ton, also Kantonesisch, Koreanisch und Japanisch). Allerdings hatte ich auch keine Reichweite, von ein paar Netlabel-Releases abgesehen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

salz schrieb:
qrx schrieb:
nochmal zurück zu sounds die man nicht wiedererkennt
in diesem fall kann es keinen Kläger geben
Wie ist es eigentlich, wenn man in Ländern klaut, die selbst nicht so zimperlich sind, was Urheberrechte angeht?
Früher oft Dialogfetzen aus asiatischen Filmen geklaut (O-Ton, also Kantonesisch, Koreanisch und Japanisch). Allerdings hatte ich auch keine Reichweite, von ein paar Netlabel-Releases abgesehen.

Mutmaßung: Patentrecht giilt eben auch nicht Weltweit :dunno:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Jörg schrieb:
Es gibt kein allgemeines Tempolimit für Fahrzeuge die keine Kraftfahrzeuge sind in geschlossenen Ortschaften.

Kann sein.
Interessant fand ich, dass ein Kumpel von mir anno 2008 von den Cops angehalten wurde und sofort Bußgeld zahlen musste, weil er mit dem Fahhrad auf ner Straße nen Berg hinabgebrettert ist, wo ein "30"-Schild aufgestellt war und die Ordnungshüter seine Geschwindigkeit auf über 30 km/h geschätzt hatten. Der besagte Kumpel kam dann gleich ganz neugescheit mit "Geschwindigkeit darf nur in der Fußgängerzone geschätzt werden", hat sich dadurch aber wenig Sympathien erworben und schlussendlich seine Buße bezahlt.

Wesentlich witziger fand ich da einen anderen Kumpel der im selben Jahr mit dem Fahhrad an einem Polizeibüsschen vorbeigeradelt ist (übrigens an der selben Stelle!), eine allgemeine Verkehrskontrolle befürchtete und es gerade noch geschafft hat ein "och nö, auf die hab ich jetzt echt keinen Bock" loszuwerden, bevor er wie ein Irrer in die Pedale getreten hat. Noch im selben Moment streckt einer der Beamten die Kelle raus, weist uns auf eine "allgemeine Verkehrskontrolle" hin und bittet uns anzuhalten. Während ich den Anweisungen folge leiste, rast mein Kollege am Büsschen vorbei. Keine Sekunde später hat der Beamte sein Handy gezückt und gibt der Polizeistation eine Beschreibung der flüchtigen Person und seines Radls durch. Gekriegt haben sie ihn nicht. Nachdem er dann via Handy erfahren hat, dass er jetzt gesucht wird, mussten ihm verschiedene Kumpels abwechselnd in seinem Versteck Gesellschaft leisten, da ihm langeweilig war und er bis zur Nacht dort bleiben wollte. Der Witz war halt, dass er eigentlich nix zu befürchten gehabt hätte, kein Hasch dabei, nichtma n Taschnmesser oder n Feuerzeug, aber er hatte einfach keinen Bock auf die Cops... :selfhammer:

Jörg schrieb:
Wenn ein Mod diesen Nebenstrang hier rausnehmen könnte... :floet:

Könnte man durchaus machen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Haben die Urheberrechtler eigentlich all ihre Hip-Hop-Alben entsorgt oder - viel besser - gar nicht erst gekauft?
Das Genre würde ohne Sampling gar nicht existieren.

Hip hop does not simply draw inspiration from a range of samples, but it layers these fragments into an artistic object. If sampling is the first level of hip hop aesthetics, how the pieces or elements fit together constitute the second level. Hip hop emphasizes and calls attention to its layered nature. The aesthetic code of hip hop does not seek to render invisible the layers of samples, sounds, references, images, and metaphors. Rather, it aims to create a collage in which the sampled texts augment and deepen the song/book/art's meaning to those who can decode the layers of meaning.
Richard Schur

Es wäre halt nett, wenn man erwähnt, wo man die Samples her hat.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

salz schrieb:
qrx schrieb:
nochmal zurück zu sounds die man nicht wiedererkennt
in diesem fall kann es keinen Kläger geben
Wie ist es eigentlich, wenn man in Ländern klaut, die selbst nicht so zimperlich sind, was Urheberrechte angeht?
Früher oft Dialogfetzen aus asiatischen Filmen geklaut (O-Ton, also Kantonesisch, Koreanisch und Japanisch). Allerdings hatte ich auch keine Reichweite, von ein paar Netlabel-Releases abgesehen.
Das jeweils lokale Urheberrecht gilt für jeden Urheber der Welt. Als Deutscher kannst Du also in Japan Tantiemen für eine dortige Verwertung Deines in Deutschland veröffentlichten Werkes einfordern. Die Frage ist, wie erhältst Du Kenntnis davon, und wie würdest Du das durchsetzen (kannst Du japanisch?).

Diese weltweite Durchsetzung der Verwertungsrechte nach dem jeweiligen nationalen Gesetz ist eine der Hauptaufgaben von Subverlagen vor Ort und dem weltweiten Zusammenschluss der Verwertungsgesellschaften (ich krieg zB jedes Jahr 7 Euro aus Norwegen, weil eine Musik von mir in einer Schulfunksendung ist, die jährlich im Norwegischen Fernsehen läuft).

Die Verwertungsgesellschaften interessieren sich allerdings einen Dreck für Sample-Verwendung. Also bleibt das eine Aufgabe der Verlage vor Ort, und die sind sehr unterschiedlich aktiv.
Ein Bekannter von mir hat einen Verlag, der sehr sehr viel US-amerikanischen Soul und R&B aus den 60ern und 70ern als deutscher Subverleger im Programm hat. Der ist durchaus aktiv was Sample-Lizensierungen angeht - der betreibt das aber mehr wie ein Mediator, da er selber auf Grund der alten Verlagsverträge wenig bis garnichts von den Sample-Lizensierungen hat.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

salz schrieb:
Haben die Urheberrechtler eigentlich all ihre Hip-Hop-Alben entsorgt oder - viel besser - gar nicht erst gekauft?
Das Genre würde ohne Sampling gar nicht existieren.

Hip hop does not simply draw inspiration from a range of samples, but it layers these fragments into an artistic object. If sampling is the first level of hip hop aesthetics, how the pieces or elements fit together constitute the second level. Hip hop emphasizes and calls attention to its layered nature. The aesthetic code of hip hop does not seek to render invisible the layers of samples, sounds, references, images, and metaphors. Rather, it aims to create a collage in which the sampled texts augment and deepen the song/book/art's meaning to those who can decode the layers of meaning.
Richard Schur

Es wäre halt nett, wenn man erwähnt, wo man die Samples her hat.


Wie man beim erwähnten Girlwalkallday ja bestens sehen und hören kann. Nämlich dass diese These stimmt und auch funktionieren kann und btw auch tolle Ergebnisse hat.

Nur Reality Check nicht vergessen: Das als Feigenblattargument benutzen, um seine Faulheit zu kaschieren und sich vor allem an anderer Leute als erfolgreich getestetem Material vzu vergreifen, das ist eine ganz andere Geschichte. Wer gerade in den 90ern in Produktionsgesellschaften unterweg war, konnte ehrlichen Leuten zuhören. Die Masche hieß: Was war erfolgreich? Das nehmen wir uns, um auch erfolgreich zu sein. Zitat eines Produzenten: "Die haben mit der Nummer Doppelplatin gemacht. Wenn wir mit den Samples (oder dem Cover) nur 10 Prozent davon einfahren, ist der A&R genauso glücklich wie wir."
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Original:


Geklaute Version:


Chill Rob G ging übrigens leer aus und hat kein Geld gesehen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

maffyn schrieb:
vermauschel doch nicht wieder alles wie qrx!!! die analogie zu fotos wäre: bilder oder teile von BEREITS VORHANDENEN fotos zu verwenden. hier verweise ich nochmals auf den lustigen fall der hifi-secondhandshop leipzig (o.s.ä.!) geschichte, wo mehrfach ebayuser deren bilder genommen haben (um ihre eigenen gebrauchtgeräte damit anzupreisen) und die firma regelmäßig recht bekam und die user im durchschnitt 400 euro zahlen mußten pro fall.... die haben sich das ab diesem zeitpunkt dann anders überlegt.

Ne die Analogie wäre, wenn anderes Grafik Design auf dem Photo zu sehen wäre, wie zB ein Werebplakat, oder eine LP-Hülle.
Oder wenn man solche in einer Kollage verwenden würde.

Dann wäre so ein LP Cover zB illegal
hqdefault.jpg
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

fanwander schrieb:
Das jeweils lokale Urheberrecht gilt für jeden Urheber der Welt. Als Deutscher kannst Du also in Japan Tantiemen für eine dortige Verwertung Deines in Deutschland veröffentlichten Werkes einfordern. Die Frage ist, wie erhältst Du Kenntnis davon, und wie würdest Du das durchsetzen (kannst Du japanisch?).
Es war genau umgekehrt: ich hatte mich bei div. Filmen bedient (Dialogfetzen). Einiges erschien sogar bei einem japanischen Netlabel (k.A ob wegen der Samples).
Nun waren die Filme Underground (selbst in Japan) und meine Tracks sowieso. Mich würde interessieren, was passiert wenn sich ein international bekannter Musiker/Produzent an einem berühmten asiatischen Film wie z.B. Hero (China) bedient.
Irgendwer hat mal ein Geigen-Sample (der Geiger war übrigens Itzhak Perlman) in irgendeiner Elektronummer verarbeitet. Aber das war nichts Bekanntes.
_____________________

Hatten wir den Amen Break schon?
ZeroG hatte seinerzeit eine Sampling-DVD mit lauter Variationen des Amen Breaks. In den TOS war die Nutzung eingeschränkt (AFAIK durfte man die Loops nicht für Werbespots nutzen). Sowas führt die ganze Geschichte ad absurdum.
Story: http://networkawesome.com/mag/article/y ... en-buy-it/
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

salz schrieb:
fanwander schrieb:
Das jeweils lokale Urheberrecht gilt für jeden Urheber der Welt. Als Deutscher kannst Du also in Japan Tantiemen für eine dortige Verwertung Deines in Deutschland veröffentlichten Werkes einfordern. Die Frage ist, wie erhältst Du Kenntnis davon, und wie würdest Du das durchsetzen (kannst Du japanisch?).
Es war genau umgekehrt: ich hatte mich bei div. Filmen bedient (Dialogfetzen). Einiges erschien sogar bei einem japanischen Netlabel (k.A ob wegen der Samples).
Nun waren die Filme Underground (selbst in Japan) und meine Tracks sowieso. Mich würde interessieren, was passiert wenn sich ein international bekannter Musiker/Produzent an einem berühmten asiatischen Film wie z.B. Hero (China) bedient.
Irgendwer hat mal ein Geigen-Sample (der Geiger war übrigens Itzhak Perlman) in irgendeiner Elektronummer verarbeitet. Aber das war nichts Bekanntes.


Frag doch mal bei Photek an. Der sollte das Wissen ;-)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

ich hatte mal aus einer Doku. Delfine gesampled und das auch in einem Track verwendet. Später dann, habe ich das so gut es ging synthetisch hin bekommen. Leider ist der Kram dann bei einem Festplattencrash verloren gegangen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

chain schrieb:
Mutmaßung: Patentrecht giilt eben auch nicht Weltweit :dunno:
Du kannst alles beim Patentamt auch europaweit oder weltweit schützen lassen, ist nur eine Frage der Gebühren.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

salz schrieb:
Moogulator schrieb:
Nein, die Antworten müssen lauten:

[ ] ist immer ok, unabhängig von der Klärung evtl. vorhandener Rechte
[ ] ist ok, wenn dabei die Rechte geklärt werden
[ ] ist ok, wenn dabei die Samples so stark verfremdet sind, dass der Urheber sie nicht erkennt**
[ ] ist nie ok, unabhängig von Rechten bzw. deren Klärung
Die Länge hast du vergessen. Es ist ein Unterschied, ob du eine Sekunde kopierst, oder den halben Song/Track.

Verfremden? Nuja, erinnern wir uns an Warda vs. Timberland. Der hat das Theme aus dem Song nicht als Sample rausgekopiert, sondern "nachgespielt". Im arabischen Raum wird das jeder sofort gemerkt haben, weil Warda dort jeder zwischen 8 und 80 kennt. In den USA und Restwest kennt sie niemand, daher hielt es Timbaland auch nicht für nötig, Credits zu geben.

Zum Vergleichen:
[]tKpHdhFxICg[/youtube]

[]xOhRj-3jFFI[/youtube]

Ja, ich würde das Teilen in 1-Shot Samples / Einzelschläge - also wirklich SOUNDS und Melodien, Beats, Phrasen.
Das hatte ich mal angedeutet.
Für mich IST das ein Unterschied.
Aber - auch da würde ich gern wissen ob das für die Leute einen Unterschied macht und worin der besteht.
Bei mir wurden oft Sounds genommen, nicht unbedingt Phrasen. Man könnte sagen - cool, jemandem gefällt das so sehr, dass man das halt auch mal nutzen wollte.

[ ] ist ok, wenn es nur ein Einzelklang ist <-- damit abgefrühstückt?




_____
GEDANKEN DAZU:
Und - es ist musikalisch unschwierig.
Aber - je nach Haltung ist der Sound auch ein Bestandteil. Und genau das würde ich sogar gern wissen, wie da genau die Haltung ist oder ob das so bleibt wie hier beschrieben wenn es sich nur um EINEN Schlag aus zB Metall auf Metall handelte.

Hierzulande denkt man da womöglich weniger an Schutz wenn es "nur Geräusche" sind. Aber das ist auch ein bisschen historisch-ignorant - so habe ich das immer empfunden.

Wie auch immer - ist ein Sound schon ein Problem oder ist es nur eins, wenn es musikalisch verbunden wurde? Und - natürlich ist auch ein Patch oder ein Sound durchaus schon "was Eigenes".

Wie würde das vor Gericht laufen, wenn es nur ein Sound wäre? zB ein "aaaah" aus Electric Café?
Bzw. irgendein Drumsound oder so?

Kein Beat, aber natürlich wurde damit ein neues Beat gebaut oder sowas was auch Electro-Style ..
Man könnte da auch ins Detail gehen und sagen - ok, wenn ich Sinuswellen spielen würde, könnte man das auch schon als Komposition werten und gerade bei Electronischem ist das ja nun auch ein Bestandteil.

Daher - was haltet ihr davon? Würde es auf jeden Fall unterscheiden wollen ob es Phrase oder Einzelklang ist.
Aber - das bedeutet deFakto - Sounds wären nicht Schützenswert und offiziell von jedem nutzbar oder anders?

Ich schätze es wird genau so laufen wie bei Teilen von Melodien oder Beats - man sollte fragen.
Nach unserem Recht. Oder nicht?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Moogulator schrieb:
[ ] ist ok, wenn es nur ein Einzelklang ist <-- damit abgefrühstückt?
Nee, doo!
Ich mach ja vorwiegend Samples. Einige Singleshots haben mehr Aufwand aufm Buckel als manche Pads. Soll ich die Singleshots nun verschenken und für die Pads Geld nehmen?

Mir fällt dazu keine zufriedenstellende Antwort ein. Zumal ich gar nicht einordnen kann, was ein Einzelsound ist. One Note, egal wie lang? Nur ein Instrument? Das Thema Presets hatten wir an anderer Stelle schon. Wenn ich an einem Preset etwas rumfummele, ist das dann 'ne Eigenkreation. Reicht die Schöpfunghöhe, um den daraus entstehenden Klang als Einzelsound™ zu verkaufen?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Hier haben wir auch ziemlich viel Ähnlichkeit zwischen Original und dem (offiziell) anderen Original. Beides ist mit einem "Rapteil" in der Strophe aufgebaut und die Gesangsmelodien und Akkorde sind im Refrain auch fast kongruent.
Die Tonlage ist immerhin auf jeden Fall unterschiedlich.

2002:


src: https://vimeo.com/116289077
2011:
 


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