Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Es kommen nach wie vor jedes Jahr etliche Songs raus, auch der Mainstream-Quatsch, und bis auf ein paar Ausnahmen oder Coverversionen wuerde ich mal behaupten, dass es immer noch die Regel ist, dass da neue, eigentaendige Melodien enthalten sind, die nicht nach Soundalike oder Abgekupfert klingen und genug Eigenstaendigkeit und Wiedererkennungswert besitzen, den man ihnen nicht absprechen kann.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Was hat das mit "Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)" zu tun? Das Moderatorenteam kann den Thread ja mal aufräumen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Was hat das mit "Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)" zu tun? Das Moderatorenteam kann den Thread ja mal aufräumen.

wie schon oben erwähnt - die "diskussion" ist komplett verwirrt, da man ja beliebig begriffe inhaltsfremd verwendet und dann auch noch komplett subjektive und stellenweis naive "philosophien" ins spiel gebracht werden.

hat schon was von einem esoterik thread :mrgreen:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Was hat das mit "Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)" zu tun? Das Moderatorenteam kann den Thread ja mal aufräumen.


es geht immer noch um "schützenswerte Inhalte" ;-)
is dir aber wohl zu viel metadiskussion :lol:
is kein Kraftwerk drin, wie langweilig, ne :lol:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Was hat das mit "Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)" zu tun? Das Moderatorenteam kann den Thread ja mal aufräumen.
Es ging hier auch um die Frage, ob eh alles schon einmal dagewesen ist.
Wäre dem so, dann hätte Kraftwerk ja auch etwas komponiert, das vorher schon einmal dagewesen ist, die Rechte lägen dann vielleicht bei einem Stamm von Kannibalen in Timbuktu.
Übrigens kommt es immer wieder vor, das sich westliche Musiker von Musik aus anderen Kontinenten inspirieren lassen und Melodien teilweise auch übernehmen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Rolo schrieb:
ich hab doch gar nichts dagegen gesagt! Da hast Du mich falsch verstanden.Wenn Du richtig gelesen hättest, hättest Du gemerkt daß ich ein Befürworter der unerschöpflichkeit von Variationen ,kombinationen
etc. von Melodien und all den Kram bin :floet:
Eine Oktave hat 12 Töne? echt jetzt? :agent:
Habs wohl falsch zitiert und nicht gerafft, sorry.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

tom f schrieb:
und stellenweis naive "philosophien" ins spiel gebracht werden.

du meinst so naive Philosophien wie die Melodie und den Rhythmus oder den sound hab ich selbst gemacht und deswegen gehört er mir?
und niemand anderes hat daß jemals vor mir gemacht deswegen hab ich da ein recht bis in alle Ewigkeit drauf?
interessant :kaffee:
noch viel interessanter find ich daß du 40.000 Jahre ungeschriebener Musikgeschichte kennst, von wegen dies ist eine original Kreation :kaffee:

ich lasse mir jetzt ein copyright auf "ich liebe dich" eintragen ;-)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
tom f schrieb:
und stellenweis naive "philosophien" ins spiel gebracht werden.

du meinst so naive Philosophien wie die Melodie und den Rhythmus oder den sound hab ich selbst gemacht und deswegen gehört er mir?
und niemand anderes hat daß jemals vor mir gemacht deswegen hab ich da ein recht bis in alle Ewigkeit drauf?
interessant :kaffee:
noch viel interessanter find ich daß du 40.000 Jahre ungeschriebener Musikgeschichte kennst, von wegen dies ist eine original Kreation :kaffee:

ich lasse mir jetzt ein copyright auf "ich liebe dich" eintragen ;-)


ja - genau diese "argumente" meinte ich :)

denn "sampling" ist eine ganz klar definierte technische sache und in diesem kontext geht es um das noch klarer definierte samplen von einem existierenden und geschützten werk das in kommerzieller verwendung ist.

es geht nicht um bach, die steinzeit, anleihen an fremden werken, kreativen kommunismus oder wie man "neu" definiert.

es geht darum dass das alles schon zu grossen teilen lange geregelt ist und dass aber eine gängige - dem recht widersprechende - praxis aus perspektive gewisser nutzniesser legalisiert werden soll.

dass das juristiche stichwort unter anderem "mechanisches recht" bedeutet scheint aber kaum wen zu interessieren.

zur erinnerung und als apell an die logik:

software piraterie, musik klau im ganzen und sample klau ( =ohne nachfrage ) ist im prinzip alles das selbe, nämlich ( daten ) diebstahl - von mir aus halt abgestuft...

nun ist es erschreckend genug dass man hier so viele diebstahl affine menschen findet.
wenn euch mal jemand was klaut erinnert euch dann bitte zumindest an die goldene regel :mrgreen:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Aber woher weisst du, tom f oder könig alfons denn, auf welcher Basis und unter welcher Hinzunahme welcher musikhistorischer bzw juristischer Argumente diese Richter den Fall abwägen?

Eure Sicht der Dinge ist doch nicht deckungsgleich mit der der Verfassungsrichter.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

zitieren kann ich ja auch was ich will ohne zu zahlen ;-)
einfach weil Wissenschaftliche Arbeit sonst nicht mehr möglich ist

und noch genauer zitieren als sampeln geht wohl nicht? :floet:
und die frage ob daß zitatverbot nicht neue musik unmöglich macht hat dieser eine richter ja auch schon erwähnt ...
daß wird noch sehr lustig :huhu: :fressen:
auf die Urteilsbegründung freue ich mich jetzt schon :kaffee:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

V au schrieb:
Aber woher weisst du, tom f oder könig alfons denn, auf welcher Basis und unter welcher Hinzunahme welcher musikhistorischer bzw juristischer Argumente diese Richter den Fall abwägen?

Eure Sicht der Dinge ist doch nicht deckungsgleich mit der der Verfassungsrichter.

jede rechtsordnung ist beliebig - es gibt derer hunderte und deren wirkung ist zeitlich gering.

alle behaupten (in verschiedenster form) sich von natürlichen grundsätzen abzueleiten, selbst wenn man ein naturrecht heute weitgehend ablehnt. das sind aber gewissermassen auch marketingtricks.

am ende ist alle relativ und auch jede ethik nur das wert was die mehrheit davon hält.

ich habe eine gewisses gefühl was "eigentum" ist - andere halt nicht...

es erscheint mir halt sehr natürlich und logisch dass ich als erzeuger von etwas daran das stärkste recht habe - andere fühlen da anders - man muss sich aber im klaren sein was sowas für implikationen mit sich bringen kann.

beispiel:
ich mache musik und lebe davon - du machst brötchen und lebst davon
klaust du meine musik darf ich deine brötchen stehlen ?

klar ist das immer eine vereinfachung aber das modell bringt es dennoch auf den punkt.

ausserden gibt es ja zeitliche fristen ab denen etwas auch "public domain" wird - also kann doch keine rede sein von einem übertrieben schutz einer urheberschaft.

du darfst mozart und bach etc. ja beliebig nachspielen und damit geld generiren aber du darfst nicht die aktuelle interpretation eines dritten von mozart oder bach hernehmen (=samplen) und damit geld zu generieren.
also das finde ich schon durchaus nachvollziehbar und gerecht so.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
zitieren kann ich ja auch was ich will ohne zu zahlen ;-)
einfach weil Wissenschaftliche Arbeit sonst nicht mehr möglich ist

und noch genauer zitieren als sampeln geht wohl nicht? :floet:
und die frage ob daß zitatverbot nicht neue musik unmöglich macht hat dieser eine richter ja auch schon erwähnt ...
daß wird noch sehr lustig :huhu: :fressen:
auf die Urteilsbegründung freue ich mich jetzt schon :kaffee:



es gibt ganz strenge regeln wie man wissenschaftlich arbeitet und wie man mit zitaten umgehen zu hat. eine nicht explizites ausweisen der zitierten literatur bedingt zu recht SEHR viel stress. wenn du dich erinnern kannst musste selbst der minister aus milliardärshaus ja den hut nehmen.

die wirkungsmechanismen hier auch noch im kontext des anders gelagerten öffentlichen interesses 1:1 gleichzusetzten ist auch nicht plausibel.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

tom f schrieb:
V au schrieb:
Aber woher weisst du, tom f oder könig alfons denn, auf welcher Basis und unter welcher Hinzunahme welcher musikhistorischer bzw juristischer Argumente diese Richter den Fall abwägen?

Eure Sicht der Dinge ist doch nicht deckungsgleich mit der der Verfassungsrichter.

jede rechtsordnung ist beliebig - es gibt derer hunderte und deren wirkung ist zeitlich gering.

alle behaupten (in verschiedenster form) sich von natürlichen grundsätzen abzueleiten, selbst wenn man ein naturrecht heute weitgehend ablehnt. das sind aber gewissermassen auch marketingtricks.

am ende ist alle relativ und auch jede ethik nur das wert was die mehrheit davon hält.

ich habe eine gewisses gefühl was "eigentum" ist - andere halt nicht...

es erscheint mir halt sehr natürlich und logisch dass ich als erzeuger von etwas daran das stärkste recht habe - andere fühlen da anders - man muss sich aber im klaren sein was sowas für implikationen mit sich bringen kann.

beispiel:
ich mache musik und lebe davon - du machst brötchen und lebst davon
klaust du meine musik darf ich deine brötchen stehlen ?

klar ist das immer eine vereinfachung aber das modell bringt es dennoch auf den punkt.

ausserden gibt es ja zeitliche fristen ab denen etwas auch "public domain" wird - also kann doch keine rede sein von einem übertrieben schutz einer urheberschaft.

du darfst mozart und bach etc. ja beliebig nachspielen und damit geld generiren aber du darfst nicht die aktuelle interpretation eines dritten von mozart oder bach hernehmen (=samplen) und damit geld zu generieren.
also das finde ich schon durchaus nachvollziehbar und gerecht so.

Dass du das so siehst, mag sein und habe ja auch wiederholt gesagt, der status quo ist klar.

Aber ihr stellt das so dar, als sei das das einzige Argument der Verfassungrichter und das ist mit Sicherheit falsch, das erkennt man alleine schon an der Frage des Richters an Hütter,
dass die noch den einen oder anderen Gedanken mehr im Kopf haben als nur das.

Es ist also nicht nur falsch von euch von jedem Diskussionteilnehmer zu verlangen, er möge sich auf eure Vorgaben beschränken, sondern ich finde die ständige Verunglimpfung,
wenn man es nicht macht, ehrlich gesagt ziemlich unverschämt.

Das fängt bei Intelligenzminderung und Spiner an und hört bei der Freisler Geschichte heute morgen und deinem "diebstahl affin" auf.

Ihr (va König Alfons und du) versucht nicht nur anderen zu sagen, welche Argumente sein dürfen und welche nicht, ihr beschimpft sie auch noch.

Ist so nicht ok. Es gibt eine Welt ausserhalb eures Tellerrandes.


Oder war das eine Fangfrage von Mic und jeder der sagt "Sampling gut" ist blöd?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

tom f schrieb:
qrx schrieb:
zitieren kann ich ja auch was ich will ohne zu zahlen ;-)
einfach weil Wissenschaftliche Arbeit sonst nicht mehr möglich ist

und noch genauer zitieren als sampeln geht wohl nicht? :floet:
und die frage ob daß zitatverbot nicht neue musik unmöglich macht hat dieser eine richter ja auch schon erwähnt ...
daß wird noch sehr lustig :huhu: :fressen:
auf die Urteilsbegründung freue ich mich jetzt schon :kaffee:



es gibt ganz strenge regeln wie man wissenschaftlich arbeitet und wie man mit zitaten umgehen zu hat. eine nicht explizites ausweisen der zitierten literatur bedingt zu recht SEHR viel stress. wenn du dich erinnern kannst musste selbst der minister aus milliardärshaus ja den hut nehmen.

die wirkungsmechanismen hier auch noch im kontext des anders gelagerten öffentlichen interesses 1:1 gleichzusetzten ist auch nicht plausibel.

naja Kraftwerk, dat liedchen und erhältlich bei drauf/dran zuschreiben ist nicht wirklich kompliziert ...
Kraftwerk bezahlen ist schon etwas komplizierter ... :lol:

wie jetzt?
an Kunst und musik besteht kein öffentliches Interesse?
beim "volk der dichter und denker"?
*hust*
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

V au schrieb:
Es ist also nicht nur falsch von euch von jedem Diskussionteilnehmer zu verlangen, er möge sich auf eure Vorgaben beschränken, sondern ich finde die ständige Verunglimpfung,
wenn man es nicht macht, ehrlich gesagt ziemlich unverschämt.

Das fängt bei Intelligenzminderung und Spiner an und hört bei der Freisler Geschichte heute morgen und deinem "diebstahl affin" auf.

Ihr (va König Alfons und du) versucht nicht nur anderen zu sagen, welche Argumente sein dürfen und welche nicht, ihr beschimpft sie auch noch.

Ist so nicht ok. Es gibt eine Welt ausserhalb eures Tellerrandes.


Oder war das eine Fangfrage von Mic und jeder der sagt "Sampling gut" ist blöd?


ach - nur weil ein gericht was erwägt muss das ja noch lange nichts bedeuten.

wieviele gerichte verängen todestrafen - enteigenen landeigentümer oder rechtfertigen kriegseinsätze ?

wieso berufst du dich nun auf die gedanken der richter? weil es in DIESEM fall deinen standpunkt stärkt?

es liegt wohl im wesen von ethik dass diese nur gefühlt werden kann und erst dann der technokratische überbau zur rechtfertigung kommt.

der eine findet das nutzen anderer werke normal - ok kann sein.
ich muss das aber nicht respektieren und wenn meine argumentation dagegen dir nicht gefällt so nehme ich das nicht nur in kauf sondern biete dir gerne (symbolisch formuliert und ohne persönliche aversion) die komplette breitseite :)

ich tue xy nicht weil ich auch nicht will das man xy bei mit tut.
allerdings ist bereits eine aktive formulierung der goldenen regel blödsinn denn:
nur weil ich gerne xy tue kann ich noch nicht daraus schliessen dass du xy auch magst.

also am ende doch sogar mit logik zu stützen.

wenn du dazu stehst dass man frei samplen soll und damit geld verdienen kann dann wirst du in dem falle dass ich mit der verwertung deiner arbeit viel geld mache und du evtl. nicht ja kein problem haben... aber ist das nicht etwas seltsam ?

also ich verstehe ja schon den grundzugang nicht, denn es drängst sich ja bei solchen dabatten immer auf, dass jene die den schutz fremden eigentums bemängeln ja selber solches nicht haben. also so eine art dubiose robin hood einstellung bei der man zufälligerwesies selber "der arme" ist.

geht es euch denn wirklich um eine vermeintliche ethische klärung oder eher um einen gewissen "neid der besitzlosen" (etwas krass formuliert)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

im out of here :roll:
btw was kümmerts den ösi?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

tom f schrieb:
ach - nur weil ein gericht was erwägt muss das ja noch lange nichts bedeuten.

wieviele gerichte verängen todestrafen - enteigenen landeigentümer oder rechtfertigen kriegseinsätze ?

wieso berufst du dich nun auf die gedanken der richter? weil es in DIESEM fall deinen standpunkt stärkt?

es liegt wohl im wesen von ethik dass diese nur gefühlt werden kann und erst dann der technokratische überbau zur rechtfertigung kommt.

der eine findet das nutzen anderer werke normal - ok kann sein.
ich muss das aber nicht respektieren und wenn meine argumentation dagegen dir nicht gefällt so nehme ich das nicht nur in kauf sondern biete dir gerne (symbolisch formuliert und ohne persönliche aversion) die komplette breitseite :)

ich tue xy nicht weil ich auch nicht will das man xy bei mit tut.
allerdings ist bereits eine aktive formulierung der goldenen regel blödsinn denn:
nur weil ich gerne xy tue kann ich noch nicht daraus schliessen dass du xy auch magst.

also am ende doch sogar mit logik zu stützen.

wenn du dazu stehst dass man frei samplen soll und damit geld verdienen kann dann wirst du in dem falle dass ich mit der verwertung deiner arbeit viel geld mache und du evtl. nicht ja kein problem haben... aber ist das nicht etwas seltsam ?

also ich verstehe ja schon den grundzugang nicht, denn es drängst sich ja bei solchen dabatten immer auf, dass jene die den schutz fremden eigentums bemängeln ja selber solches nicht haben. also so eine art dubiose robin hood einstellung bei der man zufälligerwesies selber "der arme" ist.

geht es euch denn wirklich um eine vermeintliche ethische klärung oder eher um einen gewissen "neid der besitzlosen" (etwas krass formuliert)


Ich berufe mich nicht auf die Richter, du und König Alfons sagt aber, vor Gericht zählt nur das und das Argument. Hatte ich ja oben schon ausgeführt.

Zum "Neid der Besitzlosen" nur soviel: Meist wenn es um "Besitz" geht, verlierst du ein wenig Objektivität und Souveränität
und liegst dann öfter mit deiner Einschätzung deines Gegenübers ein bischen daneben.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Vor dem Bundesgerichtshof wurde entschieden, dass im Fall Kraftwerk gegen Pelham die Verwendung des Samples aus Metall auf Metall unrechtmäßig ist. So habe ich das auf jeden Fall in Erinnerung.

Das Bundesverfassungsgericht ist nun angerufen worden, ob das Urheberrecht in der aktuellen Form auf Grund der gängigen Praxis im Umgang mit fremdem Audiometrail als überholt anzusehen und eine Gesetzesänderung notwendig ist. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus, somit können sich weder Tom F nuch ich auf einen Richterspruch in dieser Sache berufen.

Dass es sich hierbei um unterschiedliche Ansätze handelt, sollte hoffentlich einsichtig sein. Einen Seitenhieb aufs grenzdebile Deppenforum erspare ich mir in diesem Fall.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Du scheinst Gerichte zu mögen...

Manchmal ungünstig, wenn solche Beleidigungen nicht moderiert werden.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
im out of here :roll:
btw was kümmerts den ösi?


da meine musik früher auch weltweit vermarktet wurde interessiert mich das eben

es würde mir auch sehr auf den sack gehen wenn jemand von meinem frisbee tracks vinyl (in dem konkreten fall für das beispiel halt ein deutsches label) was absamplen würde und damit geld lukriert ohne mich zu fragen.

du wirst es ja nicht glauben aber es haben sich in den jahren wo ich aktiver war mehrfach leute an mir unrechtmässig bereichert - da wird man dann eben empfindlich.
als ein beispiel von "extrem sampling" sei ein ganzes stück von mir genannte das ohne mein wissen auf 30.000 tonträgern in ungarn released wurde... naja - ist ja auch nur samplen - oder ? ;-)

von mir aus könnte ich mir sogar vorstellen dass das samplen kurzer passagen FREI sein sollte - stellt euch vor ;-) ABER nur wenn es zu einer exakten angabe von urheber und werk kommt

und zu deiner antwort im allgemeinen: anstatt mal auf die argumente einzugehen machst du da einen auf "was will der ösi" ?

wenn das so ist sag doch gleich dass du gar keinen bock auf argumente hast obwohl man dir mehrere zur auswahl vorsetzt?
was kann ich dafür wenn dein vergleich mit dem zitieren so nicht zutrifft ?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Für mich ist gar nicht so wichtig, weshalb und das man sich streitet, sondern sowas wie die Quintessenz. Aber - in der Summe steht die eigentlich schon da. Das Problem ist nur, dass viele ihre Meinung wichtiger finden als über die Sache ansich nachzudenken und das einfach nüchtern zu sagen - ja so ist das - meine Ansicht ist die. Punkt.
Also ohne abwertend irgendwelchen Musikern gegenüber oder gar den hier postenden.
Betrachtet meine Ansagen als Moderation. Ich bin immer noch der Ansicht, dass das dann auch besser funktioniert, wenn man das so macht. Ist halt wohl emotional.

__
DAS PROBLEM:
Ganz offensichtlich ist es ganz einfach:
Wie geht man mit Teilen eines Songs um -
hier: Ich habe ein Sample oder einen Song - frage den Urheber und der sagt ja. Sagen wir mal - ohne Bedingungen auf Sympathiebasis, vermutlich würde man irgendeiner Band ohne Bekanntheit kein Go geben, was ein wenig schade wäre. Sprich - man möchte eine Art würdevollen Rahmen und etwas Ruhm.

Gegenthese: Wir haben einen Pool von Samples und Melodieteilen, welcher zitiert werden kann, erwähnen is' nich, ist ja normal. Es wäre ja auch denkbar, dass man diese Dinge in Credits reinsetzt. Sofern man kennt, was man genommen hat. So als Kompromiss und Ehrerweisung an die Quelle.

Dazwischen gäbe es einige weitere Optionen wie - beteiligen an dem was der Song bringt - angemessen natürlich. Wie viel das ist, ist dann schon wieder ein Geldding.

PS:
Ich würde hier übrigens komplett ausschließen, dass einer der beiden irgendwie das aus PR-Gründen tun, sondern eher weil das so halt nicht sein soll - das macht man bestimmt nicht aus Spaß, besonders hier wo man an einer Stille persönlich anwesend sein muss und das sicher auch nicht so angenehm ist.


Neutral halt.
___




MEINUNG:
Ich glaube, wenn ich das für mich sagen würde - ich fänd nett, wenn man erwähnt würde und ist sicher, dass es keine Partei oder tendenziell unsympathische Sache ist, wo das genutzt wird.
Ich finde das bei Filmen oder sowas schwerer, da dort alles so anonym ist und eher schnell geschäftlich und ggf. nicht mal klar woher das stammt.
Markenrecht und so lasse ich mal weg, ich habe das nur erwähnt um diese Dinge mal gegenzuchecken, halte sie aber schon für verschieden.
Vergleichen könnte man es mit Kunst und man könnte auch noch erwähnen, dass die Idee mit dem Abgleich über die frühere Musik vor Tonaufzeichnung passiert - Einflüsse sind nunmal da und das ist dann zuweilen auch einfach so da. Solche Zitate findet man heute natürlich auch - sagen wir mal - Robyn - was da so drin ist ist wie eine Serie von honorigen Mitteilungen an diverse Elektronik-Acts. Das wird auch schwer sein nicht bestimmte Stilmittel gar nicht zu nutzen.

Interessant ist, wenn man das entwickelt - dann macht man etwas bewusst nicht. Das haben viele Acts in den 70/80ern getan. So etwas ist nicht selten zu einem gewissen Ruhm gekommen. Viele Britische Bands berufen sich auf das bei Deutschen Acts. Sowas hat teilweise auch historische aber auch künstlerische Hintergründe. Man wollte anders sein oder musste oder…
Auch ein interessanter Aspekt für Musiker von heute.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Der Ausgangsbeitrag ist von dir, lieber Moogulator, und da hast du "Juristische Sicht" als Teil der Überschrift gewählt. Ob du (oder wer auch immer) da für seine eigene Musik eine bestimmte Einstellung vertritt, geht komplett am Thema vorbei, sehe ich als Spam und den/die Autor(en) als Troll an. Also bitte abtrennen und gegebenenfalls einzelne Forumteilnehmer (dich eingeschlossen) freundlich ermahnen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Samplen ist gut, samplen ist schön und toll.

Und mit jeder Menge Arbeit & Bettelei bei den Rechteinhabern verbunden, wenn man damit Geld verdienen oder auftreten will. Liam Howlett hat das Samplen wirklich zur Kunstform erhoben, wo aus "Geklautem" etwas völlig Neues entstanden ist:


{URL}
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ok. Meinung und gut ist:
Sampling sollte immer frei und auch ungefragt möglich sein.
Von mir aus kann Kraftwerk und Pelham, jeder x beliebige bei mir auch ungefragt absampeln. Ist mir schnuppe. Natürlich würde ich mich freuen gefragt zu werden ( würde eh ja sagen ). Wenn man einfach eine Kontaktadresse hat kann man im nachhinein ja mal kurz bescheid geben. Weil im workflow zu fragen bremst ja ungemein die Kunst.
Sollte nur auch was neues bei rauskommen. Also nicht gleich das ganze Lied.
Ich hoffe das Pelham recht bekommt und Kraftwerk leer ausgeht.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Die Ausgangslage ist klar und deutlich in der Pressemitteilung vom 28.10.15 des BVG beschrieben:

"Auf Klage von zwei Gründungsmitgliedern der Band „Kraftwerk“ wurden die Komponisten und die Musikproduktionsgesellschaft verurteilt, die Herstellung und den Vertrieb von Tonträgern mit den beiden betroffenen Versionen des Titels „Nur mir“ zu unterlassen und bereits bestehende Tonträger an die Kläger zur Vernichtung herauszugeben. Außerdem wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführer den Klägern schadensersatzpflichtig seien. Der Bundesgerichtshof, der zweimal mit der Sache befasst war, erhielt die Verurteilung aufrecht (Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, Metall auf Metall I - und Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11, Metall auf Metall II -). Auch die Entnahme kleinster Ausschnitte aus einer fremden Tonspur stelle einen Eingriff in das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar und bedürfe grundsätzlich dessen Zustimmung. Eine Ausnahme hiervon bestehe, wenn es sich um eine freie Benutzung gemäß der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 24 Abs. 1 UrhG handle. Voraussetzung hierfür sei aber, dass die betreffende Sequenz nicht in gleichwertiger Art und Weise nachgespielt werden könne. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 -) sei dies hier jedoch möglich gewesen, so dass sich die Beschwerdeführer nicht auf das Recht auf freie Benutzung berufen könnten."
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 5-077.html

Soweit zum geltenden Recht.

Moses P und die anderen Kläger stellen mit ihrer Verfassungsbeschwerde die aktuelle Rechtsprechung infrage. Der Kern der Frage lautet: Stellen das aktuelle Leistungsschutzrecht und Urheberrechtsgesetz eine Verletzung des Grundrechts auf Kunstfreiheit dar? Diese Frage ist offensichtlich legitim, sonst würde sie nicht vom Bundesverfassungsgericht beantwortet werden. Und wenn diese Frage, die ein verfassungsgemäßes Grundrecht betrifft, legitim ist, sehe ich diese Klage als Gewinn für die Gesellschaft an. Wir sollten somit Moses P und den anderen Klägern danken, ganz gleich ob wir ihn/diese sympathisch finden.

Abgesehen davon: Man versetze sich in die Situation von Moses P: Hätte er die Kraftwerk-Sequenz nachgespielt, wäre alles prima gewesen. Denn gerade nach "den Feststellungen des Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 -) sei dies hier [..] möglich gewesen".
Das aber zeigt aus meiner Sicht, wie gering die Schöpfungstiefe tatsächlich ist. Und nur weil Moses P das Sample verwendet und nicht selbst nachgespielt hat, gibt es nach jahrelangen Verhandlungen mit Kraftwerk ein Urteil vor dem Bundesgerichtshof, das im Grunde inakzeptabel ist. Kraftwerk wollen als Künstler die Kontrolle nicht nur über ihr Werk, sondern auch über Fragmente unzureichender Schöpfungstiefe. Der Hinweis auf "Du sollst nicht stehlen!" zeigt die Banalität des Ganzen und scheint deshalb für das BVG nicht ausreichend in der Argumentationstiefe zu sein. Schließlich weiss man auch dort: Mozart lernte eine Menge von Haydn. Und Beethoven lernte eine Menge von Mozart und Haydn.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Immer dieses "Nachspielen"-Argument... beim Sampling geht es doch nicht darum, dass man etwas klaut, weil man zu faul ist, es selbst nachzuspielen, sondern WEIL man das Original verwenden WILL! Weil es COOL ist das Original zu verwenden und weil es Spass macht, aus etwas vorhandenem etwas neues zu schoepfen. Aber nicht, weil man selbst zu faul oder zu doof ist, einen 2-Takte-Drumbeat zu programmieren!
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

blumenhofen schrieb:
.Sollte nur auch was neues bei rauskommen. Also nicht gleich das ganze Lied.
Ich hoffe das Pelham recht bekommt und Kraftwerk leer ausgeht.

Du hast es trotz mehrfacher ausführlicher Erklärung bis jetzt immer noch nicht verstanden, dass es Kraftwerk in diesem Fall nicht ums Geld geht. Sie möchten einfach das Verfügungsrecht über ihre Musik bzw. Teile davon behalten.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

CB schrieb:
Das aber zeigt aus meiner Sicht, wie gering die Schöpfungstiefe tatsächlich ist.

im prinzip kann jeder alles nachbauen wenn er zeit und know how besitzt

warum soll man davon die geringe schöpfungstiefe ableiten ?

in analogie zur betriebspionage würde das dann ja beduten dass alles was kopierbar ist gerade deswegen nicht schutzwürdig ist.

es wird also hier gerne non der machbarkeitzsseite argumentiert.

aber jeder weiss dass nicht das machbarkeitskriterium etwas über moral oder gerechtigkeit ect. aussagt.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

blumenhofen schrieb:
Ok. Meinung und gut ist:
Sampling sollte immer frei und auch ungefragt möglich sein.
Von mir aus kann Kraftwerk und Pelham, jeder x beliebige bei mir auch ungefragt absampeln. Ist mir schnuppe. Natürlich würde ich mich freuen gefragt zu werden ( würde eh ja sagen ). Wenn man einfach eine Kontaktadresse hat kann man im nachhinein ja mal kurz bescheid geben. Weil im workflow zu fragen bremst ja ungemein die Kunst.
Sollte nur auch was neues bei rauskommen. Also nicht gleich das ganze Lied.
Ich hoffe das Pelham recht bekommt und Kraftwerk leer ausgeht.

naja - ohne dich angreifen zu wollen - aber das kaufe ich dir überhaupt nicht ab.

warum sollte man sowas auch glauben ?

du wärst also so einer der sich sozusagen "freuen" würde wenn künstler xy mit einem fragment eines deiner werke gutes geld verdient währende du weder gefragt noch erwähnt wurdest?

also ich weiss ja nicht wie man sowas respektvoll fragen kann aber, das fändest du weder doof noch absurd noch unglaubwürdig?

du kannst mir übrigens gerne sequenzen zuschicken - ich brauche regelmässig musik die ich an kunden verkaufe oder lizensiere - ich geb dir auch nichst davon ab vom geld - möchte dich damit nicht belasten ;-)
 


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