Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Das Ausgangsthema ist meiner Meinung nach ausreichend beleuchtet worden, neue Erkenntnisse, außer dass der eine oder andere Forumteilnehmer seine persönliche und juristisch nicht relevante Einstellung bzw. Einschätzung hier mitteilt, was in diesem Fall Spam gleich kommt, sind nicht zu erwarten.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Die grundlegende Sache ist rechtlich in vergleichbaren Dingen abseits der Musik lange geregelt.

Man kann nicht erwarten das man dafür das man als Erster mal die bestimmte Notenreihenfolge mit dem und das gespielt hat und mit dem und dem kombinert sich nun ein Leben lang davon finanzieren lässt.

Es gibt den gebührenden Respekt in Form von Kapital und dann is dann auch ma gut.

Es gibt keinen Grundanspruch auf ewigwährenden Tribut für eine einmalige Leistung denn die Zeit steht nicht still sie ist nicht in Granit gemeiselt als Momentum der Ewigkeit.

Ich akzeptiere das und der Rest sollte das auch.

Wer zahlt denn noch Lizenz an den Erfinder der Mathematik oder der Dampfmaschine? Erhält Arabien noch Zahlung wegen der Zahlen?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Du hast offensichtlich immer noch nicht verstanden, dass es um die nicht genehmigte Verwendung von fremdem, geschütztem Audiomaterial für eigene gewerbliche Zwecke geht. Ist das so schwer zu verstehen? (MOD: Volksbeschimpfung entfernt, bitte nicht weiter - ist eh schon schwer genug hier mit neutral bleiben, Danke)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

es geht darum ob es überhaupt "schützenswertes Audiomaterial" gibt, geben sollte oder nicht und wie solches definiert ist und vor allem ob man es für eigene zwecke benutzen darf ohne zu zahlen ...
wir sind beim Bundesverfassungsgericht und nicht beim Karnevalsverein :kaffee:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Dass es das gibt, sieht die aktuelle Gesetzeslage vor. Herr Pelham möchte gerne prüfen lassen, ob diese heutzutage auf Grund der üblichen Praxis noch Gültigkeit hat bzw. haben sollte. Daher auch das Bundesverfassungsgericht, den anderen Punkt hatte der Bundesgerichtshof bereits in der Sache Kraftwerk gegen Pelham entschieden.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Hätte das BVG das eigentlich abweisen können (da man ja sagen könnte, es ist eine glasklare Sache ) ?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

nein, da genau daß nicht passiert ist
ist die Lage unklar und bedarf Klärung
da es offensichtlich zwischen Realität und Urheberrecht Diskrepanzen gibt :kaffee:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

König Alfons schrieb:
Dass es das gibt, sieht die aktuelle Gesetzeslage vor. Herr Pelham möchte gerne prüfen lassen, ob diese heutzutage auf Grund der üblichen Praxis noch Gültigkeit hat bzw. haben sollte. Daher auch das Bundesverfassungsgericht, den anderen Punkt hatte der Bundesgerichtshof bereits in der Sache Kraftwerk gegen Pelham entschieden.

Ich denke bei dir liegt ein generelles Verständnisproblem vor.
Die Juristen werden das aber regelfest abklären und verständlich dokumentieren.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
zu schade daß niemand gewillt zu sein scheint auf mozart vs. Beethoven einzugehen;
Das war damals schon nicht ok, nur gabs noch keinen Rechtsweg (und im konkreten Fall vermutlich keinen Kläger).

Das Argument ist so gut, wie mit Verweis auf das frühmittelalterliche Raubrittertum heute Banküberfälle zu rechtfertigen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

fanwander schrieb:
qrx schrieb:
zu schade daß niemand gewillt zu sein scheint auf mozart vs. Beethoven einzugehen;
Das war damals schon nicht ok,

wer sagt daß?
haben die alle gemacht ...
war gang und gebe
die haben sich alle gegenseitig befruchtet :opa:
Beethoven ist also nicht ok weil er ein paar Sekunden bei mozart gesampelt hat, interessant
wenn daß nicht ok sein soll kommen wir aber nirgendwo mehr hin und können unter einen stein kriechen :stop:
Melodien dürften mittlerweile alle schon gespielt sein ... :kaffee:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
Melodien dürften mittlerweile alle schon gespielt sein ... :kaffee:

Dein musikalischer Horizont scheint nicht sehr weit zu sein.Aber mach Dir keinen Kopf, es gibt
heutzutage viele die so denken und gar nicht erst suchen.
Ich bin in dieser Beziehung ein ewig suchender und für mich ist das etwa so wie ein Bach in den ich reingreife
und immer wieder neues schöpfe.Ich tu mir in dieser Beziehung auch überhaupt nicht schwer.
Für mich wäre es frevelhaft einen Beat oder eine Melodie zu benutzen welche von jemand fremden erdacht wurden.
Aus einfachem Grund, ich will immer etwas neues schaffen mit meiner Musik.Etwas nie dagewesenes.
Ich kann allerdings Samplekünstler verstehen die aus vielen kleinen "fitzelchen" etwas völlig neuartiges zaubern.
Dazu gehören dann aber gewiss keine Melodien,Sequenzen oder komplette beats.
Ich denke bei den Samplekünstlern gibt es große Abstufungen der einzelnen Individuen in sachen Kreativität
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

wenn du glaubst du wärst der erste der da zum ersten mal 15 töne aneinander reiht hast du dich geschnitten :kaffee:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
wenn du glaubst du wärst der erste der da zum ersten mal 15 töne aneinander reiht hast du dich geschnitten :kaffee:
Bei dieser Denkweise solltest du besser vielleicht keine Musik mehr machen, oder kennst du tatsächlich nur zwei Akkorde?
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

@qrx
15 Töne ist doch schon viel, manch einer bekommt gerade mal zwei, drei unter einen Hut :floet:
Aber ist auch egal, ich weiß was geht und was nicht.
Ich bin sogar ,ehrlich gesagt kein Freund von komplexen Kompositionen.Ich mag es minimalistisch bzw. kompakt , aber treffend
und mit Kontrasten.Aber da tickt ja jeder anders..
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Rolo schrieb:
@qrx
15 Töne ist doch schon viel, manch einer bekommt gerade mal zwei, drei unter einen Hut :floet:
Aber ist auch egal, ich weiß was geht und was nicht.
Sorry, aber ich bezweifle das dir wirklich bewusst ist, was damit alles geht.
Eine Oktave hat ja auch 12 Töne, nicht 15.

Überlege doch nur mal:
Es gibt um die 420 verschiedene Akkorde, darunter auch viele, die sich über mehrere Oktaven erstrecken.
Da sich manche Akkorde in einer Notenzeile auch wiederholen können, die Notenlängen, Artikulationstypen, die Tempi, usw., variieren, gibt es hier schon mal zig Milliarden von Kombinationsmöglichkeiten.
Darunter lassen sich doch auch heute sicherlich unzählige Kompositionen finden, die noch nie zuvor jemals gespielt wurden.

Es ist auch noch nicht jeder Satz geschrieben worden, obwohl wir nur 24 Buchstaben haben.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

bach ist jetzt 265 Jahre tot. mittlerweile gibts über 7 Milliarden menschen
420 Akkorde / 265 = 1,6 Akkorde pro Jahr :mrgreen:
die Wahrscheinlichkeit irgendwas zu machen was noch keiner vorher gemacht hat ist doch verschwindend gering.
sagen wir wir haben jetzt 40.000 Jahre flöte, da soll in 40.000 jahren noch nicht so ziemlich alles drauf gedudelt worden sein? :opa: ich geh dann mal in den Keller zum lachen ;-)

http://www.badische-zeitung.de/suedwest ... 84935.html
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

achso, der Amen-Break report - weil der Link ist kaputt/falsch - YT Playlists macht mein Player hier im Forum nicht. Da geht nur ein normaler Link - siehe Embed…
Das sollte nur ein Hinweis sein, dass das so ist.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
bach ist jetzt 265 Jahre tot. mittlerweile gibts über 7 Milliarden menschen
420 Akkorde / 265 = 1,6 Akkorde pro Jahr :mrgreen:
die Wahrscheinlichkeit irgendwas zu machen was noch keiner vorher gemacht hat ist doch verschwindend gering.
sagen wir wir haben jetzt 40.000 Jahre flöte, da soll in 40.000 jahren noch nicht so ziemlich alles drauf gedudelt worden sein? :opa: ich geh dann mal in den Keller zum lachen ;-)

http://www.badische-zeitung.de/suedwest ... 84935.html

musik ist verdammt alt, welche Sprache wird denn seit über 40.000 Jahren ununterbrochen gesprochen? keine!
und jetzt erzählt mir bloß nix mehr von euren ach so einmaligen Kompositionen :floet:
leider haben wir keine 40.000 Jahre notenschrift,
aber all daß führt das copyright auf musik ad absurdum, und da gehts nur um die letzten 150 Jahre :lol:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

V au schrieb:
Hätte das BVG das eigentlich abweisen können (da man ja sagen könnte, es ist eine glasklare Sache ) ?
So wie ich es verstanden habe, ist das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, Verfassungsbeschwerden genaustens zu prüfen. Glücklicherweise geht es bei uns heutzutage nicht wie im ehemaligen Volksgerichtshof zu, wo Roland Freisler Urteile verkündete, die schon vor dem Prozess feststanden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Volksgerichtshof
https://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Freisler
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Danke, dass du uns aufklärst, wer Freisler war, aber ich kann dich beruhigen:
so schlimm steht es um deine Mitforisten nicht.

Dennoch sei in diesem Zusammenhang ebenso auf die Möglichkeit der
Abweisung der Verfasungsbeschwerde am Beispiel Fall NPD gegen Scheswig
hingewiesen wie auch allgemein auf die Möglichkeit der Abweisung einer Klage.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
musik ist verdammt alt, welche Sprache wird denn seit über 40.000 Jahren ununterbrochen gesprochen? keine!
und jetzt erzählt mir bloß nix mehr von euren ach so einmaligen Kompositionen :floet:

Versuch dochmal mit ein paar deiner Zahlen wirklich auch zu rechnen, bevor du Schlüsse aus nicht ausgeführten Rechnungen ziehst.

Nebenbei: Musik ist keine Sprache.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
bach ist jetzt 265 Jahre tot. mittlerweile gibts über 7 Milliarden menschen
420 Akkorde / 265 = 1,6 Akkorde pro Jahr :mrgreen:
die Wahrscheinlichkeit irgendwas zu machen was noch keiner vorher gemacht hat ist doch verschwindend gering.
Ich seh schon, mit Mathe hast du es nicht so.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

rechne du dir doch die Möglichkeiten geteilt durch die letzten 40.000 Jahre selbst aus :lollo:
was soll da groß übrig bleiben? :kaffee:
selbst wenn du nur ab der wohltemperierten Stimmung rechnest bleibt da nicht mehr viel

ich lass' mir doch nicht von irgendwelchen daher gelaufen Anwälten erzählen wie mit dem erbe der Menschheit umzugehen sei und wer es angeblich erfunden hat :floet:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx schrieb:
rechne du dir doch die Möglichkeiten geteilt durch die letzten 40.000 Jahre selbst aus :lollo:
was soll da groß übrig bleiben? :kaffee:
selbst wenn du nur ab der wohltemperierten Stimmung rechnest bleibt da nicht mehr viel
nimm aus den 420 Akkorden beispielsweise immer nur eine Kombination aus 5 verschiedenen und ordne sie jedesmal anders an ...
-sollte man vielleicht mal ausrechnen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

420 hoch 5
1.3069123e+13

so und jetzt lassen wir mal nen cleveren algo auf alle geschriebene musik los und lassen uns alle notierten kombis ausspucken und ziehen die davon ab,
da bleibt nicht viel

und wir haben eine riesige Dunkelziffer von nicht genannten benutzten kombis, da es noch keine aufzeichnungen, geschweige denn Schrift gab :kaffee:

selbst mit ner simplen pentatonik kommt man schon recht weit ... :kaffee:
und die dürfte schon seit Ewigkeiten bekannt sein :mrgreen:
wenn wir 3-klänge als Akkord durchgehen lassen kommen wir noch viel weiter :kaffee: (3 menschen die zusammen singen ist wohl keine zu abgefahrene Vorstellung)
die westliche musik und ihre Theorie ist da in ihrer Betrachtungsweise sehr eingeschränkt, als ob es ohne moll und dur keine musik gäbe :lol: :mrgreen:
arabische ¼ ton skalen sind auch sehr schick und so,
gibt jede menge zeug ausserhalb der 12 ton Skala, raga, *insert what you like here*, daß nicht nach "Bauchweh" klingt
wie gesagt über 40.000 Jahre ist eine verdammt laaaaaaaaaaaange zeit und sprengt meine Vorstellungskraft :kaffee:
dagegen ist 420 hoch 5 relativ klein :mrgreen:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)



guck dir mal die ersten 5 Minuten mit jan werner über flöten an - (und was man darauf spielen kann)
mir fällt da der Kiefer runter, über daß was ich glaubte über musik zu wissen und was ich mir vorstellen konnte ab wann was ging :kaffee:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Bernie schrieb:
Rolo schrieb:
@qrx
15 Töne ist doch schon viel, manch einer bekommt gerade mal zwei, drei unter einen Hut :floet:
Aber ist auch egal, ich weiß was geht und was nicht.
Sorry, aber ich bezweifle das dir wirklich bewusst ist, was damit alles geht.
Eine Oktave hat ja auch 12 Töne, nicht 15.

Überlege doch nur mal:
Es gibt um die 420 verschiedene Akkorde, darunter auch viele, die sich über mehrere Oktaven erstrecken.
Da sich manche Akkorde in einer Notenzeile auch wiederholen können, die Notenlängen, Artikulationstypen, die Tempi, usw., variieren, gibt es hier schon mal zig Milliarden von Kombinationsmöglichkeiten.
Darunter lassen sich doch auch heute sicherlich unzählige Kompositionen finden, die noch nie zuvor jemals gespielt wurden.

Es ist auch noch nicht jeder Satz geschrieben worden, obwohl wir nur 24 Buchstaben haben.

ich hab doch gar nichts dagegen gesagt! Da hast Du mich falsch verstanden.Wenn Du richtig gelesen hättest, hättest Du gemerkt daß ich ein Befürworter der unerschöpflichkeit von Variationen ,kombinationen
etc. von Melodien und all den Kram bin :floet:
Eine Oktave hat 12 Töne? echt jetzt? :agent:
 


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