ich weiss nicht, wie genau ms das handhaben, aber im allgemeinen versenden die allermeisten online-shops keine verbindliche auftragsbestaetigungen, sondern nur eine reine "empfangsbestaetigung" fuer den auftrag. die meisten nehmen den auftrag formal erst dann verbindlich an, wenn sie die ware versenden. in dem fall koennen sie dann in der tat auch nach erhalt des auftrags oder der (an)zahlung noch den preis erhoehen, weil ja noch gar kein rechtskraeftiger vertrag zustandegekommen ist, solange sie den erteilten auftrag noch nicht angenommen haben. wenn du mit dem neuen preis dann nicht einverstanden bist, muessten sie dir sttattdessen die bereits geleistete zahlung eben wieder rueckerstatten. nur wenn sie deinen auftrag nach erhalt tatsaechlich verbindlich angenommen haben (und nicht nur seinen erhalt bestaetigt), waeren sie vertraglich verpflichtet, ihn auch auszufuehren. da muesstest du dir deren bestaetigung mal ganz genau ansehen und mal in deren agb wuehlen, zu welchem zeitpunkt aus deren sicht ein vertrag zustande kommt.
aber die feine art ist es natuerlich so oder so nicht, bei schon laufendem bestellvorgang den preis zu erhoehen. ich wuerd mal anrufen, vielleicht verkaufen sie ja noch mal zum alten preis.
[edit:] also unabhaengig von der juristischen frage, ob schon ein vertrag zustandegekommen ist, den sie jetzt auch erfuellen muessen (was womogelich nicht der fall ist): ich wuerde da auf jeden fall anrufen und ihnen freundlich aber bestimmt erklaeren, dass du das nicht gerade kundenfreundlich findest, wenn die jetzt auf einmal noch den preis erhoehen, und dass du das ding bei ihnen entweder zum alten preis kaufen moechtest, oder ueberhaupt nicht. wenn ihnen auch nur ein bisschen daran liegt, dich als kunden zu behalten, sollten sie darauf eingehen.