Sehr geehrte Damen u. Herren,
als Erstes wünsche ich Ihnen einen schönen Tag, Gottes Segen für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeiten und viel Gesundheit für Sie und Ihre Angehörigen. Nach Prüfung Ihres Schreibens, zur Zahlung der Rundfunkgebühren, sende ich Ihnen hiermit Ihr Schreiben, das ich am 09.04.2005 erhalten habe, zu meiner Entlastung , zurück, da Ihr Schreiben ohne gültige Unterschrift keine Rechtskraft besitzt. Nach aktuell geltenden nationalen und internationalen Recht nach § 104 Rn 15; §129 Rn 31 sind Schreiben ohne eine deutlich lesbare Unterschrift nicht rechtskräftig. Außerdem ist Ihr Schreiben nicht ordnungsgemäß zugestellt und ist somit ein Verstoß gegen nationale und internationale Zustellungsvorschriften. Beachten Sie bitte auch Artikel 15 des Grundgesetzes (GG), welcher besagt das Völkerrecht vor nationalen Recht unmittelbar als Priorität in Rechten und Pflichten der Bewohner des Bundesgebietes zu beachten ist . Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, daß das Bundesverfassungsgericht und andere deutsche Gerichte mit verschiedenen Urteilen 2 Bvl. 6/56; 2 BvF 1/73; BvR 373/83; BVGE 2.266 (277); 3.288(319ff).5.85(126) u.a. willkürliche Verurteilungen unterbinden. Auch weise Ich Sie darauf hin daß nach dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.11.1992,Aktz.:18U160/92, Beamte, Angestellte und Mitarbeiter, somit auch Sie, dem Bürger gegenüber zur Wahrheit verpflichtet sind und haften nach dem Urteil des LG Köln vom 17.07.1994, Aktz.:5 0 58/94, mit ihrem Privatvermögen für alle Schäden die dem Bürger durch Falschaussage und Pflichtverletzung des Beamten, Angestellten oder Mitarbeiters ,entstanden sind. Ihr Schreiben gibt für mich die Erfüllung eines Schein-und Truggeschäftes. Meine Begründung dazu: Wenn von Seiten einer Regierung die Finanzierung der Rundfunk-und Fernsehmedien als Zwangsmaßnahme eingerichtet wird, muß dieses durch ein Gesetz geschehen. In der so genannten Bundesrepublik Deutschland habe ich kein solches Gesetz gefunden und meiner Meinung nach wird das durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt. Ein Vertrag kommt aber nur dann Zustande, wenn zwei Vertragspartner sich auf einen Vertragstext einigen und dann beide Vertragsparteien den Vertrag unterschreiben. Da ich einen Vertrag mit den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten in Der Bundesrepublik Deutschland nicht unterschrieben habe, indem ich zustimme, daß Sie dafür, daß ich Radio höre und Fernsehen schaue, Geld bezahle, ist somit schon von vornherein keinerlei Rechtsgrundlage vorhanden, daß Sie als Gebühreneinzugszentrale in Köln, Rundfunk-und Fernsehgebühren verlangen und einziehen dürfen. Leider wird aber von Ihnen als Inkassogesellschaft GEZ, so getan, als handelt es sich um eine gesetzliche Regelung. Wenn es sich um ein Gesetz handelt, muß in diesem Gesetz stehen, wo das Gesetz (in welchem Gebiet ) seine Geltungsbereich hat, also jedes Gesetz ist nur dann rechtgültig, wenn in diesem Gesetz ein Geltungsbereich benannt ist. Ich kann den Rundfunkgebührenstaatsvertrag durchlesen sooft ich will, ich kann keinen Geltungsbereich darin finden, und somit ist es für mich kein Vertrag und erst recht kein Gesetz zu einer Zwangsabgabe. Deshalb , noch einmal, gibt Ihr Schreiben für mich die Erfüllung eines Schein-und Truggeschäftes. Auch deshalb fordere ich von Ihnen die Rückerstattung der eingezahlten Beträge im Zeitraum von Oktober 1990 bis einschließlich Oktober 2004. Des weiteren bewerte ich Ihr Schreiben als Nötigung und Erpressung und werde bei weiteren Zusendungen, durch Ihre Gebühreneinzugszentrale, Strafanzeige wegen Nötigung und Erpressung erstatten. Wenn Sie mir diese, von mir dargelegten Einwände und Widersprüche mit beweißfähigen Unterlagen entkräften können, bin ich gerne bereit ihren Zahlungsaufforderungen Folgezuleisten. Bis dahin setze ich meine Zahlungen aus.