einseinsnull
[nur noch PN]
du weißt doch, der Ermessensspielraum ...
nicht der ermessensspielraum. sondern die tatsache, dass es "public domain" in europa so nicht gibt (genauso wenig wie euer "copyright")
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du weißt doch, der Ermessensspielraum ...
Und wie komm ich nun an meine Kohle? Selbst Jura studieren?
@khz
Unter Lizenz steht dass das Bild gemeinfrei ist. Von daher geht das ja wohl, vermute ich
Ich wette, das kommt noch.Warum ist der "Uploadfilter" nicht fest in jedem Betriebssystem integriert
Würde ich so nicht unterschreiben - Facebook hat ja als Reaktion auf FOSTA/SESTA auch Flirten verboten anstatt den US-Markt aufzugeben, und der EU-Markt ist vergleichbar groß.Google/YT wird in der EU ohnehin den Stecker ziehen, wenn es ihnen zu blöde. Stand derzeit: "Wir prüfen das"
Dann sind die eh weg.
Es gibt erst mal a priori keinen Zwang zu Uploadfiltern, die stehen in der derzeit diskutierten Fassung von Artikel 13 so nicht drin. Was drinsteht, ist Folgendes:Ich versuche halt immer die Dinge vorausschauend zu analysieren und unabhängig zu der Thematik was das Forum hier gerade betrifft würde ich sagen das der Uploadfilter ein mächtiges Tool ist um das Internet grundsätzlich zu kontrollieren.
Weil ein Uploadfilter theoretisch und wohl auch praktisch die Möglichkeit bietet, wenn man zb ein Schlagwort eingibt, und somit alle Texte in denen dieses Schlagwort vorkommt den Weg ins Internet garnicht erst finden werden und somit auch die Zensur selbst nicht mehr als solches erkannt wird weil wir das alles garnicht mehr mitbekommen werden.
Also mal so als extreme Entwicklung, Machtmissbrauch, usw.
Das Von mir angenommene theoretische Szenario ist durchaus denkbar und mich würde erstmal interessieren welche staatliche Stellen diesen Uploadfilter kontrollieren oder ob man das der Wirtschaft/Provider/Hosts usw überlässt.
Google?
YT?
Facebook?
Amazon?
Apple?
Maas?
Die EU?
Wer also? Diese neoliberalen Kapitalen wie oben aufgezählt etwa? Itunes , ja?
Google? Amazon, Apple?
Hervorhebung von mir. Wie die Anbieter diese Anforderung erfüllen, ist erst mal ihre Sache. Es gibt also auf keinen Fall einen staatlichen oder EU-weiten Uploadfilter. Die Uploadfilter kommen erst an dem Punkt ins Spiel, an dem die Tech-Monopolisten sich fragen, wie sie die Anforderungen von Artikel 13 erfüllen sollen. Die Erfahrungen mit FOSTA/SESTA zeigen, dass das vermutlich auf selbst geschriebene und ziemlich lausige Uploadfilter hinauslaufen wird.4. If no authorisation is granted, online content sharing service providers shall be liable for unauthorised acts of communication to the public of copyright protected works and other subject matter, unless the service providers demonstrate that they have:
(a) made best efforts to obtain an authorisation, and
(b) made, in accordance with high industry standards of professional diligence, best efforts to ensure the unavailability of specific works and other subject matter for which the rightholders have provided the service providers with the relevant and necessary information, and in any event
(c) acted expeditiously, upon receiving a sufficiently substantiated notice by the rightholders, to remove from their websites or to disable access to the notified works and subject matters, and made best efforts to prevent their future uploads in accordance with paragraph (b).
4a. In determining whether the service has complied with its obligations under paragraph 4,and in the light of the principle of proportionality the following should, among others be taken into account:
(a) the type, the audience and the size of the service and type of works or other subject matter uploaded by the users;
(b) the availability of suitable and effective means and their cost for service providers
4aa. Member States shall provide that when new online content sharing service providers whose services have been available to the public in the Union for less than three years and which have an annual turnover below EUR 10 million within the meaning of the Commission recommendation 2003/361/EC, the conditions applicable to them under the liability regime set out in paragraph 4 are limited to the compliance with the point (a)of paragraph 4 and to acting expeditiously, upon receiving a sufficiently substantiated notice, to remove the notified works and subject matters from its website or to disable access to them. Where the average number of monthly unique visitors of these service providers exceeds 5 million, calculated on the basis of the last calendar year, they shall also demonstrate that they have made best efforts to prevent further uploads of the notified works and other subject matter for which the rightholders have provided relevant and necessary information.
Nicht ganz. Artikel 11 ist Leistungsschutzrecht; das ist bei Foren dann einschlägig, wenn beim Diskutieren aus Quellen zitiert wird, aber das sollte unter "private or non-commercial uses of press publications carried out by individual users" fallen und damit erlaubt sein, hier gibt es keine Störerhaftung (glaube ich) und die einzelnen User haben keine kommerziellen Interessen. Artikel 13 ist Copyright und (implizit) Uploadfilter; hier gibt es Störerhaftung, das macht es für Forenbetreiber deutlich problematischer.So wie ich das verstehe hat man 2 Paragraphen 13 und 11 - 13 ist Urheber, 11 Updaloadfilter, nur dass man den nicht nennt sondern Maßnahmen für.. Das ist geschickt von Herrn Voss. Und wen es wirklich betrifft, muss man da genau sehen, noch sind wir nicht raus aus der Nummer.
Wie klar soll es denn noch sein? Foren stehen da nicht drin, weil es Foren nicht betrifft.Das Gesetz ist noch nicht klar genug zu dem Thema Foren
(37a) The definition of an online content sharing service provider under this Directive targets only online services which play an important role on the online content market by competing with other online content services, such as online audio and video streaming services, for the same audiences. The services covered by this intervention are those the main or one of the main purposes of which is to provide access to a large amount of copyright-protected content uploaded by their users with the purpose of obtaining profit therefrom, either directly or indirectly, by organising it and promoting it in order to attract more audiences. Organising and promoting content involves for example indexing the content, presenting it in a certain manner and categorising it, as well as using targeted promotion on it. The definition does not include services whose main purpose is not to provide access to copyright protected content with the purpose of obtaining profit from this activity.
So, wie ich das verstehe, ist der von dir zitierte Teil eine rechtlich nicht bindende Anmerkung der Gesetzesautoren, juristisch relevant ist ausschließlich die Definition von "online content sharing service provider" in Art.2(5). Ich kann mich aber irren.Wie klar soll es denn noch sein? Foren stehen da nicht drin, weil es Foren nicht betrifft.
Wenn ich eigenes Material hochlade an dem ich das Copyright halte, dann habe ich mein Einverständnis durch das Hochladen und die Anerkennung der Forenregeln bereits erteilt. Ich bin ja selber der, der die Aktion ausführt. Das muss nicht im Gesetz stehen.ich sehe in Art.2(5) nirgends eine Ausnahme fürs Hochladen eigenen Materials
Von Einverständnis steht in Art.2(5) nichts. Nur in Art.13(4) selbst. Das ist also irrelevant für die Frage, ob Art.13 für das Forum hier einschlägig ist. Relevant ist Art.13(4) nur für die Frage, ob das Forum unter der Annahme der Einschlägigkeit von Art.13 gegen selbigen verstößt.Wenn ich eigenes Material hochlade an dem ich das Copyright halte, dann habe ich mein Einverständnis durch das Hochladen und die Anerkennung der Forenregeln bereits erteilt. Ich bin ja selber der, der die Aktion ausführt. Das muss nicht im Gesetz stehen.
Ich sehe im von dir zitierten Abschnitt nichts, was das Forum hier ausschließen würde.Außerdem steht in dem von mir zitierten Text noch mehr drin, als nur einen Hochladebereich zu haben.
Im Mai ist Wahl!
Bei denen weiß man ja eh wieder nicht, wie sie in 4 Jahren abstimmen. Von den 7 Abgeordneten, die 2014 auf der AfD-Liste ins EP gewählt wurden, haben 4 dagegen gestimmt und 3 dafür. Das ist dieselbe Quote wie bei den Sozis. Aber die AfD kann mit einem 100%-Dagegenvotum werben, weil von diesen 7 Abgeordneten nur einer heute noch AfD-Mitglied ist(es muss ja nicht gleich Protest-"blau" werden, da gibt´s andere Alternativen imho. )
Dummschwätzer ist allerdings eine vorauseilende Beleidigung, ich denke es es geht auch anders. Aber ist nett gemeint. Weissichja.
Ich sehe im von dir zitierten Abschnitt nichts, was das Forum hier ausschließen würde.
(Der Wortlaut "WIR stimmten dagegen!" scheint mir angesichts dessen auch... leicht irreführend )
Letztes Jahr wollten se das Berghain schließen, wegen Rauschgift und Sexorgien. Gab einen 1a Shitstorm.im ausschuss letzten sommer - vor dem kompromiss - hat die AfD noch geschlossen dafür gestimmt.
Egal auf welcher Seite - ich finde man sollte gut miteinander umgehen, also auch eher sachlich sein und alles andere sich verkneifen, wäre meine Haltung dazu.so isses!
und naja... Beleidungen können halt auch zutreffend sein, und "Dummschwätzer" is recht eng definiert im Sinne von Worte auf die keine Taten folgen.
(Evtl. kann man einfach das "Dumm-" streichen und den Schwätzer stehen lassen, wenn´s dann leichter verdaulich ist )
Ja, WIE man so was abstraft ist natürlich nicht so klar zu beantworten, ich will ja auch niemandem vorschreiben was er/sie wählen sollte...
Ich persönlich handhabe das immer so, dass ich mir dann angucke wer denn für meine Interessen am ehesten eintreten würde.
In so einem Fall vermute ich (mal wieder) Dummheit/Unwissenheit der Politik, für was sie denn da eigentlich abstimmen - also würde ich, um so was abzustrafen versuchen meine Stimme da hin zu geben wo ich ein bisschen fachliche Kompetenz vermute.
(das kann jetzt jeder für sich interpretieren, ist deutlich genug finde ich ^^)