Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Klar, sicher gehen kann man nur, wenn man das Sample deutlich verfremdet.

Populär waren vor einigen Jahren die "Making of Prodigy ... in Ableton".
Wenn man die Grundlage kennt und im Vergleich hört, könnte man trotz
Bearbeitung die Herkunft vermuten. Die Samples sind dabei aber auch so
kurz, dass sie u.U. auch nachgespielt werden könnten.
An Prodigy habe ich auch gleich gedacht, wo ich die Kraftwerk/Moses-Geschichte mitbekam.

Was meint ihr? Wiedererkennungswert eindeutig im Sinne des Gerichtsurteils gegeben oder
ist das Sampling sauber im Sinne des Gerichtsurteils?

Betrifft jetzt alle vier Making of´s ... Sind aber auch nur Beispiele.
Im Sinne vom Urteil, eindeutig erkennbar.
 
Hieß es nicht noch zum EU-Urteil, dass im Sinne der Kunstfreiheit entschieden wurde?!
Allein schon das Wissen, ich muss eventuell bei jedem Entwicklungsschritt Angst haben, ob dies vor Gericht als Kunstfreiheit dann entschieden wird, ist ein absolutes NoGo, für einen der HipHop oder ähnliche samplelastige Genres produziert. Klar, die großen Produzenten können sich da leicht absichern. Aber gerade HipHop, was von der Straße für die Straße gemacht wird, lebt von in der Regel erstmal ganz arme Menschen, die da mit einfachsten Mitteln ihre Tracks produzieren. Mal eben einen Beat samplen und ein Riffausschnitt drüber legen ist dann nicht mehr so einfach möglich.

Ein Glück für die HipHop Szene, dass erst jetzt so entschieden wurde, sehr viele großartige Werke wären sonst nie entstanden. Man stelle sich mal vor der AmenBreak würde jedes Mal auf den Prüfstand gebracht werden, ob man den nun im Sinne der Kunstfreiheit nutzen darf, oder nicht.

Ganz miese Nummer Herr Hütter. Da wünschen dir bestimmt ganz viele Menschen nicht gerade das Beste in nächster Zeit.
 
Im Sinne vom Urteil, eindeutig erkennbar.

Hier sind die Titel nochmal egegnübergestellt. Original und direkt danch die Bearbeitung.


https://www.youtube.com/watch?v=vnnsanmdqE0


Es ist sehr schade, dass das Urteil so gefällt wurde. Hätte man auch anders machen können, bsp mit zeitlicher Begrenzung.
Pro Titel darf ein Song nur max. 2Sek eines anderen Titels haben oder sowas. Das wäre wesentlich näher an der Praxis
und würde nicht künstlerische Stile zerstören, mit denen man eh keine Kohle verdient - Und selbst wenn, würde es
so wie es jetzt ist nur unnötig verkompliziert werden - Wegen eines banalen Samples. Lächerlich.

Mir ist klar, dass das hier wieder ein spezifischer Fall ist, aber letztendlich geht´s wieder darum, wie man
damit in der Praxis sicher umgeht.

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Wie würde wohl ein Gericht entscheiden, wenn man ein Sample, egal ob im Falle von Kraftwerk/Pelham oder Prodigy,
möglichst identisch nachbaut. Gar nichtmal eine Melodie, sondern tatäshclich ein Rythmus mit seinem Klang usw.
Ist es im SInne des Urteils eine Verletzung der Urheberrechte?
 
Ganz miese Nummer Herr Hütter. Da wünschen dir bestimmt ganz viele Menschen nicht gerade das Beste in nächster Zeit.

Kann man so emotional unterscheiden. Andererseits war eine juristische Klarheit längst überfällig.
Man könnte also genausogut dankbar über die Klarheit sein.

Ich würde mir wünschen, dass das auf politischer Ebene irgendwie praxisnäher geregelt wird.

So wie jetzt ist niemandem geholfen, erst recht nicht der Kunst.
 
Wie würde wohl ein Gericht entscheiden, wenn man ein Sample, egal ob im Falle von Kraftwerk/Pelham oder Prodigy,
möglichst identisch nachbaut. Gar nichtmal eine Melodie, sondern tatäshclich ein Rythmus mit seinem Klang usw.
Ist es im SInne des Urteils eine Verletzung der Urheberrechte?
Solche Fälle gab es doch letztens vermehrt in den USA.. Siehe z.B. Katy Perry ./. Flame. Noch hirnrissiger als Kraftwerk/Moses..
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber gerade HipHop, was von der Straße für die Straße gemacht wird, lebt von in der Regel erstmal ganz arme Menschen, die da mit einfachsten Mitteln ihre Tracks produzieren. Mal eben einen Beat samplen und ein Riffausschnitt drüber legen ist dann nicht mehr so einfach möglich.
Mit einfachsten Mitteln produzieren kann ich auch mit einem Billigrechner und Freeware. Dann bräuchte ich aber auch mal eigene Ideen. Mal einfach eine gute Idee eines anderen klauen und nichts dafür bezahlen, das ist natürlich leichter. Nein, da kann ich Herrn Hütter schon gut verstehen: Jeder verwendet gefälligst sein eigenes geistiges Eigentum, mehr will er ja nicht. Und wer keins hat - Pech gehabt.
Was für eine komische Welt, in der Diebstahl als normal angesehen wird...
 
Mal einfach eine gute Idee eines anderen klauen und nichts dafür bezahlen, das ist natürlich leichter.

Das ist natürlich ein Urteil ggü. dem was Sampling an Kultur künstlerisch hervorbrachte.

Wenn es nur um das Urheberrecht ginge, von Anfang an, dann gäbe es nicht so eine freie,
künstlerische Entfaltung. Kunst ist die Folge aus vergangener Kunst.

Wie weit soll man da gehen? Bis hin zur möglichen Inspirationsquelle?

Zu weit hergeholt? Bei fortschreitender KI und Überwachungsmöglichkeiten mit Eyetracking
wäre es in Zukunft möglich die Quelle jeglicher Inspiration herauszufinden.

Dann können wir das Urheberrecht endlich ABSOLUT regeln!
 
Ist ja auch nur ein paar Jahrzehnte her. Jetzt muss die Musik eben endgültig das tun, was sie immer schon getan hat: Sich weiter entwickeln.
 
Jetzt haben die ja einen Namen und können es sich leisten. Laufen auch keine so große Gefahr abgelehnt zu werden. Das dürfte der Unterschied sein.
 
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Das schöne daran ist doch dass die großen und kommerzielle Acts weiter klauen können und werden, wie gehabt, die kleinen Künstler sich den Rechtsweg aber weiterhin nicht leisten können.
Gab deren ja genügend Beispiele.
 
Das sind nicht nur die großen, die bei den kleinen klauen. Es beklauen sich auch kleine unter sich. :D
 
Sind schon wirklich schwere Zeiten heute. Man braucht nur noch einen mittelmäßigen Computer mit einem Betriebssystem und einen Internetanschluss und schon kann man völlig legal alle möglichen Sorten von Musik machen. Inspiration holt man sich von Youtube und den Rest gibt's von der DAW bis zum Synth- und Effekt-Plugin für Lau, wenn man mal mehr als 10 Minuten googelt.

Es ist eben einfach nicht mehr 1992. Die heutigen Möglichkeiten sind Legion und die mögliche Qualität die heute drin ist, steht in überhaupt keinem Verhältnis mehr zur Investition, die man heute überhaupt noch tätigen MUSS. Ziemliches Gemeckere auf sehr hohem Niveau. Sampeln braucht keiner mehr. Die allermeisten Sachen kann man heute in der Tat selber ziemlich gut hinbekommen.
 
Ich finde Sampling nicht schlimm. Es ist eine Mischung aus DJing und Produzieren und erlaubt auch weniger musikalisch begabten Leuten was zu schaffen und wenn sie es aufwändig oder kreativ genug betrieben, habe ich auch nichts dagegen, wenn es als ihr Werk bezeichnen.
Als gutes Beispiel möchte ich Mix Master Mike von Beastie Boys nennen. Er hat es oft so verpackt, dass man den Ursprung nicht sofort (wenn überhaupt) erkannt hatte.

Bei Moses/Kraftwerk ist mir das alles zu marginal, obwohl man es erkennt, wenn man genau hinhört. Bei Kraftwerk macht das den Track aus, bei Moses nicht. Daran würde ich unterscheiden, ob es legitim ist oder nicht.

Ich selber sample aber nicht, daher ist es mir scheißegal. Schlimmer finde ich die Perry/Flame Geschichte. Wenn das irgendwann auch in Europa Mode wird, gibt es bald keine neue Musik mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diesen Kraftwerk Beat hätte man ja simpel nachprogrammieren können. So schwer ist das ja nicht.
 
Diesen Kraftwerk Beat hätte man ja simpel nachprogrammieren können. So schwer ist das ja nicht.

Man hätte sich auch mit ein paar Stahlblechen ins Studio stellen und selbst draufhauen können.

Immerhin: Der dicke Pelham hat wenigstens mal auf Stefan Raab gehauen. Warum ist das nicht als Sample verwurstet worden, in bester Raab'scher Manier?

Moschndroaadsauen.

Stephen
 
Nachprogrammieren bringt aber gegenüber einem Rechtsstreit weniger Aufmerksamkeit.
 
Kann man so emotional unterscheiden. Andererseits war eine juristische Klarheit längst überfällig.
Man könnte also genausogut dankbar über die Klarheit sein.

Ich würde mir wünschen, dass das auf politischer Ebene irgendwie praxisnäher geregelt wird.

So wie jetzt ist niemandem geholfen, erst recht nicht der Kunst.
Eine Regelung ohne den Kunstgegner Hütter wäre zu begrüßen gewesen. Dankbar bin ich sicher nicht über Hütters geldgeilheit. Der geht über Leichen. Kunst ist dem doch völlig egal, solange es nicht die eigene ist. Dankbar wäre ich wenn man jegliche Musik, an der er beteiligt war, bis an Ende der Zeit boykottiert.

Eine Regelung wäre wenn ein X Sekunden Sample pro Künstler erlaubt ist. Anfang der 90er dachten wir, dass 3 oder 4 Sekunden kein Problem sind. Sowas kann man aber leider nach der EU Richtlinie von 2002 wohl endgültig vergessen, es sei dann man packt da nochmals an und macht daraus ein EU-Gesetz in dem wieder Sampling, wie aus den 80er/90er, erlaubt sind und diesmal mit Schutz für den HipHop. Bei anderen Genres kann man ja durchaus restriktiver vorgehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
X Sekunden Sample pro Künstler erlaubt ist.
Ich glaube nicht, das sich das irgendwie rechtssicher in ein Gesetz packen lässt. Ist ja auch in Unterschied, ob das entnommene bei mir dann irgendwo einmal im Hintergrund erscheint, oder ob ich es 30mal wiederhole und es dann das Grundgerüst des kompletten Songs ist.
Wenn es um die endgültige Klärung geht landest du immer vor Gericht.
 
Ich glaube nicht, das sich das irgendwie rechtssicher in ein Gesetz packen lässt. Ist ja auch in Unterschied, ob das entnommene bei mir dann irgendwo einmal im Hintergrund erscheint, oder ob ich es 30mal wiederhole und es dann das Grundgerüst des kompletten Songs ist.
Wenn es um die endgültige Klärung geht landest du immer vor Gericht.
Ja, einfach wäre sowas sicher nicht. Somit wird der alte HipHop sterben, aber das musste er ja schon seit 2002.
 
Sampling ist ja schon okay.

Ist halt nervig, wenn man eine Liste nebenbei erstellen muss. Aber gut. Geht schon.

Wie wäre sonst der Ablauf bei nem Schlafzimmerproduzenten, der einfach paar electrotracks
ehtweder in Eigenregie über Rebeat o.ä. hochlädt und paar Euro verdient oder sich ein Label sucht
und von dem bescheissen lässt?

Wie sicher ich mich ab? Wie wäre der ABlauf? Muss ich jede Samplefreigabe einzeln klären oder
reicht es die Herkunft mit bei der Gema einzureichen?

Man stelle sich vor, man sampled in einem Titel von 20 verschiedenen Vinyls Schnibbelkram
zusammen, wie sehr der Workflow darunter leidet, wenn man die Arbeit für die Klärung jedes
einzelnen Samples erstmal niederlegt oder man macht erstmal und dann schießt einer von 20 quer.
 
Man stelle sich vor, man sampled in einem Titel von 20 verschiedenen Vinyls Schnibbelkram
zusammen, wie sehr der Workflow darunter leidet, wenn man die Arbeit für die Klärung jedes
einzelnen Samples erstmal niederlegt oder man macht erstmal und dann schießt einer von 20 quer.
Dann könnte man es ja mal mit Musik-machen versuchen...
 


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