Loopmasters.com

bahnen schrieb:
sollte man nicht grundsätzlich den privatverkauf von produkten verbieten, die noch beim hersteller/händler neu zu erwerben sind?


der gedanke an sich ist allerdings so absurd und gegen jegliches materielles rechtsverständnis dass ich den gar nicht weiter führen würde...denn das wäre ja so ne art psotkommunsitischer ansatz bei dem es mir den magen umdreht :)
 
tom f schrieb:
bahnen schrieb:
sollte man nicht grundsätzlich den privatverkauf von produkten verbieten, die noch beim hersteller/händler neu zu erwerben sind?


der gedanke an sich ist allerdings so absurd und gegen jegliches materielles rechtsverständnis dass ich den gar nicht weiter führen würde...denn das wäre ja so ne art psotkommunsitischer ansatz bei dem es mir den magen umdreht :)

die frage war albern, schien mir aber als reaktion auf elektrolurchs beitrag passend.

zu einigen argumenten:
- "eine samplelib zu erstellen macht viel arbeit".
aber entwicklung und produktion eines materiellen produkts doch auch?

- "wer mein produkt gebraucht verkaufen möchte, ist moralisch fragwürdig".
nein, er hat nur eine (möglicherweise falsche) analogie von samples/software zu materiellen gütern im kopf. nicht zuletzt, weil in diskussionen um raubkopien u.ä. immer wieder diese vergleiche gezogen werden.

- "viele erstkäufer behalten eine kopie der sample-lib und verkaufen das original dann".
kann man annehmen, aber diesen vermuteten umstand als begründung für wie auch immer geartete lizenzbestimmungen zu nutzen, ist für den ehrlichen kunde eine beleidigung.
hab was gekauft, wills nicht mehr, verkaufe es...
wenn der verkäufer bestimmen will, was ich mit dem produkt machen darf, nachdem ich es gekauft hab, darf ich auch bestimmen, was er mit meiner kohle macht? :D
 
wenn der verkäufer bestimmen will, was ich mit dem produkt machen darf, nachdem ich es gekauft hab, darf ich auch bestimmen, was er mit meiner kohle macht?

Die Vergleiche hinken einfach, sorry. Das Hauptproblem der Diskussion liegt hier wohl im falschen Verständnis der Kundschaft.
Denn (auch wenn es abstrakt erscheint) hier wird kein Produkt verkauft, sondern man erwirbt eine Nutzungslizenz für Samples / Tonmaterial.
Die Sounds gehören weiterhin dem Hersteller und wechseln NICHT den Besitzer, sondern der Hersteller lizensiert das Material zur Nutzung nach seinen Vorgaben an den Käufer einer legalen Kopie. Ob dieses Nutzungsrecht übertragbar an einen Gebrauchtkäufer ist oder nicht, das schreibt der Hersteller in seine Nutzungsbedingungen der Lizenz. Ob das im Zweifel rechtlichen Bestand in den jeweiligen Territorien hat, das steht auf einem anderen Blatt Papier.
 
sowie es aussieht sind die ganzen lizenzen in D nicht gültig, oder habt ihr schonmal den beipackzettel nicht in der hülle nach dem kauf gefunden sondern vor dem kauf auf der verpackung? ich glaub kaum das ein kurzer hinweiß auf der verpackung reicht, da müsste schon die ganze litanei stehen, oder?
und um ganz böse zu werden: was ist mit meinem recht auf private kopien und die weitergabe dieser :lollo:
 
Würde ich nicht drauf wetten - bei den Produkten findet sich immer ein Downloadlink (Product Specs) mit den Lizenzbestimmungen.
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
ich habs gerade mal getestet> auf der seite mit dem paypalcheckout steht nur "By making the purchase you agree to our Terms & Conditions."
ich müsste da allerdings draufklicken um das zu lesen, ich krieg nicht automatisch die vertragsbedingungen zu sehen bevor ich bezahle,
ich bin kein anwalt, halte das aber für nicht rechtsbindend bis ich von einem anwalt eines besseren belehrt werde ...
 
Kurze aber ehrliche Antwort: Keine Ahnung!

Für eine lange Antwort zitiere ich mich mal selbst:

Ob das im Zweifel rechtlichen Bestand in den jeweiligen Territorien hat, das steht auf einem anderen Blatt Papier.

Ich weiß leider auch nicht welche Rechtssicherheit so eine EULA für Samples oder Software in Deutschland hat, bzw. ob das deutsche Recht auf einen Lizenzkauf von einer britischen Website und deren Bedingungen anwendbar ist. Da müsste man wohl einen Anwalt fragen - oder besser gleich 3-4, es hat ja erfahrungsgemäß auch wieder jeder Anwalt eine andere Meinung ;-)
 
nah, wenn ich mit jemand rede les' ich schon alles ;-)
warum der lizenzvertrag schön versteckt ist ist wohl jedem klar,
wer kauft denn noch wenn er nur zu lesen bekommt: du darfst nicht, du darfst nicht, du darfst nicht :roll:
soweit ich weiß sind in D auch einzelne Töne keine geistige schöpfungshohe > kein copyright
 
bahnen schrieb:
zu einigen argumenten:
- "eine samplelib zu erstellen macht viel arbeit".
aber entwicklung und produktion eines materiellen produkts doch auch?

Was ein Unsinn! Natürlich ist die Entwicklung und Produktion eines Hardware Produktes noch viel aufwändiger. Davon lässt sich aber keine Kopie erzeugen - schon gar nicht mit Samplerobot. Von daher lässt sich das natürlich nicht mit Nutzungslizensen vergleichen.
 
leedoeslala schrieb:
soweit ich weiß sind in D auch einzelne Töne keine geistige schöpfungshohe > kein copyright

Sorry, aber du wirfst hier echt was durcheinander. Neben dem Urheberrecht gibt es auch noch das Leistungsschutzrecht und neben dem Copyright das Recording Right. Und in diesem spielt die Schöpfungshöhe keine Rolle.
 
Tom Noise schrieb:
leedoeslala schrieb:
soweit ich weiß sind in D auch einzelne Töne keine geistige schöpfungshohe > kein copyright

Sorry, aber du wirfst hier echt was durcheinander. Neben dem Urheberrecht gibt es auch noch das Leistungsschutzrecht und neben dem Copyright das Recording Right. Und in diesem spielt eine Schöpfungshöhe keine Rolle.
ups, da hast du recht
 
Ich verstehe ja die Sichtweise, dem Hersteller grundsätzlich arglistige Täuschung per versteckten Lizenzbedingungen (zumal ein klarer Downloadlink gegeben ist) unterstellen zu wollen hilft hier aber auch nicht weiter. Dieser darf doch vom mündigen Kunden durchaus ein wenig Beschäftigung mit der Materie erwarten. Zumal die Lizensierungsvoraussetzungen seit Jahren international gängige Praxis sind.
 
der ganze digitale rechte krams ist so absurd :invader2:
und umso restriktiver dass wird, umso mehr kunden kaufen nicht (mehr) :lollo:
warum sollte man bei solchen konditionen auch kaufen wenn ich als zahlender kunde wie dreck behandelt werde
frag mal sony :floet:

die firmen schaufeln sich echt ihr eignes grab
du darfst nicht weiterverkaufen ist echt extrem & nicht standart
 
Aber noch was zum Thema CDs und Musik, das kam hier im Thread irgendwo als Vergleich auf: Da verhält es sich ja ähnlich - die Musik an sich wird ja auch nicht gekauft, sondern nur die Erlaubnis diese zu hören - öffentliche Vorführung kostet ja auch wieder extra ;-). Alle Verwertungsrechte verbleiben beim "Verkäufer", also Plattenfirmen, Produzenten etc. Wer davon sampeln möchte (für kommerzielle Zwecke), braucht ja auch eine Genehmigung, die er nicht weiterverkaufen kann.

Meiner Einschätzung nach kann Loopmasters oder der Samplehersteller den Weiterverkauf der Datenträger also zwar nicht untersagen, wohl aber eine Lizenzvergabe an den Gebrauchtkäufer verweigern.
 
Tom Noise schrieb:
Meiner Einschätzung nach kann Loopmasters oder der Samplehersteller den Weiterverkauf der Datenträger also zwar nicht untersagen, wohl aber eine Lizenzvergabe an den Gebrauchtkäufer verweigern.
lol und genau dies wird loopmasters überhaupt nix nutzen (wer soll dass den nachvollziehen? bei nem 20€ produkt ?!?)
deswegen auch die drohung von loopmasters an den ebay verkäufer
ich find's gut wenn firmen mit solchen praktiken einen ordentlichen shitstorm abbekommen, selbst schuld
nebenbei wenns die loops auf ebay gibt kamen die einem aber auch schon vom medium der wahl entgegengeschallt, der drops ist also gelutscht
es geht also nicht um die große masse der loopkäufer von loopmasters - es geht darum hans wurst ins bockshorn zu jagen :roll:
 
Hier ging es wohl um DVDs, da wird die EULA wohl in irgendeiner Form mitgeliefert sein. Also könnte der "unrechtmäßige" Käufer des gebrauchten Produkts ja auch selbst nachlesen, dass er dies genau genommen nicht nutzen darf ;-) :selfhammer: :lollo:
 
ja, den vertrag kann der 2. benutzer der sounds dann wie der erste nach dem kauf lesen :lollo:
 
GuuoIPiygqNV.jpg
 
naja, die lizenz (wie auf dem bild) irgendwo rechts zu verstecken und nicht in der mitte ist :roll:
das pdf ist ja noch schlimmer :lollo:
da gibts dann die lizenzbedingungen auf seite 4
 
pass blos auf das du in deinen träumen keine sounds hörst zu denen du keine lizenz hast :agent:
 
ps:

schicksal eines mündigen bürgers:

"ui.. ich wurde gezwungen loopmasters cds zu kaufen und man hat mir unter vorhaltung einer schusswaffe nicht erlaubt mir die lizenzbedingimgen zu lesen - nun klage ich beim eugh auf verletzung der menschenrechte - so wie damals als ich mir bei mac donalds 300millionene erklagen wollte weil ich nicht wissen konnte dass der caffe im becher heiss UND auch noch flüssig war"

:fawk:
 

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