Wie SPECTRASONICs den License-transfer handhabt!

Sprechen wir hierbei von den automatisierten Hotlines oder den Chatbots? ;-)
ich denke @rz70 hat damit eher den persoenlichen support gemeint der, um ja am besipiel des threaderstellers zu bleiben, sehr vorbildlich durch eine (vermutlich festangestellte, vollbezahlte, echte) person geleistet wurde. allerdings scheint es mir angesichts der qualitaet deiner einwuerfe hier auch hinfaellig dir mit rationalen argumenten entgegentreten zu wollen.

den vergleich mit dem kostenlosen ummelden des autos fand ich auch sehr treffend. das wird natuerlich auch gerne ignoriert weil es die eigenen narrative vom boesen software entwickler stoert. und der werkstattbesuch soll am besten auch noch umsonst sein? faktisch gibt es hier ja kein beispiel fuer einen software entwickler der den weiterverkauf nicht erlaubt, weil das ja wie bekannt auch gg EU recht verstossen wuerde. Wenn der verkauf jetzt nicht unauthorisiert und unbegrenzt online selbst gemacht werden kann oder ggf je nach kopierschutz oder lizenzmodell auch im schlimmsten fall ein paar euro kostet kann ich das absolut nachvollziehen und verstehe die aufregung nicht.

das eingangsbeispiel spectrasonics finde ich nach wie vor haarstraeubend: eine lizenzuebetragung wird beantragt und freundlich durchgefuehrt, die (legtimien und bei kauf bekannten) lizenzuebertragungsgebuehren werden sogar komplett erlassen und dann regt man sich darueber auf das es lizenzuebtragungsgebuehren gibt?

man haette ja meinen koennen das es unter musikern ein zumindest leicht hoeheres bewusstsein fuer geistiges eigentum gibt als im bevoelkerungsschnitt.
 
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Du erwirbst ja nicht "auf einmal" nur ein Nutzungsrecht, in einer anständigen Lizenzvereinbarung steht der Umfang der Lizensierung (also das, wofür ich bezahle) drin. Das hat mit Blödsinn nachbeten nichts zu tun; egal, ob ich diese Modelle gut finde, oder nicht.

Wenn ich mir das Eingangsposting ansehe: der Hersteller möchte eigentlich keine Lizenztransfers, bietet sie aber trotzdem an. Der Support ist von einem Menschen abgewickelt worden, und die angekündigten Fristen wurden eingehalten. Ja, ein umständliches Procedere; man könnte es einfacher machen, aber der Verlauf wäre für mich noch kein Grund, mich gegen den Hersteller zu entschieden.
 
Die Argumentation von Spectrasonics/Persing ist ja, dass es sich nicht nur um eine Software Lizenz handelt, sondern um die Lizenz die Sounds nutzen zu dürfen. Damit begründen sie die nicht-Übertragbarkeit. Ob das jetzt in Europa Bestand hätte kann wohl nur ein Gericht klären.
Klar, wenn ich eine Klarinette in einem Stück benutze, darf ich die aufgrund ihres Sounds danach ja auch nicht mehr weiterverkaufen. Das ist nichts weiter als Abzocke und kein Grund.
 
Ich kann kaum glauben, dass der Typ wirklich so schlecht argumentiert? Wo kann ich denn die Software ohne die Samples kostenlos downloaden? Eben.

Und die ganzen One Shots dürfte man hierzulande dann einfach so kopieren, wenn man gleichzeitig seiner Argumentation sowie der Rechtslage in Deutschland folgt.

Na dann mal her mit der kostenlosen Software und den One Shot Samples.
 
Ich hatte vor 10 Jahren oder so auch mal Omnisphere 2 verkauft, damals mit Gebühr.
Das lief reibungslos. Spectrasonics sind aber nicht die einzigen die sich da quer stellen.
Oder ist das nur beim Stylus RMX so?

z.B. Xfer untersagt das auch und ich ärgere mich Serum je gekauft zu haben. Das ist aber nen Synth, nix Samples

Siehe: https://xferrecords.com/forums/general/can-you-sell-or-transfer-your-serum-license

Gilt EU Recht, wenn man Software aus den USA kauft?
 
Wenn man damit durchkommt, spielt die legitimation keine Rolle.

Die finanzielle Hürde eines Rechtstreits steht in keinem Verhältnis, also können die machen was sie wollen.
 
Ist das so?

Wie ist das mit Romplern? E-Pianos?
 
ich denke @rz70 hat damit eher den persoenlichen support gemeint der, um ja am besipiel des threaderstellers zu bleiben, sehr vorbildlich durch eine (vermutlich festangestellte, vollbezahlte, echte) person geleistet wurde. allerdings scheint es mir angesichts der qualitaet deiner einwuerfe hier auch hinfaellig dir mit rationalen argumenten entgegentreten zu wollen.

Ich schreibe das jetzt noch ein letztes mal, obwohl es mir anhand der Qualität deiner Folgerungen als Zeitverschwendung erscheint. (Im Übrigen gilt auch in diesem Forum die Rechtschreibung. Denn es sagt auch etwas darüber aus, wieviel Sorgfalt du beim Schreiben und beim Schlussfolgern walten lässt.)

$50 für einen Transfer sind schon eine Hausnummer. Auch wenn die Gebühr in diesem Fall wohl erlassen wurde.
den vergleich mit dem kostenlosen ummelden des autos fand ich auch sehr treffend. das wird natuerlich auch gerne ignoriert weil es die eigenen narrative vom boesen software entwickler stoert. und der werkstattbesuch soll am besten auch noch umsonst sein?

$50 Dollar, für einen Vorgang, der maximal 10 Minuten dauert (Wenn ich irgendwo meine kompletten Daten hinterlassen muss, zum Beispiel bei einem neuen Arzt, dauert das keine 5 Minuten. Die registrierten Daten sollten die ja haben, so wie der ganze Vorgang hier geschildert wurde. Wir verdoppeln trotzdem mal die Zeit.), macht einen Stundenlohn von 300$. Das klingt wahrlich nach kostenlos. Vielleicht solltest du das Thema mal mit jemandem diskutieren, der vom geltenden Mindestlohn profitiert, bei mir bist du an der falschen Adresse.

das eingangsbeispiel spectrasonics finde ich nach wie vor haarstraeubend: eine lizenzuebetragung wird beantragt und freundlich durchgefuehrt, die (legtimien und bei kauf bekannten) lizenzuebertragungsgebuehren werden sogar komplett erlassen und dann regt man sich darueber auf das es lizenzuebtragungsgebuehren gibt?
In Deutschland gilt das Prinzip der Erschöpfung. Ein Vorgang dauert gefühlt eine Woche und soll noch eine Menge Geld kosten, nur weil der Hersteller es so möchte? Klar.

Tue selbst etwas für deine Bildung. Diese Beratung kostet dich jetzt übrigens 500€, weil ich das so möchte.
man haette ja meinen koennen das es unter musikern ein zumindest leicht hoeheres bewusstsein fuer geistiges eigentum gibt als im bevoelkerungsschnitt.
Was hat das mit dem geistigen Eigentum zu tun? Wo habe ich gesagt, die sollen ihre Software verschenken? Es ging um Lizenzen, Rechte und deren Handhabung. Wenn du deine Aussage nicht mit einem Zitat, sondern nur mit deiner Auslegung meines Zitats untermauern kannst, und nicht mal fragst vorher, dann kannst du es auch einfach bleiben lassen.
 
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"Ich schreibe das jetzt noch ein letztes mal, obwohl es mir anhand der Qualität deiner Folgerungen als Zeitverschwendung erscheint. (Im Übrigen gilt auch in diesem Forum die Rechtschreibung. Denn es sagt auch etwas darüber aus, wieviel Sorgfalt du beim Schreiben und beim Schlussfolgern walten lässt.)"




Erschreckend wie man in ein paar Sätzen Menschen wg. einer persönlichen Meinung oder Einschätzung anfeindet, herabwürdigt, diskreditiert und sich selbst erhöht und andere klein macht.
Unabhängig vom Thema: ist das notwendig!? Muss man das tun!? Ist es immer absolut unabdingbar jede Diskussion so anzuheizen und auf eine persönliche Ebene zu bringen!?
Ich schreibe sehr selten in diesem Forum, bin eher passiver Leser. Mich betrifft diese Anfeindung natürlich auch nicht persönlich, bin aber trotzdem absolut negativ berührt. Und das gibt mir wirklich zu denken.
 
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(Im Übrigen gilt auch in diesem Forum die Rechtschreibung. Denn es sagt auch etwas darüber aus, wieviel Sorgfalt du beim Schreiben und beim Schlussfolgern walten lässt

Oder wie gut sich die eigenen Wurstfinger mit der Smartphonetastatur vertragen.

Ich bekenne mich schuldig, im SInne der Anklage.

Sollte man aber nicht so eng sehen ... wenn ja, muss ich noch fehlerbehafteter schreiben.

Das ist unvermeidlich. Ganz klar.
 
... (Im Übrigen gilt auch in diesem Forum die Rechtschreibung. Denn es sagt auch etwas darüber aus, wieviel Sorgfalt du beim Schreiben und beim Schlussfolgern walten lässt.)
Es gibt hier User mit einer Lese- und Schreibschwäche. Sollen diese sich jetzt bei dir outen, damit du ihnen grossherzig deinen Segen erteilen kannst, weil sie deinen persönlichen Standard betr. Rechtschreibung nicht erfüllen?
 
Nee, analog zu dem was du angesprochen hast.

Ob ich nun Omnisphere verkaufe oder einen Rompler, steht im gleichen Verhältnis zu einer Veröffentlichung, da beide Samples als Klangbasis hernehmen
 
Klar, wenn ich eine Klarinette in einem Stück benutze, darf ich die aufgrund ihres Sounds danach ja auch nicht mehr weiterverkaufen.
Ich verstehe nicht, warum hier wieder und wieder Äpfel mit Birnen verglichen werden. Der Erwerb einer Klarinette, ihre Nutzung und ihre Veräußerung haben rechtlich nichts mit den hier zur Debatte stehenden Software- und Sound-Lizenzverträgen zu tun.

Das ist nichts weiter als Abzocke und kein Grund.
Solche vermeintlichen Analogien führen nur in die Irre und scheinen eher dazu zu dienen, das Unverständnis den Lizenzvereinbarungen gegenüber zu rechtfertigen. Spectrasonics gibt diese ja – so wie es rechtlich vorgeschrieben ist – vorher bekannt, nur mag dieses Kleingedruckte wohl nicht jeder lesen, selbst wenn es wie bei Spectrasonics als gut lesbare FAQ aufbereitet worden ist.

Man mag die Höhe der Lizenzübertragungsgebühren bei Spectrasonics als zu hoch empfinden, wenn man sie z.B. mit den 25 Euro von Best Service vergleicht. Andererseits sind sie in dem zur Debatten stehenden Fall erlassen worden, und niemand hier weiß, in wieviel Prozent aller Lizenzübertragungsfälle die entsprechende Gebühr ebenfalls erlassen worden ist.
 
Nee, analog zu dem was du angesprochen hast.

Ob ich nun Omnisphere verkaufe oder einen Rompler, steht im gleichen Verhältnis zu einer Veröffentlichung, da beide Samples als Klangbasis hernehmen
Bei Omnisphere erwirbt man eine Lizenz zur Nutzung der Software und nicht nur zur Nutzung der Samples. Genau dies scheint der Hersteller jedoch abzustreiten, wurde oben geschrieben. Demzufolge wäre die Software kostenfrei von jedem zu nutzen (tja, lieber Hersteller, dann mal her damit!) und bei den One Shots ist die Schöofungshöhe nicht erreicht, die dürfte man dann auch einfach kopieren.

Ist de facto aber nicht so und damit wäre der Hersteller wohl auch nicht einverstanden. In der Folge ist die Argumentation des Herstellers hinfällig, er verkauft dauerhafte Nutzungslizenzen der Software und kann sich sein nicht haltbares Konstrukt abschminken.
 
Ich verstehe nicht, warum hier wieder und wieder Äpfel mit Birnen verglichen werden. Der Erwerb einer Klarinette, ihre Nutzung und ihre Veräußerung haben rechtlich nichts mit den hier zur Debatte stehenden Software- und Sound-Lizenzverträgen zu tun.
Der Grund dafür ist, dass der Hersteller abstreitet, Software Lizenzen zu verkaufen, um sich nicht an die dafür geltendengesetzöucgen Regelungenhalten zu müssen.

Der Hersteller benutzt stattdessen jenes Konstrukt, welches bei näherer logischer Betrachtung zu genau dem Umstand führt, welchen du für abwegig befindest, und genau dies wollte der von Dir zitierte Poster hervorheben.
 
Nur weil etwas irgendwo bekannt gegeben wird, wird es noch lange nicht automatisch zu einem Vertragsbestandteil.
"In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Das setzt die Möglichkeit der Kenntnisnahme bei Vertragsschluss voraus."
(siehe hier)

Diese Form der Kenntnisnahme ist nach meinem Verständnis sowohl bei Spectrasonics als auch bei Best Service gegeben.
 
Was für ein Kindergarten mal wieder hier. So tolle Sounds, toller Service und wirklich jahrelange kostenlose Pflege der Sounds/Software von Spectrasonics und hier läuft der Internet Mob wegen 50 € (die erlassen wurden) wieder zur Höchstform auf. Soviel Zeit muss ich mal wieder haben, um mich über solche belanglosen Dinge zu ärgern.
 
Ich verstehe nicht, warum hier wieder und wieder Äpfel mit Birnen verglichen werden.
weil es sonst keine ernstzunehmenden argumente gibt. ich denke hier wurde genug gesagt, zumindest von meiner seite aus. ausserdem gelten meine beitraege ja eh nichts weil ich die deutsche gross-kleinschreibung nicht beachte. sagt ja was darueber aus. 🤣🤷‍♂️
 
So tolle Sounds, toller Service und wirklich jahrelange kostenlose Pflege der Sounds/Software von Spectrasonics und hier läuft der Internet Mob wegen 50 € (die erlassen wurden) wieder zur Höchstform auf.
Für mich sind Updates und die Sounds das Produkt an sich. Dafür zahle ich den (Gebraucht-)Kaufpreis. So viele Lizenzen werden nicht transferiert, dass hier ein großer Geldfluss vorhanden sein kann (es waren in den letzten 60 Tagen auf Ebay drei Lizenzen). Daher teile ich die Meinung, dass Updates über die Transfergebühr finanziert werden nicht. So bleibt dann die Frage: Wofür zahle ich den Betrag? Für einen Lizenztransfer. Das sagt der Name. Das ist die Leistung. Dafür zahle ich. Und ob diese Dienstleistung für den Preis gerechtfertigt ist, darf jeder für sich entscheiden. Da musst auch du akzeptieren, dass andere diese Gebühr zu recht kritisieren. Egal wie toll und geil du den Service findest.
 
"In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Das setzt die Möglichkeit der Kenntnisnahme bei Vertragsschluss voraus."
(siehe hier)

Diese Form der Kenntnisnahme ist nach meinem Verständnis sowohl bei Spectrasonics als auch bei Best Service gegeben.
Es nur in die EULA zu schreiben ist in diesem Fall nicht ausreichend, die Regelung ist sogar unabhängig davon nichtig, da augenscheinlich ja eben doch Softwarelizenzen verkauft werden.
 
Was für ein Kindergarten mal wieder hier. So tolle Sounds, toller Service und wirklich jahrelange kostenlose Pflege der Sounds/Software von Spectrasonics und hier läuft der Internet Mob wegen 50 € (die erlassen wurden) wieder zur Höchstform auf. Soviel Zeit muss ich mal wieder haben, um mich über solche belanglosen Dinge zu ärgern.
Und der Mob, der sich über die 50€ aufregt besteht aus ungefähr zwei Personen und es wurde insgesamt in etwa 3 Posts thematisiert? Und darüber regst du dich jetzt auf? Soviel Zeit muss ich mal wieder haben, um mich über solche belanglosen Dinge zu ärgern.
 
Erschreckend wie man in ein paar Sätzen Menschen wg. einer persönlichen Meinung ...
Eine Meinung ist eine Sache, jemandem etwas in den Mund zu legen, was so weder gesagt, noch geschrieben oder gemeint war, eine andere. Unabhängig vom Thema: er sollte mir einfach nicht Dinge in den Mund legen, die ich so nicht geschrieben habe, dann kommen wir auch klar.
 
Was macht Dich glauben, dass die Regelung nichtig sei?
1. Entgegen der Herstellerangaben ist die Software eben keine Freeware sondern lediglich mit einer Lizenz nutzbar. Und wäre es eine Freeware, wobei lediglich die Nutzung der Sounds lizensiert würde, dann wären zumindest die durch One Shot Samples charakterisierten Sounds mangels Schöpfungshöhe in Deutschland überhaupt nicht geschützt, was ja wohl noch weniger den Vorstellungen des Herstellers entspricht als alles Andere.

2. Die Aussage "In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Das setzt die Möglichkeit der Kenntnisnahme bei Vertragsschluss voraus." heißt genausowenig, dass es durch bloßes Vorhandensein in irgendwo frei verfügbaren AGB Vertragsbestandteil wird, wie z.B. "pornographische Schriften" auch nicht heißen, dass es sich ausschließlich um geschriebene Schrift handelt (und Bilder nicht gemeint sind). Regelmäßig sind derartige AGBs nur dann von Bestand, wenn der Nutzer etwas sowieso erwarten kann: Z.B. der Umstand, dass eine Lizenzübertragung Geld kostet. Sicherlich kann der Kunde erwarten, dass eine Lizenzübertragung 20€ kostet, so eine AGB Klausel wäre dann sicherlich gültig. 50€ könnte gültig sein, vielleicht gäbe es in einer juristischen Auseinandersetzung gewisse Chancen dagegen vorzugehen, sowas allein in AGB festzulegen. Wenn es z.B. ein Telefonanbieter wäre, dann würde vielleicht eine Verbraucherzentrale dagegen vorgehen wollen und hätte vielleicht gewisse Erfolgsaussichten. Wir beide reden nun aber von dem Umstand, dass per AGB festgelegt werden soll, dass man beim Kauf einer Softwarelizenz beim Musikalienhändler in der EU in Wirklichkeit eine Freeware erhält, die aber nur gegen Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz nutzbar ist. Dieser Umstand ist schon in sich nicht haltbar und ganz sicher so nicht vom Käufer erwartbar.

Übrigens bräuchtest Du nur den nächsten Absatz im von Dir zitierten Wikipedia Artikel vollständig, um es ein wenig besser verstehen zu können:

Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit eingeschränkt sein. Sie stellen dann Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen.

Der Verkäufer (z.B. der Online-Versender wie beispielsweise T oder MS) muss unmittelbar vor dem Kauf jegliche Regelungen aus einer etwaigen EULA anzeigen, die nicht ohnehin "Standard" ist, ansonsten wird es eben regelmäßig nicht zu einem Vertragsbestandteil. Und selbst dies unterliegt noch gesonderten Limitierungen aus den AGB Regelungen des BGB. Da musste z.B. schon so manche Bank feststellen, dass beispielsweise ein Aushang in der Bankfiliale als Möglichkeit der Kenntnisnahme bei Vertragsschluss im Sinne dieser Regelungen eben NICHT ausreicht.
 
1. (…) ausreicht.
Diese Deine Interpretation der Situation ist kein Beleg dafür, dass die Regelung nichtig ist (wie von Dir hier behauptet), sondern allenfalls dafür, dass sie nichtig sein könnte. Ich bin gespannt, wer sich angesichs eines Streitwertes von 50 USD (Spectrasonics) oder 25 Euro (Best Service) auf einen entsprechenden Rechtsstreit einlassen wird.
 
Diese Deine Interpretation der Situation ist kein Beleg dafür, dass die Regelung nichtig ist (wie von Dir hier behauptet), sondern allenfalls dafür, dass sie nichtig sein könnte. Ich bin gespannt, wer sich angesichs eines Streitwertes von 50 USD (Spectrasonics) oder 25 Euro (Best Service) auf einen entsprechenden Rechtsstreit einlassen wird.
Es steht Dir frei zu glauben, dass man eine Softwarelizenz verkaufen kann, ohne eine Softwarelizenz zu verkaufen, indem man behauptet, man verkaufe keine Softwarelizenz aber einfach trotzdem eine Softwarelizenz verkauft. Merkst du nicht, dass dies ein bisschen abwegig ist? Und mit den Transferkosten hat es im Übrigen überhaupt nix zu tun. Wie kommst du überhaupt darauf es in einem Atemzug mit meinem Zitat zu erwähnen, welches besagt, dass eine Softwarelizenz nicht dadurch zu einer Nicht-Softwarelizenz wird, indem man es einfach als „keine Softwarelizenz“ definiert aber dann eben doch eine Softwarelizenz verkauft?
 


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