einseinsnull
[nur noch PN]
ich mache da mal ein extra post draus...
das ist juristisch richtig: ein arbeitsvertrag wird begründet wenn der antrag angenommen wird, indem mit der arbeit begonnen wird.
auch die aufteilung von leistungsrechtlichen einkünften o.ä. bedarf keiner schriftlichen regelung um daraus aussagen über abhängigkeitsverhältnisse oder entscheidungsbefugnisse abzuleiten.
Mündliche Vereinbarungen sind genauso geltend (und oft auch üblich) wie schriftliche.
das ist juristisch richtig: ein arbeitsvertrag wird begründet wenn der antrag angenommen wird, indem mit der arbeit begonnen wird.
auch die aufteilung von leistungsrechtlichen einkünften o.ä. bedarf keiner schriftlichen regelung um daraus aussagen über abhängigkeitsverhältnisse oder entscheidungsbefugnisse abzuleiten.
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