haebbmaster
Sprechstundenhilfe bei Dr. Nope
Ins Netz stellen eines geschützen Werks und die Namensnennung sind zwei unterschiedliche Sachen.etwas ins Netz zu stellen inklusive Namesnennung.
nein müssen sie nicht, weil nach wie vor für Zeitungen und Künstler das KUG giltSämtliche Zeitungen müssen seit der DSGVO sämtliche Personen, über die sie in ihren Artikeln berichten wollen, vorher um Erlaubnis fragen wenn sie diese namentlich nennen wollen.
steht oben schon ca 800 Mal
nein, muss er nicht. Er muss mit der Veröffentlichung einverstanden sein.nach dem Urheberrecht muss der Urheber oder Miturheber genannt werden,
darf ich nicht"Gestern war ich mit meinem besten Kumpel Ernst Müller in der Eckkneipe."
Darf ich. Der Bürgermeister ist eine Person der Zeitgeschichte."Unser Bezirksbürgermeister Franz Ferdinand von Franzhausen war gestern in unserem Restaurant zu Gast."