DSGVO - Folgen für Fotografen, Sites, Hintergründe

Gerade bei den Nachbarn gelesen. Das Forum eines bekannten Herstellers für Sample CD und VSTs macht auch seine Pforten dicht
und verlagert auf die Kanäle in sozialen Medien ....

Kann das Absicht sein ? Für mehr Kontrolle ?
 
Dafür gibt es aber noch keine Urteile und wie ich schon sagte das ist ein rechtsfreier Raum und Interpretationssache und Auslegungssache.
Die könnten in den nächsten Monaten zuhauf kommen.

Ich kann jederzeit meine gespeicherten und weitergeleiteten Daten an Dritte auf einer Homepage einfordern. Das zu Dokumentieren und den Überblick zu behalten für den Homepage Betreiber dürfte sportlich werden so wie momentan der Umgang mit Daten gehandhabt wird.

Muss man angeben das z.B. Windows persönliche Daten nach Hause telefoniert?

Wie lange wurde an dem Gesetz übrigens gearbeitet? 3 Jahre?
War das damals mal ein Thema sich an dem Entstehungsprozess zu beteiligen, also nicht die Lobbyisten sondern die "kleinen" Betreiber?
 
Gerade bei den Nachbarn gelesen. Das Forum eines bekannten Herstellers für Sample CD und VSTs macht auch seine Pforten dicht
und verlagert auf die Kanäle in sozialen Medien ....

Kann das Absicht sein ? Für mehr Kontrolle ?
Damit wird man das Bein im Knast los, man möchte es nicht und zeigt sehr sehr schön, dass das uns normale Leute mächtig überfordert.
Es wird reihenweise Zeug getrasht jetzt und aufgehört, weil es eben auch ein Risiko ist was nicht jeder tragen will.
 
uff... ja da kenn ich mich nicht mit aus. über google gibt es auch nicht viel Hilfe.
Wie gesagt - du musst alles erwähnen, sonst droht irgendwas.
Ich will diese "stellt euch nicht so an" Artikel damit entschärfen, weil es durchaus ernst ist und sehr wohl ordentlich man einen reingeballert bekommen kann. Sicher nicht von einem Freund. Das machen dann die, die einen nicht mögen. Aus welchen Gründen auch immer. Ich bin sicher, dass es irgendeinen gibt, der jedes deiner Videos negativ klickt und so weiter. Irgendwer..

Also - Zeit nehmen, alles erwähnen, begründen und nennen. Das ist wichtig.
Die Hölle. Etwa so schön wie Steuererklärung und Elster.
 
Laut meinen Informationen wurde vieles von schon bestehenden deutschen Gesetzen abgeleitet/übernommen - ein Wunder dass es schon welche gab -, auch wenn diese ersten bestehenden Gesetze hier in Deutschland weit weg sind von "technisch fundiert durchdacht" und so.
Andere EU Mitgliedsstaaten heben aber weit schlechtere Gesetze bzg. Datenschutz bzw. gar keine. Ist halt Neuland.

Muss man angeben das z.B. Windows persönliche Daten nach Hause telefoniert?
So Sachen muss man aber schon auch angeben, oder?
Speicherung in der Cloud auf jeden Fall.

@"Privacy by Design and Default"
Hier spricht er von Software - ein Betriebssystem ist Software - und Hardware.
Da Frage ich mich ob man ruhigen Gewissens noch z.B. Intel CPU verwenden darf.

Meinerseits aber alles gefühltes 1/2 Wissen @Moogulator hat Thomann einen Rechtsanwalt der dir in diesen Fragen "zur Seite" steht?
Wäre denke ich, eine große Hilfe für dich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, genau - besonders Seite 3 ist schon ziemlich gut, und gibt auch wieder, was man darüber wirklich denkt und ich hab in meinem Umfeld auch nur Leute die nicht glücklich sind, aufgeben oder das Risiko minimieren wollen, da Probleme mit zu kriegen.

https://www.internetworld.de/online..._kleine-publisher-haben-jetzt-grosse-probleme

Ich bleib mal bei grauenvoll - sinnlos.
Aber - es wird auch einige dazu ermutigen etwas weniger Daten zu erfassen oder Dinge abzuschalten, das ist richtig, schonmal auch eine ganze Präsenz, weil man sich das einfach nicht mehr antut.

Die armen normalen Leute, die einfach mal so ein Blog oder so haben.
 
Ich habe mal eine ganz doofe Frage - weiß halt nicht ob das jetzt auch relevant wäre. Wie ist das eigentlich mit Soundcloud, bzw. wenn man da jetzt per Collaboration was zusammen gemacht hat und man den Namen der Person dann mit angibt? Ich meine das macht man ja für gewöhnlich so und das man da dann das Ergebnis dieser Zusammenarbeit hochlädt ist ja auch normal. Frage also, geht das in Ordnung mit der Namens Nennung, oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
SC ist eine Website dh - da musst du dich nicht kümmern.
Aber Musik interessiert bei DSVGO eigentlich niemanden, es geht da eher um Bilder, Menschenabbildungen, Datenrecht und so, also eher sowas wie Mixe könnten ggf. mal ein Problem werden. Das kommt sicher auch noch in einer anderen Verpackung aus der Urheber-Ecke.

Das ist also erstmal in Ordnung - kann aber irgendwann auch komisch semiknastfußfeeling geben, wenn da das Urheberrecht und so weiter anders formuliert wird. Wissen wir aber noch nicht.

Korrekt beschriften ist sicher kein Problem. Sachen klauen, übernehmen oder nicht bescheid sagen eher.
Und bei der Regel geht es eher um Information was wo wie woher kommt. Die Idee ist eigentlich so eine Art Transparanz herzustellen, die Folge für viele ist natürlich Chaos, aber auch nur weil es eben keine fertigen Texte gibt und man die Leute ganz gut in der Luft hängen lässt.

Aber wie gesagt, man hat sich halt auch nicht so sehr bemüht.
 
Aber Musik interessiert bei DSVGO eigentlich niemanden
Es geht ihm m.E. um folgenden Sachverhalt: Ich poste bei SC einen Mitschnitt einer Aufnahme von mir und Hans Huber und schreibe in die Beschreibung "Aufnahme von mir und Hans Huber". Muss ich als Postender den Hans Huber fragen, ob er genannt werden will? Und noch fieser: wenn Hans Huber möchte, dass seine Nennung entfernt wird, an wen wendet er sich? Soundcloud hat keinen ADV (Auftrag zur Datenverarbeitung) mit mir geschlossen. Daher war Soundcloud aus diesem Rahmen heraus bisher nicht verpflichted diese Nennung auf Verlangen zu entfernen. Das kann sich aber mit der DSGVO ändern, und jetzt muss SC eine Beschreibung ändern, die sie selber garnicht angelegt haben.



Zur Anmerkung: IT-Dienstleister scheuen ADVs wie der Teufel das Weihwasser. Mit einem ADV kann der Auftraggeber jegliche Datenschweinereien an den auftragnehmenden Dienstleister übergeben (für die dieser nichts kann), und der auftragnehmende Dienstleister ist damit automatisch Verantwortlich für die Schweinerei, die eigentlich der Auftraggeber verursacht hat.
 
Es geht ihm m.E. um folgenden Sachverhalt: Ich poste bei SC einen Mitschnitt einer Aufnahme von mir und Hans Huber und schreibe in die Beschreibung "Aufnahme von mir und Hans Huber". Muss ich als Postender den Hans Huber fragen, ob er genannt werden will? Und noch fieser: wenn Hans Huber möchte, dass seine Nennung entfernt wird, an wen wendet er sich? Soundcloud hat keinen ADV (Auftrag zur Datenverarbeitung) mit mir geschlossen. Daher war Soundcloud aus diesem Rahmen heraus bisher nicht verpflichted diese Nennung auf Verlangen zu entfernen. Das kann sich aber mit der DSGVO ändern, und jetzt muss SC eine Beschreibung ändern, die sie selber garnicht angelegt haben.

Ja, eben sowas. Klar habe ich das mit der Person damals abgeklärt, also was ich da schreiben werde/soll. Nur habe ich eben auch nicht mehr die Mail von vor 10 Jahren und könnte das alles, bzw. den Vorgang, überhaupt nicht mehr belegen. Ich stehe mit der Person jetzt auch nicht mehr großartig in Kontakt und glaube ja auch nicht das da was passieren wird, aber gut fühlt sich das jetzt nicht gerade an. Wenn die Person jetzt zu mir sagen würde: "Also ne, gefällt mir nicht mehr und von daher bitte löschen.", dann würde ich das natürlich machen. Mehr würde da wohl auch nicht passieren, also wenn überhaupt.
 
Muss ich als Postender den Hans Huber fragen, ob er genannt werden will?
Es dürfte ja kein Problem sein, von dieser Person ein Einverständnis per Mail zu kriegen. Egal ob ich das muss oder nicht.
Bei derlei Plattformen ist der Hochladende für den Content zuständig. Ist ja auch so, wenn ich dort ein Urheberrecht verletze. Der Plattformbetreiber ist nur in ganz wenigen Fällen zur Verantwortung zu ziehen.
 
Nur habe ich eben auch nicht mehr die Mail von vor 10 Jahren und könnte das alles, bzw. den Vorgang, überhaupt nicht mehr belegen.
Du kannst aber glaubhaft machen, dass er damals zugestimmt hat. Immerhin war er ja auch Urheber und es ist einfach guter Stil, den Miturheber zu nennen. Man will sich ja auch nicht mit fremden Federn schmücken.
Mehr würde da wohl auch nicht passieren, also wenn überhaupt.
eben
 
Bei derlei Plattformen ist der Hochladende für den Content zuständig.
Das ist leider überhaupt nicht eindeutig. Es hängt definitiv von der Rechtsbeziehung zwischen Plattformbetreiber und Plattformnutzer ab. Wie widersprüchlich das ist zeigt ja schön der letzte Absatz in dem Artikel https://www.internetworld.de/online-marketing/dsgvo/dsgvo-grosse-chaos-beginnt-1539456.html Seite 3 unten:

"Mit allen Dienstleistern, mit denen man im Online Business zusammenarbeitet und die mit Kunden- oder Nutzerdaten in Kontakt kommen, muss ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) geschlossen werden."
Die Dienstleister werden sich herzlich bedanken und sagen 'sorry, dann geh zu ner anderen Plattform'. Die den Blogger auch nicht nehmen wird, denn blöd würde sie sein.

Es könnte durchaus in großem Umfang darauf rauslaufen, dass große Dienstleisterunternehmen sich aus der EU zurückziehen. Wenn ich Blogspot, Youtube oder Fatzebuck wäre, würde ich die EU-basierten Läden dicht machen, und die (aus Businessgründen immer noch nötigen) Vertriebsabteilungen innert der EU in Tochterfirmen verlegen, die mit dem eigentlichen IT-Dienstleitungs-Unternehmen nichts zu tun haben.
 
Du kannst aber glaubhaft machen, dass er damals zugestimmt hat. Immerhin war er ja auch Urheber und es ist einfach guter Stil, den Miturheber zu nennen. Man will sich ja auch nicht mit fremden Federn schmücken.

Die Person hat das damals auch irgendwo auf einer Seite von sich verlinkt gehabt. Allerdings habe ich irgendwann mal alles von mir auf Soundcloud gelöscht, aber dann irgendwann wieder hochgeladen (ja, war ein wenig irre die Aktion). Von daher würde ihr Link von damals natürlich ins leere laufen, weil der jetzige sich sicherlich ein wenig unterscheidet von dem damaligen. Keine Ahnung ob ihr Blog, bzw. die Seite mit dem Link noch existiert, aber einen anderen Beweis dafür das die Person damals dahingehend Bescheid wusste hätte ich jetzt nicht.

Aber wie gesagt, notfalls lösche ich die Datei dann eben, wenn da was kommen sollte. Ich wollte hier nur mal eure Sicht dazu hören, weil mir das gerade so durch den Kopf ging und andere Leute, andere Sicht etc..
 
Update - wer nur HTML hat ist nicht raus, man muss beim Provider die Statistiken anonymisieren - das habe ich gerade getan für Moogulator.com. Und beschreiben muss man es trotzdem.

Am besten noch den Zusatz Hallo - ich bin Moogulator, wenn dir meine Musik gefällt willkommen, wenn du Anwalt bist - ich bin Ralf Hütter.

Wie gesagt, wer diese Regeln verharmlost, kann teuer enden.
 
dafür das die Person damals dahingehend Bescheid wusste hätte ich jetzt nicht.
Das ist ja jetzt nicht nur ein Datenschutzproblem. Wenn die Person dir böse will kann sie dir auch als Urheber an den Karren fahren, weil du es überhaupt hochgeladen hast und sie dir das angeblich nicht erlaubt hat.
Ein gewisses Restrisiko gegen böse Menschen besteht schon immer und besteht auch weiterhin.
 
@haebbmaster

Naja, wenn die mir hätte an den Karren fahren wollen, dann hätte sie das ja schon vor 8 Jahren machen können (ja 8 nicht 10, weil wir haben ja erst 2018..). Wobei sie dann ja auch behaupten könnte, erst jetzt davon erfahren zu haben, dass der Track im Netz zum anhören steht.
Wer böses will, der kriegt das bestimmt hin. Allerdings hat dann später zu dem Track noch ein Dritter etwas beigesteuert und das Ganze heißt dann auch anders. Da habe ich noch die Mail, wo ich sie gefragt habe ob das in Ordnung ist, also die zusätzliche Bearbeitung. Fand sie ok so weit und in der Mail von mir ist auch ein Link zu dem Teil drin.
 
Finde ich schon, denn es geht darum, zu belegen, das man auch das recht hatte, etwas ins Netz zu stellen inklusive Namesnennung. Ob das nun ein Foto ist, oder ne Audiodatei, spielt doch sicher keine Rolle. Und was Leute dann so behaupten könnten - die einem nicht wohlgesonnen sind.
 
wenn es ein DSGVO Problem wäre, dann würde das in etwa so lauten: mit der DSGVO ist es nicht mehr erlaubt andere ungefragt beim Namen zu nennen, wenn man Texte veröffentlicht. Es bedarf vorher einer Einwilligung der betroffenen Person. :selfhammer:

Nicht mehr erlaubt oder zumindest ohne Einwilligung nicht mehr erlaubt wäre dann z.B. "Gestern war ich mit meinem besten Kumpel Ernst Müller in der Eckkneipe." oder "Unser Bezirksbürgermeister Franz Ferdinand von Franzhausen war gestern in unserem Restaurant zu Gast."

und so ist es sicherlich nicht.
 
Ja, vielleicht ist das so. Wir werden ja dann die Tage mitkriegen was dahingehend dann so an Fällen durchs Netz geistert. Ist ja nicht mehr lang hin.
 
Auch eine absurde Auslegung: nach dem Urheberrecht muss der Urheber oder Miturheber genannt werden, aufgrund der DSGVO muss er aber wiederum vorher um Erlaubnis gefragt werden.

NEIN... so ist es ja gottseidank nicht.
 
Sämtliche Zeitungen müssen seit der DSGVO sämtliche Personen, über die sie in ihren Artikeln berichten wollen, vorher um Erlaubnis fragen wenn sie diese namentlich nennen wollen.

Ansonsten liesst man nur noch Texte
"Unser Aussenminister traf sich in Köln mit dem Finanzminister. Der Finanzminister meinte dazu "da geht noch was." Auf grosse Kritik stiess das Treffen bei der Rhenländischen SPD Vorsitzenden. Sie meinte: "ich komm ganz durcheinander, wie heissen die denn noch gleich?"

usw...
 


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