R
Rastkovic
Guest
Die Regeln sind klar, du hast nicht mehr Rechte mit Presseausweis.da bin ich mir nicht sicher, der Wortlaut ist nämlich nicht so. Das sagen die die meinen es zu wissen. Da kann im Zweifel trotzdem mal was nicht ok sein und dann kommt die Unklarheit und Trennung wer nun Künstler und Journalist ist und so weiter.Für Künstler und Journalisten gibt es zB entsprechende Gesetze, so dass die weitestgehend ohne schriftliches Einverständnis auskommen.
Die Grundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
Warum verpixelt und manchmal nicht:
https://www.mz-web.de/panorama/fern...ien-jetzt-das-gesicht-von-marcel-h--26175198#
Nochmal gut in Worte gefasst wie man mit Veranstaltungen umgeht:
Muss ich alle auf dem Foto erkennbaren Personen um Erlaubnis fragen oder unkenntlich machen?
Sofern eine Person in der Szene herausgestellt ist, bedarf es der Einwilligung dieser Person. Etwas anderes gilt bei Menschenmengen.
Eine Einwilligung ist nicht erforderlich bei Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. Ganz entscheidet ist hierbei, dass nicht eine einzelne Person, sondern die Menschenansammlung im Vordergrund steht und diese einen Eindruck von der Veranstaltung vermittelt.
Da man bereits für die Herstellung der Fotografie die Einwilligung benötigt, ist die Frage nach dem Unkenntlichmachen zweitrangig. Falls keine Einwilligung vorliegt und das Foto veröffentlicht werden soll, ist die Person unkenntlich zu machen.
Die Unkenntlichmachung muss derart erfolgen, dass der Abgebildete keinen begründeten Anlass hat, anzunehmen, er könne erkannt werden. Die Unkenntlichmachung muss in vielen Fällen daher über einen einfachen schwarzen Balken im Gesicht hinausgehen, da der Abgebildete unter Umständen auch durch weitere Merkmale seiner Erscheinung erkannt werden kann.
src: https://kwerfeldein.de/2009/02/24/d...pp-dorowski-zum-fotografieren-auf-der-strasse