darsho
Sö Sünteßeisör !
Nich jeder Canon Pixma kann übrigens CDs bedrucken.
Ich hab einen Canon Pixma MP230, der kann das explizit nicht.
Ich hab einen Canon Pixma MP230, der kann das explizit nicht.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Mein Canon IP5000 frißt die Tinte geradezu, ich sollte da vielleicht mal bei der Erstellung der Grafiken dran denken, ist ein guter Tip. Hab bei Ausdrucken von Covers nie dran gedacht immer fett mit Farben geklotzt.Klaus P Rausch schrieb:Der Tintenverbrauch besonders bei mehrfarbiger Bedruckung ist natürlich nicht unerheblich und Druckerpatronen kosten richtig. Also ist es clever, sich was an Grafik auszudenken, die ein bisschen ökonomisch damit umgeht.
wieso das denn, sind doch nur die Meldezettel auszufüllen, das geht doch ruckizucki.intercorni schrieb:Das mit der Gema-Abwicklung ist ja eine Heidenbürokratie, meine Güte. Vergisst man ja glatt, dass es sich hierbei um Musik handelt.
intercorni schrieb:Ich habe bei DeinTon eine Kleinauflage in Auftrag gegeben, inkl. CD Druck, Cover und CD Pressen. Bin mal auf die Qualität gespannt.
TickTackMann schrieb:Äh, sorry wenn ich was verpasst habe... Was ist denn eigentlich mit der GEMA wenn ich meine Musik quasi selbst produziert und selbst
die CDs vermarkten oder zu Promozwecken verschenken möchte ?
Werden die Tracks trotzdem erfasst ?
hertzdonut schrieb:naja, sagen wir es so, wenn sich das "presswerk" der cd nicht dafür interessiert, dann interessiert es niemanden und du musst auch nichts irgendwo anmelden. ausser du bist selbst gema mitglied etc.
haesslich schrieb:hertzdonut schrieb:naja, sagen wir es so, wenn sich das "presswerk" der cd nicht dafür interessiert, dann interessiert es niemanden und du musst auch nichts irgendwo anmelden. ausser du bist selbst gema mitglied etc.
ein presswerk darf ohne freistellung nicht tätig werden. auch bei kleinserien. das kann ein presswerk durchaus in schwierigkeiten bringen. insofern ist dein halbsatz "und du musst auch nichts irgendwo anmelden" falsch. du musst, und zwar in jedem fall, denn streng genommen müsstest du sogar selbst hergestellte kleinserien bei der gema freistellen lassen.
ob du das tust, ist natürlich eine ganz andere sache.
das wollte ich nur klar stellen, bevor hier jemand auf die idee kommt, deine aussage könnte rechtlich bindend sein
Es ist halt so, du zahlst ja auch Gema auf jeden leeren CD-Rohling oder USB-Stick.Raze schrieb:auf welcher rechtlich grnundlage soll das denn laufen? ich bin der meinung, wenn man da kein mitglied ist, haben die nen scheissdreck zu fordern. auch nicht das man sich überhaupt mit ihren "regeln" auseinander setzt. mir ist klar, das die das anders sehen, aber was sollte einem da schon passieren?
falsch.hertzdonut schrieb:naja, sagen wir es so, wenn sich das "presswerk" der cd nicht dafür interessiert, dann interessiert es niemanden und du musst auch nichts irgendwo anmelden. ausser du bist selbst gema mitglied etc.
nee, meine aussage kann man schon so stehen lassen... die interpration ist jedem mit gesundem menschenverstand selbst üebrlassen!haesslich schrieb:hertzdonut schrieb:naja, sagen wir es so, wenn sich das "presswerk" der cd nicht dafür interessiert, dann interessiert es niemanden und du musst auch nichts irgendwo anmelden. ausser du bist selbst gema mitglied etc.
ein presswerk darf ohne freistellung nicht tätig werden. auch bei kleinserien. das kann ein presswerk durchaus in schwierigkeiten bringen. insofern ist dein halbsatz "und du musst auch nichts irgendwo anmelden" falsch. du musst, und zwar in jedem fall, denn streng genommen müsstest du sogar selbst hergestellte kleinserien bei der gema freistellen lassen.
ob du das tust, ist natürlich eine ganz andere sache.
das wollte ich nur klar stellen, bevor hier jemand auf die idee kommt, deine aussage könnte rechtlich bindend sein
Raze schrieb:auf welcher rechtlich grnundlage soll das denn laufen?
(1) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt.
(2) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Vergütungsanspruch nach §§ 27, 54 Abs. 1, § 54c Abs. 1, § 77 Abs. 2, § 85 Abs. 4, § 94 Abs. 4 oder § 137l Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt. Sind mehr als eine Verwertungsgesellschaft zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigt, so gilt die Vermutung nur, wenn der Anspruch von allen berechtigten Verwertungsgesellschaften gemeinsam geltend gemacht wird. Soweit die Verwertungsgesellschaft Zahlungen auch für die Berechtigten erhält, deren Rechte sie nicht wahrnimmt, hat sie den zur Zahlung Verpflichteten von den Vergütungsansprüchen dieser Berechtigten freizustellen.
hertzdonut schrieb:insofern, wenn du deine musik auf 10 cds brennst um sie deinen freunden zu schenken und dann das bei der gema meldest, dann ist das deine sache.
ditohaesslich schrieb:Wenn du das jedoch als Grund ansiehst, hier mit unsinnigen Behauptungen noch eine latente Beleidigung einzustreuen, kann ich das mit nicht mehr als einem Zitat von dir würdigen: Die Interpretation ist jedem mit gesunden Menschenverstand selbst überlassen.
nicht mehr, aber auch nicht weniger stand da!hertzdonut schrieb:naja, sagen wir es so, wenn sich das "presswerk" der cd nicht dafür interessiert, dann interessiert es niemanden und du musst auch nichts irgendwo anmelden. ausser du bist selbst gema mitglied etc.
TickTackMann schrieb:Äh, sorry wenn ich was verpasst habe... Was ist denn eigentlich mit der GEMA wenn ich meine Musik quasi selbst produziert und selbst
die CDs vermarkten oder zu Promozwecken verschenken möchte ?
Werden die Tracks trotzdem erfasst ?
Deutschlands Gesetze....haesslich schrieb:Alles, was ich wollte, war darauf hin zu weisen, dass dein Vorschlag gegen geltendes Recht verstößt. Wer sich jetzt daran hält und wer wann nicht ist mir völlig gleich, ich finde es nur wichtig, dass die Sachlage klar ist. Die Welt geht nicht unter, wenn man über eine rote Ampel geht. Aber man sollte sich dessen bewusst sein, dass das ein paar Mark kosten kann.
Bernie schrieb:Deutschlands Gesetze....
Eigentlich verstoßen doch viele hier gegen geltendes Recht, oder wer von uns (gewerblich Tätigen) schickt denn immer zwei Exemplare seiner VÖs zur Deutschen Nationalbibliothek?
Kannst dich doch mal dort suchen.mookie schrieb:Ich weiss gar nicht mehr ob meine Sachen dorthin geschickt wurden. Ich wusste zwar von der Pflicht, glaub aber die haben trotzdem nix bekommen.
Bernie schrieb:[...] Deutschlands Gesetze....
Eigentlich verstoßen doch viele hier gegen geltendes Recht, oder wer von uns (gewerblich Tätigen) schickt denn immer zwei Exemplare seiner VÖs zur Deutschen Nationalbibliothek?
was ja auch daran liegt, das so viele Hobbymusiker eben auch ihre Sachen veröffentlichen, überwiegend ohne einen kommerziellen Hintergrund.ppg360 schrieb:Das GEMA-Schreiben mit der Freigabe für das Preßwerk hat nur die Funktion, das Preßwerk juristisch schadlos zu halten, indem der Ursprung der zu pressenden Musik als unbedenklich eingestuft wird. Das muß jeder hier machen -- ich halte es für ausgemachten Schwachsinn, weil ich erst auf die Erlaubnis der GEMA warten muß, meine eigene Arbeit zu veröffentlichen, aber so läuft das nunmal. Wem das zu blöde ist, kann ja Freund, Freundin, Wellensittich oder Außerirdische als Urheber angeben, dann klappt es womöglich auch schneller mit der Bearbeitung.
Stephen