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Dass Du es nicht ganz verstehst, hast Du damit eindrucksvoll bewiesen "Patente" sind fuer technische Erfindungen. Fuer Tonaufzeichnungen gibt es das "Leistungsschutzrecht", und wenn es dabei nicht nur um einen Klang geht, sondern um eine konkrete Melodie oder einen kompletten Song, dann kommt auch noch das "Urheberrecht" dazu, was die Komposition des Songs angeht.Ich verstehe die Diskusion nicht ganz...Wenn Roland gewisse Instrumente eines Schlagzeugs gesampelt hat um eine Drum Maschiene herzustellen, wäre ja eigentlich zb. der Hersteller dieses Beckens Urheber des Instruments. Und wenn darauf ein Patent bestünde, wäre Behringer nach ablauf des Patentschutzes (20Jahre) fein raus....und sie kopieren ja nicht nur bei Roland.
Also wo ist das Problem?
Die Roland-Leute haben damals also ein Becken aufgezeichnet, und haben auf diese Tonaufnahme zumindest irgendeine Form von "Leistungsschutzrecht", wie auch immer das konkret je nach Land heissen mag. Das kann man vergleichen mit einer Fotografie; wenn Du eine schoene Baum-Landschaft fotografierst dann hast Du an dem Foto auch erstmal ein Recht, auch wenn Du die Baeume nicht selbst gepflanzt hast. Wenn jemand daherkommt und Dein Foto verwendet fuer eine Werbeanzeige oder sonstiges, dann verletzt er dieses Recht, es sei denn, er fragt Dich um Erlaubnis. Alternativ kann er aber selbst dorthin fahren und ein eigenes Foto machen, das kann ihm keiner verbieten (ausser das ist Privatgrund, aber das schreibe ich jetzt nur damit nicht irgendeiner sich auf solche Details stuerzt und vom Thema ablenkt ).
Genau kann Behringer ein eigenes Becken samplen, auch genau das gleiche Modell, damit waeren sie definitiv fein raus. Aber ob das dann so klingt wie das Original, was ja der Sinn des 909-Klons ist, sei mal dahingestellt. Daher vermute ich eher, dass sie a) das Original-Sample verwenden (und da waere eben interessant, ob da inzwischen irgendwelche Rechte abgelaufen sind, oder vielleicht aus irgendeinem Grunde nicht gelten) oder b) eine Original-909 absamplen, womit sie keine 1:1 bit-reine Kopie erhalten duerften, aber es trotzdem maximal aehnlich klingen kann.
Andererseits ist z.B. das direkte Weitergeben von Samples aus einer (gekauften) Sample-Library nicht erlaubt (nur die Verwendung in eigenen Musikstuecken), von daher waere die Frage, ob ein Absamplen einer Original-DrumMachine, um dieses Sample dann in einer neuen DrumMachine zu verwenden, ebenfalls rechtlich problematisch waere.