tichoid
Maschinist
...guided by a signal in the heavens...
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Klar, korrigiert
Nein, der Markenschutz währt 10 Jahre und muss immer wieder verlängert werden.Bei Auratone ging es um den Markennamen, bei Roland um das Design. Genießt wohl längeren Schutz als die 25 Jahre für Elektronikpatente.
Naja, Behringer war ja bislang auch kreativ bei Namen und abgewandltem Design und trotzdem weiß jeder worum es geht.
Ok, ich denke sie werden bevorzugt die Bauteile nutzen die sie selbst herstellen und nicht von außen einkaufen müssen, keine Ahnung was das mittlerweile alles so ist.mir geht es beim P5 eher um Rev 1/2, also SSM, was sie ebenfalls können und machen. Nur ob's drin ist..
Umschaltbar geht auch mit reinen LPF - siehe Xpander - muss man halt nur machen.
Markenrechte sind nicht das gleiche wie Copyright. In der EU wurden die Rechte wohl auch wieder Aurotone zugesprochen, wahrscheinlich hat man sich da dem Urteil aus den USA angeschlossen.Achtung - in den USA gibt es ein Gesetz zum Schutze von sowas wie Lebenswerk- das ist hier und bei Tom Oberheim in Kraft getreten, es soll diese Verbindung von einem Produkt mit einem Namen helfen, das Copyright nicht so schnell zu verlieren. Das funktioniert nicht in der EU.
Die Reste von SSM sind bei Analog Devices zu bewundern.oder weiß man was über die mögliche Neuauflage des entsprechenden SSM-Chips?
Bei Auratone ging es um Markenrechte, hatte nichts mit Patenten zu tun, und das war ein besonderer Fall, wo sich Auratone freuen kann, dass das Gericht besondere Umstände zu ihren Gunsten geltend gemacht hat. Es hätte auch sagen können: euer Problem, wenn ihr Euch um Eure Marke nicht kümmert. Gerichte haben bei Markenstreits schon teilweise sehr interessante Entscheidungen gefällt und teilweise auch überhaupt nicht so, wie man es erwartet hätte.Braucht es nicht. Auratone hat auch gerade den Prozess in den USA gegen Behringer gewonnen.
Das hat nichts mit Goldwaage zu tun. Copyright ist der englische Begriff für "Urheberrecht" und das hat mit dem bisher hier besprochenen Markenrecht erstmal nichts zu tun. Urheberrechte betreffen geistige und künstlerische Leistungen, also Texte, Fotografien, Softwarecode, usw. Bei einem analogen Synthesizer fällt nichts unter das Urheberrecht, höchstens die Rechte für das HandbuchDislaimer:
bin in Sachen genaue Bezeichnung unpräzise und beschrieb es in eigenen Worten, wie oft - es geht nur um den inhaltlichen Hintergrund (der auch eine andere Bezeichnung hat als die die ich nutze) - Sprich eine Art Recht auf den Namen durch sowas wie Verbundenheit des Firmennamens mit dem Produkt. Alles andere kann man auch gern genau auf Goldwaagen legen. Updaten, verfeinern.
Coolaudio stellt zwar Neuauflagen von SSM-Chips her, aber von einem Nachbau des in der Revision 1 & 2 verwendeten SSM 2040 durch CoolAudio habe ich bislang nichts gehört. Aber man bekommt ihn als Neuauflage "Sound Semiconductors SSI 2140", der wird neben CEM-Neuauflagen auch in der Neuauflage vom Prophet 5 von Dave Smith verbaut. Vielleicht nutzen sie den ja auch.original circuitries of all 3 revisions... Na Hüllkurven und Modulationen werden wahrscheinlich digital umgesetzt. Und die Oszis werden wie bei Dave CEM-basiert sein, oder weiß man was über die mögliche Neuauflage des entsprechenden SSM-Chips?
Genau genommen sind die Hardware-Patente schlicht älter und daher darf man da auch diese als Stand der Technik bzw abgelaufen bezeichnen, beim Minimoog war das in den 90ern frei und so ist das auch mit anderer Hardware. Bei Software kannst du es noch besser nachweisen, zudem kommt, dass den Code auslesen teilweise schwerer sein kann - aber unmöglich ist es nicht.Das hat nichts mit Goldwaage zu tun. Copyright ist der englische Begriff für "Urheberrecht" und das hat mit dem bisher hier besprochenen Markenrecht erstmal nichts zu tun. Urheberrechte betreffen geistige und künstlerische Leistungen, also Texte, Fotografien, Softwarecode, usw. Bei einem analogen Synthesizer fällt nichts unter das Urheberrecht, höchstens die Rechte für das Handbuch
Bei Virtuell/Analogen Synthis sieht das schon wieder anders aus, da dort programmierter Code im Synthesizer verwendet wird und auf dem liegt dann auch tatsächlich ein Urheberrecht. Deshalb können V/A Synthesizer auch nicht einfach nachgebaut werden, da muss entweder der Originalcode lizensiert werden oder man muss den Code komplett neu nachprogrammieren, da er dann als eigenes Werk gilt.
Schließt nicht aus, dass es sie geben könnte - man hat jedenfalls schon SSM Chips gemacht - früher oder später werden es vielleicht alle sein, die relevant waren für die Synths, die B anbietet. Schaffen die.Coolaudio stellt zwar Neuauflagen von SSM-Chips her, aber von einem Nachbau des in der Revision 1 & 2 verwendeten SSM 2040 durch CoolAudio habe ich bislang nichts gehört. Aber man bekommt ihn als Neuauflage "Sound Semiconductors SSI 2140", der wird neben CEM-Neuauflagen auch in der Neuauflage vom Prophet 5 von Dave Smith verbaut. Vielleicht nutzen sie den ja auch.
Ich hoffe, irgendeine Firma hat mal den Mut, gerichtlich dagegen vorzugehen... Sequential gehört doch zu Focusrite... Vielleicht haben sie die Resourcen für einen Streit vor Gericht...
Tja, Bob Moog erstes Geschäft und Einstieg in die Musikbranche war der Nachbau und Vertrieb von Thereminen Mitte der 1950er Jahre. Da war das US-Patent von Herrn Termen glücklicherweise bereits abgelaufen. Ansonsten... da hätte doch mal jemand was gegen Bob Moog unternehmen müssen!40 Jahre alten Kram schützt nichts mehr..
Immer dieser Müll.
Na gut das sich niemand ein Oszillator oder ne Hüllkurve hat schützen lassen. Oder das Delay oder Reverb. Meine Güte sind das alles verbrecherische Organisationen, die all das in ihre Synths einbauen.
Tja, Bob Moog erstes Geschäft und Einstieg in die Musikbranche war der Nachbau und Vertrieb von Thereminen Mitte der 1950er Jahre. Da war das US-Patent von Herrn Termen glücklicherweise bereits abgelaufen. Ansonsten... da hätte doch mal jemand was gegen Bob Moog unternehmen müssen!
Nein, offiziell angekündigt wurde er nicht, Music Tribe hat aber für den Namen "Pro-VS" im Februar '21 die Markenrechte eintragen lassen. Von daher... für den Namen "Matrix-12" übrigens auch, das nur am Rande.Prophet VS?
Bessere Versionen ihrer Klone veröffentlichen - siehe RD-8 Mk2Aber was wird Behringer machen, wenn es nichts mehr zu klonen gibt
Vielleicht als Emulation, wenn günstig 'ne ausreichend schnelle ARM CPU zu bekommen ist, mit passendem Gehäuse als Controller für Bedienung und Programmierung.Ps: Ich bin wahrlich gespannt, ob sie sich wirklich trauen, den Virus zu klonen, wie schon gerüchteweise angenommen wurde. Was würde Acces Music wohl machen...
Vielleicht als Emulation, wenn günstig 'ne ausreichend schnelle ARM CPU zu bekommen ist, mit passendem Gehäuse als Controller für Bedienung und Programmierung.
the Holz?Von all den Behringer Krampen sieht der hier noch am besten aus. Muss wohl an den 5 Oktaven liegen, denn deren PPG Verschnitt sieht einfach nur Schei$$e aus, mit dem abgehackten Ende, den billigen Kassen Zehnerfeld und der nichtssagenden Farbe.
Ebent! Das Auge hört mit.Aussehen ist bei einem Synth das Wichtikkste!11!!